Das ist ja ein guter Anlass, sie mal zu beseitigen. Wenn sie da nicht mehr liegen, kann man auch nicht mehr mit ihnen werfen.
Das hat der Vater auch gesagt. Nur meint er einmal/zweimal und nicht 14 mal
Das ist ja ein guter Anlass, sie mal zu beseitigen. Wenn sie da nicht mehr liegen, kann man auch nicht mehr mit ihnen werfen.
Das hat der Vater auch gesagt. Nur meint er einmal/zweimal und nicht 14 mal
So, jetzt habe ich tatsächlich mal Chat GTP gefragt (danke für den Tipp). Die KI meint leider, dass 14 Tage zu unverhältnismäßig wären und das Werfen von Eicheln dafür nicht ausreichend sei. Ordnungsmaßnahmen? Jugendamt? Das geht wohl zu weit….
Wenn wer nicht wohin kommt?
Der Schüler, zur Reinigung. Das war eine Antwort auf die fehlende aufschreibende Wirkung. Dazu schreiben die auch etwas
Wieso schaust du nicht nach, was der Unterschied zwischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bei euch ist, triffst eine Entscheidung und informierst die Eltern dann? Ich verstehe die ganze Verhandlerei nicht.
Und zur Frage, ob es "nur" Eicheln waren- und?! Dann ist es okay oder was? Zumal die Diskussion -trotz irgendwo dokumentierter Belehrung- vorher schon zusätzlich gelaufen ist.
Es werden keine Gegenstände geworfen, das nächste Mal ist die Ordnungsmaßnahme xy fällig. Und auch da: die Anhörung hat nicht mal aufschiebende Wirkung.
Welche Anhörung meinst du? Und was machen wir, wenn er nicht kommt?
Ich muss nachfragen: Geht hier um einen Vorfall, der 7 Monate zurück liegt? Das empfinde ich dann als nicht verhältnismäßig. Egal ob pädagogische Maßnahme oder Ordnungsmaßnahme. Aber vielleicht habe ich falsch gelesen, es ist schon spät 😉.
Der Vorfall mit den Eicheln liegt einen Monat zurück
Nein, werden sie sicher nicht. Ein einfaches Erziehungsmittel wie das hier genannte Reinigen des Schulhofs ist kein Verwaltungsakt. Und wenn bereits der Widerspruch nicht möglich ist, dann ist es erst recht nicht die Klage. Also keine Sorge.
Auch die Reinigung 2 Wochen lang? (Ich war dagegen)
Danke für deine Mühe
Danke für eure vielen Antworten und Tipps schonmal
Die sagen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt, in allen drei Fällen und werfen uns mangelnde Kommunikation vor. Eine Zwille habe es nicht gegeben, das Spucken sei ohne Absicht erfolgt und ihr Sohn habe das Mädchen nicht verletzt, wobei wir die Verletzungen nicht dokumentiert haben und die Mutter des Mädchens gesagt haben soll, dieser sei es nach dem Abholen von der Schule gut gegangen, sagt die Mutter des anderen Jungen (auch eine Kollegin). Die Eltern werfen uns fehlende Aufklärung vor. Der Junge sagt, er habe nur Eicheln in ein Gebüsch geworfen. Die Kinder haben sich wieder vertragen und die Jungs sich entschuldigt. Alles verfahren …
So!
🤣🤣 aber leider nein. Das ist nicht von einer KI formuliert worden. Ich hab versucht, mit ChatGPT eine Antwort zu schreiben. 🤣🤣🤣 scherz
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist doch was komplett anderes als ein Widerspruch?
Die formulieren halt so, wie Juristen formulieren. Es sei von einem Verwaltungsakt auszugehen, und daher sei der Widerspruch eröffnet. Wenn das anders gesehen wäre, solle es als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Maßnahme angesehen werden. Ich glaube nicht, dass sie sich damit zufrieden geben werden. Die werden bestimmt vor Gericht ziehen.
Dass der SL hier nicht klar Stellung bezieht, sondern den schwarzen Peter seinen Lehrkräften zuschiebt, ist dabei unter aller Sau und für euch vlt. für die Zukunft schon einmal gut zu wissen, woran ihr bei der SL seid.
Der ist leider sehr schwach und jung. Und ich sitze jetzt mit dem Kram hier und soll dazu was schreiben.
Unabhängig davon: Keine Panik!
- Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil die Lehrkräfte bei Körperverletzung nicht wegsehen, sondern handeln? Das wird in der zuständigen Behörde wohl eher für ein mildes, aber entnervtes Lächeln sorgen.
