Beiträge von Bolzbold

    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)

    Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Antworten!

    In der Tat ist es so, dass Du auch an einer anderen Schule eingesetzt werden kannst, weil Du während der Elternzeit "frei wie ein Vogel" bist. Meine Frau hat das seinerzeit sogar an einer andere Schulform gemacht. Wenn im Anschluss Urlaub aus familienpolitischen Gründen genommen werden sollte, dann geht das grundsätzlich auch - allerdings dann wahrscheinlich nur innerhalb derselben Schulform. (Das ist auch abhängig vom konkreten Bedarf vor Ort.

    EDIT: Ach so und bitte. :) Ich stelle mir an solchen Stellen immer direkt die Frage, ob meine Einschätzung im Einklang mit der NVO steht und habe den Luxus, das meist sehr zeitnah schulrechtlich abklären zu können, wenn ich nicht selbst fündig werde oder zu faul bin nachzuschlagen (:rotwerd:). Ist doch schön, wenn über den Weg des Forums auch andere KuK von diesem speziellen Service profitieren können.

    So hat nahezu jedes Bundesland hier seine/n ExpertInnen. (Ich beispielsweise für Sek I und GOSt in NRW.)

    Letztlich müsste ein wie auch immer geartetes Verfahren zum einen effizienter sein und zum anderen keine Folgeprobleme mit sich bringen.

    Den Stress mit den Eltern - der hier in meinen Augen vorprogrammiert ist - würde ich mir nicht antun. Wenn ich gleichwohl den Anspruch habe, "anspruchsvollere Vokabeltests" als das reine Wort-Abfragen zu stellen, dann kann man diese pädagogisch-didaktische Entscheidung durchaus auch als Quelle des Problems erachten. Mit dem Bewertungssystem des/der TE würde man also nur an den Symptomen herumdoktern und weitere Probleme erzeugen, aber eben das ursprüngliche Problem mit der Korrekturlast nicht nachhaltig (und im Sinne der SchülerInnen) lösen.

    Mein erstes Jahr:
    (Auszug)
    1x Kl. 8 Englisch
    1x Kl. 9 Englisch
    2x Kl. 10 Englisch (davon eine als Klassenlehrer)

    1x GK EF Englisch
    1x GK Q1 Geschichte (ab dem zweiten Halbjahr)

    Mein zweites Jahr:
    (Auszug)
    1x Kl. 9 Englisch (plus Klassenleitung)
    1x Kl. 10 Englisch
    1x GK EF Englisch
    1x GK EF Geschichte
    1x GK Q2 Geschichte

    Man wird eingesetzt, wo man gebraucht wird...

    Das hatte in dem Fall tatsächlich mit dem Gleitzeitkonto zu tun - die Fehlzeiten werden erst dann nachträglich gebucht bzw. "neutral" gebucht, wenn man sich wieder gesund meldet. Tut man das nicht, zählt der Tag als "null Arbeitszeit" abgeleistet, so dass man dann mit 8:12 Stunden im Minus ist.

    Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    Das gibt es in der Behörde wirklich. Nach einer erfolgten Krankmeldung (egal ob mit oder ohne "Schein") musste man sich dort auch offiziell wieder "gesund" melden bzw. die Wiederaufnahme des Dienstes melden.

    Es gibt am Gymnasium ein festes Katalog an Aufgaben für A15, u.a. die üblichen Kandidaten "Koordination des Organisations- und Verwaltungsbereichs sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung."

    Es wurde letztes Jahr folgende Aufgabe in das Katalog aufgenommen und es wurden einige A15 Stellen mit folgender Beschreibung ausgeschrieben:

    • Koordination der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt Lehren und Lernen in der digitalen Welt sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung.

    Nur weil es möglich ist, heißt nicht, dass man eine Stelle dafür zugewiesen bekommt.

    Das ist die klassische KoordinatorInnenstelle zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wenn Schulen das mit dem/der Digitalbeauftragten kombinieren - hier bietet sich das ja an - ist das eine ganz andere Sache.

