Beiträge von Bolzbold

    Ich frage die Unterzeichner, wie sie reagieren würden, wenn sie an der Stelle von Ukraine stehen? Würden sie alles geben auch ihr eigenes Leben, das ihrer Kinder?

    Das ist in der Tat die zentrale Frage - und damit sind wir wieder bei den Sofapazifisten.

    Wir haben uns hier im Westen daran gewöhnt, dass es (fast) keine Kriege gibt und fast niemand durch Kriegsereignisse zu Tode kommt. Wir haben uns auch daran gewöhnt, dass wir die meisten Krankheiten besiegen oder eindämmen können, so dass der (vorzeitige) Tod eine für uns niederschmetternde endgültige Ausnahme geworden ist, der unsere letztliche Machtlosigkeit gegenüber dem Ende des Lebens hervorhebt.

    An der Frage der Waffenlieferungen zeigt sich auch, dass Ideologie und gute Motive eben völlig an der Realität vorbeilaufen können. Die Unterzeichnenden müssen sich die Frage gefallen lassen, wann denn aus ihrer Sicht "Schluss mit lustig" ist, oder ob sie wirklich alle Wangen hinhalten wollen, bis Meister Röhrig "Eckhart, guck mal in den Keller. Ich glaub, die Russen sind da", sagen kann.

    Viele Erkenntnisse von heute sind gar nicht so neu. Hier zwei Bewertungen zum Appeasement:

    Vgl. Churchill:

    "Wenn man für das Recht nicht kämpfen will, solange man ohne Blutvergießen mühelos siegen kann, wenn man nicht kämpfen will, solange der Sieg gewiss und nicht zu kostspielig wäre, dann kann der Augenblick eintreten, dass man kämpfen muss, wenn alle Bedingungen ungünstig sind und nur geringe Aussicht besteht, mit dem Leben davonzukommen."

    Vgl. A.J.P. Taylor:

    "... Die Briten haben während der sechs Kriegsjahre vergleichsweise wenig gelitten. Die Polen haben während des Krieges eine Katastrophe durchgemacht und ihre Unabhängigkeit danach nicht wiedergewonnen. 1938 wurde die Tschechoslowakei verraten. 1939 wurde Polen gerettet. Weniger als 100.000 Tschechen starben während des Krieges. Sechseinhalb Millionen Polen wurden getötet. Was war besser - ein verratener Tscheche oder ein geretteter Pole zu sein? Ich bin froh, dass Deutschland besiegt und Hitler vernichtet wurde. Ich weiß es aber auch zu würdigen, dass andere den Preis dafür bezahlt haben, und ich achte die Ehrlichkeit derer, die den Preis für zu hoch gehalten haben."

    Quelle: Geschichte und Geschehen Bd. II, Klett, 20052, S. 451

    Ich kann mich nicht erwehren, hier einige deutliche Parallelen zu erkennen.

    In der Praxis läuft es ganz einfach. Ich unterschreibe einfach nicht, überweise kein Geld und das Kind ist leider am Abreisetag krank. In der aktuellen Situation würde ich als Elternteil einfach darauf bestehen, dass die Schule das Stornorisiko trägt.

    Wenn Du im Vorfeld die Kostenübernahme unterschrieben hast, funktioniert das mit dem Abwälzen des Stornorisikos allerdings nicht mehr. Das wäre in der Tat etwas anders, wenn Du die Kostenübernahmeerklärung nicht unterschreibst. Spätestens dann wirst Du natürlich seitens der Schule zum Gespräch gebeten.

    Also gut, nehmen wir mal an außerhalb des Schulrechts käme nichts mehr. In den Wandererlass schaute ich dann aber doch mal ’rein. Da steht etwas zum Verfahren für nicht Mitreisewillige.

    Die relevante Passage ist diese hier:

    4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.

    Besondere Ausnahmefälle heißt, dass eine Befreiung eben nicht der Regelfall sein darf. Ggf. könnte man über die Schiene "Erkrankungen" fahren, wenn die Fahrt ein besonderes Risiko für eine/n SchülerIn oder deren/dessen Eltern darstellt. Letztlich ist das aber Ermessenssache der Schulleitung.

    Tom123 und Seph

    Das ist über den letzten Satz von Ziffer 4.2 geregelt.

    Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

    Gleichwohl: Ich bezweifle, dass man Atombomben noch in aller Ruhe mit dem Flieger "rüberschickt". Das funktioniert doch spätestens seit den 80er Jahren mit den Cruise Missiles, den Pershing II und den SS20 - bzw. den seitdem entwickelten Nachfolgemodellen. Leider.

    Also ich will mir gar nicht ausmalen, wann oder ob überhaupt irgendwer aktiv wird, falls ein solcher Flieger sich auf den Weg nach Berlin machen sollte.

    Bolzbold

    Ein Erlass bedeutet nicht, dass dem nicht noch andere Rechtsnormen entgegen stehen.

    So oder so hätte ich keine Lust, mich daran abzuarbeiten. Was soll das bringen.

