Beiträge von Dennis

    Die 9-monatige Probezeit beginnt mir Aushändigung der Urkunde.

    Die Probezeit kann angerechnet werden, wenn die Schulleitung eine Bescheinigung der über die Beauftragung mit Schulleitungsaufgaben nach ADO §§ 33 ff. mit Hinweis zum Beginn der Übertragung vorlegt.

    Hmmm, probieren kann ich’s ja mal.

    Tatsächlich habe ich nach 2 Jahren und 3 Monaten jetzt die Mitteilung bekommen, dass die Stelle mit mir besetzt wird.


    Jetzt würde ich mir natürlich gerne die lange Zeit der kommisssarischen Ausübung auf die Probezeit von 9 Monaten anrechnen lassen.


    Im Schreiben findet sicht der Satz "Aus der kommissarischen Wahrnehmung der vg. Funktion können Sie keine Rechte auf die endgültige Beförderung herleiten." Schließt das eine Verkürzung der Probezeit durch Anrechnung aus, oder geht es da nur um die grundsätzliche Eignung?


    Ich denke ich werde den Antrag auf jeden Fall stellen...

    Die fiktive Nachzeichnung funktioniert in der Praxis folgendermaßen: Es werden hunderte Personalakten gesichtet und eine Vergleichsgruppe gebildet, deren "Mitglieder" nach Funktion, Besoldung, vorherigen Beurteilungen usw. ähnlich zur letzten Regelbeurteilung des zu Beurteilenden sind. Das ist dann, zumindest im Schulbereich (vor allem weil es nur nachträglich, anlässlich einer Beförderung gemacht wird), ein fast unendlicher Verwaltungsakt. Man wird dann so beurteilt, wie die Gruppe danach "durchschnittlich" beurteilt wird.


    Sollten wir mit den SuS auch so machen: Wenn jemand bei einer Klausur krank ist, bekommt er halt die Durchschnittsnote derjenigen, die in der vorherigen Klausur die gleiche Note hatten. Ich glaube ich habe gerade die Nachschreibklausuren abgeschafft ...

    Habe jetzt hinter vorgehaltener Hand gehört, dass sich jemand aus dem Personalrat (der nicht mehr an der Schule tätig ist) auf einige A15 Stellen beworben soll. Derjenige müsste, weil er keinen Unterricht mehr erteilt, von der Bezirksregierung beurteilt werden, das traut sich da aber keiner, deswegen geht es in einigen Verfahren nicht weiter. Jetzt wird auch klar, warum der Personalrat nichts machen kann😂.

    Mail an den Personalrat habe ich schon versucht, kann wohl nichts machen. Es werden im Moment hier Kollegen befördert, die sich im Frühjahr 22 beworben haben, mir erklärt sich auch nicht warum die Verfahren aus dem Frühjahr 21 nicht bearbeitet werden können. Offiziell ist die "schlechte Personalsituation" schuld, aber dann müsste man doch trotzdem "hinten" anfangen.


    An einer Konkurrentenklage kann es ja (noch) nicht liegen, da ja noch nichts entschieden wurde. Es passiert anscheinend einfach gar nichts.

    Hi, hat jemand Erfahrung wie lang das noch dauern kann mit dem Auswahlverfahren? Habe mich im Februar 21 beworben, bin im Oktober 21 beurteilt worden und habe immer noch nichts von der Bezirksregierung gehört …

    Hab gerade mein Gutachten bekommen, mit Datum vom Oktober und ein Anschreiben, dass man Aufgrund von vorrangiger Sicherstellung der Unterrichtsversorgung kein Datum nennen kann, zu dem das Verfahren abgeschlossen sein wird. Läuft ja auch erst knapp 15 Monate :(


    Eine weitere Frage hab ich an die gut infomierten Beamtenrechtler hier: Wann beginnen eigentlich die 9 Monate Probezeit? Erst wenn man die Stelle hat? (Führe die Aufgabe natürlich im Moment kommissarisch aus, kann man das später anrechen lasssen?) Die A15-Besoldung gibt es ja wohl erst nach der Erprobung, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Habe mich inzwischen juristisch beraten lassen, man kann auf die Dauer des Verfahrens keinerlei Einfluss nehmen, die Bezirksregierung kann machen (oder eben auch nicht) was sie will.

    Hmm, das ist dann wahrscheinlich der Grund, warum ich die dienstliche Beurteilung noch nicht habe, es zählt doch der Tag, an dem sie ausgestellt wurde, oder?

    Hallo,


    hatte gerade einen Schockmoment und hoffe jemand kann mich beruhigen:


    Ich habe mich im Februar 21 auf eine A15-Stelle an meiner Schule beworben. Ich hatte meine Revision im Oktober 21, ist gut gelaufen. Jetzt zieht sich das Verfahren wegen komplizierter Mitbewerberlage allerdings sehr in die Länge. Jetzt habe ich gehört, dass wenn ein Mitbewerber erst ein Jahr später als ich beurteilt wird, meine Beurteilung nicht mehr gültig ist. Fliege ich dann aus dem Verfahren (das kann ja eigentlich nicht sein) oder muss ich eine neue Revison machen? Dann geht mir der Hut hoch ...


    Danke für beruhigende Antworten!

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