Hallo und danke für die Aufnahme.
Ich wende mich auch gleich mit einem Problem an Euch. Wir haben in der 6. Klasse einen Schüler, der eigentlich ganz umgänglich ist. Allerdings wurde mir von anderen Schülern erzählt, dass er zu Beginn des Schuljahres mit einer Zwille Kindern mit Eicheln beschossen habe. Ich habe ihn darauf angesprochen und es handelte sich um zwei Bleistifte und ein Gummi. Er sagt, er habe nur mit Papierkugeln geschossen. Ich sagt ihm, er solle das sein lassen und die Zwille abbauen, was er auch tat. Die Eltern habe ich nicht informiert. Dann gab es im Nov. einen Vorfall, da wurde er von anderen Kindern beschuldigt, sie absichtlich mit Wasser bespuckt zu haben. ER bestreitet, dass es absichtlich gewesen sei. Jetzt hat er mit seinem Freund mit Steinen einen Weitwurfwettbewerb gemacht.Dabei soll der Freund ein Mädchen am Kopf getroffen haben. Der Junge, um den es geht sagt, er habe nur mit Eicheln geworfen.
Jetzt haben wir eine Teilkonferenz deswegen einberufen und vorher ein pädagogisches Gespräche geführt. Die Eltern meinen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt. Teil Teilkonferenz kam zu dem Ergebnis, dass er Junge 14 Tage lang 15 Minuten den Schulhof reinigen soll. Jetzt machen die Eltern des Jungen (Juristen) ein riesiges Theater deswegen. Sie meine, das sei nicht verhältnismäßig und wollen höchsten 2 Tage und nur Eicheln aufkehren. Sie drohen mit Dienstaufsicht oder sogar Widerspruch, weil es meinen, es sei eine Ordnungsmaßnahme. Sollen wir das „Angebot“ der Eltern annehmen?
Entschuldigung für den langen Text, aber ich weiß einfach nicht, was richtig ist.