Beiträge von Bolzbold

    Also die Prüfungskommissionen "lassen" einen in der Regel nicht einfach so durchfallen. Das passiert dann, wenn am Prüfungstag wirklich einiges schief läuft. Oft waren die Leistungen davor dann auch nicht so dolle, so dass man dann je nach Ermittlung des Prüfungsergebnisses nur eine unwesentliche Verschlechterung braucht, um dann durchzufallen.


    Ich würde einmal andersherum denken. Wie würdest Du als Lehrkraft diese Frage einem Prüfling im Abitur beantworten? Merkste selbst, oder?

    Also ich bin immer wieder fasziniert, wieso keiner auf die Idee kommt, einmal in der APO-GOSt nachzuschlagen...

    Huckepack-Kurse sind eigentlich absolute Ausnahmen auf der Basis der aktuellen APO-GOSt - vgl. VVzAPO-GOSt 6.1.1:

    6.1.1 Der Unterricht erfolgt als jahrgangsbezogener Unterricht.

    Jahrgangsstufenübergreifender Unterricht und die Einrichtung kombinierter Grund- und Leistungskurse sind in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Sicherung von Bildungsgängen oder der Kontinuität des Kursangebots, zulässig. Sie bedürfen der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde.

    Quelle: BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Je nach Situation vor Ort kann es also geboten sein, den GK und den ZK zusammenzulegen - hier müsste dann aber der KLP für den GK angelegt werden - im ZK ist man ja in der Regel freier.

    Was die Deputatsstunden angeht, so bin ich ehrlich gesagt erstaunt, wie man auf die Idee kommen kann, dass zwei zusammengelegte Kurse, die insgesamt drei Stunden unterrichtet werden, mehr zählen sollen als alle anderen Kurse. Die Zusammenlegung von Kursen erfolgt in der Q2 beispielsweise ganz oft ja auch in den Fächern, in denen die Pflichtbelegung endet und wo dann nur noch ein paar Leute pro Kurs übrigbleiben. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt für eine Anrechnung von mehr als den drei Stunden.

    Die Heirat wird beim LBV angezeigt, die Änderung in der Besoldung müsste eigentlich dann ab dem Monat, in dem geheiratet wurde bzw. in diesem Fall mit Dienstantritt gelten. Wir reden im Ref. jetzt auch nicht über so exorbitant hohe Zuschläge, als dass man hier im Falle eines verpassten Monats sich sonderlich grämen müsste.

    Ich würde das Ganze unmittelbar nach Dienstantritt einreichen und in einem Zweizeiler darauf hinweisen, dass Dir noch keine Besoldungsnummer zugewiesen wurde - die Leute, die dort arbeiten, werden das dann schon regeln. Die machen das ja nicht zum ersten Mal.

    Ansonsten würde ich hier nachschauen.

    Heirat | Finanzverwaltung NRW

    wir haben uns angesichts dieser Nachricht gefragt, was wohl dagegen spricht, in diesem Fall, die Aufgaben zusammen mit befreundeten betroffenen KollegInnen von anderen Schulen zu konzipieren und uns dafür entschieden, nicht nachzufragen.

    Das ist nicht per se verboten. Wenn ich mich richtig erinnere, war das während der beiden Pandemiejahre sogar mittelbar erwünscht. Wichtig ist eben, dass die Voraussetzungen vergleichbar sind und die dezentral gestellte Klausur hinsichtlich der Schwerpunktsetzungen keine Bevorzugung einer Schule oder eines Kurses darstellt.

    Das ist tatsächlich interessant…

    Die Idee hinter den (definitiven?) Rückversetzungen ist für mich nämlich nicht ganz nachvollziehbar. Ich mag meine LehrerInnentätigkeit sehr, kann aber KollegInnen, die Neues ausprobieren und ihren Horizont erweitern wollen, gut verstehen. Wenn man in dieser Arbeit aufgeht, umso schöner… Wieso muss man dann nach 3 Jahren zurück in den Schuldienst? Wäre es da nicht für beide Seiten sinnvoller/ nachhaltiger, die Rückkehr auf freiwilliger Basis (und evtl. nach Eignung) offen zu lassen?

