Beiträge von Bolzbold

    Wenn ich ausfalle über Nacht, dann könnte er zu Freunden. Die müssen tagsüber aber auch arbeiten. Insofern wäre das nur eine Ausnahme. Die können ja nicht zu Hause bleiben, weil mein Sohn krank ist.

    Meine Nachbarin hat den Schlüssel und kann schauen, aber ich habe kein Oma-Opa Netzwerk im Sinne von einspringen oder Kind parken, wenn die Prüfungen anstehen.

    Wir fassen noch einmal zusammen:
    Du wirst an Deiner Schule gemobbt und Schulleitung, Personalrat und Lehrkräfte haben sich gegen Dich verbündet.
    Der Vater des Kindes sowie Deine Eltern stehen aufgrund von zerrütteten Verhältnissen zu Dir nichts zur Verfügung.
    Sowohl Du als auch Dein Kind sind häufig krank, so dass Du Deine Ausbildung womöglich nicht erfolgreich abschließen kannst.
    Dein Kind kann nicht fremdbetreut werden.

    Damit hast Du ein Netz von Problemen dargestellt, aus dem es vordergründig erst einmal keinen Ausweg gibt. Nicht zuletzt, weil Du viele Vorschläge und Optionen als undurchführbar erachtest. Die Probleme innerhalb des Netzes sind interdependent, d.h. dass man die Probleme augenscheinlich nicht angehen kann.

    Sei mir nicht böse, aber wir hatten hier bereits zwei Userinnen, die über einen längeren Zeitraum viele UserInnen beschäftigt haben und von ähnlichen Problemen berichteten; die für sie nach Lösungen gesucht haben und nichts war gut genug. Das Ganze endete dann in erheblichen Auseinandersetzungen, Meta-Diskussionen und letztlich auch viel Unfrieden.

    In NRW ist es mittlerweile möglich, ein Kolloquium stattfinden zu lassen und dann, wenn die Schülerin nicht erklären kann, wie sie zu ihren Ergebnissen gelangt ist, über den Anscheinsbeweis und die daraus folgende Beweislastumkehr das Ganze nachträglich als Täuschungsversuch zu werten.

    Ob Du das - falls das bei Euch auch möglich sein sollte - in dieser Situation womöglich ohne Unterstützung der Schulleitung diesen Weg gehen solltest, ist eine andere Sache.

    Ja, das 25-Pkte.-Programm der NSDAP versuchte allerortens zu reüssieren und Wähler abzugreifen. hinzu kommt die polit. Prägung A. Hitlers selbst unmittelbar nach dem Krieg (da hat er auch von Linksaußen einiges aufgeschnappt) - je nach Publikum gab es dann Emphase auf das eine oder das andere, purer Opportunismus. Man war dann aber recht schnell einspuriger unterwegs. 'Links' war die NSDAP insg. aber nie, das ist alles mit völkisch-rassistischen Ideen, Blut und Boden u.ä. vermengt.

    Ich denke, der letzte Satz von Dir ist tatsächlich mal ein Punkt, bei dem wir 98+% an Zustimmung hier im Forum hätten.

    Rein wissenschaftlich betrachtet - ich beziehe mich hier unter anderem auf Götz Alys jüngstes Werk "Wie konnte das geschehen?" - gab es im Parteiprogramm und auch in der tatsächlichen Politik der NSDAP Punkte, die man als "links" im Sinne von "sozialistisch" bezeichnen könnte.
    Der Name der Partei ist natürlich in sich widersprüchlich, da er auf dem Papier die beiden politischen Extreme zu vereinen versucht. In einem gewissen Rahmen (für treue bzw. sich der "nationalen Sache" verschreibende AnhängerInnen) gab es klassenunabhängige Aufstiegsmöglichkeiten - in der Partei, im Beruf und auch im Militär (wobei das je nach Funktion natürlich überlappte.)

    Bei Krankheit kann ich ihn dann meistens auch nicht von einem Babysitter betreuen lassen, weil er nur mich will. Wir hatten vor kurzem den Babysitterversuch gestartet, aber die junge Frau war noch Studentin und hat so oft abgesagt, dass sie langfristig keine Hilfe war.

