Zitat
2. Gerade beim Thema Streichung der Klassenfahrt sehe ich eine zweite Schwierigkeit: Sanktionen sollten im Kontext und möglichst unmittelbar erfolgen. Abstrakte Drohungen wie "Brief an die Eltern wegen Hausaufgaben" oder "Streichung einer Klassenfahrt" wirken dann meiner Erfahrung nach höchstens kurzfristig.
P.S.: Ein wenig Souveränität bei solchen Scherzen täte der Kollegin gut. Fand die Abwandlung schon zum Schreien und hätte - würde sich mein Name für etwas Ähnliches eignen - kräftig mitgelacht 
den Zusammenhang zur Klassenfahrt sehe ich sehr wohl als gegeben an: wenn die Schüler, wie bereits von jemand Anderem erwähnt, sich schon im Alltag als so unzuverlässig zeigen, wie soll ich dann vertrauensvoll die Verantwortung auf einer Klassenfahrt übernehmen, auf der die Schüler mit Sicherheit noch stärker ihre Grenzen ausloten wollen ?
Als Argument wäre das m.E, völlig in Ordnung, sofern sich das Verhalten der Schüler nicht grundlegend bessert.
was das Wortspiel mit dem Namen der Kollegin betrifft:
Klar könnte sie etwas mehr Souveränität an den Tag legen, ;),
vielleicht aber kennt sie solche plumpen Anspielungen zur Genüge und ist sie langsam Leid.
Sie selbst hat das "Wortspiel" (übrigens reichlich plump für 9.Kl.Gymn.
) ja offensichtlich nicht selbst entdeckt.
Neuntklässler sollten sehr wohl wissen, was sich gehört und was nicht, und ich wette, sie wissen es auch und provozieren mit Absicht 
Die entsprechende Kollegin sollte ihnen ganz deutlich machen, was von einem solchen Verhalten zu halten ist. Warum ist hier in erster Linie der Klassenlehrer angesprochen und nicht die Kollegin, die den Tafelanschrieb entdeckt hat ?