Ich habe auch den Eindruck, dass vor der Einstellung nicht ausreichend gewarnt wurde, dass man an einer entsprechenden Schule lebenslänglich bleiben muss. Als mein Partner dort anfing, fand er die Schule spannend und wollte sie kennenlernen. Er wollte nicht dort alt werden. Dass er unter Umständen nie gehen kann, war ihm in der Form nicht klar, denn langfristig möchte er unabhängig von unserer Beziehung nicht dort bleiben. Vielleicht hätte er sich da mehr informieren müssen, frustrierend ist es trotzdem und ich frage mich, wie viele frisch ausgebildete Referendare diese Entscheidung gut treffen können, sowohl beim Wohnort als auch bei der Schule kann ja einiges schief gehen oder sich verändern (Beziehungen, kranke Eltern, Konflikte im Kollegium, etc. )
Ich habe die relevanten Passagen einmal fett markiert.
Die erste Aussage ist sachlich nicht zutreffend. Man muss nicht lebenslänglich an einer Schule bleiben. Hierfür gibt es das reguläre Versetzungsverfahren, aber auch Beförderungen, die mit einer Versetzung dann einhergehen.
Die zweite Aussage kann zutreffen, ist aber kein Automatismus. (Siehe erste Aussage.)
Die dritte Passage enthält den eigentlichen Knackpunkt. Wenn ich Lehrkraft im Beamtenverhältnis werden möchte, sollte ich mich über die Bedingungen, die die Verbeamtung mit sich bringt informieren. Die Verbeamtung ist nicht einfach nur ein Privileg (Unkündbarkeit, Heilfürsorge, private Krankenversicherung, mehr Pension als Rente in vergleichbaren Positionen etc.) sondern ein "Handel", bei dem es diese Privilegien für eine entsprechende Gegenleistung gibt. Eine davon ist eben, dass man sich den Vorgaben des Dienstherren unterwirft. Dazu gehören auch die Regeln zur Einstellung von Lehrkräften und dem Einsatzort bzw. den Versetzungsmöglichkeiten.
Wenn man das mangels Notwendigkeit zunächst ausblendet, ist das verständlich, aber man kann dann später den schwarzen Peter nicht dem Beamtentum oder dem System Schule oder wem auch immer zuschieben.
Für private Veränderungen bietet das System entsprechende Möglichkeiten.
Für Euch beide empfiehlt es sich, das Spielfeld (System Schule) sowie die Spielregeln (Versetzung etc.) zu kennen und dann mit eben dieser Kenntnis zu überlegen, wie Ihr Eure Beziehung und ggf. weitere Zukunft gestalten wollt. Da gibt es Möglichkeiten.
Meine Frau und ich lebten während unseres Kennenlernens ca. 100 km voneinander entfernt. Im ersten Jahr war also nur Fernbeziehung drin. Die Ferien haben das natürlich abgemildert.
Wir sind dann zusammengezogen ungefähr in der Mitte zu beiden Schulstandorten. Das bedeutete viel Pendelei unter der Woche, aber eben auch Zeit zusammen.
Mit dem ersten Kind sind wir in einen Ort in der Nähe meiner Schule umgezogen und sie wurde im Rahmen der Regeln zur Rückkehr aus der Elternzeit wohnortnah versetzt. Die Regeln für die Versetzung bei Rückkehr aus der Elternzeit haben das möglich gemacht.
Vom Grundsatz her könnte das auch bei Euch klappen.
Was muss man also überlegen?
- Ggf. Umzug an einen Ort, an dem Du mit Deinen gesundheitlichen Einschränkungen leben und arbeiten kannst, und der für den Partner nicht zu weit zum Pendeln ist.
- Ggf. bei Kinderwunsch Prüfen der Möglichkeiten, die sich dann über Elternzeit und Versetzung (bei ihm!) ergeben könnten.