    Liebe Gartenfreundin, erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

    Vorweg, ich habe selbst drei Kinder, so dass ich kranke Kinder und das Dilemma aus eigener Erfahrung kenne. Gleichwohl ist das, was Du hier schilderst ein Problem - und eben auch ein Problem für die Schule. Unabhängig von der Situation an Deiner Schule würde ich die Frage der Fremdbetreuung unbedingt lösen, da es kein Dauerzustand sein kann, dass Du bei einem kranken Kind fehlst - ich überspitze - weil es trotz installierbarer Optionen nur Dich als Betreuungsperson akzeptiert. Das wird ungeachtet Deines Ausbildungsverhältnisses und der Branche, in der Du arbeitest, ein Problem bleiben.

    Was die Krankmeldung betrifft, so würde ich an Deiner Stelle auch in einer freundlich-sachlichen E-Mail klarstellen, dass Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht dazu imstande bist, die erbetenen (oder angeordneten) Tätigkeiten auszuführen.


    "Sehr geehrte Schulleitung,
    aufgrund meiner Erkrankung bin ich gegenwärtig nicht dazu in der Lage Ihrer Bitte nach Erstellen von Unterrichtsmaterial nachzukommen. Ich bitte hierfür um Verständnis und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    LAA' Gartenfreundin"

    Okay. Den Ganztag hatte ich ehrlicherweise nicht bedacht, weil ich dem bisher erfolgreich aus dem Weg gehen konnte. Das ist natürlich nochmal ein ganz eigenes Übel.

    Es reichen ja auch schon AGs im Nachmittag oder der Umstand, dass manche Kinder vielleicht noch nicht nach Hause können/sollen/wollen. Diese Betreuungslücke bekommt man dann nicht geschlossen.

    Spannend ist ja, dass es nach wie vor Schulen gibt, die in Randstunden einfach nach Hause schicken, und welche, die komplett alles vertreten oder mitbetreuen. Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn Randstundenentfall sinnvollerweise einfach wieder normaler Standard würde.

    Das kommt auf die Lage der Randstunde an. Vom 45-Minuten-Raster ausgehend könnte eine 5. Klasse ja auch eine 5. Stunde als Randstunde haben. Die kann man schlecht entfallen lassen, weil die Kinder sonst gegen 11.30 Uhr frei hätten. Dann entstünde auch eine Lücke an den Ganztagsschulen bzw. an den Schulen mit flexibler Nachmittagsbetreuung, da diese Betreuung mitunter erst nach der Mittagspause beginnt.

    Der Grat, auf dem die Kolleginnen und Kollegen da wandeln sollen, ist extrem schmal. Ich sehe nach wie vor nicht, warum Lehrkräfte das in Kauf nehmen sollten, nur damit sich die BR mit geschönten Statistiken zu geringem Unterrichtsausfall schmücken kann. An den Verhältnissen kann sich m.E. nur durch politischen Druck seitens der Eltern etwas ändern...nur muss dafür auch sichtbar sein, dass das System erheblich unterversorgt ist.

    Ich bin in der Sache bei Dir. Gleichwohl geh es der BR weniger um Statistiken als darum, dass sie trotz der bekannten Missstände die Schulen anweisen müsste, damit anders umzugehen.
    Der Druck der Eltern auf die BR oder gar die Landesregierung verpufft in der Regel wirkungslos. Der Unterrichtsausfall wird erst einmal der Schule selbst bzw. der vermeintlich inkompetenten Schulleitung in die Schuhe geschoben nach dem Motto "wieso findet sich da keine andere Lösung". Der Verweis auf die Realität, die effektive Personalausstattung wird dann als Ausrede empfunden. Wir reden hier ja mehrheitlich von Eltern, die keine Insider sind und somit nur das wahrnehmen, was sie von außen sehen.

    Wenn die Haltung der BR bzw. des MSB die ist, dass mit dem Ende der Abordnungen im Zuge der Vorgriffsstellen die Gymnasien nun voll ausgestattet wären (und damit im Sek I- und Primarbereich eine schmerzhafte Lücke gerissen wird), sehe ich da keine Chance auf irgendeine Entwicklung.

    Das andere ist eben auch, dass Krankmeldungen, Dauererkrankungen und zu viele Teilzeitstellen punktuell (aber dennoch regelmäßig) Löcher reißen, für die man so viel Personal vorhalten müsste, dass jede Schule dann bei effektiv >110% Personalausstattung sein müsste. Das kann man den WählerInnen auch nur bedingt plausibel verkaufen, wo die LehrerInnenschaft ohnehin in der Gunst der WählerInnen nicht sonderlich weit oben steht.

