Beiträge von Bolzbold

    Finde ich zu pauschal. Es gibt auch Regionen/Kulturkreise der Welt, in denen teilweise menschenverachtende (oft antisemitische, homophobe oder frauenfeindliche) oder zumindest diskriminierende Einstellungen die Normalität sind. In diesen Fällen würde ich eher sagen, dass jemand eine Bereicherung sein kann, weil er ein guter Mensch und eine gute Lehrkraft ist, und das gerade trotz seines Migrationshintergrundes.

    Wenn du damit auch die Annahme der Implikation der kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Migrationshintergrund meinst, dann sehe ich das genauso. Ein Migrationshintergrund sollte nur kein Selbstläufer zur Beurteilung sein, ob jemand eine Bereicherung ist.

    Dann müssen wir aber die Definition von Migrationshintergrund ändern bzw. vorher festlegen. Als Mensch mit Zuwanderungsgeschichte gilt man, wenn ein Elternteil nicht aus Deutschland stammt. Mit dem Kulturkreis hat das dann erst ab dem Zeitpunkt zu tun, wenn man auch in einem anderen Kulturkreis aufgewachsen ist oder mit selbigem dauerhaft verbunden ist.
    Nebenbei: Wäre ich Moslem, hätte ich keine Lust, mich ständig für die Verfehlungen oder die Weltbilder anderer Muslime zu rechtfertigen oder mich immerfort kritisch damit auseinanderzusetzen. Wenn ich als Moslem integriert wäre, würde ich mich freuen, wenn zuerst meine Integrationsleistung irgendwo gewürdigt würde und nicht direkt mit dem Fingere auf meinen angenommenen kulturellen Hintergrund gezeigt würde. Genau solche Haltungen führen nämlich dazu, dass man sich als Mensch mit Migrationshintergrund nicht angenommen fühlt.

    Das Gesetz möchte ich sehen, das EU-Recht umsetzt und es gleichzeitig bricht. Eine interessante Herausforderung für denjenigen, der es formulieren muss!

    Es wird sicherlich nicht gebrochen werden, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Bereich "Normaufwand" eine "kreative Umgestaltung" erfahren wird.

    Und dann noch eine Überlegung am Rande: Der/die langsame KorrektorIn wird ja deshalb weder seine/ihre anderen Aufgaben vernachlässigen können noch Überstunden geltend machen können...

    Die Arbeitszeiterfassung wird künftig durch den Dienstherren, aber natürlich durch aktive Mitarbeit (Ein-/Ausstempeln) der Lehrkräfte , erfolgen müssen. Dafür muss es dann entsprechende Tools geben. Ein "weiter so wie bisher" wird es sicherlich nicht geben.

    Gleichwohl wird der Dienstherr alles daran setzen, eine für ihn nachteiliges Ergebnis durch entsprechende Gesetze so zu drehen, dass weder mehr Personal eingestellt werden müsste noch sonstige Mehrkosten entstehen können. So gesehen wird sich durch das Urteil und dessen Befolgen also wahrscheinlich kaum etwas zum Besseren verändern.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Nein.

    Solange der Deutschlehrer gut Deutsch spricht - und damit meine ich wirklich gut - und sein Fach beherrscht, ist das alles kein Problem.

    Einmal abgesehen davon beträfe dieses Problem nicht nur Deutschlehrer mit Migrationshintergrund sondern alle Lehrkräfte mit Migrationshintergrund.

    Ich habe selbst einen Migrationshintergrund, spreche ein geschliffenes Hochdeutsch und habe nie das Gefühl gehabt, bei der Jobsuche benachteiligt zu werden.

    Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.

    Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.

    Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.

    Wie sieht es aktuell in NRW aus?

    DezernentInnen bei der BR: Meistens RSD(') oder LRSD('), sprich A15 und A16.

    AbteilungsdirektorInnen bei der BR: B2

    Referatsleitungen im Schulministerium: Zu Beginn MinisterialrätInnen mit A16, nach zwei oder drei Jahren dann B2.

    Gruppenleitungen B4, Abteilungsleitungen B6.

    Entweder IST das System hier bereits in Erklärungsnöten, oder aber es regt sich in diesen Höhenlagen niemand über einen zu geringen Abstand auf. Ab A15 habe ich diesbezüglich noch keine Klagen gehört.

    Fünf Euro netto (!) pro Stunde für A16 im Vergleich zu A15 sind für mich allerdings in der Tat in finanzieller Sicht (es gibt genug weitere Gründe dagegen) kein Anreiz, Schulleitung zu machen.

    Kann man die konkrete Übersicht mit den monatlichen Zinsen nicht von der Bank erhalten? Ich hatte das über die gesamte zehnjährige Laufzeit als Komplettübersicht und konnte das dann entsprechend anteilig berechnen. Falls die Zinsen tatsächlich nur einmal zum Zeitpunkt X gezahlt werden sollten, würde ja das Abflussprinzip gelten, und Du könntest den entsprechenden Anteil des Gesamtbetrags nehmen.

