Beiträge von gingergirl

    Ich bin ja aus Bayern, ländliche Lage, aber Gegend mit hoher Industriedichte. Ich empfinde es so, dass sich hier die Mittelschule (so nennt sich das, was früher Hauptschule hieß) in den letzten Jahren deutlich stabilisiert hat. 2013 (neuere Zahlen habe ich gerade nicht, dürften sich aber nur wenig verändert haben) traten in meinem Landkreis prozentual exakt genauso viele Leute an die Mittelschule über wie ans Gymnasium (35%). Die Mittelschule ist hier also alles andere als Resterampe.
    Wer sich in Betriebspaktrika einigermaßen zeigt, hat auch mit Hauptschulabschluss eine
    super Chance auf eine Ausbildungsstelle. Die Handwerksbetriebe suchen händeringend Azubis.
    Über die Einführungsklasse haben hier auch in den letzten Jahren durchaus Leute am allgemeinbildenden Gymnasium Abitur gemacht, die von der Mittelschule mit der Mittleren Reife kamen. Klar waren die fleißig und sehr ehrgeizig, aber die hatten auch in der Mittelschule schon gelernt, wie man einen Aufsatz schreibt und konnten leidlich Englisch. Dass das System hier noch so funktioniert, liegt natürlich an der bindenden Grundschulempfehlung. Das System ist selektiv, aber unterm Strich bietet es gute Zukunftsaussichten für jeden, der auch nur ein bisschen will. Insofern kann ich mit der bayerischen Wahlentscheidung von vor zwei Wochen aus Bildungssicht übrigens bestens leben...

    Also ich habe abgesehen von den Sommerferien und den Faschingsferien keine "Ferien", in denen ich Überstunden abarbeiten könnte. Meine Ferien sind vielleicht unterrichtsfrei, aber noch lange nicht arbeitsfrei. In den Weihnachtsferien habe ich z.B. Q11 in Deutsch 25 Aufsätze und den Abschluss der W-Seminararbeiten (15) zu erledigen. Ich arbeite Teilzeit und dürfte in den zwei Wochen also 24 Stunden pro Woche ansetzen. Feiertage sind abzuziehen. Allein für die Deutschaufsätze brauche ich ca. 40 Stunden. Das heißt, ich mache also sogar in den Weihnachtsferien Überstunden....

    Ob getrennt lebend oder nicht, dürfte keine Rolle spielen.
    Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Pflegezeit. Einzelne Bundesländer haben nachgezogen und die Bedingungen auch für die Beamten umgesetzt. Hessen gehört wohl dazu: https://www.gew-hessen.de/rech…ce7e6c8cd52c896bd4831b1d2


    Da steht, dass du das Recht auf 3 Monate Freistellung hast in der letzten Lebensphase und 6 Monate für Pflege generell. Ohne Besoldung.

    Hab ich doch bewusst so geschrieben. Ich weiß schon, dass das keine Reise ist. Aber ob das ein Richter auch so sieht, der mich verknackt, weil ich auf Elternspende nach Barcelona "reise"?

    Warum entwirft man so
    ein halbseidenes Konstrukt, wenn es doch Beispiele von Schulen gibt, wo der Etat ausreicht? Bei uns reicht er. Und wenn er irgendwann nicht mehr reicht, dann werden die Fahrten eben weiter heruntergefahren. Ich würde jedenfalls niemals eine "Elternspende" entgegennehmen, um mir eine Reise zu finanzieren. Gibt's den MB-Vorschlag eigentlich schriftlich?

    Klar, das Budget ist nicht groß, aber man kann es wohl einhalten. An meiner Schule (auch Bayern), ist es so, dass man die Reisekosten bei großen Fahrten immer zurückerhält. Das geht, weil wir keine überzogenen Fahrten haben: Kennenlerntage nur eine Übernachtung, kein Schullandheim in Klasse 6, sondern Zeltlager, ein Skilager in 7 und eine Oberstufenfahrt, die 250 Euro nicht übersteigt.
    Was die Eintagesausflüge (Wandertage) anbetrifft, so ist üblich, dass die Lehrer die anfallenden Kosten selbst tragen. Die das nicht wollen, machen halt einen ganz konventionellen Wandertag mit einer Wanderung von der Schule aus. Null Kosten.

    Mein Kind (4. Klasse in Bayern) schreibt klassische Aufsätze. Letztes Jahr z.B. Reizwortgeschichte, Erlebniserzählung, Brief. Es gibt auch regelmäßig Diktate. Mag daran liegen, dass seine Lehrerin 62 ist und deutlich vom alten Schlag. Ich danke täglich dem Schulgott, dass er uns diese Lehrerin geschickt hat. Sehr strukturiert, Konzentration aufs Wesentliche und die Kinder gehen trotzdem alle gerne hin.