    Richtig. Die darüberstehende Rechtsnorm ist § 43 SchulG NRW. :) Und den "Wandererlass" dürfen wir auch nicht vergessen. BASS 2021/2022 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)

    In der Praxis würde ich mich daran aber auch nicht abarbeiten wollen - das würde ich an die Schulleitung weiterreichen, da ich da ja ohnehin keine Entscheidungs- oder Sanktionsbefugnis hätte.

    plattyplus

    Ich generalisiere hier ungerne, aber an der russischen Mentalität hat sich offenbar seitdem in der Tat nur wenig geändert.

    • Es gibt Verachtung gegenüber Schwäche und Verhandlungsbereitschaft.
    • Man nimmt sich, was man haben möchte. (Finnland-Krieg, Osteuropa)
    • Der einzelne Mensch zählt nicht - egal ob es die eigenen Soldaten sind oder die des Gegners oder dessen Zivilbevölkerung.

    Gleichwohl ist das natürlich nicht exklusiv "typisch russisch". Leider ist dieses Verhalten, das Trachten und Denken immer noch Teil grundsätzlichen menschlichen Handelns überall auf der Welt. Wir haben uns diesbezüglich in den letzten paar tausend Jahren nur bedingt weiterentwickelt.

    Hat die Schulleiterin eine Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise? Dann soll sie den Eltern einen entsprechenden Brief schreiben.

    Dann ergäbe aber das Einholen der Einverständniserklärungen keinen Sinn.

    Ich vermute, dass die Rechtslage eine andere ist. Insofern lohnt es sich nicht, sich daran abzuarbeiten.

    Stell dir vor, du kriegst die Eltern überzeugt und das Kind steckt sich dann auf der Fahrt an. Willste die Diskussion führen?

    Die Rechtsgrundlage ist die Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen. Den Erlass kennst Du ja sicherlich.

    Die Einverständniserklärung ist Teil der schulischen Praxis in Verbindung mit der Erklärung zur Übernahme der Kosten. Eine Einverständniserklärung ist formal m.E. in der Tat nicht notwendig, da die Pflicht zur Teilnahme besteht.

    Am Rande: Wir wissen ja sicherlich alle, wie das ausgehen wird. Kind ist plötzlich krank o.ä. Ärgerlich ist in solchen Fällen immer die Frage der Kosten. Eigentlich müssen die Eltern zahlen, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Die Stornokosten o.ä. können schlechterdings nicht auf die anderen SchülerInnen umgelegt werden.

    Das Internet ist für uns alle Neuland. Die entsprechende schulische Infrastruktur ist sogar vielerorts noch in der Steinzeit. Und wenn es Kultusminister gibt, die keine IT-Experten an den Schulen einsetzen bzw. bezahlen wollen, dann wird das auch noch eine Weile so bleiben.

    Nein. Nicht fein. Es geht nämlich nicht nur um "mich".

    O. Meier hat im Grunde Recht, weil es nicht in seiner Verantwortung liegt, die jungen Wilden vor sich selbst zu schützen. Wer das Dienstrecht nicht kennt, darf sich eben nicht wundern, dass er/sie dann eben "verheizt" wird. In der Tat ist es schwierig, sich als Einzelperson hier zur Wehr zu setzen, weil man dann ggf. sowohl die Schulleitung als auch das Kollegium gegen sich aufbringt.

    Vielleicht möchte der Kollege auch die "richtige" Diagnose nicht sagen, warum auch immer.

    So oder so steht es den andere KuK nicht zu, die Krankschreibung an sich zu bezweifeln.

    Der genaue Inhalt des Attestes ist nicht bekannt.

    In der DU steht auch in dem Abschnitt für den Dienstherren nicht die Diagnose. Da steht nur, dass KollegIn XY von Datum A bis Datum B dienstunfähig ist. Und wie gesagt: Lasst uns nicht von einigen wenigen schwarzen Schafen eine Kultur des Misstrauens schaffen.

    Man sollte sich vor diesem Hintergrund bei allem Respekt für diese Tätigkeit überlegen, ob man im Anschluss an die Zeit als Schöffe/Schöffin dies weitermachen sollte. Mit dem schulischen Alltag und den Erfordernissen, die sich daraus ergeben, lässt sich das m.E. je nach Fortschritt des Schuljahres nur schwer vereinbaren.

    Die Negativbeispiele fallen natürlich auch deutlicher auf als die Positivbeispiele - wobei ich mir bei Letzteren noch nicht so sicher bin, wer denn nun dazu gehört und wer nicht. Vermutlich die Leute, die die gesunde Balance zwischen dienstlicher Verantwortung und der Verantwortung für sich selbst hinbekommen.

    Es wurmte mich dann eher, dass man der Schülerin trotz eingehender Beratung zur Prüfungsordnung nicht vermitteln konnte, dass sie eben nicht wegen nur „eines Punktes“ in nur „einer Prüfung“ durchgefallen ist.

    Das ist zum einen Selbstschutz - wer räumt denn schon gerne ein, dass man kolossal mit Ansage versagt hat? - zum anderen folgt dies dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend des "Outsourcens" von (Eigen)Verantwortung. Und der vermeintlich Machtlose flüchtet sich dann auf die Ebene dessen, dass er dem Machtvollen (i.e. der Prüfungskommission) unlautere Motive unterstellt. Gleichwohl ist das natürlich auch immer eine Frage der Reife.

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