Beiträge von Bolzbold

    Wieso sortierst du das? Verteil die sw-Kopien und gib die Farbseiten durch, so dass sich jeder ein Exemplar nehmen und selbst an richtiger Stelle einfügen kann.

    Man versieht das Ganze dann mit den entsprechenden Seitenzahlen und erläutert das den SchülerInnen. Ggf. die Diagramme "formal" als Anhang, dann kann man sie auch ganz hinten einsortieren.

    Ich wünschte, dem wäre so.

    Wir haben Kopierkarten mit einem Kontingent. Ich unterrichte ein Fach in der Oberstufe, in dem Farbkopien nötig sind als Klausuren. Wenn ich einen Klassensatz für einen Oberstufenkurs kopiert habe, ist mein Kontingent fürs Halbjahr leer. Ich hab aber mehrere Oberstufenkurse und mehrere Klassenarbeiten pro Halbjahr. Das Kontingent aufzuladen kostet jedes Mal Geld, das ich privat zahlen muss ohne es auch nur von der Steuer absetzen zu können.

    Also habe ich schon seit Jahren einen günstigen Farblaserdrucker und drucke die Klausuren daheim aus. Das ist günstiger als in der Schule zu kopieren und ich kann es wenigstens absetzen.

    Ich hab auch einen Kyocera und bin zufrieden damit. Ich will aber echt auch absolut keinen Stress damit. Ca. alle 5 Jahre kaufe ich mir einen neuen, nicht das neueste Modell, aber unbedingt mit günstigen, etablierten Ersatztonern, Duplex und vielen vernünftigen Rezensionen.

    Das wäre aber dringend ein Fall für eine LehrerInnenkonferenz, auf der man das entsprechend klärt.
    Stellen wir uns vor, eine Lehrkraft würde sich weigern (und ja, das darf sie!), auf privaten Geräten und mit privaten Mitteln ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Dann muss die Schule reagieren.
    In der Behörde gab es alles gestellt - und für das neu eingerichtete Homeoffice mussten (!) wir alle Peripherie aus der Behörde verwenden und im Vorfeld nach Hause transportieren. Wir durften (!) keine eigenen Geräte verwenden.

    Ein solcher Missstand steht und fällt mit denjenigen, die ihn aktiv mittragen. Welche Alternative zu den dienstlich notwendigen Kopien schlägt denn Deine Schulleitung vor für den Fall, dass Du Dich weigern solltest, das aus eigener Tasche zu bezahlen?
    Wenn kein Geld für die Erledigung meine dienstlichen Aufgaben vorhanden ist, dann kann ich sie schlechterdings nicht erfüllen.

    Klar, ich halte das auch nicht zu 100% durch - aber seitdem ich mit ein Büro mit einem anderen Koordinator teile, kopiere ich fast alles (!), was ich dienstlich brauche, in der Schule. Was ich dennoch zu Hause drucke, dient meiner eigenen Arbeitsorganisation oder ist der vorherigen Schludrigkeit geschuldet, dass ich es nicht im Vorfeld in der Schule gemacht habe.

    Hallo:) Danke für die vielen Antworten. Dann werde ich mich dann erst einmal auf Beförderungsstellen in meinem Regierungsbezirk bewerben. Ihr wisst nicht zufällig, ob ein damit verbundener Laufbahnwechsel ein Problem darstellen könnte? Ich arbeite ja an einer Gesamtschule und der Wechsel zur Grundschule wäre ja ein Laufbahnwechsel, auch wenn es eine Beförderungsstelle ist.

    Laufbahnwechsel oder Schulformwechsel? Letzteres definitiv. Ersteres meines Erachtens nicht. Sowohl eine GS- als auch eine GE-Lehrkraft sind angehörige der Laufbahngruppe 2.1.

    Hallo ihr,

    leider bin ich im Internet nicht fündig geworden, vllt kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Worin besteht der Unterschied zwischen einer Beförderungsstelle und einer Koordinationsstelle? Bei beiden handelt es sich um eine Stelle von A12 auf A13 (NRW).

    Über Antworten würde ich mich freuen.

    Das kommt darauf an. :)

    KoordinatorInnenstellen sind immer Beförderungsstellen - aber eben nicht umgekehrt.

    Mehr zur Systematik findet man in den einschlägigen Erlassen.