    Eine Remonstration geht doch immer an die BR, wenn die Schulleitung die Anweisung aufrechthält, oder bin ich da falsch informiert?

    Jein.

    § 36 BeamtStG - Einzelnorm

    Nur wenn die Bedenken aufrecht erhalten werden. Die BR müsste dann formal gesehen die Anweisung für rechtswidrig erklären. Für die Schule würde das ein Ende der Betreuung und die erhebliche Ausweitung an Bereitschaftsstunden bedeuten, um den sicherlich von der BR auch nicht gewollten Unterrichtsausfall zu vermeiden.
    Die KollegInnen wissen in der Regel selbst, dass das wenig sinnvoll ist. Ihnen ist es wichtig, dass ihnen durch die Anweisung kein Nachteil entsteht. Solange sie sich nicht grob fahrlässig verhalten, wird das auch nicht passieren.

    Exkurs:
    Alternativ müsste man die Klassen auch auf andere Lerngruppen aufteilen, das ist dann aber wirklich nur noch Verwahrung, da zum einen Material vorhanden sein müsste und zum anderen dies auch schnell auf bis zu sechs oder mehr Räume verteilt werden müsste. Der Platz muss dann auch in den Räumen vorhanden sein...

    Je nach Schulgröße und Anzahl der Krankmeldungen, die für die Sek I relevant sind, reicht die Zahl der Sek I Klassen gar nicht aus, um 50 bis 100 SchülerInnen mal eben auf die anderen Sek I Klassen zu verteilen. Bei ad-hoc-Krankmeldungen kann man auch nicht die 1. Stunde in den höheren Sek I Klassen abhängen.

    (Böser Spruch zum Schluss: Vermutlich kommt aber gleich jemand hier um die Ecke und erzählt, dass das bei ihnen alles kein Problem ist und wenn wir nicht so unfähig wären, wir auch keine Probleme hätten... :) )

    Die Krankenhäuser, die ich kennengelernt habe, haben allesamt direkt mit der PVK abgerechnet. Mit der Beihilfe kann nicht direkt abgerechnet werden - zumindest habe ich das bislang so nicht erlebt.
    Durch die direkte Abrechnung mit der PKV werden je nach Beihilfesatz zwischen 20% und 50% der Kosten schon übernommen. Es verbleiben also zwischen 80% und 50% der Kosten. Die reicht man am besten sofort bei der Beihilfe ein - bei gut vierstelligen und gar fünfstelligen Beträgen gibt es eine bevorzugte Bearbeitung. Ggf. schreibt man seine Sachberarbeitung an und weist darauf hin.
    Dann kann man auch noch mit der Abrechnungsstelle des Krankenhauses sprechen und auf die Bearbeitungszeiten der Beihilfe verweisen und um Aufschub bitten.
    Das sollte eigentlich kein Problem sein, weil die Krankenhäuser bei uns wissen, dass sie in der Regel ihr Geld bekommen.

    Wir haben schon einiges diesbezüglich hinter uns und hatten da keine Probleme.

    Am Ende des Schuljahres? Nein, nein. Also bei uns wird ab der 4. Stunde Mehrarbeit pro Monat alles sofort abgerechnet. Die Stunden dürfen auch nicht mit unterrichtsgedingten Minusstunden (am Schuljahresende bereits entlassene Oberstufenklassen) verrechnet werden. Ich kann nichts dafür, dass die Oberstufen schon wesentlich früher entlassen werden. Das legt die Schulleitung so fest. Also biete ich meine Arbeitskraft an und werde auch entlohnt.

    Soweit ich das weiß ist das auch gesetzliche Regelung.

    Magst Du mir das auf der Basis von § 13 Abs. 4 ADO in Verbindung mit BASS 21-22 Nr. 21 (BASS 2025/2026 - 21-22 Nr. 21 Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst) Ziffer 4.5 und insbesondere dem letzten Satz der Ziffer 4 näher erläutern?

    Die von Dir "angebotene Arbeitskraft" wird bei Bedarf durch Erteilen von Vertretungsunterricht in Anspruch genommen und darf auf der Basis der angeführten Verordnungen eigentlich nur dann entlohnt werden, wenn Du über Deinen zu leistenden Pflichtstunden liegst.

