Beiträge von Maniliam

    In Bayern. Das mit dem Schwimmen stört mich nicht. Dass er aber so gar nichts von der SS wissen wollte, finde ich seltsam. Dachte immer, eine Gefährdungsbeurteilung ist in Bayern rechtlich vorgeschrieben. Aber anscheinend habe ich mich da falsch belesen!

    Also ein kleines Update: ich habe es der Schulleitung mitgeteilt, Schwimmen unterrichte ich weiterhin.

    Gefährdungsbeurteilung wird auch nicht gemacht. Anscheinend alles von "oben" abgesegnet. Der Rektor hat überhaupt nicht verstanden, wieso er sowas machen soll und beim Schwimmen soll ich halt "Badeschuhe" anziehen, um nicht auszurutschen. 😬

    Ehrlicherweise weiß ich nicht, was ich davon halten soll, aber immerhin bin ich meiner Pflicht zur Mitteilung nachgekommen 🫡

    Erstmal Danke für die ganzen Antworten!

    Ich habe einfach tatsächlich mal Gedanken von anderen gebraucht, um mich selbst zu sortieren.

    Wie hier jemand schon angedeutet hat, geht es auch um Haftung. Sollte etwas passieren und ich habe das verschwiegen, ist es sicherlich problematisch.

    Es geht beim Schwimmen eben (im allerblödesten Fall) um Leben und Tod und da sind persönliche Belange vielleicht einfach zweitrangig.

    Und ja, die anderen Rettungsschwimmer werden abbestellt, denn wir haben keine weitere Schwimmlehrkraft an der Schule, d.h. es fällt für die Schule komplett aus.

    VG

    Danke für die Antworten!

    Ich habe 2 weitere Rettungsschwimmer dabei (Wasserwachtler) und wir haben zu 3. eine Klasse in einem Becken. Allerdings bin ich die einzige Lehrkraft.

    Dann ist wäre es wohl nur fair, es schon vor Schulbeginn mitzuteilen, damit der Stundenplan geändert und der Schwimmunterricht für alle Beteiligten rechtzeitig abgesagt werden kann. Trotz Bauchschmerzen meinerseits.

    Die Gefährdungsbeurteilung wird es auf jeden Fall ausschließen, denke ich mal.

    VG

    Hallo zusammen!

    Ich bin Lehrerin an einer Grundschule in Bayern und ganz frisch schwanger (8 SSW).


    Folgendes: ich gebe sehr gerne (und als Einzige an der Schule) unseren Schwimmunterricht. Ich würde es eigentlich gerne weitermachen, habe aber gehört, dass es rechtlich problematisch ist und man ab Bekanntwerden der SS die SL in Kenntnis setzen muss und kein Schwimmen mehr unterrichten darf.

    Ich möchte kein Verbot bekommen, es geht mir super und ich habe mehrere Begleitpersonen für eine Klasse dabei. Wenn ich ausfalle, fällt Schwimmen für die gesamte Schule aus, weil wir niemand anderen dafür haben.

    Zudem will ich es eigentlich echt nicht so früh mitteilen (wenn es die SL weiß, weiß es JEDER; Angst vor Fehlgeburt, etc.).


    Andererseits könnte der Stundenplan für alle JETZT noch geändert werden und nicht während des laufenden Betriebs.

    1. Bekommt man zwingend ein Schwimmunterrichtsverbot bei Bekanntgabe?

    2. Was könnte mir rechtlich passieren, wenn ich nichts sage und die Bekanntgabe noch ein bisschen "hinauszögere"?

    Ich kann meine Gedanken aktuell schlecht ordnen, aber vielleicht hat jemand Erfahrung oder Kenntnis dbzgl.?

    Danke im Voraus,
    Maniliam

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