Beiträge von DeepBlue

    Hey,

    ich bin noch im innerdeutschen Schuldienst tätig, bin jedoch zwischenzeitlich in die ZfA-Kartei aufgenommen worden und habe auch schon eine mir angebotene ADLK-Stelle angenommen, die ich im nächsten Jahr antreten werde.

    Du musst zwischen Freistellung und Beurlaubung differenzieren. In der Regel wirst du nach erfolgreicher Bewerbung ab Zeitpunkt x für vier Jahre freigestellt. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Zeit ins Ausland vermittelt werden solltest. Laufen die vier Jahre ohne Vermittlung ab, musst du das Bewerbungsverfahren zur ADLK erneut durchlaufen. Die eigentliche Beurlaubung tritt erst mit Antritt im Ausland in Kraft. Beispiel: Vermittlung als ADLK ab 01.08.2027 nach Nordkorea > dein Bundesland beurlaubt dich ab dem 01.08.2027 für zunächst drei Jahre (also bis 31.07.2030) und stellt die Zahlung deiner Bezüge zum 31.07.2027 ein, weil du ab August 2027 dann - wie du richtigerweise geschrieben hast - dem Bund unterstellt bist und dieser die Besoldung übernimmt.

    Wie es mit einer Verlängerung des Vertrags um weitere Jahre aussieht, weiß ich nicht. Allerdings gehe ich davon aus, dass du das zunächst mit der SL der Auslandsschule abklärst, die das wiederum mit der ZfA klärt.

    Bei Rückkehr in den innerdeutschen Schuldienst hast du kein Anrecht darauf, an deine „Stammschule“ zurückzukehren. Jedoch darfst du bei Rückkehr das Bundesland oder den Regierungsbezirk „deines“ Bundeslands wechseln (ggf. sogar die Schulform Gym/Ge > BK ?).

    Sofern du bereits jetzt eine Beförderungsstelle innehast, musst du vermutlich auch eine (ähnliche) Funktionsstelle im Ausland übernehmen - gerade bei A15 (Oberstufenkoordination, o. Ä.). Aber da das auf mich nicht zutrifft, will ich dir auch nichts Falsches erzählen. Ich weiß lediglich, dass von einem bei einem zweiten Auslandsaufenthalt die Übernahe einer Funktionsstelle erwartet wird - beim ersten Mal noch nicht (aber siehe oben: keine Ahnung, wie es bei A15 aussieht).

    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

    Hallo,

    wenn du die Suchfunktion bemühst, lassen sich ein paar Infos finden rund um das Thema ADLK. So hatte ich z. B. vergangenes Jahr auch ein paar nützliche Antworten zum Thema bekommen (hier).

    In der Zwischenzeit hat sich bei mir ein wenig was getan (obgleich ich noch nicht im Ausland bin/war) und ggf. helfen dir meine anfänglichen Bewerbungs-Erfahrungen weiter:

    Jedenfalls unterscheidet sich die ADLK-Thematik von Bundesland zu Bundesland. In der Infoveranstaltung vom ZfA hat ein Kollege aus Niedersachsen beispielsweise berichtet, dass er sich mit seiner Probezeitbeurteilung bewerben konnte. Für mich (NRW) war das nicht möglich! Ich musste eine neue Beurteilung extra für den Auslandsschuldienst von der Schulleitung erstellen lassen. Natürlich habe ich zuvor meine SL über meine Pläne in Kenntnis gesetzt und mir das "Go" geholt :top:

    Darüber hinaus gab es ein "Auslandsschulfachliches Gespräch" mit dem zuständigen Dezernenten in der Bezirksregierung, der auch nochmal ein Gutachten angefertigt hat mit seiner Empfehlung.

    Das ist soweit der Status quo bei mir. Was ich jedenfalls gemerkt habe, ist, dass sich das ganze Procedere wie ein Kaugummi zieht. Sobald man in die Kartei vom ZfA aufgenommen wurde, kann die Vermittlung schnell vonstatten gehen - laut Hörensagen.

    Der Zeitpunkt der Freistellung obliegt wohl der SL (und ist für vier Jahre gültig) und die Beurlaubung erfolgt dann, wenn du eine passende Stelle im Ausland gefunden hast und diese antrittst - so zumindest mein Verständnis.

    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

    Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt neu eingestellte Lehrkräfte als Angestellte zu führen. Das würde über die Jahrzehnte eine Entlastung schaffen. Das ist meines Wissens auch das, was der Linnemann gefordert hat.


