Beiträge von kleiner gruener frosch

    Nachtrag: meines Wissens arbeitet der teachertool-Entiwckler an einer ipad-Version.

    Und da der Entwickler UND Kiray aus NRW kommen, dürfte es für sie perfekt sein.
    Evernote und Dropbox kenne ich von anderen OS. Beides sehr gut.

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: infos gibt es auch bei http://www.herr-rau.de Wobei er sich dort in einem Beitrag konkret dem ipad widmet.

    Noch ein Nachtrag: ich habe in meinem Beitrag oben eine Liste angelegt und werde sie fortsetzen. Gebt am besten bei euren Tipps immer ne webadresse und ne kurze Beschreibung ab. Danke.

    Ich nutze es zwar nicht (nein, ich mache jetzt KEINE Werbung für den Palm Pre ;) ), aber zumindest eine Software kann ich dir nennen, soll seeehr guuut sein:

    teachertool, zur Notenverwaltung

    kl. gr. Frosch

    P.S.: Wie lange es wohl dauert, bis SilkeL auch hier ihre Werbung für die Android-Software hinterlässt. ;)

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    Liste: Software fürs Iphone
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    teachertool http://www.teachertool.de/TeacherTool/TeacherTool.html
    Notenverwaltung am iphone, demnächst auch am ipad

    evernote http://www.evernote.com
    Notizensync vom PC via Web zu anderen PCs, Smartphones, etc.
    Zugriff via Browser möglich, Einbinden in joomla möglich

    dropbox http://www.dropbox.com
    Materialaustausch, Ordner am PC kann via Netz mit anderen PCs, Smartphones etc. gesynct werden
    Zugriff via Browser möglich, Einbinden in joomla möglich

    printopia http://www.ecamm.com/mac/printopia/
    Drucken per Wlan

    iMovie
    Zum Zusammenschneiden von Filmen

    Diverse OnBoard-Software
    Zum Fotografieren, Filmen, Musik abspielen, ....

    to be continued ... ;)

    Mein Handy habe ich schon deshalb dabei, weil es ein Smartphone ist und meinen Kalender ersetzt.
    Und sollte es im Unterricht klingeln, gehe ich ggf. auch dran, je nachdem, was für eine Nummer angezeigt wird. (Z.B. rufe ich von meinem Handy aus auch bei den Eltern an, wenn ein Kind Bauchschmerzen hat, etc. und ich beschließe, dass es besser nach Hause sollte. Dann rufen mich die Eltern auch auf dem Handy zurück. Natürlich ignoriere ich dan Anruf dann nicht.

    Zum Thema "Kind mitnehmen zum Elternsprechtag": sicherlich mag es ggf. notwendig sein, aber ich halte es auch für sehr unprofessionell. Außerdem scheint dein Kind schon so groß zu sein, dass es den Weg vom Lehrerzimmer zur Klasse alleine findet. Dann ist es auch schon so groß, dass es Gespräche mithören und anschließend naiverweise weitererzählen kann.

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: unser Sekretäriat ist übrigens nur 3 Stunden am Tag besetzt. Anrufe, die dort landen, landen daher oft im Nirwana. :(

    Bei diesem Hausaufgaben-Plan:
    sind die Aufgaben da frei auf die Tage verteilt? oder legt ihr fest, was wann gemacht werden soll?
    Nicht dass ein Kind am Montag was machen will, was erst am Mittwoch eingeführt wird.

    Grüße,

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Ich habe als 17-Jährige mal meine Mathelehrerin am FKK-Strand getroffen. Ich hatte allerdings Badebekleidung an. Das war mir schon sehr unangenehm, ihr wars egal. großes Grinsen

    Wäre mir auch unangenehm gewesen ... in Badebekleidung am FKK-Strand. Dann denken ja alle, ich wäre ein Spanner .... *duck und weg* ... ;) ;) ;)

    kl. gr. Frosch

    In Foren ist es eigentlich nicht üblich, jeden Beitrag mit "Hallo" etc zu beginnen. Aber falls es sie glücklich macht:

    Sehr geehrter Stellen-Anbieter.... ;)

    Ich glaube nicht, dass in der Anfrage von Meike Panik durchschimmerte. Es war eher der Hintergedanke, dass der Leser bestimmt noch mehr Informationen hätte.
    Schließlich sind die 7-Tages-Adventisten keine geheimnisvolle, verbotene Sekte.

    Aber:
    danke für die weitergehenden Infos.

    kl. gr. Frosch

    Nananele:

    Zitat

    Und wie gesagt, das Forum wird gefunden per google und ist größentechnisch mit diesem hier mehr als vergleichbar.

    Wenn man bei google "lehrer" und "Forum" eingibt, würde dieses Forum auch im gesperrten Zustand gefunden.
    Aber wenn du dir den "Wie seid ihr auf dieses Forum gestoßen"-Thread anschaut, siehst du, dass viele auf der Suche nach der Antwort auf ein konkretes Problem waren. Und diese Suche würde bei einem gesperrten Forum nicht mehr funktionieren.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Eine andere Möglichkeit wäre noch, die Foren erst nach erfolgter Registrierung zum Lesen bzw. Schreiben freizugeben, so dass Gäste nichts lesen können.

    Siehe oben, mein erster Beitrag:
    - dann würde google die Beiträge nicht finden.
    - man müsste beim Anmelden jeden User "durchleuchten", damit kein falscher User reinkommt. Das ist praktisch unmöglich. Sprich: auch "Gäste" könnten lesen, da sie sich ja anmelden können.

    kl. gr. Frosch

    Er hat nur das Vertrauen in ihn aufs Spiel gesetzt, weil er bzgl. seiner Doktorarbeit nicht sofort die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat und zum Fehlverhalten stand, sondern es erst gestern in einer ... ungewöhnlichen Aktion gemacht hat.
    Wer weiß, vielleicht nimmt er nicht nur die Sache mit seiner Doktor-Arbeit so wenig genau. Das Vertrauen muss er sich zumindest erst wieder verdienen.

    kl. gr. Frosch

    @Brigitte2011:
    ich weiß nicht, ob irgendeiner aus NRW kommt, aber du kommst ja angeblich aus NRW.
    Dann solltest du auch das NRW-Schulgesetz kennen.
    Das was irgendeiner beschreibt sind erzieherische Einwirkungen nach §53, Abschnitt 2:

    Zitat

    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ... und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden

    In §53 Abschnitt 3 werden die Ordnungsmaßnahmen geschildert.
    In §53 Abschnitt 6 steht

    Zitat

    (6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers.


    Es ist nirgendwo die Rede davon, dass die Schulleitung die erzieherischen Einwirkungen nach §53, Abschnitt 3 kontrollieren oder einleiten muss. Dies steht nur explizit bei den Ordnungsmaßnahmen nach Abschnitt 3.

    Demnach wäre (zumindest nach NRW-Recht) das Verhalten von irgendeiner in Ordnung. Ob es bei ihm in Ordnung ist, ist die eine Sache. DU müsstest dich danach richten und dem Lehrer in diesem Bereich noch freie Hand lassen.

    kl. gr. Frosch

    Brigitte,

    sorry, aber das ist etwas ... eng gesehen.
    Die Threadstellerin fragt hier um Rat und bespricht sich mit den Kollegen. Das sollte erst einmal reichen. Und es scheint zu helfen.

    Da direkt die Schulleitung einzuschalten (weil die Schulleitung das "kontrollieren"? will), ist ggf. etwas übertrieben.

    Aber wenn die Vermutung aus anderen Threads korrekt ist, sprichst du eh nicht aus Schulleitungserfahrung. ;)

    kl. gr. Frosch

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