Beiträge von Bolzbold

    Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.

    Nein. Zumindest vertritt unser Dienstherr eine andere Auffassung.

    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW

    Ich habe auch den Eindruck, dass vor der Einstellung nicht ausreichend gewarnt wurde, dass man an einer entsprechenden Schule lebenslänglich bleiben muss. Als mein Partner dort anfing, fand er die Schule spannend und wollte sie kennenlernen. Er wollte nicht dort alt werden. Dass er unter Umständen nie gehen kann, war ihm in der Form nicht klar, denn langfristig möchte er unabhängig von unserer Beziehung nicht dort bleiben. Vielleicht hätte er sich da mehr informieren müssen, frustrierend ist es trotzdem und ich frage mich, wie viele frisch ausgebildete Referendare diese Entscheidung gut treffen können, sowohl beim Wohnort als auch bei der Schule kann ja einiges schief gehen oder sich verändern (Beziehungen, kranke Eltern, Konflikte im Kollegium, etc. )

    Ich habe die relevanten Passagen einmal fett markiert.

    Die erste Aussage ist sachlich nicht zutreffend. Man muss nicht lebenslänglich an einer Schule bleiben. Hierfür gibt es das reguläre Versetzungsverfahren, aber auch Beförderungen, die mit einer Versetzung dann einhergehen.

    Die zweite Aussage kann zutreffen, ist aber kein Automatismus. (Siehe erste Aussage.)

    Die dritte Passage enthält den eigentlichen Knackpunkt. Wenn ich Lehrkraft im Beamtenverhältnis werden möchte, sollte ich mich über die Bedingungen, die die Verbeamtung mit sich bringt informieren. Die Verbeamtung ist nicht einfach nur ein Privileg (Unkündbarkeit, Heilfürsorge, private Krankenversicherung, mehr Pension als Rente in vergleichbaren Positionen etc.) sondern ein "Handel", bei dem es diese Privilegien für eine entsprechende Gegenleistung gibt. Eine davon ist eben, dass man sich den Vorgaben des Dienstherren unterwirft. Dazu gehören auch die Regeln zur Einstellung von Lehrkräften und dem Einsatzort bzw. den Versetzungsmöglichkeiten.

    Wenn man das mangels Notwendigkeit zunächst ausblendet, ist das verständlich, aber man kann dann später den schwarzen Peter nicht dem Beamtentum oder dem System Schule oder wem auch immer zuschieben.

    Für private Veränderungen bietet das System entsprechende Möglichkeiten.

    Für Euch beide empfiehlt es sich, das Spielfeld (System Schule) sowie die Spielregeln (Versetzung etc.) zu kennen und dann mit eben dieser Kenntnis zu überlegen, wie Ihr Eure Beziehung und ggf. weitere Zukunft gestalten wollt. Da gibt es Möglichkeiten.

    Meine Frau und ich lebten während unseres Kennenlernens ca. 100 km voneinander entfernt. Im ersten Jahr war also nur Fernbeziehung drin. Die Ferien haben das natürlich abgemildert.
    Wir sind dann zusammengezogen ungefähr in der Mitte zu beiden Schulstandorten. Das bedeutete viel Pendelei unter der Woche, aber eben auch Zeit zusammen.
    Mit dem ersten Kind sind wir in einen Ort in der Nähe meiner Schule umgezogen und sie wurde im Rahmen der Regeln zur Rückkehr aus der Elternzeit wohnortnah versetzt. Die Regeln für die Versetzung bei Rückkehr aus der Elternzeit haben das möglich gemacht.

    Vom Grundsatz her könnte das auch bei Euch klappen.
    Was muss man also überlegen?

    • Ggf. Umzug an einen Ort, an dem Du mit Deinen gesundheitlichen Einschränkungen leben und arbeiten kannst, und der für den Partner nicht zu weit zum Pendeln ist.
    • Ggf. bei Kinderwunsch Prüfen der Möglichkeiten, die sich dann über Elternzeit und Versetzung (bei ihm!) ergeben könnten.

    LehrerinNRW

    Mir ist in diesem Thread nicht so ganz klar, was Deine Agenda hier ist.

    Das von Dir verlinkte Urteil ist meiner Lesart nach keine Rückendeckung für die KollegInnen. Das kann es auch nicht sein, da die Entscheidung der Schulleitung nicht rechtmäßig war und laut Gericht zurecht mit Widerspruch angefochten wurde.
    Es geht hier um einen gerichtlich entschiedenen letztlich erfolgreichen Widerspruch gegen einen Vollzug von § 54 SchulG, weil zuvor andere Maßnahmen nach § 53 SchulG hätten ergriffen werden können.
    Die Schule hatte hier mittels § 54 mit Verweis auf eine allgemeine Gesundheitsgefahr den Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nach Lektüre des § 54 hätte ich hier auch meine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gehabt und mich gefragt, wieso man nicht nach § 53 SchulG vorgegangen ist.