    Er hat das große Glück, dass er seine Lehrerin schon seit der 2. Klasse hat.
    In der 1. hatte er eine Lehrerin, frisch aus dem Ref und ich hatte ja schon das Gefühl, dass bei ihr viel nach dem Hören ging.
    Auf jeden Fall hatte er eine fein laminierte Anlauftabelle und es wurde fleißig drauf los geschrieben ohne Fehlerkorrektur. Ergebnis: Meinem Kind war schlichtweg wurscht, was er schreibt und diese Denkhaltung könnte man ihm bis heute nicht wiederganz austreiben. Leider hatte mein Kind auch gar keine Idee, was er mit diesem Ding von Anlauftabelle eigentlich sollte. Er hat nicht kapiert, was das B mit einem Ball zu tun hat.
    Kranpappel, du beschreibst das ja ähnlich. Gibt es überhaupt Kinder, die in der Praxis erfolgreich und gerne mit der Tabelle umgehen?
    Nun ja, Lehrerin vom alten Schlag arbeitet nun also seit 2 Jahren das auf, was in der 1. versäumt wurde.

    Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit in deinem angestammten Beruf? In Elternzeit kann man so wenig Stunden machen, wie man möchte. Ich habe in Elternzeit ein W-Seminar weitergeführt (1 bzw. 2 Stunden). Der Verdienst war sensationell, ich hab, wenn mich die Erinnerung nicht täuscht, über 300 Euro raus bekommen. An der Grundschule brauchen sie doch gerade jeden Mann. Also lieber 4 Stunden Vertretung in Musik oder Förderunterricht für gut Geld als die mies bezahlte Mittagsbetreuung. Der Träger hat hier leider auch keinen Spielraum, er bekommt pro Ganztagesklasse vom Staat gerade einmal 600 Euro, glaube ich. Wenn du Teilzeit in EZ machst, ist das attraktiv, weil du auch anteilig noch Weihnachtsgeld, Kinderzuschläge angerechnet bekommst.

    Warum gehst du nicht selbst in Elternzeit oder drohst zumindest deiner SL damit? In Bayern kann man als Beamter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes jederzeit Elternzeit beantragen (ist ab Antragstellung innerhalb von 7 Wochen durchsetzbar). Sprich, du stellst jetzt den Antrag und wärst dann ab den Herbstferien oder so weg. Hier könnte man dann für die Elternzeit auch Teilzeit beantragen. Ich kenne die Regelungen für dein Bundesland nicht, aber könnte mir vorstellen, dass es ähnliche Regelungen gibt.
    Mir hat in einer ähnlichen Situation mal allein der Hinweis auf diese Möglichkeit geholfen. Das Risiko, dass ich mitten im Schuljahr mit nur 7 Wochen Vorlaufzeit einfach nicht mehr da bin, war meiner SL dann doch zu groß. Und plötzlich gab es dann doch Alternativen in der Unterrichtsverteilung...

    Spinnen wir die Sache doch fiktiv noch ein bisschen weiter. Kein Mensch würde doch z.B. etwas sagen, wenn Herr Gomez auf die Idee käme, dem spanischen König seine Aufwartung zu machen und dem ein Trikot mit "mein König" zu überreichen (Gomez hat wohl die spanische und die deutsche Staatsbürgerschaft). Oder seht ihr das anders?

    • Etwas OT: Falls dein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, stehen meines Wissens dir sogar 10 Tage pro Kind zu. Da wurden die Beamten den Angestellten gleichgestellt.

    Hallo,
    der Thread ist zwar schon etwas älter, die Angelegenheit ist aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Nachdem das OLG den Schulleiter strafrechtlich nicht in der Verantwortung sah, aber dienstrechtliche Konsequenzen angemahnt hatte, lief das dienstrechtliche Verfahren weiter.
    Der Schulleiter soll laut Ansicht der Disziplinarkammer für 3 Jahre 10% seines Gehaltes einbüßen, die Landesanwaltschaft hatte seine Degradierung (Zurückstufung) beantragt.
    https://www.np-coburg.de/regio…pachmann;art83420,5958403


    Was meint ihr dazu?

    Zitat von Fossi74

    So what? Als meine Eltern gebaut haben, waren halt die Zinsen so hoch, dass man sich für 30 Jahre verschulden musste. Mein Vater war immerhin Hauptschullehrer, meine Mutter hat "dazuverdient", wie das früher hieß.

    Als Hauptschullehrer mit Kindern und "dazuverdienender Ehefrau" stemmst du in vielen Gegenden Deutschlands aber kein Einfamilienhaus mehr, selbst wenn du 30 Jahre abbezahlst. Mal abgesehen davon, dass man in dieser Konstellation mit Mitte 20 eh keinen Kredit bekommt, da zu geringe Eigenkapitalquote. Woher soll denn das angesparte Geld in diesem Alter auch herkommen?

    Nein, um Verkäufer zu lernen, brauchst man keinen Hauptschulabschluss. Wenn du einen Ausbildungsbetrieb findest, geht es auch ohne in zweijährigen Ausbildungen. Mein Onkel ist altgedienter Förderschullehrer. Der berichtet, dass "gute" Absolventen mit adäuquatem Sozialverhalten durchaus ihren Ausbildungsplatz finden. Mittlerweile rufen Leute von Ausbildungsbetrieben sogar gezielt an der Förderschule an, um nach guten Absolventen zu fragen. Wäre früher undenkbar gewesen. Es gibt ja durchaus auch Schüler, die an der Förderschule den Hautschul- ähhh Mittelschulabschluss machen. Die Betriebe finden bei Vollbeschäftigung einfach keine "anderen" Azubis mehr.

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