    BASS 2022/2023 - Zu den Schulformen im Allgemeinen (§§ 33 ff.)
    BASS 2022/2023 - Funktionsstellen an Gesamtschulen

    BASS 2022/2023 - Funktionsstellen an Sekundarschulen

    Danke für die Info,

    So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.

    Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.

    Danke dir

    Ja, das ist leider immer das Problem in Kollegien, wo es "Freigeister" (und -geisterinnen) gibt, die meinen, klare Regeln wären individueller Auslegung unterworfen. Da müssten Oberstufenleitung und Schulleitung klar intervenieren.

    Ich habe das neulich in meinem Koordinationsbereich bei einem weniger gravierenden Problem in der erweiterten Schulleitungsrunde gemacht und muss jetzt noch die Kollegen sensibilisieren.

    Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren, die jeweils separat benotet werden - bundeslandunabhängig nach Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung. Und damit ergibt sich zwangsläufig, dass eine verhauene Klausur in der Q2.2 ggf. zu einem Defizit führt. Die Noten aus Q2.1 sind bereits "verbucht" und ein Einbezug ist unzulässig. Daran ändert auch der seit Jahrzehnten bestehende Umstand, dass das zweite Halbjahr der Q2 kürzer ist als das erste, rein gar nichts.

    Diese Diskussion dürfte eigentlich in dieser Form gar nicht aufkommen. Für individuelle Auffassungen ist da kein Raum. (Und es erschreckt mich immer wieder, wie völlig unkundig manche KollegInnen sind...)

    Also ich habe zu Hause zwei Drucker. Einen günstigen und mittlerweile "älteren" Laserdrucker für "Masse" in s/w (Brother ML2250DN) und einen recht teuren Tintenstrahldrucker mit einzelnen Tanks, die per Flasche gefüllt werden. (Epson ET-8500). Ich musste angesichts des Preises zunächst schlucken, bin mit dem Gerät aber vollauf zufrieden. Es druckt nach dem Einschalten schnell, schluckt beim Reinigen nicht endlos Tinte, scannt auch gefühlt viermal schneller als mein altes Gerät und lässt sich problemlos im WLAN von mehreren PC, Laptops etc. ansteuern.

    Falls letztgenanntes Gerät jetzt ein paar Jahre halten sollte, waren das gut investierte 600 Euro...

    ... wenn ich da langfristig denke, blutet das Herz nicht mehr ganz so sehr...

    Vereinheitlichung würde eigentlich bedeuten, dass die Bandbreiten abgeschafft werden müssten - sprich, einheitliche Anzahl an LKs, an einzubringenden Kursen etc.
    Das berührt auch den Lehrkräftebedarf, wenn statt drei LK auf einmal nur noch zwei LK belegt werden müssen, oder wenn statt der Mindestzahl an Kursen dann beispielsweise die 40 Kurse einzubringen sind.

    Da werden sich einige Länder sehr verbiegen müssen...

    ... wenn sie überhaupt können oder wollen.

    3.3 und 3.1 kämen auch in Frage, wenn die Stellen des Regierungsbezirks oder des Schulamtsbezirks voll sind. (Stichwort: Besetzbarkeit der Stelle) Schließlich will man niemanden bezirksübergreifend versetzen müssen, weil ein externer dazu kommt.

    Ansonsten sehe ich gegen die Bestenauslese nicht verstoßen. Die bewegt sich doch immer nur im Rahmen der zulässigen Bewerber.

    Dann würde ich eher darauf tippen, dass man durch "externe" Bewerbungen keine zusätzlichen Stellen einrichten möchte - denn der/die interne KandidatIn würde ja dann die jeweilige bisherige Stelle behalten, und der/die Externe würde dann quasi on top kommen.

    Das hier ist der entsprechende Erlass.

    BASS 2022/2023 - 11-12 Nr. 1 Richtlinien zur Stellenausschreibung (schul-welt.de)

    Ich habe ihn jetzt zweimal gelesen und kann eigentlich nur in Ziffer 1.2 einen halbwegs plausiblen Grund für die oben genannte Vorgehensweise erkennen. Und auch hier wähne ich das geltende Recht ziemlich überdehnt.

    Was ich mal recherchieren müsste, wäre die rechtliche Bedeutung der Formulierung "die Ausschreibung richtet sich an Personenkreis XYZ" im Vergleich zu "Bewerber müssen Voraussetzungen XYZ erfüllen". Letzteres erscheint mit eher als ein "hartes" bzw. Ausschlusskriterium.

    Die KMK, Deine Freundin und Helferin...

