Schwanger und Schwimmunterricht

  • Klar kann man ohne bzw. im Mutterschutz arbeiten, aber die allermeisten Schwangeren werden im letzten Drittel der Schwangerschaft körperlich verwundbarer sein als im ersten Drittel. (Das Kind ist viel größer, unter weniger Organen geschützt, usw..)
    Und bei den Fällen (Risikoschwangerschaft), wo es im ersten Drittel der Fall ist, steht es frei, sich zu melden, wenn man es weiß. Auch wenn jemand jeden Morgen unter Übelkeit leidet und es also nicht "verstecken" kann.

  • Ich habe z.B. bis Ende des 7. Monats Handball gespielt wäre die Saison nicht zu Ende gewesen wohl noch weiter, da wäre es wohl albern keinen Schwimmunterricht zu erteilen.

    Ballsportarten in der Schwangerschaft zu betreiben ist bescheuert aber jeder hat ein Recht auf Bescheuertheit.

    Nicht albern aber fahrlässig ist es, unsicheren Frauen in der ersten Schwangerschaft ein schlechtes Gewissen einzureden, was sie alles angeblich leisten müssen, weil sie ja nicht krank sind.

    Klar kann man ohne bzw. im Mutterschutz arbeiten, aber die allermeisten Schwangeren werden im letzten Drittel der Schwangerschaft körperlich verwundbarer sein als im ersten Drittel...

    Im Mutterschutz nach der Entbindung gibt es ein Verbot der Beschäftigung von 8 Wochen.

  • Sorry, aber ich muss auch bei Laufen aufpassen, dass mich kein Fahrrad umfährt, wenn man das so sieht.


    Natürlich ist deine Aussage Unsinn und Niedersachsen sieht es genauso, wie ich gesagt habe.

    Ob dich ein Fahrrad anfährt, ist dein privates Problem.

    Niedersachsen sieht es genauso wie es im Sporterlass steht. Deswegen gibt es den Erlass.

    Rettungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt => keine Rettungsfähigkeit und keine verantwortliche Person beim Schwimmen.

    keinen gesundheitlichen Einschränkungen => alles gut.

    Ob nun eine Schwangerschaft eine gesundheitliche Einschränkung ist oder nicht mag ich nicht beurteilen.

  • Es sind doch zwei verschiedene Dinge:

    Wenn ich schwanger bin und meine, dass ich Handball oder was auch immer machen möchte, ist das meine private Sache. Vielleicht dumm aber letztlich meine Entscheidung.

    Wenn mein Dienstherr sagt, dass ich voll rettungsfähig sein muss, weil ich im Zweifel am Ende die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben meiner Schüler habe, ist es nicht meine private Sache. Und dann ist es egal, ob ich mir den Fuß verstaucht habe, schwanger bin oder sonst irgendeine Einschränkung habe.

  • Vielleicht weil man schwanger und nicht krank ist und deshalb einige keinen zusätzlichen Schutz brauchen

    Wenn man echt Bock auf Eigenhaftung hat, dann bitte. Ich finde es von dir echt fahrlässig sowas hier zu empfehlen.

  • Schwanger ist in der Regel alleine keine gesundheitliche Einschränkung.


    Und ob ich einen Fuß in den Bauch bekomme, wenn der Dienstherr nichts weiß ist dann auch mein Problem.

    Es wird erst zum Problem des Dienstherren, wenn ich ihn informiert habe.

  • Schwanger ist in der Regel alleine keine gesundheitliche Einschränkung.

    Das sollte die betroffene Person dann mit ihrem Arzt besprechen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch individuell ist. Die Person sollte sich aber absolut sicher sein, dass sie in eine Gefahrensituation nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft anders reagieren wird.

  • Es wird erst zum Problem des Dienstherren, wenn ich ihn informiert habe.

    Ich würde befürchten, dass es durchaus zum Problem der die Schwangerschaft verschweigenden Lehrkraft werden könnte, sollte etwas passieren und es stellt sich hinterher heraus, sie wusste, dass man schwanger keinen Schwimmunterricht geben darf und hat die Schwangerschaft nicht bekannt gegeben.

  • Also ein kleines Update: ich habe es der Schulleitung mitgeteilt, Schwimmen unterrichte ich weiterhin.

    Gefährdungsbeurteilung wird auch nicht gemacht. Anscheinend alles von "oben" abgesegnet. Der Rektor hat überhaupt nicht verstanden, wieso er sowas machen soll und beim Schwimmen soll ich halt "Badeschuhe" anziehen, um nicht auszurutschen. 😬

    Ehrlicherweise weiß ich nicht, was ich davon halten soll, aber immerhin bin ich meiner Pflicht zur Mitteilung nachgekommen 🫡

  • Gegebenenfalls musst du es dann noch einmal ansprechen, wenn du selbst dich irgendwann im Laufe deiner Schwangerschaft beim Schwimmunterricht nicht mehr wohl fühlst. Solange du dich wohlfühlst und rettungsfähig bist, ist ja alles gut.

  • In Bayern. Das mit dem Schwimmen stört mich nicht. Dass er aber so gar nichts von der SS wissen wollte, finde ich seltsam. Dachte immer, eine Gefährdungsbeurteilung ist in Bayern rechtlich vorgeschrieben. Aber anscheinend habe ich mich da falsch belesen!

  • In Bayern. Das mit dem Schwimmen stört mich nicht. Dass er aber so gar nichts von der SS wissen wollte, finde ich seltsam. Dachte immer, eine Gefährdungsbeurteilung ist in Bayern rechtlich vorgeschrieben. Aber anscheinend habe ich mich da falsch belesen!

    So habe ich es auch gelesen und ja, das mit dem Schwimmen finde ich auch nicht so schlimm, aber keinerlei Gefährdungsbeurteilung ist schon merkwürdig.

  • Gefährdungsbeurteilung wird auch nicht gemacht. Anscheinend alles von "oben" abgesegnet.

    Frag das schriftlich an und beantrage eine verschriftlichte Antwort.

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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