Beiträge von Bolzbold

    Zur Präzisierung von Pepe:

    § 73 SchulG NRW:

    (1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
    (2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

    Damit ist klar, dass die Klassenleitung in jedem Fall zu erscheinen hat und dass die anderen Lehrkräfte eigentlich auch zu erscheinen hätten, wenn das Mitwirkungsgremium es wünscht. "Soll" bedeutet "muss, wenn kann", d.h. wenn nicht gerade andere dienstliche Termine anstehen, wie z.B. die eigene Klassenpflegschaftssitzung als KL, dann kann man sich diesem Wunsch eigentlich nicht so ohne Weiteres entziehen.

    Die Nichtteilnahme der Lehrkräfte stünde ferner dem Ziel der Pflegschaftssitzung nach Abs. 2 diametral entgegen.

    Theoretisch (!) könnte man im Vorfeld über die SchülerInnenindividualdaten klären, wer sorgeberechtigt ist und entsprechend an dem Abend erscheinen und Stimmrecht ausüben darf (und wer dementsprechend nicht.)

    Aus meiner unmittelbaren Erfahrung mit den jüngsten Anmeldeverfahren machen die Väter/Mütter mit alleinigem Sorgerecht bei uns unter 10% aus. Vor diesem Hintergrund wäre an meiner Schule die Gefahr, dass da Leute sitzen, die dort nicht hingehören, eher gering.

    In der Regel vertraut man ja auch den Personen, die an dem Abend anwesend sind, es sei denn, es ergäben sich irgendwelche offensichtlichen Auffälligkeiten.

    Deshalb gilt in NRW: Das Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, solange nicht ausdrücklich in der Sitzung die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird. (§ 63 (5) SchulG).

    Richtig - und pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei. Das erkläre ich immer (!) zu Beginn des Abends - sowohl in meiner Rolle als Klassenlehrer, als auch ergänzend in der Rolle als Vater. Einige KollegInnen an den Schulen meiner Kinder scheinen das entweder nicht zu wissen, oder sie erläutern das Prozedere nicht korrekt.

    Mit waren die neue Aufgabe, die zusätzliche Verantwortung und die Chance auf weitere Entwicklungsmöglichkeiten wichtig. Das Geld war ein "nice to have", aber sicherlich nicht die primäre Motivation, mich auf eine Beförderungsstelle zu bewerben.

    Auf dem Level A15Z oder A16 kann das Geld überhaupt nicht mehr reizen, weil der Unterschied zwischen dem, was ich jetzt habe, und diesen beiden Besoldungsgruppen netto pro Stunde im unteren einstelligen Eurobereich liegt. Als stv. Schulleiter oder gar als Schulleiter hast Du ganz andere Bretter zu bohren, und ich weiß nicht, ob die Perspektive auf weniger Korrekturen, Wunschlerngruppen und wenig Unterricht ausreichen, um mich dazu zu bringen, in den nächsten 18,5 Jahren das dann noch zu machen.


    Was ich wohl gemerkt habe, war, dass man als Mitglied der ESL-Runde eher gehört wird und man irgendwo schon mehr Einfluss auf die Geschicke der Schule nehmen kann.

    Die eingangs geschilderte Problematik existiert in dieser Form eigentlich nicht. (Die JuristInnen in der Behörde haben mir bei solchen Gedankenspielen mitgeteilt, dass das nicht zielführend sei...).

    Die einzige Situation, in der das wirklich beanstandet würde, wäre eine, in der die Klassenleitung entweder die Pflegschaftsvorsitzenden bewusst überginge und beispielsweise diese nicht bei der Erstellung der Tagesordnung beteiligen würde. Das würde vermutlich spätestens am Pflegschaftsabend thematisiert - und auch dort wären noch Ergänzungen zur Tagesordnung möglich.

    Ansonsten kräht da kein Hahn nach, weil die Pflegschaftsvorsitzenden in der Regel froh sind, wenn sie das nicht auch noch machen müssen (wenn sich überhaupt jemand für dieses Mitwirkungsgremium findet - das ist auch nicht selbstverständlich.)

