... der nicht verbeamtet ist.
Beiträge von gingergirl
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Über Schulöffnungen brauchen wir gar nicht mehr erst diskutieren, wenn sich alle aus der Risikogruppe in Eigenverantwortung zuhause schützen würden.
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Dass du dich bitte damit auseinandersetzt, dass deine Aussage, Corona sei ja jetzt nicht mehr so schlimm, nicht stimmt. Dann sterben halt die Leute, weil sie keine künstliche Herzklappe bekommen.
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Deine Antwort hat leider nichts mit meinem Ausgangspost zu tun.
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Lindbergh: ich habe Kontakte ins Burgenland nach Österreich. Da wurde gerade der Bekannten eine dringend benötigte HerzOP verschoben, weil die Krankenhäuser überlastet sind.
Das ist gerade das Problem aktuell. Die Generation 60-80 stirbt nicht an Corona, weil sie auf den ITS behandelt werden, blockieren aber die Plätze, die für andere Behandlungen benötigt werden.
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Ein Familienmitglied, promoviert in Physik, hat vor 17 Jahren den Quereinstieg in Physik absolviert. Mittlerweile ist man A14/8. A14 ist in Bayern Regelbeförderung. Bei 2 Kindern, verheiratet und Steuerklasse 3 ergibt das 58000 Euro netto im Jahr (KV ist schon weg). Das entspricht einem Bruttoeinkommen in der Wirtschaft von 88000 Euro im Jahr. Das ist ein richtig gutes Gehalt. Ohne Reisebereitschaft und mit null Personalverantwortung wird es selbst als promovierter Physiker schwierig, dieses Jahresgehalt zu bekommen.
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Ja, betrifft dann die Leute in den Abschlussklassen.
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fossi74: wo hast du denn die Info her?
Wie die Testerei in Grundschulen funktionieren kann, zeigt ein Feldversuch, der durch die Uni Erlangen an ausgesuchten fränkischen Schulen durchgeführt wird.
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Macht dich auch einen Unterschied, ob Sek I/ll oder GS?
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Welche Durchführung? Ich werde keine Tests "durchführen"!
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Seph: Beleg für deine Aussage? Wie gesagt, in meiner Dienstordnung ist keine Vertretungsbereitschaft definiert. Wo ich mich außerhalb der Zeit, die für Aufgaben, die in meiner Dienstordnung enthalten sind, aufhalte, ist mir völlig selbst überlassen. Der Dienstherr kann mich deswegen nicht verpflichten, jeden Freitag ab 12 Uhr im Lehrerzimmer zu sitzen.
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Tom123: Das kann der Dienstherr eben nicht. Er kann dich nicht verdonnern, dass du dich grundsätzlich freitags ab 12 Uhr im Lehrerzimmer ohne Anrechnung auf dein Deputat bereithältst. Bitte zeige mir die Verordnung, Dienstordnung o.Ä., in der das so steht. Du nennst keine Quelle, die deine Behauptungen stützt. Ich wette, dass es die nicht gibt. Das wäre nämlich wirklich "Arbeitsbereitschaft" und ist zu vergüten. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arb…eitschaft-30470
in Bayern gibt es wirklich keinerlei Anweisung von oben, dass man Präsenzzeiten, die wie eine "Arbeitsbereitschaft" zu werten sind, abzuleisten hat. Gibt die Lehrerdienstordnung nicht her.
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Kann es sein, dass wir was anderes unter "zur Verfügung stehen" verstehen? Ich spreche von "Arbeitsbereitschaft", sprich ich sitze in der Schule und halte mich für etwaige Vertretungen im Lehrerzimmer bereit. In diesem Fall kann ich nicht meiner Freizeit nachgehen und bin am Arbeitsort. Diese Art von Arbeitsbereitschaft muss bezahlt werden. Deswegen hütet sich mein Dienstherr auch tunlichst, solche Präsenzzeiten irgendwo offiziell anzuweisen. Gibt es nicht, ganz bestimmt auch für Niedersachsen nicht.
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Du kannst unabhängig von der Probezeit auch sofort in Elternzeit gehen. Eine Bekannte von mir in Bayern hat das so gemacht. Die Planstelle war 200 km von ihrem Wohnort weg. Sie hat sofort nach Annahme der Stelle Elternzeit beantragt. Da Sommerferien waren, musste sie die Stelle vor Ort nicht antreten (Elternzeitantrag unterliegt einer 7-Wichenfrist). Sie hat dann ein paar Wochen nicht gearbeitet und sich unterm Schuljahr eine Vertretungsstelle in der Nähe gesucht. Das ging, weil man in Elternzeit ja Teilzeit arbeiten darf. Zum nächsten Schuljahr hat sie einen Versetzungsantrag gestellt, der durchging.
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Tom123: da gab es schon mehrere Urteile, z.B. vom EuGh oder auch hier: https://www.lto.de/recht/hintergr…ich-mehrarbeit/
Ich bin mir sicher, dass dein Dienstherr aka Kultusministerium den Schulen niemals offiziell einen Bereitschaftsdienst angewiesen hat. Das läuft alles schulintern und die Kollegen machen es halt mit. Kann ja auch Sinn machen, wenn man sich schulintern auf gewisse Präsenzzeiten einigt, um so häufigen spontanen Vertretungen vorzubeugen. Aber so eine allgemeine Vereinbarung wie "alle stellen sich grundsätzlich vormittags in der Schule zur Verfügung" geht nicht und würde ich auch nicht mitmachen.
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Tom123: dass du dich immer bereit halten musst, ist nicht rechtens. Wir haben in unserem Job neben dem Unterricht und unseren sonstigen dienstlichen Aufgaben keine vorgeschriebene Präsenzpflicht an der Schule. Dies wäre eine "Arbeitsbereitschaft" und wenn der Dienstherr von dir verlangt, dass du dich in der Arbeit bereit hältst, wo du nicht deiner Freizeit nachgehen musst, dann muss er dir die Präsenz bezahlen bzw. die Zeit zählt zur Dienstzeit.
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Wollsocken80: werde dich vermissen.
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Ich habe seit Mitte Dezember keinen Schüler mehr in einem Klassenzimmer gesehen. Da waren die Zahlen schon schlecht, weswegen die Schulen schon früh vor Weihnachten zu waren. Q12 ist da, die unterrichte ich aber zur Zeit nicht. Hier sind sie echt eher vernünftig unterwegs, notfalls zieht man sonntags (!) noch die Reißleine: https://www.infranken.de/lk/lichtenfels…-zu-art-4967810
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Wer laut singend Polonaise durch die Münchner Innenstadt macht, kommt mit der Bezeichnung " Spinner" noch zu glimpflich davon.
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Ich verrate euch jetzt mal ein Geheimnis: Frischer Rosenkohl aus dem Garten schmeckt ganz anders als der, der schon Ewigkeiten im Supermarkt vor sich hin muffelt. Rosenkohl, der ganz frisch geerntet wird, stinkt nicht. Es gibt wohl kaum ein anderes Gemüse, bei dem sich der Eigenanbau so sehr lohnt, wie beim Rosenkohl.
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