Beiträge von kleiner gruener frosch

    utschitjelniza

    Zitat

    Vielleicht hat es auch was mit der Lebensphase der Schüler zu tun, um die es geht, wenn ich mir eure beiden Schulformen so angucke. Welcher Achtklässler möchte schon mit einem aktuell in der Klasse unterrichtenden Lehrer ohne Opportunismus auf fb befreundet sein? Mit einem ehemaligen Lehrer sieht das schon anders aus ...

    Hallo,

    zur Schulform: ich bezog mich auch auf meine Erfahrungen aus der Sek1, hatte ich irgendwo oben auch geschrieben.
    Und: meiner Erfahrung nach kann es passieren, dass sich Schüler während der aktiven Schulzeit und NACH der aktiven Schulzeit per Facebook melden.
    Der von dir skizzierte Fall ist aber genau der Fall, zu dem SemL schreibt, dass man mit entsprechender Erfahrung bemerkt, dass er nicht eintritt. Seiner Aussage nach ist es nur Berechnung, dass man sich während der Schulzeit via facebook befreundet und hinterher nicht mehr befreundet sein will. Ich will das nicht ausschließen, möchte aber aus seiner Aussage keinen Allgemeinplatz machen, weil ich es anders erlebt habe.

    Zitat

    dass das Buch digital personalisiert sei (es steht auch so ein "persönlicher Code" auf dieser Seite) und dass man bei Weitergabe des E-Books z.B. E-Mail den "Absender" herausfinden könne

    Es geht nicht darum, dass das ebook dann durch eine geheime Funktion eine "Information"-Email an den Herausgeber verschickt, sobald es per Mail versendet wird.
    Aber durch die Personalisierung kann man herausfinden, wem das e-book gehört. und wenn Karl Meier ein ebook besitzt, es aber auf aktenklammer zugelassen ist, wird man hellhörig.
    Vergleichbar z.B. mit dem Autokennzeichen eines Autos. Darüber kann man auch herausfinden, wem das Auto gehört, wenn man es bei einer Person findet.

    Und wie jotto sagt, bezieht sich das dann nicht nur aufs Verschicken per Mail.
    Auch andere "Vertriebswege" sind damit gemeint.

    Ein Abhören des Mailverkehrs findet also nicht statt.

    kl. gr. Frosch

    P.S.: Habe ich nicht kürzlich bei herrn Rau erst gelesen, dass man ebooks inwzischen auch verleihen kann? Oder wo stand das.

    Na gut, dass muss kein Hinweis sein. Evtl. hat er gerade die männlcihe Form als "verallgemeinernde Form" genutzt.

    Wenn er selbst die Schülerin (oder der Schüler) wäre, würde mich dieser Geschlechterwechsel schon eher wundern.
    Aber: max_, du schreibst allerdings selber (teilweise) so, wie du es bei deiner Schülerin anstreichst. Nur so als Info. ;)


    Grüße,

    kl. gr. Frosch

    max_: meld dich bitte einmal per PN bei mir.

    Ich gebe zu:
    - ich bin 1. ein Lehrer, der noch Diktate schreibt. Allerdings immer ergänzt durch die ein oder andere andere Übungsform. (Wobei ich eine isolierte Übung für einen isolierten Rechtschreibbereich eigentlich als Quatsch empfinde, aber egal. ) ;)
    - ich bin 2. ein Lehrer, der das im Lehrerhandbuch angebotene Diktat nutzt. Das ist auf die Lernwörter und die Rechtschreibbesonderheiten des jeweiligen Kapitels abgestimmt und trotzdem nicht zu verkrampft formuliert.

    Spricht IMHO nichts gegen. Und gegen Diktate erst recht nicht.

    kl. gr.Frosch

    Nachtrag: ich weiß auch, dass die Kinder intelligenterweise mit dem Übungstext aus dem Sprachbuch (Buch: Bausteine) üben. Aber die Diktate sind ja nicht identisch, sondern nur im Hinblick auf die Rechtschreibphänomene ähnlich.