    In der Vergangenheit habe ich "meine" Pflegschaftsvorsitzenden gefragt, ob sie oder ob ich einladen soll und sie bei der TO beteiligt. In der Regel "durfte" ich dann einladen.

    (Irgendwie finde ich ein solches Gedankenspiel auch gerade nicht sonderlich zielführend. Ich kann mich aus den letzten 18 Jahren an keine Situation erinnern, in der eine Wahl eines Gremiums im Nachhinein beanstandet worden wäre.)

    Na, deine Moderatorentätigkeit hast du durch diesen Beitrag aber - für externe Beobachter -auch nicht gerade in den Himmel gehoben. Btw. wen hast du eigentlich gerade beschrieben ? #zwinkersmiley

    Was ist denn Deine Vorstellung eines Moderators?
    Er darf keine Meinung haben?
    Er darf sich nicht in Diskussionen einbringen?
    Er darf nicht kritisieren?

    Es ist faszinierend, wie oft man hier in diesem Forum die von Dir geäußerte Einstellung zu ModeratorInnen lesen konnte. Das belegt aber weniger die Legitimität der Kritik als den misslungenen Versuch, sich auf diese Weise gegen (berechtigte) Kritik zur Wehr zu setzen.

    Was die Moderatorentätigkeit angeht, so wäre die dann betroffen, wenn Du mir verbal ans Bein pinkeln würdest und ich Dich deswegen sperren würde.

    Da haben wir ModeratorInnen die Absprache, dass das dann jemand anderes macht, sofern die Mehrheit der ModeratorInnen zum einen ein entsprechendes Fehlverhalten feststellt und zum anderen im Anschluss dann der jeweiligen Maßnahme zustimmt.

    fossi74

    Es geht augenscheinlich darum, wie sich die SchulleiterInnen in ihrer oben dargestellten Doppelrolle fühlen.

    Man könnte jetzt einwenden, inwieweit Gefühle hier von Bedeutung sind, weil diese Funktion und die Doppelrolle eben zum Job der Schulleitung gehören. Es kann natürlich sein, dass das Bewusstsein für diese Problematik mittelfristig dazu führt, dass es immer weniger KandidatInnen gibt, die SchulleiterInnen werden wollen.

    Kolloq: wieviel Schulrecht muss man kennen über die rein oberstufenbezogenen Aspekte hinaus? Ist das Dienstrecht / ADO komplett oder nur bezogen auf Leitungstätigkeit mit KuK ein Aspekt?

    Niemand verlangt, dass Du alle Paragraphen auswendig kennst. Wichtig sind die Grundsätze, der "Geist" dieser Gesetze und Verordnungen sowie die Fähigkeit, hier Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsquellen herstellen zu können. (Z.B. die Grundsätze zum Prüfungsrecht, die eben nur in Bezug auf die konkreten Prüfungen in den APOs enthalten sind.)


    Die Frage nach der Attestpflicht bei Klausuren wäre sicherlich auch ein Aspekt, mit dem man eine Grundproblematik erörtern kann und die Entwicklung der Position der Schulaufsicht zu dieser Thematik mit einbezieht.

    Ein weiteres heißes Eisen je nach DezernentIn könnte das Thema NTA in der GOSt sein. Wer kann was wegen welcher Beeinträchtigung beantragen - und was wird überhaupt wann genehmigt und was nicht. Auch das findet man nicht alles in der Verordnung sondern wahlweise auf den Seiten der BR bzw. über die Grundsätze des Prüfungsrechts oder entsprechende Urteile der VG und der OVG. Da waren in den letzten Jahren durchaus einige sehr zentrale Entscheidungen dabei.

    Welche Änderungen sind dafür anvisiert ?

    DAS müsste man als künftiger OK auch kennen.
    KMK verabschiedet zukunftsweisende Ländervereinbarung und richtet Ständige wissenschaftliche Kommission ein / Hubig: „Ein historischer Tag für die Bildung in Deutschland“ und

    2020_10_15-Laendervereinbarung.pdf (kmk.org) hier Art. 30

    Konkret geht es da um die Anzahl an verbindlich einzubringenden Kursen oder beispielsweise die Anzahl der Abiturfächer. Das ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben, das über die bisherige KMK-Vereinbarung deutlich hinausgeht - so die 16 Länder denn eine Einigung erzielen werden.

