ZitatHier in Bayern ist (zumindest) vorgesehen, dass die Ergebnisse der VERA-Arbeiten eine Art Grundlage (oder zumindest ein Aspekt) der Beratung für die weiterführenden Schulen sein sollen. Vor diesem Hintergrund hat sich meine Einstellung dazu,die früher eher locker war, doch etwas geändert. skeptisch
Wie heißt das so schön: "Regeln sind dafür da, dass man sie ignoriert." ![]()
Wie kann eine methodisch unangemessene Leistungsermittlung Grundlage für eine Schulempfehlung sein.
In NRW heißt es auch:
ZitatDie Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden ergänzend zu den Bereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen" bei der Leistungsbewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote dann ergänzend herangezogen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der bisherigen Leistungen zwischen zwei Noten steht. Die Vergleichsarbeiten werden nicht als Klassenarbeit gewertet.
Na und? Ich werde sie ggf. heranziehen ... und ignorieren. ![]()
kl. gr. Frosch