    Es kommt mitunter vor, dass sich pädagogische MitarbeiterInnen auf offenen Stellenausschreibungen im MSB bewerben und bei erfolgreichem Verfahren dann dort dauerhaft hinversetzt werden. Der Regelfall kann es alleine deswegen nicht sein, weil sonst das MSB irgendwann personell explodieren würde.

    Warum man in den Schuldienst zurück muss? Weil es sich um eine von Anfang an befristete Abordnung handelt - das ist systemisch so vorgesehen.

    Die interessantere Frage ist eigentlich, woher diese Beförderungsstellen kommen.

    Hat das MSB ein Beförderungsstellen-Kontingent, dass sie durch die Rückversetzungen an die Schulen immer wieder frei machen und so wie so ein Beförderungsduchlauferhitzer funktionieren oder gibt es einen erschöpfbaren festen Pool oder ist das noch anders geregelt?

    Die Herausforderung ist im Schulbereich ja eher selten die Beurteilung, sondern dass eine Beförderungsstelle überhaupt frei/verfügbar sein muss.

    Die Stelle kommt meines Wissens nach aus einem anderen Topf. Zunächst besetzen die Beförderten ja auch noch keine Planstelle an einer Schule sondern werden auf einer so genannten "Nullstelle", d.h. mit "null" Stundenanteilen an der alten Schule geführt.

    Das ist ein spannendes Thema.

    Ich würde gerne mehr zu dem Benotungsverfahren/ Beförderungsverfahren bei Abordnungen für drei Jahre an z.B. MSB oder BezReg (NRW) erfahren und finde leider nur wenige Informationen dazu. Könntet ihr mir diesbezüglich helfen? Habe auch in älteren Threads nachgesehen, aber kann keine Antwort finden.

    Kann ich als A13-Beamtin (Sek II) eine Beförderung durch meine Arbeit an MSB/ BezReg erhalten (wie funktioniert das? Durch eine angefragte Beurteilung, wie hier beschrieben?Und erfolgt diese automatisch?) oder steigere ich dadurch lediglich meine Chancen auf eine Beförderung bei der Rückkehr in den Schuldienst?

    Kann ich bei der Rückkehr an meine alte Schule zurück, oder kann ich ebenfalls eine andere Schule (wie bei einem Versetzungsverfahren) angeben?

    Ganz vielen Dank!

    Bisher war es so, dass pädagogische MitarbeiterInnen im MSB nach zwei Jahren eine dienstliche Beurteilung im MSB bekamen. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an das MSB über. Sofern die Beurteilung entsprechend ausfällt, werden die jeweiligen BR gebeten, die Person einer Beförderungsstelle zuzuweisen. Von A13 auf A14 war das in der Regel kein Problem. Die Chancen auf eine Beförderung bei Rückkehr in den Schuldienst sind gleich hoch/niedrig, weil anlässlich der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle diese von der jeweiligen dienstlichen Beurteilung abhängt.
    Man kann auch nach der Beförderung an die alte Schule zurück, sollte das aber sinnvollerweise im Vorfeld mit dem/der zuständigen Dezernenten/Dezernentin abstimmen. Ansonsten erfolgt mit Rückkehr in den Schuldienst eine Versetzung, wobei auch hier die rechtzeitige Rücksprache mit der Schulaufsicht sinnvoll ist, um ggf. an einen bestimmten Ort oder gar an eine bestimmte Schule zu kommen.

    Nicht nur angeblich. Das kann man recht schnell recherchieren. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2009 - 6 B 1235/09 - openJur

    Das Urteil verweist auf eine alte Version des LBG. Für uns gilt mittlerweile § 19 Abs. 4 LBG, der aber letztlich gleichlautend ist.

    Gleichwohl ist die Frage des TE berechtigt:


    Schauen wir uns einmal die FachleiterInnenausschreibungen bei Stella an, finden wir auch die Möglichkeit der Bewerbung von A13 auf A15. Eine Sprungbeförderung ohne Durchlaufen des Zwischenamtes A14 ist meiner Lesart der verlinkten Paragraphen jedoch nicht möglich. Da zwischen zwei Beförderungen ein Jahr liegen muss, würde das ja auch grundsätzlich funktionieren. (§19 Abs. 3 LBG)

    Seite 1 am ZfSL Bocholt. Man verweist auf § 28 LVO (da geht es um die angesprochene vierjährige bzw. bei A14erInnen dreijährige Dienstzeit), schränkt den BewerberInnenkreis aber - zulässigerweise (vgl. Urteil) auf die A14erInnen ein.

