@Pausenclown: Immergut kann deine Antwort aufgrund der Ignore-Funktion nicht mehr lesen.
kl. gr. frosch
@Pausenclown: Immergut kann deine Antwort aufgrund der Ignore-Funktion nicht mehr lesen.
kl. gr. frosch
Nein, jotto. Ich will andeuten, dass ich dich "steuere" ... ![]()
kl. gr. frosch
@jotto, kann es sein, dass da ein kleiner Frosch hinter deinem Ohr herguckt?
kl. gr. frosch
Immer wieder gerne:
http://www.youtube.com/watch?v=b57aYTJEZbI
kl. gr. Zauberdrache
Mir schwebt vor, dass es in der BezReg Arnsberg mal eine entsprechende Dienstanweisung (oder so) gegeben haben soll. Solltest du zur BezReg Arnsberg gehören, solltest du dich dort einmal erkundigen.
Was sagen denn deine Kolleginnen dazu?
kl. gr. frosch
Glückwunsch! Und danke für die Rückmeldung.
kl. gr. frosch
Ja, zählt für 10 Arbeitstage.
kl. gr. frosch
Hier findest du einen Thread dazu.
https://www.lehrerforen.de/board921-lehra…kannt-7-3-2013/
Ich schließe hier einmal, damit sich die Diskussion nicht auf 2 Threads aufspaltet.
kl. gr. frosch, Moderator
Ich habe den Film freigeschaltet, da es sich um einen Dokumentarfilm zum Thema Schule handelt.
Ggf. sollte man beim Betrachten aber wissen, dass Christoph1982 laut einem anderen Beitrag eine solche Schule gründen will, Lehrer dafür sucht und der Link auf die zu seinem Projekt gehörende Internetseite führt.
Grüße,
kl. gr. frosch, Moderator
Ich glaube mich zu errinnern, dass wir diesen Thread auch nicht mit Fragen und Diskussionen Zur Inklusion zerreißen wollten, oder? Dafür haben wir genug Threads. Vor Monaten hatte Jotto mal die Inklusionstagebuch-Beiträge hier zusammengefasst, damit rotherstein einen zentralen Thread hat.
Kk. Gr. Frosch, Moderator
Ich hatte mit meiner Klasse vor Jahren einmal dabei mitgemacht. Die Bücher wurden zum Glück über die Schule verteilt, denn an die Privatadressen konnten sie sie nicht schicken. Keine der Adressen war echt. ![]()
Kl.gr.frosch
Angeblich kann man 6 Monate im Nachhinein ausgezahlt bekommen. Mir schwebt aber vor, ich hätte mal eine Info der GEW oder so gelesen, nachdem dies nicht stimme und man die Mehrarbeit auch darüber hinaus ausgezahlt bekommt.
GEW-Insider also vor, ihr wisst es evtl. genau.
kl. gr. frosch
Zitat[...], das ist doch bis ins Detail ein Ortlieb-Tasche.
Kann doch sein. Vielleicht haben sie sie bei Ortlieb eingekauft.
kl. gr. frosch
P.S.: habe deine Fäkalsprache in meinem Zitat entfernt.
ZitatDas tun sie womöglich sogar. Vielleicht wären hier aber die Eigentumsverhältnisse zu betrachten.
@Pausenclown: bei deinen letzten Beiträgen kann ich nur Dr McCoy zitieren.
Zitat"Ich kann keine spitzen Ohren entdecken, aber du erinnerst mich an jemand, den ich mal kannte."
![]()
kl. gr. frosch
Wir hatten die grundlegende Fragestellung ("Darf man Prüfexemplare als Lehrer annehmen") vor einigen Monaten schon einmal.
Bolzbold verwies damals für NRW auf die Handreichung mit der Überschrift: "Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Lehrerbereich".
Dort steht:
Zitat(Die Zustimmung kann in folgenden Fällen als stillschweigend erteilt angesehen werden)
...
Annahme von Ansichtsexemplaren (Schulbücher) als Werbeartikel, wenn diese nicht für einzelne Lehrkräfte bestimmt sind, sondern in der Schulbibliothek inventarisiert und damit allgemein verfügbar werden.
Er folgerte damals im Umkehrschluss daraus, dass demnach eine priveate Annahme nicht erlaubt sei.
Damit ist also die Grundvoraussetzung für einen Weiterverkauf von Prüfexemplaren (der Frage der Threadstarterin) nicht gegeben, da man sie ja nur weiterverkaufen kann, wenn sie sich im eigenen Besitz befinden. Es wäre also nicht erlaubt.
kl. gr. frosch, Moderator
@Pausenclown. Klar kann alias bei den Personalräten nachfragen. Aber da du weißt, dass es schon passiert ist, kannst du das dir bekannte Beispiel doch einmal nennen. Oder?
kl. gr. frosch
Ich nutze meistens eine schwarze Tasche von Ortlieb. Habe mal nach gegoogelt. Hier findest du sie:
http://www.deroutdoorladen.com/shop/product_i…roducts_id=1412
kl. gr. frosch
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