ach du liebe Zeit, da ist ja ganz schön was los bei euch 
Ich versuche mal, deine Fragen zu beantworten, auch wenn ich aus einem anderen BL komme
Punkt eins: ja, warum nicht? Gerade wenn sich die Betrugsversuche so dermaßen häufen, müsste das doch leicht einzurichten sein. Zumindest in deinen Klassen/ bei deinen Klausuren.
Punkt zwei: ich kenne die Regelung, dass in der Oberstufe jedes Fehlen bei einer Klausur per Attest nachgewiesen werden muss.
Punkt drei: in flagranti erwischen, bzw. wenn du nachträglich zwei in Teilen identische Arbeiten hast, hast du doch den Beweis 
Punkt vier: redest du von einem Plagiat während einer Klausur? Also mit einem Handy wurde betrogen? Oder meinst du ein Plagiat bei einem Vortrag oder einer Präsentation?
Eigentlich auch egal, Plagiat = Note 6.
Ausschluss vom Unterricht kann ich mir rechtlich nicht vorstellen, aber man belehre mich eines Anderen...
Punkt fünf: ja
Punkt sechs: ja, wenn das nicht schon längst erfolgt ist, wird es höchste Zeit. Fristen sind dazu da, eingehalten zu werden.
Übrigens würde ich einem Schüler, der während einer Leistungskontrolle sein Smartphone benutzt, dieses gar nicht groß wegnehmen. Wohl aber die Klausur. Note 6.