    Linnemann kann viel fordern. Geschehen wird - zumindest für Bestandsbeamte - nichts! Warum? Ganz einfach: Art. 33 Abs. 5 GG. Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums.

    Zwar beweisen aktuell (nahezu) alle 17 Besoldungsgesetzgeber, dass sie nicht viel Wert auf die Verfassung legen und bewusst (das muss man zumindest annehmen) verfassungswidrig alimentieren, aber glücklicherweise gibt‘s da auch noch die Judikative 😉


    Aber ja: Für neue Lehrkräfte könnte das System (wie auch immer) abgeändert werden.

    Vielen Dank für die ganzen Anregungen :)


    Ich versuche, die (über)nächste "Einladung zu Information und Austausch digital" mitzumachen - vielleicht erfährt man dort auch ein paar neue Dinge. Leider ist die kommende Veranstaltung in drei Wochen bereits ausgebucht.

    Tatsächlich wäre der Teheran/Iran bis vor zwei Wochen auch noch eines meiner Wunschziele gewesen, da ich schon öfters das Land und die Leute besucht habe und absolut begeistert war. Aber bei der aktuellen Situation wird das wohl nichts...

    Danke, danke! Und eben weil ich nicht weiß, wie es in der Zukunft sein wird, kann ich ja nur meine aktuellen Gedanken/Zweifel äußern. Deshalb bin ich über jede Antwort von euch dankbar 😉

    Nach intensiven Austausch mit meiner besseren Hälfte sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass die Aspekte, die für das zeitliche Emigrieren sprechen, überwiegen - Stand jetzt.

    Noch eine andere Frage: Bei der Bewerbung muss der offizielle Dienstweg eingehalten werden - sprich die Unterlagen sind über die Schulleitung einzureichen. Muss diese auch ihr Go geben oder wird das von anderer Stelle entschieden und die Schulleitung hat das hinzunehmen?

    Danke euch für die Rückmeldungen – da sind hilfreiche Gedanken dabei, die mir bei der Abwägung helfen. Ich kann das alles gut nachvollziehen. Noch bin ich relativ neu im Dienst – kein „alter Hase“ – deshalb wäre ein Tapetenwechsel nach ein paar Jahren Ausland wahrscheinlich kein riesiger Bruch. Trotzdem: Mein aktuelles Kollegium ist wirklich top – jung, motiviert, engagiert – da würde es mir schon schwerfallen, das einfach hinter mir zu lassen.

    Dass es keine Garantie für eine Rückkehr an die Stammschule gibt, ist mir (nun) bewusst. Die Sorge, nachher an einer Schule zu landen, an der man sich nicht wohlfühlt, bleibt natürlich. Ich werde auf jeden Fall das Gespräch mit der Schulleitung suchen, aber wohl erst im neuen Schuljahr. Bis dahin nehme ich eure Erfahrungen mit in meine Überlegungen – danke nochmal!

    Vielleicht spielt mir auch in die Karten, dass ich zwar eine eher gängige Fächerkombination habe, die grundsätzlich gut abgedeckt ist (d. h. ich also entbehrlich wäre) – durch einen zusätzlichen Zertifikatskurs aber auch ein Fach unterrichten kann, in dem der Bedarf perspektivisch eher steigen dürfte und für das es vermutlich keine Überversorgung geben wird (und ich somit ggf. wieder an die Stammschule zurückkehren könnte). Naja, abwarten und Tee trinken…

    Hallo zusammen,


    ich bin Lehrer an einer Gesamtschule in NRW (Sek II) und wurde vor Kurzem auf Lebenszeit verbeamtet. Derzeit spiele ich mit dem Gedanken, für einige Jahre als ADLK an eine Deutsche Auslandsschule zu gehen. Mich reizt die Erfahrung sehr, gleichzeitig fühle ich mich an meiner jetzigen Schule extrem wohl – sowohl fachlich als auch menschlich passt es einfach.

    Nun frage ich mich, wie NRW mit der Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst umgeht. Besteht die Möglichkeit, wieder an meine bisherige Schule zurückzukehren, oder ist das eher unwahrscheinlich? Ich weiß, dass ADLK-Stellen in der Regel mit einer Beurlaubung verbunden sind und keine Versetzung darstellen, aber mich interessiert, wie das in der Praxis läuft. Gibt es Erfahrungswerte, ob eine Rückkehr an die alte Schule klappt oder man meist woanders eingesetzt wird?

    Ich freue mich über Rückmeldungen von Kolleginnen und Kollegen, die diesen Weg schon gegangen sind oder etwas dazu sagen können! (Gerne auch allgemeines Feedback zu Erfahrungen an DAS.)

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