Huhu!
Ist hier jemand Gymnasiallehrer in Niedersachsen oder kennt sich da aus? Folgende Frage tat sich bei uns im Bekanntenkreis auf:
Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.
Zitat
den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium oder an einer gymnasialen Oberstufe erworben hat und
a)
den Berufsschulabschluss erworben sowie eine Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz erfolgreich abgeschlossen hat oder
b)
eine mindestens zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule erfolgreich besucht hat.