ich frage bei sowas immer die Kollegen ![]()
Beiträge von Friesin
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u hast einfach so gar keine Ahnung von Grundschulpädagogik und heutigen Kindern! Bemerkenswert, dass du trotzdem so den Mund aufreißt und gestandenen Kollegen meinst Tipps geben zu müssen, ja besser noch, sie belehren zu wollen!
wenn ich mich recht erinnere, hatte Silicium hier seinen Einstand gegeben mit der Frage, ob er wohl für den Schuldienst in Frage käme. Oder der für ihn.
Die Antwort hat er sich und uns mittlerweile mehrfach gegeben. Allein, er will es nicht wahrhaben :depp:Sorry, soviel Off Topic musste gerade sein

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ja, ich gehe auch in Kl. 10 rum und kontrolliere die Hausaufgaben.
Einer meiner Ausbildungslehrer machte das sogar in der Stufe 12 (G9)und ja, ich drücke ihnen auch Mehrarbeit auf, wenn der Unterricht durch ihre Schwatzerei gestört wird.
sagen wir mal so: solange die Schüler sich benehmen wie Mittelstufenschüler (und das tun sie oft in Kl. 10 noch), werden sie auch so behandelt. Das sage ich zu Schuljahresbeginn an, mit wechselnden Ergebnissen
Denn: nur weil Kl. 10 schon als Vorstufe zur Oberstufe gilt, sind die Schüler ja nicht älter, geschweige denn reifer
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meine Güte noch mal!
Wird einem hier mit Absicht alles falsch ausgelegt? *Haare rauf*
Von Gutsherrenart war überhaupt nicht die Rede, ebensowenig von Religionsausübung. Sondern davon, dass es für viele Schulen, die ja auch mit den Lehrerstunden planen müssen, einfach schwieirg zu planen ist, wenn mitten im Halbjahr Schüler plötzlich meinen, sich abmelden zu müssen. Das betrifft an den Schulen, die ich kenne, nicht nur Reli und Ethik, sondern auch AG's. Auch wenn es verbrieftes Recht der Schüler ist sich abzumelden, erfahren sie zu dem Zeitpunkt, an dem sie das entsprechende Fach wählen, dass das eben NICHT zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt im Schuljahr geht.
Nicht mehr und nicht weniger. Und ganz bestimmtging es nicht um eine Grundsatzdebatte. -
Wie schön, dass Du die Ausübung der Religionsfreiheit als "Hin und Herhoppen zwischen Kursen" denunzierst.Dass wir uns nicht missverstehen:
es geht um die An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht. Da spielen bei den meisten Schülern ganz andere Gründe als religiöse eine Rolle. -
Man darf ziemlich sicher sein, dass eine derartige Regelung im Streitfall wahrscheinlich schon von der Schulaufsicht kassiert würde; Grundrechte können ja nicht mit Hinweis auf Verwaltungsaufwand aushegebelt werden.
seit wann ist es ein Grundrecht, mitten im Schuljahr zwischen irgendwelchen Kursen hin- und her zu hoppen?
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Ginge denn Abmelden jetzt noch vom RU?
das kann dir nur die Schulleitung sagen.
An den Schulen, die ich kenne, wird das aus Stundenplangründen nur nach Vorankündigung zum Halbjahr gemacht, nicht mitten im Schuljahr. -
ch vermute -aber das kann ich natürlich nicht mit Sicherheit sagen- dass über diesen beschriebenen Verlust doch "einfacher" hinwegzukommen ist als über den Verlust eines mehrere Jahre alten Kindes.
Kann man sicherlich so nicht sagen.
Von einem jungen Ehepaar, dessen Baby vor kurzem verstarb, weiß ich, dass momentan ihre große Angst (neben anderen Gedanken) darin besteht, dass ihr Kind vergessen werden könnte. Weil es ja nur kurz gelebt hatte.
Also Präsenz zeigen. Zeigen, dass ihr dran denkt und dass ihr wisst, dass dieser Tag für die Eltern ein ganz besonders schwerer ist. Ich weiß ja nicht, wie weit ihr auseinander wohnt, aber mindestens einen Anruf würde ich starten, je nach örtlicher Begebenheit wirklich mit dem Angebot, mit zum Friedhof zu kommen. Wenn es den Eltern gut tut. -
ich verstehe die Aufregung nicht ganz:
kein Mensch wird gezwungen, Beamter zu sein.
Wem das Streikrecht soo wichtig ist, sollte den Beamtenstatus aufgeben. Lässt sich bestimmt machen.
Aber nein, man möchte alles. -
Es gibt halt auch Leute, die es sich nicht leisten können, zu hause oder Teilzeit zu arbeiten. Man kann nicht pauschal sagen: "Dann bleib halt zu hause!!" Wer bitte kann sich das heute noch leisten?
ist das nicht oft auch eine Frage des Anspruchs?
Ich weiß, ich mach mich damit unbeliebt und bin schon weg

