Zum einen muss dir der Schulleiter die beiden freien Tage nicht ermöglichen. (Das Thema hatten wir hier ja schon ein paar mal.) Er soll es, aber sobald schulorganisatorische oder pädagogische Gründe dagegensprechen, braucht er es nicht. Und die finden sich wahrscheinlich immer, wenn man will. (§17)
Als Lehrer kannst du "im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern." (§13) Wobei "immer wieder" natürlich kein Einzelfall ist. Darauf solltest du evtl. hinweisen. Und weis auch auf $17 hin , wo steht, dass Vertretungen zu den "sonstigen dienstlichen Aufgaben gehören, die proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. (Wobei ich mich frage, wie eine Vollzeitkraft mit 28 Stunden an der Grundschule überhaupt Vertretungsunterricht machen soll, und dann auch noch doppelt so viel, wie eine Teilzeitkraft?)
Rechtlich spricht laut der aber ADO IMHO nichts explizit gegen die Angewohnheit deines Schulleiters. Es wird nirgendwo etwas von "Vertretung an freien Tagen" gesagt. Auch der Begriff der "Zumutbarkeit" wird nur im Zusammenhang mit "sonstigen schulischen Aufgaben" benutzt. (Er steht im §13.)
Außerdem denke ich, du solltest trotzdem vorsichtig sein, denn wenn du sagst "es ist unverschämt, dass ich an meinem freien Tagen kommen muss" (was ja auch stimmt), löst dein Schulleiter das Problem evtl. im nächsten Schuljahr dadurch, dass du keine freien Tage mehr hast. (Damit will ich aber nicht sagen, dass du es nicht ansprechen sollst. Aber mach es möglichst diplomatisch.
Viel Erfolg )
kl. gr. frosch