Technische Lehkräfte NRW

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zum Merkblatt „Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich“, dass zum August 2026 umgesetzt werden soll. Darin gibt es die sogenannte „Fallgruppe 3“, die besagt:

    Sie haben eine andere Qualifikation (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium, Hochschulstudium) und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt.

    Das trifft alles auf mich zu:

    Ich bin Dipl.-Ing. (FH), seit 2017 mit PE in NRW an einem BK tätig. Ich bin in E10, Stufe 6 mit Angleichungszulage. Demnach würde ich im August auf E12 rutschen.
    Auf Anfrage bei der Bezirksregierung wurde mir mitgeteilt, dass Technische Lehrkräfte explizit von dieser Reform ausgeschlossen sind.
    Stimmt das?

  • In dem von dir zitierten Merkblatt steht auch:

    Zitat

    Für andere Tarifbeschäftigte an Schulen, die nicht in der Tätigkeit einer lehramtsausgebildeten Lehrkraft beschäftigt sind (z.B. HSU-Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, MPT Fachkräfte, Fachkräfte für Schulsozialarbeit), ergeben sich keine tariflichen Folgewirkungen aus dem Gesetz und damit keine Änderungen in der Eingruppierung bzw. beim Entgelt.

    https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…igte_221214.pdf


    Von daher würde ich sagen - die Aussage der BR stimmt.

  • Ja, das stimmt, allerdings gibt es auch die Aussage, dass Technische Lehrer keine Fachlehrer sind…

  • Hier hilft die KI mal weiter:

    Einsatzbereich entscheidet: Die A13/E13-Stufenreform in NRW korrigiert ausschließlich die historische Benachteiligung von Lehrkräften, die für die Primarstufe und Sekundarstufe I ausgebildet bzw. eingestellt wurden. Technische Lehrkräfte an Berufskollegs fallen nach der Entgeltordnung (TV EntgO-L) unter eine völlig andere Systematik, die von dieser Reform vollständig ausgeklammert wurde.Die "Fallgruppe 3" greift nicht: Auch mit PE fallen Sie nicht unter die Fallgruppe 3 des GEW-Merkblatts. Diese Fallgruppe betrifft ausschließlich Quereinsteiger mit FH-/Universitätsabschluss, die auf originären Lehramtsstellen der Primarstufe oder Sek I sitzen und dort den dortigen Lehrermangel auffangen.

    Ansonsten beschäftigt sich die GEW wohl damit, hilft nur, der Gewerkschaft beizutreten und sich für eigene Arbeitsbedingungen stark zu machen.

  • Ich bin ja nicht in NRW und kenne mich mit den Gegebenheiten dort deshalb so gut wie gar nicht aus, aber wenn ich es richtig lese - und wie es auch die obige Ki-Zusammenfassung von Quittengelee ausführt -, geht es bei dieser Besoldungs-/Gehaltsanpassung doch nur um Lehrkräfte, die im Grundschul- und Sek. I-Bereich tätig sind, oder nicht? Du TL417 bist ja an einem BK, also m. E. allein dadurch schon "raus".

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Beitrag von Sissymaus (15. Juli 2026 13:51)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ich sollte richtig lesen, bevor ich was schreibe (15. Juli 2026 13:52).
  • Tja, schon wieder durchs Raster gefallen….während die Werkstattlehrkräfte sei neustem sich durch Zusatzstudium zu Technischen Lehrkräften weiterbilden können, bleibt für unsere Berufsgruppe jeglicher Aufstieg verwehrt. Beförderungsstellen gibt es so gut wie keine, und die es gibt sind alle schon ewig besetzt. Eine andere Option gibt es für uns nicht. Jetzt könnte man natürlich sagen, Augen auf bei der Berufswahl, aber als ich damals meinen Vertrag unterschrieben habe, bin ich ganz blauäugig davon ausgegangen, dass ich selbstverständlich befördert werden kann. Das dies praktisch nicht geht, habe ich erst letztes Jahr erfahren. Ganz schön traurig, dass mit motivierten KollegInnen im Bestand so umgegangen wird. So motiviert man niemand.

  • bleibt für unsere Berufsgruppe jeglicher Aufstieg verwehrt.

    Aber es gibt doch die Möglichkeit, den Master of education berufsbegleitend zu machen und danach in OBAS zu gehen.

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