    Microsoft Word - 326-KMK-TOP 006-BS.doc

    Römisch 2, erster Spiegelstrich

    sowie

    Lehrerbeschluss.PDF (kmk.org)

    Ziffer 1.1

    Ich zitiere:


    1.1 Lehrkräfte können jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.

    1.2. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; [...]

    Ausgehend davon, dass diese Regelungen nach wie vor gültig sind, dürfte die Rechtslage ja jetzt weitgehend geklärt sein.

    Botzbold, weißt du oder jemand anderes hier, warum man nur für Menschen ausschreibt, die bei der eigenen Bezirksregierung tätig sind? Ist das wirklich sinnvoll? Das hab ich mich schon öfter gefragt, v.a. bei Stellen die dann auch immer wieder ausgeschrieben werden..

    Ich kann mir das nur so erklären, dass man seine eigenen Leute mit diesen Beförderungsstellen versorgt wissen will und dass man verhindern möchte, dass ggf. Leute in andere BRen abwandern, weil es gerade innerhalb der eigenen BR keine passenden Stellen gibt. Neben der Elternzeit waren Beförderungsstellen in der Vergangenheit ein probates Mittel, um Versetzungen zu erzwingen.

    Es gibt zwei grundsätzliche Infos in den Ausschreibungen, die m.E. recht eindeutig sind.

    Info A:
    Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte, die in einem unbefristeten Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis in der Besoldungsgruppe A12 LBesO bzw. EG 11 TV-L an einer öffentlichen Schule im Regierungsbezirk Köln beschäftigt sind. Zudem sind Bewerbungen von tarifbeschäftigten Lehrkräften zulässig, die ein Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben und unbefristet an einer Schule im Regierungsbezirk Köln beschäftigt sind. Für diesen Personenkreis verlängert sich die beamtenrechtliche Wartezeit um 5 Jahre. Bewerbungen von Lehrkräften, die bereits ein Beförderungsamt der Wertigkeit A13 LBesO/ EG 13 TV-L innehaben, sind nicht zulässig. Es wird erwartet, dass die Bewerber/ -innen bereit sind, eine zusätzliche Aufgabe an der Schule zu übernehmen.

    Info B:

    Die Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für eines der folgenden Lehrämter besitzen: - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule - Lehramt an an Grund- und Hauptschulen - Lehramt für die Primarstufe Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im nebenstehenden Link.


    Diese Infos sind, wenn ich das richtig gelesen habe, oft kombiniert.
    Damit könnten sich Lehrkräfte von Gesamtschulen bewerben, aber nur diejenigen aus dem RB Köln. Düsseldorfer, Detmolder, Arnsberger und Münsteraner wären damit "draußen".

    yestoerty

    Ja, das hätte ich jetzt auch so geschrieben.

    Bis Ende Mutterschutz bzw. zum Beginn der Elternzeit eigener Beihilfeanspruch, danach zu 70% über Ehemann. (PKV umstellen und neue Quotenbescheinigung beim Langantrag nicht vergessen!)

    Neben dem Krankenkassenzuschuss gab es glaube ich auch noch die Pauschale zur Erstausstattung. Falls es die noch gibt, sollte man die gleich mit beantragen.

    Und falls es noch nicht kompliziert genug war: Es wird noch "schlimmer":

    https://www.cnbc.com/2023/03/09/all…-from-2024.html

    (Oder etwas weniger eindeutig, dafür offizieller: https://www.gov.uk/guidance/elect…thorisation-eta "More countries will be added to the scheme later.")

    Damit ist die Einreise nach GB genauso kompliziert wie in die USA. Mal schauen, was die ETA kosten wird. Irgendwann ist die Reise Richtung Irland (oder USA) doch billiger...

    Also SO kompliziert fand ich das nicht. Selbst e-Visa für das eine oder andere asiatische Land waren innerhalb von weniger als drei Tagen zu kriegen...

    Das mach so eine Fahrt noch mal teurer. Ich habe gar keinen Reisepass und müsste extra einen beantragen. Schätze mal, das trifft für einen Großteil meiner Oberstufenschüler auch so zu.

    Es ist ja nicht so, dass man diese nur für diese Fahrt bräuchte und er auch nicht im Anschluss noch an die zehn Jahre oder so gültig wäre...

    ... das Ziel der Fahrt ist ja frühzeitig bekannt gegeben worden. Und innerhalb eines Jahres wird man wohl ein solches Dokument beschaffen können.

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