Beiträge von nachteilsausgleich

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    Die Frage ist doch: Warum wertet unsere Regierung den Drohnenangriff

    Nö. Die Frage ist doch: Liegt der entscheidende Wert für einen Akteur im Zerstörungserfolg selbst (zB Antonow kaputt) ?
    Oder geht es um etwas ganz anderes. Zum Beispiel: Reaktionsmessung, psychologische Wirkung und/oder strategische Wirkung auf gesellschaftilcher Ebene:

    physischer Vorfall -> Unsicherheit über Urheber -> Medienberichterstattung -> politische Kontroverse -> gegenseitige Beschuldigungen -> Vertrauensverlust-> gesellschaftliche Polarisierung. Si?

    Dafür muss die Operation nicht einmal erfolgreich sein. Es genügt, dass gefragt wird:

    Kann sich unser Staat überhaupt schützen ??? oder

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    Warum wertet unsere Regierung den Drohnenangriff nicht als Kriegshandlung

    So würde ich den "Vorfall" jedenfalls insgesamt interpretieren. Und die Reaktion z.B. von Dobrindt als ganz gut temperiert und als einen Hinweis darauf, dass hier durchaus strategisch kommuniziert wird. Das wäre erst einmal eine gute Nachricht, auch wenn das am Stammtisch nicht so richtig ankommt.

    Die Entwicklung bei den LLMs hat inzwischen eine Geschwindigkeit erreicht, die es mir wahrscheinlich erscheinen lässt, dass die Menschheit die KI überlebt, auch wenn dies zunächst als paradoxe Aussage erscheinen mag. Aber es geht m.E. inzwischen zu schnell, als dass der Frosch (dh: die Menschheit) noch gekocht werden könnte, ohne dass er es merkte.

    Vermutlich werden wir (als Menschheit) dadurch tatsächlich demnächst zu wirksamen Gegenmaßnahmen veranlasst.

    Unsere Aufgabe wird es deshalb vor allem sein, dafür zu sorgen, dass die Menschheit in den nächsten 10 Jahren - bis die Welle durch ist - nicht völlig verblödet. Sozusagen als Vorbereitung auf eine Post-KI Welt. Wenn die allein von Akademikern bevölkert ist, die außer Prompting in Schule und Studium nichts gelernt haben, wird es wirklich schwierig.

    Das zu verhindern wird schwer genug (und ja: ein Versuch ist auch nur sinnvoll, wenn uns der Klimawandel nicht vorher killt).

    Viel eindeutiger geht es eigentlich nicht.

    Art. 3 GG gebietet Gleiches gleich, aber auch (!) Ungleiches ungleich zu behandeln. Art 3 Abs. 3 GG. formuliert spezielle Differenzierungsverbote. Das (grundsätzliche) Differenzierungsverbot nach Herkunft (=soziale oder familiäre Abstammung) und Heimat (=räumliche Herkunft oder Verwurzelung) ist natürlich nicht zu verstehen als Differenzierungsverbot ausgerechnet bei der Staatsbürgeschaft. Wie andere schon geschrieben haben, kennt das GG ganz selbstverständlich "Deutschengrundrechte" und "Jedermannrechte". Aus dem Gebot bei ungleichen Sachverhalten zu differenzieren (und diese gerade nicht "gleich" zu behandeln) folgt daher auch, wenn überhaupt etwas, dann die Pflicht Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger rechltich unteschiedlich zu behandeln.

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