Beiträge von TL417

    Als Dipl-Ing. habe ich einen Diplom-Abschluss, allerdings an der FH. Dadurch konnte ich damals keinen OBAS machen, sondern nur die PE.

    Ich bin also keine Werkstattlehrkraft, sondern der seltenen Spezies „technische Lehrkraft“ zugeordnet. Und weil es von denen nur so wenige gibt, gibt es für uns auch keine Lobby.

    Tja, schon wieder durchs Raster gefallen….während die Werkstattlehrkräfte sei neustem sich durch Zusatzstudium zu Technischen Lehrkräften weiterbilden können, bleibt für unsere Berufsgruppe jeglicher Aufstieg verwehrt. Beförderungsstellen gibt es so gut wie keine, und die es gibt sind alle schon ewig besetzt. Eine andere Option gibt es für uns nicht. Jetzt könnte man natürlich sagen, Augen auf bei der Berufswahl, aber als ich damals meinen Vertrag unterschrieben habe, bin ich ganz blauäugig davon ausgegangen, dass ich selbstverständlich befördert werden kann. Das dies praktisch nicht geht, habe ich erst letztes Jahr erfahren. Ganz schön traurig, dass mit motivierten KollegInnen im Bestand so umgegangen wird. So motiviert man niemand.

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zum Merkblatt „Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich“, dass zum August 2026 umgesetzt werden soll. Darin gibt es die sogenannte „Fallgruppe 3“, die besagt:

    Sie haben eine andere Qualifikation (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium, Hochschulstudium) und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt.

    Das trifft alles auf mich zu:

    Ich bin Dipl.-Ing. (FH), seit 2017 mit PE in NRW an einem BK tätig. Ich bin in E10, Stufe 6 mit Angleichungszulage. Demnach würde ich im August auf E12 rutschen.
    Auf Anfrage bei der Bezirksregierung wurde mir mitgeteilt, dass Technische Lehrkräfte explizit von dieser Reform ausgeschlossen sind.
    Stimmt das?

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