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Nebentätigkeiten müssen übrigens auch von Angestellten genehmigt werden.
im Fall der TE ist mir nicht ganz klar, wie das zeitlich ablaufen soll?
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Weil ihr Lehrer meist Beamte sind.
Als Angestellte darfst du durchaus streiken. -
Ich war voriges Jahr auch 5 Wochen im Urlaub und hätte am Do und Fr in der Schule sein müssen. Bah, bin einfach nicht erschienen. Und am Montag hat keiner gefragt. Ich hätte sonst sowieso Probleme mit einer überbuchten Maschine in Cancun gehabt. Wer hätte es denn nachprüfen können? Und was kann denn schon passieren? Ein bisschen schlechte Stimmung und einen Anschiss. Das will ich sehen, dass ich eine arbeitsrechtliche Abmahnung bekomme, wenn ich 1 Woche vor Unterrichtsbeginn nicht schon in der Schule bin. Bei uns ging es Do los und wir sollten eben Do und Fr die Woche davor auch schon da sein. Bah, die können mich mal!
Merkwürdige Haltung

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mein Traum wäre ein zentrales Bundeabitur mit ebenso zentralen "Bundeskorrektoren"
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Der Personalrat der Schule wird dir da nicht viel weiterhelfen können.
Entweder an der Bez.Reg. oder aber in einem Seminar.
Bei uns (NDS) konnte man übrigens nur um 6 Monate verkürzen. -
"Ich muss mir für einen Anlass was zum Anziehen kaufen, mag das nicht und weiß nicht was"
da wir nicht wissen, welche Seminare du zu welchen Themen belegt hast, können wir dir schlecht Tipps geben.
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Bei mir werden Arbeitsblätter, KA, Texte digital gespeichert.
Unterrichtsvorbereitungen fertige ich handschriftlich an und entsorge sie direkt im Müll, wenn die Stunde gehalten wurde und es keine besondere Einführungsstunde o.Ä. war. Die werden dann in Ordnern gesammelt, doch da das nicht so viele Blätter sind, reicht pro Schuljahr 1 mittlerer Leitz-Ordner.
Überschüssige Kopien benutze ich als Schmierpapier. Aufbewahrt werden die nicht mehr. So habe ich ein einigermaßen schlankes System.
Die digitale Sammlung verwalte ich ganz simpel in Ordnern. -
Die Kollegin meinte nämlich, dass eine 4 in Religion auch schon schlecht sei und sie vertritt eher die Haltung "in Religion gebe man eh nur Noten 1 - 3".
Bitte was?????
Religion ist ein Fach wie jedes andere auch, warum sollte da das Notenspektrum nicht gelten, wenn denn Noten erteilt werden?Zu der Halbjahreswarnung:
In Bayern und auch in NDS ist es so, dass im Frühjahr nur gewarnt wird, wenn die Leistungen in einem Fach auf 5 sind oder gegen 5 tendieren, das im Halbjahreszeugnis noch eine 4 hatte.
Wenn im Halbjahreszeugnis dort bereits eine 5 stand, ist eine erneute Warnung in dem Fach nicht nötig. Bist du sicher, dass das bei euch anders ist? -
ich hatte das mal am Freitag nach Christi Himmelfahrt:
5.& 6. Stde in einer 8.Klasse, und auch irgendeinem mittlerweile vergessenen Grund konnte ich nur an dem Tag die KA schreiben.
Ohne Hetze ging es los, so dass wir genau 45 Minuten zum Schreiben hatten, d.h. die zweite der Doppelstunden war bereits angebrochen. Nach der Schulaufgabe hatte ich ihnen die 5 Minuten Pause gegönnt, die sie dringend brauchten.
Dann gabs ein Vokabelspiel, und anschließend ein Quiz. Normalerer Unterricht war dann eben nicht mehr möglich, aber das war okay für mich.
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