Auszug aus dem Praxishandbuch "Schuldatenschutz" (pdf-Datei) vom unabh. Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Schulen möchten auf ihren Homepages nicht nur Textinformationen veröffentlichen,
sondern ihre Aktivitäten auch mit Bildern dokumentieren. Solange
die Fotos keine erkennbaren Personen zeigen, ergeben sich keine datenschutzrechtlichen
Fragestellungen. Stellt die Schule jedoch Einzelfotos von
Schülerinnen und Schülern oder Klassenfotos auf ihre Homepage, ist dies
jedoch nach § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes nur mit dem Einverständnis
der oder des Betroffenen zulässig.
Es steht nirgendwo, dass bei "geschlossenen Seiten" diese Regeln nicht gelten. Alleine deswegen, weil es wirklich geschlossene Seiten nicht gibt.
Sobald die Bilder im Netz sind, können sie von Usern mit einem Kennwort kopiert /abgespeichert werden und an anderen Stellen im Netz "illegal" zur Verfügung gestellt werden.
ich denke daher, du bist auf der besseren Seite, wenn du vor der Klassenfahrt auf einem Blättchen bestätigen lässt, dass du die Bilder ins Netz stellen darfst. Und wenn die Eltern eines Schülers nicht unterschreiben, kannst du von dem Schüler halt nur Gruppenfotos ins Netz stellen.
kl. gr. Frosch