Beiträge von LeHa33

    Ich frage mich das, da in meinem Falle nun eigentlich die erneute, direkte Beamtung in Hessen im Raum steht. An sich gibt es ja in RLP kein Altersgeld, zudem liegt dann auch ein Aufschubgrund vor. Geht man dann komplett leer aus, da noch nicht einmal die Nachversicherung greifen kann? Das wäre ja wirklich verrückt. Mein vermuteter Ansprechpartner bei der GEW hat bisher nicht geantwortet... Falls es irgendjemanden gibt, der diesen speziellen Fall schon hatte, gerne Info an mich :)

    Genau das ist der Sinn des Aufschubantrags. Wenn Du in der gesetzten Frist eine neue Verbeamtung erlangst, werden alle Dienstjahre vor und nach der Unterbrechung für die Pension berücksichtigt.

    Bezieht sich dies auch auf z.B. den Wechsel nach Hessen nach erfolgter Kündigung des Beamtenstatus in RLP? Oder betrifft dies nur die erneute Verbeamtung im selben Bundesland?

Werbung