Sagen wir es mal so (als Kommentar): ich hätte als Religionslehrer zumindest kein Problem damit, bei einem Lehrerausflug an einem Vortrag in einer jüdischen Synagoge oder einem buddhistischen Tempel teilzunehmen.
Prinzipiell würde ich deine Frage aber mit "Du musst nicht dran teilnehmen" beantworten. Ich habe kurz das Dienstrecht (die ADO) für NRW überflogen und kann keinen Hinweis darauf sehen, dass ein Lehrerausflug eine Pflichtveranstaltung ist. Vorausgesetzt, dass der Lehrerausflug nachmittags stattfindet. Wenn er (was meines Wissens nicht mehr möglich sein dürfte) vormittags stattfindet, ist es eine rechtliche Grauzone. Dann könnte der Schulleiter aber wohl eine Teilnahme verlangen. (Aber da bin ich spontan überfragt, da es ja eigentlich nicht möglich sein sollte.)
Ich würde aber dennoch über meinen Schatten springen und an dem Termin teilnehmen. Immerhin nehme ich mal nicht an, dass der "Gottesmann" einen religiösen Vortrag hält, sondern etwas zur Kirche erzählt. Und das sollte deinen "Glauben" nicht in Gefahr bringen.
Grüße, (nein, aufgrund deines Avatars besser: Ad Astra)
kl. gr. Frosch 
P.S. zu deinem letzten Nachsatz. Ich vermute (sorry, wenn ich dir jetzt zu nahe trete), dass deine Ablehnung auch darin besteht, dass der genannte Kollege die Fahrt organisiert hat.
Wenn du ihm (sorry) wegen seiner ungewöhnlichen Missionierungswege (die ich übrigens nicht nachvollziehen kann, schlimmer noch, wenn es so ist, schäme ich mich als Reli-Lehrer für meinen Kollegen) auf die Füße treten willst, solltest du andere Wege einschlagen. Das Verhalten des Kollegen wäre so nicht hinnehmbar. (Wobei ich mich frage, wie genau das ganze abläuft, dass er mit Noten missioniert. Vielleicht kannst du mir das ja mal per PN erzählen. Danke.)
Nachtrag: die Bezirksregierung Arnsberg vertritt die Meinung, dass ein Lehrerausflug keine Dienstveranstaltung ist. Damit bist du auch nicht dienstverpflichtet.