Frage zum praktischen Teil des Erwerbs der Fachhochschulreife Niedersachsen

  • Huhu!

    Ist hier jemand Gymnasiallehrer in Niedersachsen oder kennt sich da aus? Folgende Frage tat sich bei uns im Bekanntenkreis auf:

    Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.

    Zitat


    den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium oder an einer gymnasialen Oberstufe erworben hat und

    1. a)

      den Berufsschulabschluss erworben sowie eine Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz erfolgreich abgeschlossen hat oder

    2. b)

      eine mindestens zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule erfolgreich besucht hat.

  • Habt Ihr konkret für den favorisierten Ausbildungsberuf nachgefragt, ob dieser unter "Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz" (vgl. oben 1a) fällt?

    LG DFU

  • Ich glaube nicht, ich glaube er würde nämlich am liebsten einfach den Wehrdienst machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Weißt du, ob das geht?

  • Ich glaube nicht, ich glaube er würde nämlich am liebsten einfach den Wehrdienst machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Weißt du, ob das geht?

    Bei uns würde das nicht reichen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch geht. Obwohl bei euch einige Dinge freizügiger geregelt sind als bei uns.

    Entropy is a bitch, embrace her.

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