Technische Lehkräfte NRW

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zum Merkblatt „Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich“, dass zum August 2026 umgesetzt werden soll. Darin gibt es die sogenannte „Fallgruppe 3“, die besagt:

    Sie haben eine andere Qualifikation (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium, Hochschulstudium) und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt.

    Das trifft alles auf mich zu:

    Ich bin Dipl.-Ing. (FH), seit 2017 mit PE in NRW an einem BK tätig. Ich bin in E10, Stufe 6 mit Angleichungszulage. Demnach würde ich im August auf E12 rutschen.
    Auf Anfrage bei der Bezirksregierung wurde mir mitgeteilt, dass Technische Lehrkräfte explizit von dieser Reform ausgeschlossen sind.
    Stimmt das?

  • In dem von dir zitierten Merkblatt steht auch:

    Zitat

    Für andere Tarifbeschäftigte an Schulen, die nicht in der Tätigkeit einer lehramtsausgebildeten Lehrkraft beschäftigt sind (z.B. HSU-Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, MPT Fachkräfte, Fachkräfte für Schulsozialarbeit), ergeben sich keine tariflichen Folgewirkungen aus dem Gesetz und damit keine Änderungen in der Eingruppierung bzw. beim Entgelt.

    https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…igte_221214.pdf


    Von daher würde ich sagen - die Aussage der BR stimmt.

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