    Weiter unten ZfSL Recklinghausen. Hier erneut Verweis auf § 28 LVO, aber KEINE Einschränkung auf A14.

    Es handelt sich jeweils um die BR Münster.

    Die BR Arnsberg verweist bei Stella bei den Funktionsstellen nur auf § 28 Abs. 1 LVO - also vierjährige bzw. bei A14erInnen dreijährige Dienstzeit.

    Damit kann man sich je nach Ausschreibung folglich aus einer A13 Stelle heraus auf eine A15 Stelle bewerben, muss aber die A14 regulär durchlaufen, was dann wohl recht schnell gehen dürfte.

    Wann immer ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, ist der Grundgedanke zunächst die Schaffung einer für alle diesem Gesetz unterlegenen Menschen gleichen Rechtslage. Die Absicherung gegen jedweden Missbrauch würde jedes Gesetz unnötig verkomplizieren, weil dann jede Eventualität miteinbezogen werden müsste. Das würde jedes Gesetzgebungsverfahren ewig in die Länge ziehen.


    Gleichwohl wird es immer ganz schlaue Leute geben, die meinen, Schlupflöcher oder ähnliches zu finden. Dieselbe Problematik haben wir auch bei den Prüfungsordnungen. Diese sind nicht dafür ausgelegt, Missbrauch zu verhindern sondern eine einheitliche Rechtslage für alle, die ihr unterliegen, zu schaffen. Und dennoch versuchen SchülerInnen, dies zu unterlaufen.

    Das ist weniger eine Schwäche des jeweiligen Gesetzes oder der Verordnung sondern eine Schwäche der menschlichen Natur.

    Mal eine Frage, die du nicht beantworten musst, aber natürlich kannst, wenn es dir nicht zu privat ist: Wäre denn der Kinderbonus für dich als Lehrerin in NRW Anreiz, über ein viertes Kind nachzudenken, @NRW-Lehrerin ?

    Ich fühle mich als dreifacher Vater mal indirekt mitangesprochen. Die Frage mag es nicht sein, aber eine positive Antwort darauf fände ich ethisch mehr als grenzwertig. Einmal abgesehen davon war meiner Erfahrung nach das dritte Kind am "einschneidendsten", weil die Eltern-Kind-Relation kippte und man nicht mehr pro Kind quasi eine/n AnsprechpartnerIn hatte. Ich persönlich hätte, wenn meine Frau und ich jünger gewesen wären, ggf, noch über ein viertes Kind nachgedacht. Allerdings hätten wir spätestens dann umziehen müssen und hätten in der Phase, wo die Immobilienpreise hochgingen, eine neue Bleibe suchen müssen. Das an sich wäre ja noch OK gewesen, aber die finanzielle Belastung wäre dann aus meiner Sicht grenzwertig geworden, weil man dann nicht mehr nur im Haus sondern für das Haus gelebt hätte.

    Achja... wieder die Diskussion um das Hotel, in dem wir nie waren....Da habt ihr aber auch Spaß dran...

    Lustig ist nur, dass unsere Familie äußerst selten Urlaub macht..das liegt zwar weniger am Geld, sondern mehr am Unwillen meines GG, der findet, dass es nirgends so schön ist wie zu Hause... aber man sieht wo manches in einem Internetforum so hinführt.. einfach bizarr...

    Es ist mir letztlich vollkommen wurscht, wann, wo und wie Ihr Urlaub macht. Ich fand die Argumentation auf der Basis dieses Beispiels eben nicht sonderlich überzeugend.
    Und ja, Internetforen haben so ihre eigene Dynamik. Hättest Du da nicht auch irgendwo Deinen Spaß dran, wärst Du nicht hier. :rose:

    Zauberwald. Genau das meine ich.." mehr war nicht drin zu 5."

    Hier wird aber so getan, als ob man im Luxus schwelgen würde wegen der Kinder..und das ist einfach sowas von Banane..

    Ich hab gerade mal spaßeshalber geschaut was das Hotel von damals diesen Sommer kosten würde...