    Wo ist das Problem? 1. Mal sagen, 2. Mal Besprechung mit der Schulleitung, 3. Mal Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bez.-Reg.

    Solche Kollegen haben nichts im Schuldienst zu suchen.

    Richtig, aber selbst mit Punkt 3 wirst Du sie nicht los. Da müsstest Du schon Schülerinnen anfassen oder etwas stehlen - oder wahlweise eine Straftat begehen, für die Du mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wirst. Das dürfte bei "ich mache mein Ding, komme, was wolle" eher weniger der Fall sein. Und spätestens bei dem Versuch der Sanktion infolge von Punkt 3 dürfte jedem klar sein, was passieren kann und wird. Er/sie fällt dann langfristig aus. Wer einsichtig ist, würde nach dem ersten Mal bereits "ordentlich" arbeiten.

    § 43 LBesG NRW, Stufen des Familienzuschlags - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)

    Absatz 4:

    (4) Steht die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer Beamtin, eines Beamten, einer Richterin oder eines Richters als Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin, Soldat, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder ist sie oder er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihr oder ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Betrags der Stufe 1 des Familienzuschlags zu, so erhält die Beamtin, der Beamte, die Richterin

    oder der Richter den Betrag der Stufe 1 des für sie oder ihn maßgebenden Familienzuschlags zur Hälfte; dies gilt auch für die Zeit des Bezugs von Mutterschaftsgeld.

    Da geht es beispielsweise um einen sehr sensiblen Kollegen, der bereits mindestens einmal wegen Burnout länger ausgefallen ist. Wenn man da anfangen würde "Du Du Du" zu sagen, wäre er gleich wieder weg. Das wäre schlechter.

    Das ist auch eine Frage des Tonfalls. Wenn jemand über Jahre hinweg sich nicht an Lehrpläne, FK-Beschlüsse oder ähnliches hält, dann hat das nichts mit sensibel zu tun. Wenn jemand aufgrund offensichtlicher Überlastung etwas nicht schaffe, wäre ich der letzte, der dafür kein Verständnis hätte. Es geht mir um mehr oder weniger willkürlich renitente KollegInnen.

    Also muss man Waffenlieferungen jetzt gut finden? Ich finde die auch nicht gut.

    Falsches Thema. Du musst Waffenlieferungen selbstredend nicht gut finden.

    Es ging um die Aussage, dass nach 80 Jahren deutsche Panzer wieder Russen abschießen - und das ist dann doch noch einmal eine ganz andere Aussage.

    Ich wäre sehr dankbar für Anregungen und Tipps, Erfahrungsberichte usw. Die Informationsangebote der Bezirksregierung sind da SEHR vage.

    Du solltest Dich mit Deiner dann neuen Rolle und Tätigkeit auseinandersetzen.

    Nimm Dir mal fünf Minuten Zeit und dann schreibst Du hier einmal etwas über Deine Vorstellung hinsichtlich Rolle und Tätigkeit.

    Als nächstes könntest Du Aufgaben und Ziele der APO-GOSt darstellen.

    Dann würde ich mich mal mit diesen Fragen auseinandersetzen:

    • Wie willst Du mit "Problemfällen" umgehen? (Defizite, unentschuldigte Fehlzeiten, Attestpflicht)
    • Wie willst Du mit KollegInnen umgehen, die die Vorgaben der APO-GOSt nicht so wie vorgesehen umsetzen?
    • Welche Knackpunkte oder Probleme kann es während des Abiturverfahrens geben und wie willst Du damit umgehen?

    Wie vor 80 Jahren schießen deutsche Panzer Russen ab.

    Diese Aussage so zu tätigen ist eigentlich eines studierten Menschen unwürdig, weil sie bewusst zentrale Fakten wie den größeren Kontext verschweigt.


    In Anlehnung an Adorno bedarf der Umstand, dass diese Aussage im Grunde unerträglich ist, keiner weiteren Erläuterung.

Werbung