    Darüber hinaus reden wir hier über einen Fall aus dem Jahr 2017.

    Dass es Schutzmaßnahmen gibt, die sowohl § 53 mittelbar und § 54 ausdrücklich vorsehen, ist zu begrüßen. Dass eine Schulleitung sich hier offenbar ein Eigentor geschossen hat, leider nicht.

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

    Da stimme ich zu. Schule muss dazu in der Lage sein, konsequent zu reagieren, wenn erzieherische Maßnahmen alleine nicht greifen. Ich bin froh, an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

    Ich könnte weder im März noch im Mai im LK JS 2 unterrichten, im 1. Halbjahr wäre es ähnlich. 4 Monate keine relevanten Themen?

    15 Tage, 3 Schulwochen pro Schüler pro Halbjahr und weil jeder andere Fächer hat...

    Ich kenne das Problem.
    Je nach Stundenplan fallen immer dieselben Stunden wegen Klausuren aus, so dass da mitunter ein ziemliches Ungleichgewicht entstehen kann.

    Ich finde Unterricht wichtig nicht nur Klausuren. Was frage ich, wenn immer einige fehlen?

    That's part of the game. In den Klausurphasen muss man damit rechnen, dass einige SchülerInnen fehlen, daher sollte man dann vielleicht nicht gerade noch Details durchnehmen, die dann explizit in der Klausur drankommen. Gleichzeitig besteht dieses Dilemma auch, wenn SchülerInnen krank sind oder aus anderen Gründen fehlen.
    Ungeachtet der Gründe ist das so oder so doof, aber man muss damit irgendwie umgehen.

    Meines Wissens nach gibt es das nicht - ich kann mir auch nicht vorstellen, dass daran flächendeckend Interesse besteht.

    Was Du machen kannst, ist, Dir die für Dich wichtigen Verordnungen als PDF zu speichern und sie dann in einer Datei zusammenzufassen. Letztlich brauchst Du einen großen Teil der Vorschriften überhaupt nicht. Für mich ist es angenehmer, nur den jeweiligen Erlass oder die jeweilige Verordnung aufzurufen.

    Einmal abgesehen davon müsste diese PDF-Datei dauerhaft gepflegt und aktualisiert werden, da die Online-Bass ja mittlerweile die einzige rechtsverbindliche Fassung ist. Angesichts des vermuteten geringen Interesses weiß ich nicht, wie sinnvoll das wäre, hierfür jemanden mit dieser Aufgabe zu betrauen.

    Ja, es ist in der APO-GOst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Gymnasialen Oberstufe in NRW) festgelegt.
    Wo wir wieder bei den nicht zu vereinfachenden Klausurlasten wären (Förderalismus!). Ich glaube, ab der Q1 ist alles mindestens (!) 3-stündig

    Nun ja, mit der Oberstufenreform sind die Klausuren in der Q1 künftig gedeckelt und kürzer, dafür in der Q2 doppelt so lang. Wie man das sinnvoll trainieren soll, weiß ich noch nicht.

    Das besorgt mich nicht. Wenn man aber alles, was man für die Schule macht, auf die Stunde runterrechnet, kann es natürlich frustrieren. Insbesondere Schulleitungen arbeiten zu viel, wie Arbeitszeitstudien immer wieder belegen und schreibt Bolzbold ja selbst, rein rechnerisch lohnen Beförderungen kaum. Es wollen aber trotzdem viele machen, kann so unattraktiv also nicht sein.

    Ich bin jetzt seit anderthalb Jahren in der jetzigen Funktion und merke, wie vielseitig die stellvertretende Schulleiterfunktion ist. In meinem Fall habe ich sehr viel Gestaltungsspielraum, was meine Arbeitsbereiche betrifft und kann mich auch mit meiner Persönlichkeit voll einbringen.

    Der Stundenlohn kann selbstredend nicht der primäre Faktor für Arbeitszufriedenheit sein, sonst müssten ja alle arbeitenden Menschen, die weniger als wir verdienen, per se unzufrieden sein.

    Die Arbeit wird im Großen und Ganzen vernünftig bezahlt, sie ist sinnstiftend und man hat auch (mittlerweile regelmäßig) Erfolgserlebnisse. So gesehen kann man diese Position dann durchaus als "attraktiv" bezeichnen. Das dürfte aber für die anderen A15-Stellen ähnlich sein, wenn die jeweilige Tätigkeit zu der jeweiligen Person passt.

    Es gab an meiner alten Schule einige wenige, die mit A13 in Pension gegangen sind. Das kann an nicht vorhandenen Ambitionen gelegen haben, mehr aber noch an dem über mehrere Jahre gehenden Beförderungsstopp durch die damalige(n) Landesregierung(en).

    Einige wurden erst mit ca. 60 Jahren nach A14 befördert. Einige andere mangels Stellen dann eben nicht. Mittlerweile, so nehme ich das wahr, ist es eher eine Ausnahme, dass man als Studienrat oder -rätin in Pension geht.

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