Beiträge von Katuccia78*

    Hallo, nach tagelangem erfolglosen Recherchieren, hoffe ich hier auf hilfreiche Hinweise (bitte keine Spekulationen)

    Ich bin vor kurzem aus dem Tarivangestelltenverhältnis in das Beamtentum auf Lebenszeit gewechselt. In Berlin entfällt die 3-jährige Probezeit, wenn man zuvor als Angestellte (bei mir ca 12 Jahre) im Dienst war. Somit sofort auf Lebenszeit. Meine Frage: Entfallen auch die 5 Jahre Wartezeit, die man eigentlich erfüllen muss, um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu erhalten?

    Ich leide aktuell unter Panikattacken und stelle mir viele Worst-Case Szenarien vor. Was wäre wenn man vor Ablauf dieser Frist so krank würde, dass man in die Dienstunfähigkeit abrutscht? Es kann ja jeden treffen (Schlaganfall, Unfall, ö.ä). Ich habe keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Hat jemand Erfahrung nach wievielen Monaten man zum Amtsarzt geschickt wird? Aktuell bin ich mit orthopädischen Problemen seit Mitte Juni krankgeschrieben und habe außerdem auch eine Panikstörung mit depressiver Symptomatik entwickelt, nicht zuletzt auch wegen dem riesengroßen Druck, den die Schule ausübt was den Verlauf meiner Genesung angeht. Ich bräuchte eigentlich noch etwas Zeit und würde ggf. eine stationäre Psychotherapie in Erwägung zuiehen, da ich richtig krasse psychosomatische Symptome erleide, sobald ich an das nächste Schuljahr denke.So verbringe ich gerade die Ferien. Ab wann muss man denn Zwangspensionierung durch Amtsarzt fürchten?

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