    (Am Rande: Die Position als Gefahrstoffbeauftragte(r) darf auch nicht als A14 ausgeschrieben werden. Die RISU sieht hier eine freiwillige Übernahme und Entlastungsstunden aus dem Schulleitungsdeputat vor. Es kommt jedoch vor, dass Schulleitungen die A14 offiziell anders ausschreiben, das dann später umwidmen und die Entlastungsstunden im Anschluss selbst einstreichen, weil der/die KollegIn ja befördert wurde.)

    Sehr schlechte Formulierung des Textes, denn:

    Bezieht sich dieser Auszug auch auf die Beförderungsämter?

    Höherer Dienst, gehobener Dienst? Neusprech: L2.1, L2.2.

    Das ist der Knackpunkt und wurde hier ja auch bereits angesprochen. Es würde wenig Sinn ergeben, die KollegInnen der Sek I in A13 einzugruppieren und das dann als Endstufe von L 2.1 einzurichten. Dann gäbe es im Sek I Bereich keine Beförderungsstellen mehr. Wenn man halbwegs schlau ist und das konsequent durchdenkt, müsste das L2.2 werden in Verbindung mit den dort existierenden Beförderungsmöglichkeiten.

    Es reicht im Grunde, wenn auf die Frage hin, wo ich denn herkäme, und auf meine Antwort "aus dem Rheinland" die Frage "und wo kommst Du wirklich her?" gestellt wird. Damit wird - ob aus Ignoranz, Unwissen oder Unbedachtheit - mittelbar impliziert, dass jemand, der/die nicht nordisch-arisch aussieht, kein/e Deutsche/r sein kann bzw. dass er/sie woanders herkommen müsse (und damit nicht wirklich dazugehören kann.)
    Es ist auch heute noch nicht selbstverständlich, dass ein/e "Nicht-Weiße/r" auch Deutsche/r sein kann. Das dürfte vor allem auf die MitbürgerInnen zutreffen, die man pauschal oder spontan dem türkisch-arabischen Kulturraum zuordnet.
    Vor mehreren Jahren wurde ich einmal gefragt, ob ich (mit Ur-süddeutschem Nachnamen) denn den Namen meiner Frau angenommen hätte (sprich: Jemand wie ich kann nicht auf "natürliche" Art und Weise einen deutschen Nachnamen haben.)

    Diese Geisteshaltung finden wir natürlich immer noch in unserer Gesellschaft. Aber die Leute, die heute (oder morgen) SchulleiterInnen werden, sollten genug Erfahrungen mit Menschen mit Migrationshintergrund gemacht haben, dass dieser Umstand bei ihren Personalentscheidungen keine Rolle spielt.
    Bei mir war das so, aber das lag daran, dass ich eben ein geschliffenes Hochdeutsch spreche, in das ich gerne "Antiquismen" einstreue, um eben auch klarzustellen, dass ich deutsch sozialisiert bin. Das führt dann schnell dazu, dass man sich seiner Vorurteile entledigt...

    Finde ich zu pauschal. Es gibt auch Regionen/Kulturkreise der Welt, in denen teilweise menschenverachtende (oft antisemitische, homophobe oder frauenfeindliche) oder zumindest diskriminierende Einstellungen die Normalität sind. In diesen Fällen würde ich eher sagen, dass jemand eine Bereicherung sein kann, weil er ein guter Mensch und eine gute Lehrkraft ist, und das gerade trotz seines Migrationshintergrundes.

    Wenn du damit auch die Annahme der Implikation der kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Migrationshintergrund meinst, dann sehe ich das genauso. Ein Migrationshintergrund sollte nur kein Selbstläufer zur Beurteilung sein, ob jemand eine Bereicherung ist.