- Ein Widerspruch ist gegen Erziehungsmittel schlicht nicht möglich. Daher kann man den getrost zur Kenntnis nehmen und ignorieren.
Hoffentlich sieht die BZ das auch so. Die Eltern meinen halt, dass es ein „Verwaltungsakt“ sei, weil 14 Tage zu lang sein. Sie schreiben etwas von einem schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte, das sei dann keine erzieherische Maßnahme mehr, zumal der Junge ja nicht die Eicheln oder den Stein auf das Mädchen geworfen habe. Das sagen auch alle anderen so.
Warum müsst ihr der Bezirksregierung antworten? Ich dachte die Eltern haben sich bei euch beschwert?
Und wer ist überhaupt ihr? Offizielle Sachen sollten immer über die Schulleitung gehen.
Die Eltern haben es so formuliert, dass sie das Schreiben, das sie an die SL geschickt haben, als dienstaufsichtbeschwerde oder Widerspruch gegen die Maßnahme ansehen, wenn wir nicht auf ihr Angebot eingehen. Das Schreiben soll dann weitergeleitet werden. Sogar mit einer Fristsetzung. Die SL sagt, dass wir die Entscheidung getroffen hätten, daher müssten wir auch antworten. Mit wir meine ich den zweiten Klassenlehrer und den Erprobungsstufenkoordinator.
Immer wieder schön, wenn die SL augenscheinlich nicht weiß, was sie tut.
Wenn Ihr von dem Fehlverhalten und der Maßnahme überzeugt seid, zieht Ihr das durch. Wenn nicht, solltet Ihr Euch über die Folgen eines Einknickens im Klaren sein.
Danke für deine Einschätzung. Was wären denn die Folgen des Einknickens aus deiner Sicht? Er müsste ja dennoch den Schulhof reinigen.
Bei Körperverletzung muss man nicht vorher erst schriftlich verwarnen, um eine Ordnungsmaßnahme durchzusetzen. Hier geht es doch aber ohnehin "nur" um ein Erziehungsmittel und ich kann offen gesagt auch nicht nachvollziehen, warum dieses nicht bei beiden Beteiligten eingesetzt wird.
Ja, vielleicht haben wir da nicht ganz richtig gehandelt. Zumal der Junge ja den Stein nicht geworfen hat. Aber was machen wir jetzt? Doch auf das „Angebot“ der Eltern eingehen? Die SL will uns die Entscheidung überlassen, sagt aber, dass wir der Bezirksregierung antworten sollen.
Ihr habt nichts dokumentiert? Ich dachte ex gibt schriftliche Mitteilungen?
Warum habt ihr unterschiedliche Maßnahmen bei der gleichen Tat?
Wir haben nur eine schriftliche Missbilligung an den Jungen geschickt, der den Stein geworfen haben soll. Der Junge, um den es hier geht, hatte schon eine schriftliche Missbilligung. Eigentlich wollten wir eine Ordnungsmaßnahme verhängen. Das ging aber wohl nicht, sagt die SL.
Warum kommt der Freund, der ein Kind verletzt hat, denn besser weg?
Weil er vorher noch nichts gemacht hat. Wir haben den ja vorher noch nicht verwarnt.
Der Freund hat hat eine schriftl. Missbilligung bekommen. Der Junge, um den es geht, hatte schon eine wegen des Spuckens im Nov. Da haben die Eltern auch schon geschrieben und behauptet, es sei nicht absichtlich gewesen.
Gegen eine erzieherische Maßnahme gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit.
Die Dokumentation, also "Schüler XY hat am ... dieses und jenes gemacht" kommt in die Mitteilung der erzieherischen Maßnahme an die Eltern, zur Kenntnisnahme(!).
Ohje, das haben wir leider auch nicht gemacht. Das Problem ist auch, dass der Junge die Mädchen ja nicht getroffen hat. Das war der Freund. Wir fanden, es waren jetzt genug Vorfälle!
Was genau legen sie vor? Kannst du den Text verlinkrn?
Steht die Schulleitung hinter euch (so klingt es)?
Wenn ihr alles gut dokumentiert habt, dann sollte die Ablehnung des Widerspruchs kein Problem sein.
Wir haben leider nichts dokumentiert.
Den Text habe ich nicht. Die verweisen einfach auf einen Kommentar (Rux, Schulrecht).
Die SL ist auf unserer Seite. Aber der Widerspruch wird halt Arbeit machen.
Es sind keine Anwälte. Der Vorschlag kam sogar von dem Vater (der sagte, wenn sie ihn beim Eichelwerfen erwischen, lassen sie ihn die aufsammeln). Jetzt meint er, das sei zu lang???!!!
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