    Mein Fehler, ich bezog mich mit meiner Aussage (das die Schulleiterin auf der sicheren Seite sei) nur auf die Konferenzen. Das hätte ich vielleicht schreiben sollen und nicht nur im Text hervorheben sollen, dass dies für Sprechtage etc. nicht gilt.
    Linna: wie sich das praktisch sinnvoll umsetzen lässt , sei dahin gestellt. ich kenne es aber auch, zumindest im Sek1-Bereich, dass Teilzeitkräfte auch nur einen anteiligen Elternsprechtag haben. Für Aufsichten etc. gilt es ebenfalls,

    Zum Thema Fortbildungen sagt das Dienstrecht nichts. Evtl. fällt es unter "etc." Allgemein heißt es nur, dass Lehrer zu Fortbildungen verpflichtet seien.
    Aber auch an der Stelle (ADO, §9) steht nichts zu Teilzeitkräften.

    kl. gr. Frosch

    Dasd klingt zwar hart, alem2, aber deine Chefin ist in NRW sogar auf der rechtlich sicheren Seite.

    Auszug aus der allgemeinen Dienstordnung: (§15)

    Zitat

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen beziehen.

    Auf der anderen Seite spricht nichts dagegen, dass man als Chef auch mal auf die Kolleginnen zugehen kann und die ein oder andere Regelung ... flexibel auslegt.

    kl. r. Frosch

    Ich habe gerade einige Beiträge aufgrund von Userbeschwerden entfernt. Im gleichen Atemzug habe ich auch die Beiträge entfernt, die auf die berechtigterweise beanstandeten Postings reagiert haben. Ist so sauberer.

    Bleibt jetzt bitte beim Thema. Ansonsten schließe ich den Thread.

    Danke.

    kl. gr. Frosch, Moderator

    HERRmann: ich habe den Beitrag in dem einen Thread nicht entfernt, damit du ihn hier wieder postest.
    Hermann, yamamato, sonnenkönigin: tragt eure Differenzen bitte nicht hier öffentlich im Forum sondern per PN oder Mail aus. Danke.

    Im letzten Jahr gab es voin WDR5 einen Songwettbewerb. Gesucht wurden neue Geburtstagslieder. (Meine Klasse wollte erst, das sich auch ein Lied dafür dichte, habe aber aufgrund mangelnder "Profistimme" drauf verzichtet. ;) )
    Eine der 15 prämierten Gruppen ist die Gruppe "Randale" aus Bielefeld, die nach eigener Aussage Rockmusik für Kinder machen. (Zitat von der Homepage: "...als ob die RAMONES, DIE ÄRZTE und die HOUSEMARTINS mit JOHNNY CASH Kindermusik machen würden!" ;) )

    Ich bin heute auf das Lied von denen gestoßen. ich glaube, es wird in meinem 4. Schuljahr demnächst das "heute kann es regnen" ablösen.

    Ihr findet es bei youtube: "randale - Das Geburtstagslied"

    kl. gr. Frosch

    Ich spiele dieses "Lesroulette" immer in Gruppen.

    Nach dem Lesen eines Textes werden Gruppen eingeteilt (zufüllig) und diese Gruppen müssen sich Fragen zum Text überlegen.
    Jede Gruppe bekommt nun 5 Punkte. Eine Gruppe startet und stellt einer anderen Gruppe eine Frage. Kann die Gruppe die Frage beantworten, darf sie die nächste Frage stellen. Kann sie es nicht, verlieren sie einen Punkt und die Frage wird an eine andere Gruppe weitergereicht.
    Zum Beantworten haben sie je nach Textlänge 15 Sekunden Zeit (muss man entsprechend an den Text anpassen).

    Man kann die Punkte übrigens auch z.B. durch mehrer Tic-tac-Toe-felder ersetzen. bei 8 gruppen hätte man also 4 TicTacToe-Felder und wenn man eine Frage richtig beantworten kann, kann man sein Symbol ins Feld setzen.

    kl. gr. Frosch

    IMHO musst du doch nur eine handvoll Sätze als Begründung schreiben. bei uns stehen die direkt mit auf dem Halbjahreszeugnis.

    Ich weiß auch, dass meine Kollegen dafür drei Texte haben, die sie eingeben. Einen für die HS, einen für die RS, einen fürs Gymnasium.
    Ich mache das jetzt zum ersten Mal und werde es wohl etwas individueller gestalten. ;)

    Aber die Empfehlungen sind ja eh nicht mehr verpflichtend.

    kl. gr. Frosch

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