Doch, das geht, der Wehrdienst reicht. Siehe hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…hulen-6456.html etwas weiter unten bei den Verwaltungsvorschriften stehen Hinweise zum Praktikum. Ansonsten die AVO-Gobak (Verordnung über die Abschlüsse am Gymnasium, BG usw.), direkt §1.
Das sollte eigentlich auch eine Schule rechtssicher hinbekommen, so ungewöhnlich ist das nun nicht. Voraussetzung ist natürlich, dass die Noten in der Klasse 12 gut genug für den schulischen Teil der Fachhochschulreife waren.