    Der folgenlose "Annahmeverzug" durch den Dienstherrn, wenn man das in einem Dienstverhältnis überhaupt so betrachten kann, entsteht dann, wenn die Schulleitung Dich nicht in demselben Umfang für Vertretungsunterricht einsetzt wie durch eine Abiturgruppe nach ihrem letzten Unterrichtstag Unterricht entfällt. Dann trifft der Satz vollauf zu, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest und trotz weniger erteilter Unterrichtsstunden identisch entlohnt bzw. besoldet wirst.

    In der Regel macht das nicht die BR, weil für die Grundschulen die Schulämter zuständig sind. Da wird in der Regel keiner zu verpflichtet sondern es muss sich ein Schulleitungsteam aus dem Kollegium bilden und von einer Nachbarschule wird dann SL oder sSL für die wichtigen Unterschriften kommissarisch benannt.

    Oh, da habe ich aber auch schon aus erster Hand Erfahrungsberichte drüber bekommen, die beileibe nicht besser sind...

    Das betonst du ja nun mehrfach. Offenbar lohnt es aber doch, denn der TE bekommt wiederholt Zuspruch von anderen.

    Zuspruch wegen der vermeintlichen Gängelung - ja.
    Dann kommt die unproduktive Diskussion über Zuspätkommen, wo sich alle einig sind, dass das nicht geht.

    Mir ist nicht so ganz klar, wie sich Schulleitung nun verhalten soll, damit

    a) die Zuspätkommenden ihr Fehlverhalten abstellen, weil das ja nach der hier geäußerten Ansicht nicht ginge, und

    b) dies und das Monieren einer in meinen Augen objektiv unzureichenden logistischen Vorbereitung der Vorabiturklausur nicht als Gängelung empfunden wird, weil dann ja KollegInnen sich womöglich vier Wochen krankschreiben lassen könnten. (Letzteres bewusst überspitzt von mir formuliert.)

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Schulleitung im Ausgangspost ala erstes gerade keine Meldung an die übergeordnete Behörde geplant, sondern ein Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft.

    Wenn die Verspätungen aus gesundheitlichen Einschränkungen resultieren, sollten diese seitens der Lehrkraft spätestens in diesem Gespräch angesprochen werden.

    Es kann doch niemand ernsthaft erwarten, dass eine Schulleitung so etwas errät. Und niemand wünschen, dass sie nur aufgrund von Vermutungen agiert Ein Gespräch zu initiieren, finde ich sehr passend.

    Ein Großteil der Diskussion geht am eigentlichen Anliegen vorbei.

    Wenn ich mich als Schulleitung nicht komplett vom Kollegium entkopple, bekomme ich eine Menge Dinge mit und kann dann beispielsweise auch KollegInnen mit gesundheitlichen Einschränkungen gezielt ansprechen und fragen, welche Unterstützung sie benötigen oder ggf. direkt konkrete Angebote machen. (Und nein, man fällt selbstredend nicht mit der Tür ins Haus sondern initiiert das Gespräch entsprechend behutsam...)

    Was für eine ekelhafte Arbeitseinstellung ist es eigentlich, zu spät zu kommen und dann bei einer Ansprache dazu sich krankschreiben zu lassen? Als Kollege würde ich da wenig Verständnis für aufbringen.

    Das sieht der/die KollegIn, der/die so handelt ja nicht so. Aus seiner/ihrer Sicht gibt es eine Rechtfertigung für die Verspätung (äußere Umstände, berechtigte Renitenz aufgrund von Frustration etc.). Wenn dann die böse Schulleitung ankommt und einem auf die Füße tritt, wird eben trotzig reagiert. Das sind KollegInnen, die schon vor einiger Zeit "verlorengegangen" sind.

    Zur Ergänzung noch das, was Herr Baals, Abteilungsleiter 2 des MSB ausführt:

    Künftig gebe es für die KonrektorInnen im Primarbereich A13Z und für die Schulleitungen A14. Man könne über den konkreten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen diskutieren, aber es sei falsch, diesen in Abrede zu stellen. Das Abstandsgebot sei also mit der Überleitung aller A12-Stellen nach A13 nicht aufgehoben. (Zum Vergleich: An Realschulen bekommen KonrektorInnen A14(Z) und Schulleitungen A15, an Hauptschulen A13(Z) und A14.)

    Das ist eine "interessante" Auffassung, die mit Sicherheit viele KollegInnen dazu ermuntern wird, KonrektorInnenpositionen anzustreben.
    (OK, das ist am Gymnasium so gesehen Jammern auf hohem Niveau, aber von A15 zu A15Z ist es auch nicht sooo weit...)

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