Beiträge von nashorn

    ich möchte gerne im nächsten Schuljahr einen Babysitterkurs als AG an der Förderschule anbieten.
    Nun suche ich Material zu diesem Thema.
    Habt ihr Tipps für mich?
    nashorn

    Zitat

    Original von Dalyna


    Schließlich willst Du auch gerade das Bundesland wechseln.


    Nein, nicht im Moment. Das ist Zukunftsmusik. Ich habe mich damals nicht schulscharf beworben und werde bis dahin über fünf Jahre an meiner Schule gewesen sein.


    Außerdem habe ich nur gefragt und nix bewertet.


    oh ,dann fällt diese variante wohl raus

    Zitat

    Original von Espera
    Zu 2.): Du darfst dich erst schulscharf bewerben, wenn du hierfür die Freigabe deines Bundeslandes bekommen hast. Wenn du dann aber ein schulscharfes Stellenangebot bekommst, wirst du auch versetzt.
    Viel Erfolg!


    danke!

    ich kenne einen fall da wurde nach einem dienstjahr versetzt (nach der elternzeit), rektor war aber einverstanden.


    warum hast du dich beworben, wenn du gar nicht dauerhaft an der schule bleiben willst?


    ich würde mich an die gleichstellungsbeauftragte wenden.

    Ich habe zwei Frage:


    1. In BW gibt es bestimmte Fächerkombinationen, die im Studium fürs Lehramt zugelassen sind. Wenn man nicht eine solche Kombination hat, kann man sich dann auch dort nicht für den Schuldienst bewerben oder heißt es nur, dass man in BW keinen Refplatz bekommt? (hier geht es um meine Mann)


    2. Wenn man sich nach BW versetzen lassen möchte und dort schulscharf eine Stelle bekommt, bekommt man dann auch automatisch eine Versetzung? (das frage ich für mich)

    Wie läuft das eigentlich, wenn man eine Stelle an einer Privatschule in einem anderen Bundesland findet. Kann man seinen Beamtenstatus behalten?


    Wie sieht es dann aus, wenn man dann wieder zurück an einen staatliche Schule möchte?


    Und wie läuft es, wenn man aus familiären Gründen (zwei gemeinsame Kinder) das Bundesland wechseln möchte, klappt das?

    danke Tina, für die Erklärung.
    Du kannst mir sicher noch eine Frage beantworten: Sind die 12 Monate vor ET oder vor tatsächlicher Geburt des Kindes Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld?


    LG
    nashorn

    Zitat

    Original von Tina34
    Hallo,


    du bekommst 8 Wochen nach der Geburt noch dein normales Gehalt weiter. Dann bekommst du noch 10 Monate Elterngeld, bzw. 12 wenn du alleinerziehen bist. Kommt dein Kind früher, bekommst du weniger Elterngeld, weil ab Geburtstermin, nicht nach ET gerechnet wird.


    Tina


    das versteh ich nicht. Kannst du mir es noch mal erklären?

    Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber ich habe Fragen an dich, vielleicht weißt du ja was.
    Weißt du, bis wann man eine zu-oder Absage für das Ref in RLP bekommt und weißt du, ob und wenn ja in welchem Notenbereich es Beschränkungen gibt.
    Ist man nur an einer Ausbildungschule für alle Fächer, die man studiert hat?
    LG
    nashorn

    Ich bin etwas verwundert, dass die erste aufgabe nicht als Aufgabe 0 oder so bezeichnet ist und auch auf dem auswertungsbogen ganz normal aufegführt ist deshalb bin ich mir unsicher, in wie weit sie in das ergebnis reinzählt.


    ich habe im manual gelesen, dass bei den ersten fünf aufgaben wie bei aufgabe 1 vorgegangen wird, vielleicht war aber tatsächlich nur gemeint, dass man nochmal auf aufgabe 1 hinweisen darf?


    ich finde die anweisungen jedenfalls sehr schwierig verständlich geschrieben...

    Prima!
    Ich möchte gerne die borad form durchführen und habe ein wenig schwierigkeiten mit dem verstehen das manuals.
    und zwar
    die ersten fünf aufgaben sollen ja dazu dienen, zu gucken, ob die testperson den testperson den test versteht. gehen denn dann diese aufgaben mit in die auswertung ein? ich verstehe, die erklärung so, als ob man der testperson bei den ersten aufgaben das ergebnis verrät. sehe ich das so richtig?
    lg nashorn

    hat den hier jemand schon mal durchgeführt oder kennt sich sonst damit aus?
    Wenn ja, hätte ich eine Frage...


    lg
    nashorn

    Habe ich es so richtig verstanden, dass du gerne über den Mutterschutz hinaus zu Hause bleiben würdest?


    Wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, dass du kein Recht auf Elternzeit hast.

    Hast du schon mal Elterngeld erhalten?


    Ich habe zwischenzeitlich gelesen, dass andere Arbeitnehmer die Zeit vor dem Mutterschutz als berechnungsgrundlage haben.


    Weißt du, warum das bei Beamten anders ist?

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