    Soviel zu..jaja erzähl du mal...

    Also vielleicht noch einmal kurz zu den Kosten für den Urlaub. Dieser TUI Kids Club ist nie ein Schnäppchen gewesen. Man mag über die Preisdifferenz zwischen der vierten und fünften Person diskutieren bzw. sich darüber aufregen, aber der Grundpreis für eine Woche (!) ist ungeachtet dessen schon sehr happig und diese Kids Clubs analog zu den Angeboten anderer Anbieter erfüllen dann vielleicht doch eher die gehobenen Ansprüche. Da wäre es mir schon fast zu peinlich, mich über zu hohe Preise aufzuregen.
    Robinson-Club, Familotels, TUI Kids Club - alles schön und gut. Theoretisch auch für meine Familie bezahlbar. Aber so viel Geld will ich einfach für Urlaub nicht ausgeben.

    Sei mir nicht böse, aber das war nun wirklich im wahrsten Sinn des Wortes ein Luxusproblem fernab der tatsächlichen Kosten für Kinder oder der (un)angemessenen Höhe der Besoldung.

    Als kinderloser Beamter - alles sehr stark auch eine Frage der Perspektive! - stellt sich mir hier ganz grundlegend die Frage, ob es denn Aufgabe der Dienstherren ist, nahezu alle Kosten eines Kindes oder zumindest einen signifikanten Teil on top auf die Besoldung drauf zu legen.

    Letztlich handelt es sich hier um eine Sparmaßnahme der Dienstherren, um die allgemeine Besoldung nicht anheben zu müssen. Die heftige Diskussion zeigt doch auch, dass sich aus den so erzeugten Unterschieden in der Besoldung innerhalb der Kollegien durchaus massive Spannungen ergeben können.

    Deswegen ist ja auch davon auszugehen - und das wurde hier ja angesprochen - dass es nicht dabei bleiben wird. Mal schauen, was die Gerichte dazu in ein paar Monaten/Jahren entscheiden werden...

    tja...die Familie zu 4. Hätte 2900€ zahlen sollen...uns wir zu 5. diesen Preis. Darauf konnten wir gut verzichten...

    Aber die Geschichten ab 5 wird es billiger sind ein Ammenmärchen...

    Fünf Personen sind bei vielen Hotelbuchungen eine "ungünstige" Konstellation - daher der Preis. (Dafür bekommt man fast eine Woche in einem Familotel. Allerdings wäre ich nie und nimmer bereit, so viel Geld für eine Woche Urlaub auszugeben...)
    Wir sind auch zu fünft und buchen daher immer nur Ferienwohnungen oder -häuser. OK, wir müssen uns dann in der Regel selbst versorgen, aber wir sind an reinen Mietkosten bisher immer unter 2.000 Euro geblieben. Damit kostete unser in der Regel zweiwöchiger Urlaub bisher auch inklusive allem unter 3.000 Euro.

    Ab fünf wird es natürlich effektiv nicht billiger, das hat auch keiner behauptet. Aber die anteiligen Kosten pro Person sind niedriger. Wir haben wegen unseres dritten Kindes keine 50% (ausgehend von zwei Kindern) höheren Kosten für die Kinder - beileibe nicht. Der Familienzuschlag vor der Reform war schon ein nettes Plus - jetzt ist es ein noch netteres Plus. Ich wage zu behaupten, dass dieser Zuschlag plus Kindergeld die effektiven Kosten für das dritte Kind aufwiegen. (Und wenn dem nicht so gewesen wäre, hätten meine Frau und ich trotzdem ein drittes Kind bekommen und das irgendwie hinbekommen, da unser Einkommen hoch genug war, dass am Ende des Monats immer etwas übrig geblieben war.)

    Dann kannst du nicht richtig rechnen....

    erstmal ist es nicht netto...bleibt also deutlich weniger effektiv über..Bei 3 Kindern brauche ich mehr Wohnraum/ Energie/ Lebensmittel/ Kosten für die Kita / Ogata etc.

    Urlaub zu ..die Liste lässt sich noch lange erweitern...

