ZitatDa steht, dass er am allgemeinen Bildungssystem (dazu gehört die Förderschule nicht) teilnehmen können muss .
http://www.elternverein-nrw.de/inklusion.htm
ZitatAus diesen Gründen können die Begriffe „inclusive education system“ – ein alle einbeziehendes Schulsystem – sowie „general education system“, die im Grunde gleichbedeutend sind, nur mit „alle einbeziehendes allgemeines Bildungssystem“ erfaßt werden. Deutschland hat bereits ein solches Bildungssystem, und zwar seit langem. Wichtig ist: auch behinderte Kinder und Jugendliche sind schulpflichtig! Die deutsche Unterteilung in allgemeinbildende Schulen, Förderschulen und berufsbildende Schulen ist eine nationale Besonderheit, die von der UN-BRK nicht erfaßt und nicht angegriffen wird.
kl. gr. frosch