Beiträge von Bolzbold

    Ist es denn wirklich so, dass beim Verpassen auch des Nachschreibtermins mal eben 4 Abivorschläge aus dem Boden gestampft werden müssten? Dafür würde ich allein 2 Wochen benötigen und dürfte ansonsten nichts anderes tun, also kein Unterricht oder -Vorbereitung. Das wird dieses Jahr sicherlich viele treffen. Wie stellen sich die Verantwortlichen das vor?

    Nein. Der Prüfling hat Anspruch auf eine Auswahl, sprich zwei Vorschläge. Für den dezentralen Termin gelten nicht die identischen Bedingungen wie für Haupt- und Nebentermin. Der Prüfling hat ja schon den "Vorteil", dass die Klausuren viel stärker auf das, was im Unterricht behandelt wurde und wie man die Aufgaben bisher gestellt hat, ausgerichtet sind - und es kommen keine Poolaufgaben dran. Man wird wohl mindestens drei einreichen müssen, damit die BR wenigstens eine Auswahl hat. Wenn mehrere Prüflinge aus zwei oder mehr Kursen den dezentralen Termin wahrnehmen müssen, können sich die KollegInnen aber auch zusammentun.

    Wenn wir uns selbst, was unsere Außenwirkung angeht, nicht immer so wichtig nähmen, könnten wir das alle so sehen wie MrsPace. Vieles wird erst dadurch zu einem Problem, indem wir es vorher selbst als solches erachtet haben. Je natürlicher und ungezwungener man hier auftritt, desto weniger Aufhebens wird darum von Dritten gemacht.

    Also eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung halte ich für schwierig, auch was das langfristige kollegiale Verhältnis angeht. Gleichwohl muss der Schulleitung aber klargemacht werden, dass Täterschutz eine Verhöhnung der Opfer ist und das so nicht geht.

    Vermutlich ist es sinnvoll, sich innerhalb des Kollegiums zu positionieren, Gleichgesinnte zu finden und dann gemeinsam mit einer klaren Position und klaren Worten gegenüber der Schulleitung aufzutreten. Letztlich wird sie die Frage beantworten müssen, wieso die Opfer solcher Gewaltexzesse nicht geschützt werden und wieso gegenüber den uneinsichtigen Tätern wie deren Eltern so ein Schmusekurs gefahren wird. Die Sorge um die anderen SchülerInnen ist ja ein völlig berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig entfaltet die Untätigkeit der Schulleitung ja eine gefährliche Signalwirkung. Das muss ihr klargemacht werden.

    Natürlich kann man auch den Weg über den/die Dienstvorgesetzte/n gehen. Es muss einem aber dann auch klar sein, dass das Tischtuch dann in der Regel erst einmal zerschnitten ist. Und dieser Weg nicht per se erfolgreich ist.

    Gibt es evtl. in Deinem Bundesland einen Passus in der Schulordnung / dem Schulgesetz, der sagt, dass, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Lehrkräfte es will, eine Konferenz einberufen werden MUSS?

    Es wird so sein, wie in vermutlich allen Bundesländern. Wenn die Schulleitung nicht sanktionieren möchte, wird nicht sanktioniert.

    Das ist mir neu. Wenn eine Schulleitung mit der Sachbearbeiterin gut kann, kann sie zwischen den Zeilen heraushören, wie viele externe BewerberInnen es gibt.

    Es dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein, da die Schulleitung nicht Dienstvorgesetzte eines externen Bewerbers ist und im Sinne der Datensparsamkeit diese Daten nicht aus der Behörde herausgegeben werden dürften. Aber meist weiß Bolzbold so etwas genauer.

    Danke für die Blumen, aber das ist nicht mein primärer Beritt. :)

    Ich denke, dass die Schulleitung generell erfährt, dass es externe KandidatInnen gibt, aber nicht wer und wie viele.

    Letztlich muss ja bei externen wie internen Bewerbungen dann im Dezernat über die dienstlichen Beurteilungen befunden und eine Entscheidung, die im Idealfall gerichtsfest ist, herbeigeführt werden. Wenn ein Verfahren eine Weile dauert, ist das nichts zwingend ungewöhnliches.

