Beiträge von Marta12

    Ihr habt nichts dokumentiert? Ich dachte ex gibt schriftliche Mitteilungen?

    Warum habt ihr unterschiedliche Maßnahmen bei der gleichen Tat?

    Wir haben nur eine schriftliche Missbilligung an den Jungen geschickt, der den Stein geworfen haben soll. Der Junge, um den es hier geht, hatte schon eine schriftliche Missbilligung. Eigentlich wollten wir eine Ordnungsmaßnahme verhängen. Das ging aber wohl nicht, sagt die SL.

    Gegen eine erzieherische Maßnahme gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit.

    Die Dokumentation, also "Schüler XY hat am ... dieses und jenes gemacht" kommt in die Mitteilung der erzieherischen Maßnahme an die Eltern, zur Kenntnisnahme(!).

    Ohje, das haben wir leider auch nicht gemacht. Das Problem ist auch, dass der Junge die Mädchen ja nicht getroffen hat. Das war der Freund. Wir fanden, es waren jetzt genug Vorfälle!

    Was genau legen sie vor? Kannst du den Text verlinkrn?

    Steht die Schulleitung hinter euch (so klingt es)?

    Wenn ihr alles gut dokumentiert habt, dann sollte die Ablehnung des Widerspruchs kein Problem sein.

    Wir haben leider nichts dokumentiert.

    Den Text habe ich nicht. Die verweisen einfach auf einen Kommentar (Rux, Schulrecht).

    Die SL ist auf unserer Seite. Aber der Widerspruch wird halt Arbeit machen.

    Hallo und danke für die Aufnahme.

    Ich wende mich auch gleich mit einem Problem an Euch. Wir haben in der 6. Klasse einen Schüler, der eigentlich ganz umgänglich ist. Allerdings wurde mir von anderen Schülern erzählt, dass er zu Beginn des Schuljahres mit einer Zwille Kindern mit Eicheln beschossen habe. Ich habe ihn darauf angesprochen und es handelte sich um zwei Bleistifte und ein Gummi. Er sagt, er habe nur mit Papierkugeln geschossen. Ich sagt ihm, er solle das sein lassen und die Zwille abbauen, was er auch tat. Die Eltern habe ich nicht informiert. Dann gab es im Nov. einen Vorfall, da wurde er von anderen Kindern beschuldigt, sie absichtlich mit Wasser bespuckt zu haben. ER bestreitet, dass es absichtlich gewesen sei. Jetzt hat er mit seinem Freund mit Steinen einen Weitwurfwettbewerb gemacht.Dabei soll der Freund ein Mädchen am Kopf getroffen haben. Der Junge, um den es geht sagt, er habe nur mit Eicheln geworfen.

    Jetzt haben wir eine Teilkonferenz deswegen einberufen und vorher ein pädagogisches Gespräche geführt. Die Eltern meinen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt. Teil Teilkonferenz kam zu dem Ergebnis, dass er Junge 14 Tage lang 15 Minuten den Schulhof reinigen soll. Jetzt machen die Eltern des Jungen (Juristen) ein riesiges Theater deswegen. Sie meine, das sei nicht verhältnismäßig und wollen höchsten 2 Tage und nur Eicheln aufkehren. Sie drohen mit Dienstaufsicht oder sogar Widerspruch, weil es meinen, es sei eine Ordnungsmaßnahme. Sollen wir das „Angebot“ der Eltern annehmen?

    Entschuldigung für den langen Text, aber ich weiß einfach nicht, was richtig ist.

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