EINE mündliche Note - ja, aber aus meiner Erfahrung mit meinen beiden Kindern am Gymnasium in Q11/12 kann ich sagen, dass sie mehrere Lehrer hatten, die pro Halbjahr aus 1 großen Leistungsnachweis und 1 kleinen Leistungsnachweis die Halbjahrsnote gebildet haben. In den wenigsten Fächern waren es 2 oder mehr kleine Leistungsnachweise.
Und diese Noten finde ich persönlich nicht unbedingt aussagekräftig.
Das kann ich mir für Bayern nicht vorstellen. In der Schulordnung ist festgeschrieben, dass in Q11 und Q12 verbindlich eine echte mündliche Note gemacht werden muss. Insgesamt sind zwei kleine Leistungsnachweise zwingend vorgeschrieben.