    Schaut man sich die Anzahl der Beförderungsstellen bei Stella an (mitunter >1000), dann weiß man, was die Bezirksregierungen aus den vergangenen Verfahren und den künftigen Verfahren zu tun haben. Und wir reden hier nur über das erste Beförderungsamt und noch nicht über die Funktionsstellen oder Schulleitungsstellen. Die Beförderungen laufen meines Wissens nach alle über Dezernat 47, wobei die Schulformdezernate sicherlich auch beteiligt sind. Da müssen dann ganz viele Abstimmungs- und Entscheidungsgespräche geführt werden. Neben den A15-Revisionen, den SL-Revisionen und den vielen anderen Aufgaben, die DezernentInnen so haben.

    Meine A15-Beförderung hat von der dienstlichen Beurteilung bis zur Urkunde glaube ich ein halbes Jahr gedauert - man muss halt Geduld haben.

    Dann bleibt eigentlich nur Dein Anspruch Corona nicht zu bekommen. Das ist für mich ok, wenn ich auch nicht sehe, wie das praktisch umsetzbar sein soll, vor allem auf Dauer. Aber das soll ja Dein Problem sein.

    Was ich tun kann, werde ich tun. In diesem Fall wird mir jedoch ein Problem aufgezwungen, mit dem ich dann umzugehen habe. DAMIT habe ich ein ganz erhebliches Problem.

    Also wenn ich mir die Berichte in meinem Bekanntenkreis so anhöre - mehrköpfige Familien - dann scheinen milde Verläufe eben keine kleinen Schnupfen zu sein. Das reicht offenbar bis knapp unter die Hospitalisierungsgrenze. Und es gibt eben auch die Familien, die das Ganze dann zum zweiten Mal bekommen.

    Vor diesem Hintergrund für Öffnungen, Wegfall der Masken, freiwilliges Tragen (aber eben auch nur noch die Hälfte des Schutzes, da die anderen die Masken ja nicht mehr tragen) einzutreten, blendet die Realitäten und die harte Zeit auch derer, die nicht wegen Covid ins Krankenhaus müssen, komplett aus. Diese Denke ist mir so etwas von fremd und zuwider. Meine Familie und ich haben zwei Jahre durch konsequentes Verhalten eine Corona-Infektion vermieden. Nun sollen wir sie kriegen - weil andere (!) es mittelbar so wollen.

    § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.

    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    So in etwa muss man sich das vorstellen.

    Das ist eine staatlich geplante Durchseuchung, weil man ja davon ausgeht, dass die Geimpften in der Regel nur milde Symptome haben und der Rest eben selbst schuld ist. Das erzähle ich dann mal den Babys und (Klein)Kindern bis einschließlich vier Jahren.

    Wenn DAS tatsächlich der Gegenentwurf dazu ist, die Masken noch eine Weile länger zu tragen, dann scheinen mir die Maßstäbe arg verrutscht zu sein.

    Das Timing könnte nicht schlechter sein. Eine Woche VOR den Ferien können Masken weggelassen werden. Dann sind zwei Wochen Ferien und "der Deutsche wird doch mal in Urlaub fahren dürfen." Danach beginnen die Abiturprüfungen. Ich bin gespannt, wie viele SchülerInnen dann coronabedingt nicht mitschreiben können - und wie sich NRW-Lehrerin dann freuen wird, dass wir ja alle ein Leben in Freiheit und ohne Maske genießen können.

    Ich behaupte einmal, dass in der Regel ALLE A14-Stellen an Gymnasien für interne Kandidaten ausgeschrieben sind - das erkennt man ganz oft am Ausschreibungstext bzw. der Tätigkeit. Insofern kann man sich eigentlich dieses Gespräch auch sparen - es sei denn, man hat geeignete Fächer. Da würde es dann natürlich Sinn ergeben, mit der Schulleitung zu sprechen. Mit Musik sollte das in vielen Fällen sogar eher günstig sein.

    Generell kann man sich natürlich auf die A14-Stellen bewerben und muss sich dann im Revisionsverfahren durchsetzen - indem man die bessere Note hat. Bei einer solchen externen Kandidatur muss einem klar sein, dass man in der Regel dem internen Kandidaten die Stelle weggenommen hat und entsprechende Solidarität innerhalb des Kollegiums besteht - Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder.

