Frage zum praktischen Teil des Erwerbs der Fachhochschulreife Niedersachsen

  • Huhu!

    Ist hier jemand Gymnasiallehrer in Niedersachsen oder kennt sich da aus? Folgende Frage tat sich bei uns im Bekanntenkreis auf:

    Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.

    Zitat


    den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium oder an einer gymnasialen Oberstufe erworben hat und

    1. a)

      den Berufsschulabschluss erworben sowie eine Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz erfolgreich abgeschlossen hat oder

    2. b)

      eine mindestens zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule erfolgreich besucht hat.

  • Habt Ihr konkret für den favorisierten Ausbildungsberuf nachgefragt, ob dieser unter "Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz" (vgl. oben 1a) fällt?

    LG DFU

  • Ich glaube nicht, ich glaube er würde nämlich am liebsten einfach den Wehrdienst machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Weißt du, ob das geht?

    Bei uns würde das nicht reichen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch geht. Obwohl bei euch einige Dinge freizügiger geregelt sind als bei uns.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Doch, das geht, der Wehrdienst reicht. Siehe hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…hulen-6456.html etwas weiter unten bei den Verwaltungsvorschriften stehen Hinweise zum Praktikum. Ansonsten die AVO-Gobak (Verordnung über die Abschlüsse am Gymnasium, BG usw.), direkt §1.

    Das sollte eigentlich auch eine Schule rechtssicher hinbekommen, so ungewöhnlich ist das nun nicht. Voraussetzung ist natürlich, dass die Noten in der Klasse 12 gut genug für den schulischen Teil der Fachhochschulreife waren.

  • Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.

    Ein mind. 1-jähriger freiwilliger Wehrdienst erfüllt die Bedingungen für den praktischen Teil der Fachhochschulreife genauso wie eine abgeschlossene durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung. Beides dürfte bei der Bundeswehr problemlos möglich sein.


    Diese Bestätigung findet man einerseits in der Handreichung des Nds. MK zum Erwerb der Fachhochschulreife (vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/download/11477…-_Praktikum.pdf) als auch in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (....) :

    Zitat von §1 Abs. 3 Satz 3 AVO-GOBAK

    Der berufsbezogene Teil wird erworben durch:
    1. eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung
    2. ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder

    3. Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes.

  • Bei uns würde das nicht reichen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch geht. Obwohl bei euch einige Dinge freizügiger geregelt sind als bei uns.

    Ich will dir nicht in die Suppe spucken, aber das scheint inzwischen auch bei euch in Hessen möglich zu sein:

    Ich gebe aber zu, dass ich da auch erst die aktuellste Variante suchen musste. In früheren Fassungen tauchte diese Variante noch nicht auf.

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