Beiträge von kleiner gruener frosch

    Und auf welcher Rechtsgrundlage handeln bundesweit alle Fördervereine so?

    Vor deinem Beitrag fiel ja schon das Stichwort "Gemeinnützigkeit". Ein Förderverein ist ein "gemeinnütziger Verein". Dafür braucht man gewisse Voraussetzungen. Z.B.

    Zitat

    Entscheidend für die Anerkennung der Selbstlosigkeit ist nicht nur die Art und Weise der Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins. Dazu zählen insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Überschüsse aus der Vermögensverwaltung sowie Gewinne aus etwaigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Wichtig ist auch der Zeitraum, in dem die finanziellen Mittel des Vereins ausgegeben werden (Mittelverwendung). Selbstlosigkeit setzt auch voraus, dass

    • kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält
    • der Verein keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
    • das Vermögen des Vereins auch nach dessen Auflösung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden darf

    Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)

    Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.

    O. Meier, ja, das hast du.

    Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.

    Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.

    (Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)

    s3g4 - ich habe mal für dich gegoogelt.

    Ja, jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, was unter "in der Regel" zu verstehen ist. Ich würde es so sehen: die spätere Rückgabe ist die Ausnahme und braucht gute Gründe.

    ---

    Artikel 25 der Menschenrechte habe ich auch für dich ergooglt. Wenn ich noch was für dich suchen soll, schick mir einfach eine PN. ;)

    Welcher Artikel im grundgesetz besagt das?

    Ich denke, Quittengelee beruft sich da auf die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".


    Da heißt es im Artikel 25

    Zitat von Menschenrechte, Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt
    1. Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    Wer dann noch bei uns freiwillig SL für A13 macht? Da kommt man sich leicht veräppelt vor an der Stelle.

    Hier haben Grundschul-Schuleiter aktuell nach wie vor A14 und Konrektoren A13. Da fühlt sich bestimmt auch der ein oder andere veräppelt und ob dann noch viele den Posten als Schulleiter / Konrektor machen, wage ich auch zu bezweifeln. Für den ein oder anderen sind die einige Hundert € mehr doch ein Argument. Aber ein Aufstieg von A13 auf A14 lohnt sich für die dann nicht. .... Oder hat sich da inzwischen in NRW was getan?

    Conni, ich verstehe deinen "verwirrt-Smily" nicht.

    s3g4 fragte

    Zitat

    Mit einem Diktat kann man messen wie gut oder schlecht das diktierte aufs Papier gebracht werden kann. Was soll das mit Effektivität zu tun haben?

    Die Fragestellung in der Umfrage war aber in Bezug auf "Effektivität" schon konkret: die Effektivtät (die Wirksamkeit) zur Leistungsmessung.

    untersuche ich die Effektivität von Diktaten zur Beurteilung von Schüler*innenleistung.

    Daher meine Antwort

    Zitat

    Es geht in der Fragestellung darum, wie effektiv Diktate zur Leistungsmessung sind.

    Sprich: sind sie als Leistungsmessung sinnvoll oder nicht. Und die Fragestellung wurde hier ja auch schon zig-Mal diskutiert. Oder?

    Wenn die Umfrage was anderes abfragt, als sie schreibt, mag das sein ... erklärt aber dein "Verwirrt" auf meine Antwort nicht.

    Inwiefern ist das „privat“, wenn der Förderverein der Schule Geld gibt? Wo ist der Unterschied zwischen der Förderung von Klassenfahrten und anderen Teilen der Schule?

    Nicht der "Förderung von klassenfahrten" - das kann der Förderverein natürlich machen, in dem er Zuschüsse zum Bus etc. gibt.

    Aber die Förderung von Lehrern als Einzelperson ist mit Sicherheit nicht satzungsgemäß.

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