    Ich höre aber an dieser Stelle nicht auf mantraartig zu wiederholen, dass ich in einer Situation in der absoluter Lehrermangel herrscht und man alles und mögliche unternimmt um Lehrerstunden zu generieren, in einer Situation in der KollegInnen auf dem Zahnfleisch gehen und ihre Gesundheit aufgrund der mannigfaltigen Belastungen gefährden. In solch einer Situation sollte man sich m.E. im Lehrerkollegium darauf verständigen, auf Klassenfahrten bis zur Besserung der Personallage zu verzichten. Dies wäre mal wirklich ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.

    Wenn ich mich nicht irre, wurde ein solcher Schulkonferenzbeschluss in der Vergangenheit für nichtig erklärt, weil ein Schulkonferenzbeschluss nur Art und Zeitpunkt der Fahrten, nicht aber das Durchführen von Klassenfahrten an sich festlegen kann. Ein Schulkonferenzbeschluss kann keine bestehenden und gültigen Erlasse außer Kraft setzen.

    BASS 2022/2023 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)

    Doch, die Kosten für die Freiplätze werden die Schülerinnen umgelegt, nur nicht transparent. Das Reiseunternehmen verschenkt nichts. In ihrer Kalkulation sind die Kosten umgelegt.

    Richtig - und hier erlaubt das Schulministerium die Annahme von Freiplätzen. Das finde ich extremst heuchlerisch, weil es offensichtlich ist, dass die Freiplätze durch die Beiträge der SchülerInnen subventioniert werden.

    Konkrete Fragen:

    - Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?

    - Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?

    - gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?

    Im Idealfall ziehst Du mit Kenntnisnahme des Votums der Schulleitung den Antrag zurück. Allerdings läuft die Frist dann wieder von vorne.

    Die Anträge müssen jedes Jahr erneut gestellt werden, weil aus dem Nichtstellen im Folgejahr ja nicht geschlossen werden kann, dass Du ja eigentlich doch noch versetzt werden möchtest.

    Taktisch ist deswegen nicht immer günstig, weil dem Votum der SL ja im Anschluss noch das Votum der BR folgt. Insofern hättest Du nach fünf Jahren die erste Hürde genommen - die zweite Hürde ist die viel entscheidendere. Da empfiehlt es sich, ggf. mit dem/der abgebenden wie dem/der aufnehmenden DezernentIn im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die wissen in der Regel, wo Bedarf besteht. Die Personalsachbearbeitung in Dezernat 47 weiß darüber in der Regel auch ganz gut Bescheid. Das wäre dann die niedrigschwelligere Informationsquelle.

    Ich habe da bei meiner Frau und bei mir entsprechende Erfahrungen gemacht und weiß, wovon ich spreche.

    Schiri

    Falls Du Kinder haben solltest, gäbe es noch weitere Alternativen.

    Freiplätze werden über höhere Kosten für die einzelnen SchülerInnen gegenfinanziert. Es gibt Unternehmen, die vor der Buchung explizit danach fragen, ob Freiplätze gewünscht sind. Ich habe die im Vorfeld der Buchung immer abgelehnt, so dass die Kosten auf alle Teilnehmenden (inkl. Lehrkräfte) umgelegt wurden. Im Anschluss daran wurde ein Antrag auf Erstattung der Reisekosten gestellt und das Geld relativ zeitnah erstattet.

    Auf diese Weise kann man sich eine Menge Probleme vom Hals halten.

    Wegen der Zinsen:

    500 Euro ausgelegt bei fiktiven 2% Zinsen wären 10 Euro Zinsen im Jahr. Im worst case habe ich das dann von der Anzahlung bis zur Erstattung an "Zinsverlust" - aber nur dann, wenn ich das Geld angelegt und nicht auf dem Girokonto gehabt hätte und mich von meinem Festgeld oder sonstiger Anlage bedient hätte.

    Es darf sich nun jeder selbst überlegen, ob eine solche Rechnung wie oben suggeriert, nicht doch zu sehr am Prinzip an sich klebt.

    Der Gesetzgeber wird eine Regelung anstreben, die die bisherigen Bedingungen weitgehend unangetastet lässt. Alles andere würde zusätzliches Geld und Personal kosten. Ersteres will man nicht ausgeben, Letzteres steht nicht zur Verfügung.

    Ich gehe davon aus, dass man für einzelne Tätigkeiten eine lächerlich geringe pauschale Arbeitszeit im Rahmen eines Gesamtkatalogs ansetzt, die die Arbeitszeit in den "erlaubten" Bereich drückt und so fern von der Realität ist wie Proxima Centauri von der Erde.

    Gleichwohl muss man sich dann fragen, wie man mit Lehrkräften umgeht, die ihre Arbeitszeit regelmäßig unterschreiten und womöglich auch nicht bereit sind, mehr Aufgaben zu übernehmen.