    Ein anderer "Trick", um sich eine Versetzung zu ermöglichen, ist, während einer Elternzeit umzuziehen und dann bei Rückkehr im Rahmen einer wohnortnahen Unterbringung nach Rücksprache mit einer aufnahmebereiten Wunschschule an eben diese Schule zu kommen.

    kurze Info:

    Am Ricarda Huch Gymnasium in Hagen/Westfalen z.B. wird Psychologie neben den Oberstufenkursen auch im Wahlpflichtbereich in den Klassen 8 und 9 angeboten und der Bedarf mit zwei KuK gedeckt.

    https://rhgym-hagen.de/unterricht/ges…ten/psychologie

    Ergänzend nach einem Blick in die offizielle Schulstatistik aus dem Schuljahr 2020/2021 scheint mir dies eine der wenigen Ausnahmen zu sein. Im WP-Bereich ist da ja einiges möglich, aber die Schulen, die Psychologie im WP Bereich ab Klasse 8 bzw. künftig 9 anbieten, dürften an einer Hand abzählbar sein (ca. 160 SchülerInnen aus insgesamt rund 4.600).

    Quelle: https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…antita_2020.pdf

    Ja, wegen der RS-Fehler: Erstens gehen die Texte heute viel schneller raus als früher und zweitens wird die Rechtschreibleistung der Menschen immer schlechter (da sie weniger lesen, schreiben). Da hast du vermutlich recht (da habe ich aber noch nicht aufgepasst und v.a. kann ich es nicht mit von vor 40 Jahren vergleichen, habe da keine Zeitungen mehr).

    Was auch daran liegt, dass Word und Co. ja die allermeisten falsch geschriebenen markieren und dies suggeriert, man müsse selbst keine Rechtschreibregeln mehr kennen. Das Ganze dürfte sich bei den heutigen Handschriften ähnlich zeigen. Vor der flächendeckenden Nutzung von PCs hat man eben von Hand geschrieben - seitdem eben deutlich weniger. Ich merke das, wenn ich mehr als eine halbe Seite am Stück schreiben muss. Selbst im Studium ging das in den Examensklausuren noch problemlos. Heute fühle ich mich da deutlich eingerostet.

    Wenn gefühlt 100 von 150 Millionen Russen stramm hinter Putin stehen, sind die nicht alle dumm und haben keine Zugänge zu den internationalen Nachrichten. Da gibt es zusätzlich zum gelenkten Staatsfernsehen noch eine andere Sicht auf den Konflikt.

    Das ist richtig - und das hat auch niemand abgestritten. Ich habe mich ja auch selbst bemüht, hier ein wenig auch die andere Seite zu betrachten. Die Frage ist nur, ob und inwieweit andere Betrachtungsweisen bei "den Russen" greifen, oder ob das nostalgische Gefühl des einstigen Supermachtstatus' hier treibende Kraft ist.

    Richtig ist auch, dass man den ungerechtfertigten Angriff auf den Irak, sowie die Verantwortlichen für die Foltergefängnisse hätte bestrafen müssen. Da das die verantwortlichen Länder selbstredend nicht selbst tun wollten, hätte es einer übergeordneten Institution bedurft, die die Legitimation, aber eben auch die Macht dazu gehabt hätte. Die gibt es aber nicht - und das war bei der Gründung der UNO auch ganz bewusst so gewollt. Wer Macht hat, hat bzw. verschafft sich Recht. Das war immer so und das wird immer so bleiben.


    Zitat Wikipedia:
    "Das Veto-System wurde eingerichtet, um die Interessen der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen, die siegreich aus dem
    Zweiten Weltkrieg hervorgegangen waren, zu schützen. Fünf Staaten sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrates und haben dieses Recht:[2][3]"

    (Am Rande: In der Tat gehört die UNO dringend reformiert, denn es kann nicht sein, dass die Machtverteilung in der UNO exklusiv durch den Zweiten Weltkrieg geprägt bleibt. Russland hat 144 Millionen EinwohnerInnen, Frankreich und Großbritannien kommen zusammen auf etwa dieselbe Zahl. Die USA haben 331 Millionen EinwohnerInnen. Indonesien, Brasilien, Pakistan, Bangladesch und Nigeria kommen zusammen auf über eine Milliarde Menschen - und haben doch in dieser Welt nichts zu melden. Dass Frankreich und Großbritannien jeweils ein Veto-Recht haben, ist wie auch das Veto-Prinzip als solches, ein Anachronismus.)

    Wichtig ist, dass es ein funktionierendes zeitökonomisches Gesamtsystem in der Schule gibt. Ob das zwei, drei oder vier Kopierer sind (kosten pro Stück in der Regel so viel wie ein Kleinwagen), zentral administrierte und funktionsfähige und benutzbare Tablets oder was auch immer, ist letztlich egal. Ich bin gespannt, was ich bei meiner Rückkehr in den Schuldienst eines Tages vor Ort antreffen werde.

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