Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Merkblatt „Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich“, dass zum August 2026 umgesetzt werden soll. Darin gibt es die sogenannte „Fallgruppe 3“, die besagt:
Sie haben eine andere Qualifikation (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium, Hochschulstudium) und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt.
Das trifft alles auf mich zu:
Ich bin Dipl.-Ing. (FH), seit 2017 mit PE in NRW an einem BK tätig. Ich bin in E10, Stufe 6 mit Angleichungszulage. Demnach würde ich im August auf E12 rutschen.
Auf Anfrage bei der Bezirksregierung wurde mir mitgeteilt, dass Technische Lehrkräfte explizit von dieser Reform ausgeschlossen sind.
Stimmt das?