Bei unserer Oberschule wurde dieses Schuljahr beschlossen, dass wir während witterungsbedingten Schulausfällen morgens Aufgaben für die Schüler einstellen (per E-Mail oder im Aufgabenmodul), sodass sie zuhause üben können.
Nun haben sich einige Kollegen am Donnerstag, Freitag und Montag ziemlich engagiert und mehrere Stunden vor dem Rechner gesessen, um den Schülern entsprechend zugeschnittene Aufgaben für zuhause umzugestalten (es kommt ja immer etwas auf das Fach an, ob man seinen eigentlich geplanten Unterricht auch einfach so für’s Homeschooling schicken könnte oder viel ändern muss, oder stumpf eine Buchseite aufgeben kann).
Fakt ist: Dieser Aufwand wurde nicht berücksichtigt und wir haben alle Minusstunden bekommen. Der Personalrat bemüht sich um Gespräche mit der Schulleitung, aber die Stundenvergütung laut NSchG gilt ja nur für andere „Sonderaufgaben“ durch Anweisung der Schulleitung.
Die Schulleitung argumentiert, dass nur Aufgaben ohne viel Aufwand gestellt werden sollten und dies zu den normalen Dienstpflichten gehöre. Es wäre ja kein Unterricht gewesen und keine Bewertung der Aufgaben erforderlich.
Dennoch haben viele Kollegen an den drei Tagen morgens erst einmal eine ganze Zeit am PC gesessen und sehr bemüht Aufgaben erstellt.
Meint ihr, wir sollten das nochmal mit dem Personalrat ausdiskutieren (oder beim Bez.PR nachfragen)?
Wünschenswert wäre ja zumindest eine gewisse Anrechnungszeit (wobei das Problem wohl darin liegt, dass die Kollegen sehr unterschiedlich vorbereitet haben - je nach Stundenplan und Fach)…
Oder lässt sich die Passage mit den „Sonderaufgaben“ sogar auch auf den Dienstbeschluss der Homeschooling-Aufgaben erweitern?