    Dann müssen wir aber die Definition von Migrationshintergrund ändern bzw. vorher festlegen. Als Mensch mit Zuwanderungsgeschichte gilt man, wenn ein Elternteil nicht aus Deutschland stammt. Mit dem Kulturkreis hat das dann erst ab dem Zeitpunkt zu tun, wenn man auch in einem anderen Kulturkreis aufgewachsen ist oder mit selbigem dauerhaft verbunden ist.
    Nebenbei: Wäre ich Moslem, hätte ich keine Lust, mich ständig für die Verfehlungen oder die Weltbilder anderer Muslime zu rechtfertigen oder mich immerfort kritisch damit auseinanderzusetzen. Wenn ich als Moslem integriert wäre, würde ich mich freuen, wenn zuerst meine Integrationsleistung irgendwo gewürdigt würde und nicht direkt mit dem Fingere auf meinen angenommenen kulturellen Hintergrund gezeigt würde. Genau solche Haltungen führen nämlich dazu, dass man sich als Mensch mit Migrationshintergrund nicht angenommen fühlt.

    Das Gesetz möchte ich sehen, das EU-Recht umsetzt und es gleichzeitig bricht. Eine interessante Herausforderung für denjenigen, der es formulieren muss!

    Es wird sicherlich nicht gebrochen werden, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Bereich "Normaufwand" eine "kreative Umgestaltung" erfahren wird.

    Und dann noch eine Überlegung am Rande: Der/die langsame KorrektorIn wird ja deshalb weder seine/ihre anderen Aufgaben vernachlässigen können noch Überstunden geltend machen können...

    Die Arbeitszeiterfassung wird künftig durch den Dienstherren, aber natürlich durch aktive Mitarbeit (Ein-/Ausstempeln) der Lehrkräfte , erfolgen müssen. Dafür muss es dann entsprechende Tools geben. Ein "weiter so wie bisher" wird es sicherlich nicht geben.

    Gleichwohl wird der Dienstherr alles daran setzen, eine für ihn nachteiliges Ergebnis durch entsprechende Gesetze so zu drehen, dass weder mehr Personal eingestellt werden müsste noch sonstige Mehrkosten entstehen können. So gesehen wird sich durch das Urteil und dessen Befolgen also wahrscheinlich kaum etwas zum Besseren verändern.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Nein.

    Solange der Deutschlehrer gut Deutsch spricht - und damit meine ich wirklich gut - und sein Fach beherrscht, ist das alles kein Problem.

    Einmal abgesehen davon beträfe dieses Problem nicht nur Deutschlehrer mit Migrationshintergrund sondern alle Lehrkräfte mit Migrationshintergrund.

    Ich habe selbst einen Migrationshintergrund, spreche ein geschliffenes Hochdeutsch und habe nie das Gefühl gehabt, bei der Jobsuche benachteiligt zu werden.

    Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.

    Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.

    Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.

    Wie sieht es aktuell in NRW aus?

    DezernentInnen bei der BR: Meistens RSD(') oder LRSD('), sprich A15 und A16.

    AbteilungsdirektorInnen bei der BR: B2

    Referatsleitungen im Schulministerium: Zu Beginn MinisterialrätInnen mit A16, nach zwei oder drei Jahren dann B2.

    Gruppenleitungen B4, Abteilungsleitungen B6.

    Entweder IST das System hier bereits in Erklärungsnöten, oder aber es regt sich in diesen Höhenlagen niemand über einen zu geringen Abstand auf. Ab A15 habe ich diesbezüglich noch keine Klagen gehört.

    Fünf Euro netto (!) pro Stunde für A16 im Vergleich zu A15 sind für mich allerdings in der Tat in finanzieller Sicht (es gibt genug weitere Gründe dagegen) kein Anreiz, Schulleitung zu machen.

    Kann man die konkrete Übersicht mit den monatlichen Zinsen nicht von der Bank erhalten? Ich hatte das über die gesamte zehnjährige Laufzeit als Komplettübersicht und konnte das dann entsprechend anteilig berechnen. Falls die Zinsen tatsächlich nur einmal zum Zeitpunkt X gezahlt werden sollten, würde ja das Abflussprinzip gelten, und Du könntest den entsprechenden Anteil des Gesamtbetrags nehmen.

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