Technische Lehkräfte NRW

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zum Merkblatt „Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich“, dass zum August 2026 umgesetzt werden soll. Darin gibt es die sogenannte „Fallgruppe 3“, die besagt:

    Sie haben eine andere Qualifikation (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium, Hochschulstudium) und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt.

    Das trifft alles auf mich zu:

    Ich bin Dipl.-Ing. (FH), seit 2017 mit PE in NRW an einem BK tätig. Ich bin in E10, Stufe 6 mit Angleichungszulage. Demnach würde ich im August auf E12 rutschen.
    Auf Anfrage bei der Bezirksregierung wurde mir mitgeteilt, dass Technische Lehrkräfte explizit von dieser Reform ausgeschlossen sind.
    Stimmt das?

  • In dem von dir zitierten Merkblatt steht auch:

    Zitat

    Für andere Tarifbeschäftigte an Schulen, die nicht in der Tätigkeit einer lehramtsausgebildeten Lehrkraft beschäftigt sind (z.B. HSU-Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, MPT Fachkräfte, Fachkräfte für Schulsozialarbeit), ergeben sich keine tariflichen Folgewirkungen aus dem Gesetz und damit keine Änderungen in der Eingruppierung bzw. beim Entgelt.

    https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…igte_221214.pdf


    Von daher würde ich sagen - die Aussage der BR stimmt.

  • Ja, das stimmt, allerdings gibt es auch die Aussage, dass Technische Lehrer keine Fachlehrer sind…

  • Hier hilft die KI mal weiter:

    Einsatzbereich entscheidet: Die A13/E13-Stufenreform in NRW korrigiert ausschließlich die historische Benachteiligung von Lehrkräften, die für die Primarstufe und Sekundarstufe I ausgebildet bzw. eingestellt wurden. Technische Lehrkräfte an Berufskollegs fallen nach der Entgeltordnung (TV EntgO-L) unter eine völlig andere Systematik, die von dieser Reform vollständig ausgeklammert wurde.Die "Fallgruppe 3" greift nicht: Auch mit PE fallen Sie nicht unter die Fallgruppe 3 des GEW-Merkblatts. Diese Fallgruppe betrifft ausschließlich Quereinsteiger mit FH-/Universitätsabschluss, die auf originären Lehramtsstellen der Primarstufe oder Sek I sitzen und dort den dortigen Lehrermangel auffangen.

    Ansonsten beschäftigt sich die GEW wohl damit, hilft nur, der Gewerkschaft beizutreten und sich für eigene Arbeitsbedingungen stark zu machen.

  • Ich bin ja nicht in NRW und kenne mich mit den Gegebenheiten dort deshalb so gut wie gar nicht aus, aber wenn ich es richtig lese - und wie es auch die obige Ki-Zusammenfassung von Quittengelee ausführt -, geht es bei dieser Besoldungs-/Gehaltsanpassung doch nur um Lehrkräfte, die im Grundschul- und Sek. I-Bereich tätig sind, oder nicht? Du TL417 bist ja an einem BK, also m. E. allein dadurch schon "raus".

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Beitrag von Sissymaus (15. Juli 2026 13:51)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ich sollte richtig lesen, bevor ich was schreibe (15. Juli 2026 13:52).

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