    Wenn Du vor der Reform mit nach der Reform vergleichst, komme ich auf meiner Abrechnung (bzw. auf denen meiner Frau und mir) auf ein Plus von insgesamt ca. 800 Euro netto. Die Kosten des Dritten Kindes hattest Du auch vor der Reform. Ggf. magst Du ja nicht richtig rechnen... 😁

    Ich habe schon Nachschreibeklausuren exakt wie die Hauptklausur gestellt und hatte den gleichen Schnitt. Die, die sich erkundigt haben, hätten auch ohne Erkundigungen eine Eins geschrieben und die, die wahrscheinlich ursprünglich eine Fünf geschrieben hätten, haben sich nicht erkundigt und auch eine Fünf geschrieben.

    Das kann ich bestätigen. Wenn aber in dem oben geschilderten Fall das irgendwann die Runde machen sollte, ist das alles andere als fair. Gleichwohl müsste das dann ja auch bei den mündlichen Abiturprüfungen irgendwann vom Notenbild her auffallen. Falls das nicht der Fall ist, gab es im Sinne der Prüfungsgerechtigkeit auch keinen nennenswerten Schaden.

    Eigentlich muss man sich an keine Vorschläge erinnern.

    Wenn ich eine halbwegs durchgehende "Buchführung" habe, dann habe ich doch in der Regel die Namen der SchülerInnen und den jeweiligen Prüfungsvorschlag in meinem entsprechenden Verzeichnis. Dann kann ich doch schnell sehen, wann ich welche Prüfung verwendet habe, und weiß, ob ich ggf. einen alten Vorschlag recyceln kann oder einen neuen erstellen muss.

    Ich hielt es in der Tat für hochgradig unprofessionell, wenn ein/e Vorsitzender/r mir aus gekränkter Eitelkeit oder aus "Rache" in eine mündliche Prüfung hineinpfuschen würde. Da geht es letztlich um die Prüflinge und nicht um uns Lehrkräfte. Da wäre sofort im Anschluss ein Gespräch fällig - in Verbindung mit der Bitte an den ZAA, doch diese Konstellation künftig zu vermeiden.

    Gleichsam habe ich diese Situation in jedweder Rolle als Vorsitzender, Prüfer oder Schriftführer noch nie erlebt. In den FPA haben wir immer sehr harmonisch zusammengearbeitet und waren konsensorientiert. Ich bin gespannt, wie das an meiner neuen Schule demnächst laufen wird.

    Naja, ich habe noch nie verstanden, warum es ein Arzt-Sohn mit iranischem Migrationshintergrund schwerer haben soll als ein deutsches Kind aus einer Hartzer-Alkoholiker-Familie im Brennpunkt, und warum diese vermeintliche Vorbildfunktion immer nur Lehrkräfte mit bestimmten Migrationsattributen betrifft. Was da in solchen Fällen stattfindet ist doch einfach eine sehr infantile Art der Projektion - wobei ich nicht ausschließen will, dass sie vielfach Wirkung zeigt (sie geht nur oft an der Realität vorbei).

    Wenn Du derartige Extrembeispiele konstruierst, dann spielst Du Dir argumentativ natürlich selbst in die Karten.

    Die Vorbildfunktion ist dadurch gegeben, dass die Kinder mit Migrationshintergrund sehen, dass Menschen wie sie auch in denselben Berufen wie die Menschen ohne Migrationshintergrund (oder ohne sicht- oder hörbaren Migrationshintergrund) anzutreffen sind und es somit möglich ist, wenn man sich anstrengt. Das ist keine infantile Projektion.
    Gleichzeitig können Lehrkräfte mit Migrationshintergrund auf der Basis eigener Erfahrungen ganz anders mit den Problemen, Sorgen und Nöten der Kinder mit entsprechendem Hintergrund umgehen.

    (Die Migrantenkinder, die selbst aus der Mittel- oder gar der Oberschicht stammen und ein entsprechend bildungsaffines Elternhaus haben, gehen in der Regel erfolgreich ihren Weg. Es gibt aber genug (bzw. vermutlich zu viele) andere. Und diese Kinder haben es schwerer. Da kann eine Lehrkraft, die manche Probleme am eigenen Leib selbst erfahren hat oder entsprechend sensibilisiert ist, die ggf. die Herkunftssprache spricht, oder die auch mal Tacheles reden kann, ohne dass man ihr mit der Rassismuskeule kommen kann, den Unterschied machen.

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