wenn ich etwas trotz meiner Bemühungen nicht lesen kann und das als falsch anstreiche, ist das keine Strafe. Auch keine Sanktion.
Das ist einfach die Konsequenz daraus, dass ich etwas falsch Geschriebenes sehe.
Es gibt durchaus Schüler, die sich auf ihrer "Sauklaue" ausruhen und es nicht für nötig erachten, leserlich zu schreiben. Nicht zuletzt auch in der Hoffnung, mit Halbleserlichem sich um eine Entscheidung in KA herumzudrücken (statt eindeutig groß oder klein eine Mixtur aus beidem schreibend)
Noch ist die Handschrift ein Kommunikationsmittel, da sollte man das, was man mitteilt, auch lesbar machen. Eigentlich kein großes Problem, denke ich.
Das Argument mit der PC Handschrift lässt sich da nicht immer anwenden.
Wie ordentlich meine Schüler ab einem bestimmten Alter ihre Hefte führen, ist mir wurscht. Sie müssen damit arbeiten können. Ich kenne aber auch kaum Kollegen, die in Klasse 8 oder höher die Heftführung zur Notenermittlung heranziehen (zumindest nicht in den Geisteswissenschaften)