    Vor allem finde ich Arbeitszeit manchmal schwer messbar. Letztens im Auto ein Lied gehört und Zack war da eine Stunde zu in meinem Kopf. Wo und wann notiert man sich die 4 Minuten?

    Mit Verlaub, aber diese Aussage ist so unglaublich kleinlich und so typisch ist für uns Lehrkräfte.
    Jeder gedankliche Pups soll bitteschön als Arbeitszeit zählen und dann malt man sich auf der Basis dessen, was andere hier geschrieben haben, aus, dass man am Tag gefühlte Drölfzig Mal sich "einstempelt" und wieder "ausstempelt".

    Mit Ausnahme des reinen Unterrichts behaupte ich einmal, dass jede/r während der sonstigen noch abzuleistenden Arbeitszeit gedanklich auch einmal weit weg von der Arbeit ist. Muss man das dann gegenrechnen? Wollen wir eine solche Kleinlichkeit auch gegen uns angewandt wissen?

    Nochmal das Beispiel von der Behörde:

    Es interessiert niemanden. Wenn ich meine Arbeit in der vorgegebenen Zeit erledige, fragt niemand danach, was ich wann wo wie im Detail gemacht habe. Natürlich könnte man auch in der Behörde während der Arbeitszeit theoretisch zwei Stunden auf der Toilette verbringen, Schwätzchen mit den KollegInnen halten, endlos im Internet surfen (es gab bei uns ein separates WLAN für private Zwecke) oder auch einfach nur am Schreibtisch Däumchen drehen, wenn gerade wirklich nichts Dringendes zu tun ist.

    All das geht auch bei uns Lehrkräften. Die Arbeitszeiterfassung wird kein individuelles 1984 Szenario sein.

    Ich bin so dreist zu behaupten, dass die Sorge vor der Praktikabilität eher vorgeschoben ist und einige Angst vor der neutralen Erfassung der Arbeitszeit haben - was sicherlich an der Sorge vor zu viel Überstunden liegt...

    Konkretes Beispiel aus der Behörde:

    Vor Ort stemple ich ein und bei Beendigung der Arbeit wieder aus.

    Zu Hause melde ich mich über das Tool der Behörde an, wenn ich im Homeoffice arbeite, und wieder ab, wenn ich aufhöre. Keiner kontrolliert, was ich währenddessen mache. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt bestehen. Pausen werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen (ab 6 Stunden Arbeitszeit sind das 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten). Diese Pausen mache bzw. nehme ich dann auch. (Und sei es nur, um private Dinge zwischendurch zu erledigen wie Kinder einsammeln.)

    Das könnte eins zu eins auch bei uns Lehrkräften funktionieren. Das sind vier "Klicks" pro Tag. Zweimal in der Schule und - sofern auch zu Hause gearbeitet wird - zweimal zu Hause.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Hier einmal die Hauptquelle für den Sonderurlaub - denn Kinderkrankheitstage zählen eben dazu.

    SGV § 33 (Fn 14) Urlaub aus persönlichen Anlässen | RECHT.NRW.DE

    Wichtig ist vor allem dieser Zusatz hier.

    MBl. NRW. Ausgabe 2008 Nr. 29 vom 30.10.2008 Seite 517 bis 540 | RECHT.NRW.DE

    Und dies ist die Einzelnorm, auf die verwiesen wird.

    § 45 SGB 5 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Hier noch die Info von der GEW:

    Sonderurlaub und Urlaub - GEW NRW (gew-nrw.de)

    Standard sind 10 Tage pro Kind in Deinem Fall und maximal 25 bei mehreren Kindern. Zwischendurch gab es während der Pandemie auch großzügigere Sonderregelungen.

    Wo man das findet? Über eine Google-Suche mit den passenden Stichworten.

    Als ich geboren wurde, war es bereits nicht mehr weit bis zu ihrem silbernen Jubiläum. England bzw. Großbritannien wird für mich immer durch die Queen symbolisiert bleiben, auch dann wenn William eines Tages König sein wird. Ihn werde ich wohl noch als König erleben...

    Ja, es ist natürlich Arbeitszeit und Teil der Dienstpflicht, ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Mit "zusätzliche" meinte ich, dass der Stundenplan eben so liegen kann, dass man die hat, oder eben auch nicht, obwohl man das gleiche Wochenstundenmaß hat.

    Man muss es sich einfach mal bewusst machen, finde ich.

    Dann sind wir aber auch wieder bei den Vorteilen, die Stundenpläne haben können. Ich bereits vieles in meinen je nach Woche bis zu acht Springstunden vor und nach.
    Ich gehe davon aus, dass sich das auf lange Sicht hin ausgleicht. Falls nicht, wäre es am Lehrerrat, für eine über alle Bereiche gleiche Belastung einzutreten.

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