Ok. Neuer Versuch: Warum sollte jemand mit reduziertem Deputat keine Klassenleitung übertragen bekommen?
Beiträge von Bolzbold
-
-
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie bei euch die Klassenlehrerstellen verteilt werden, wenn es nicht genügend "Freiwillige" gibt. Bei uns an der Schule ist es nun schon öfter vorgekommen, dann jemand mit einem halben Deputat und kleinen Kindern als Klassenlehrer/in eingesetzt wurde, obwohl es noch 2-3 andere Kollegen zur Auswahl gab, die ein deutlich höheres Deputat und weder kleine Kinder noch ein Mangelfach hatten. Die Schulleitung gab hierfür keine Begründung ab (muss sie wahrscheinlich auch nicht, aber es wäre halt trotzdem wünschenswert).
Liebe Grüße!
Warum sollte jemand ohne Kinder stets diese Aufgabe bekommen? Wieso kann/darf/soll eine Kollegin mit Kindern dies nicht übernehmen?
-
Ich gehe davon aus, dass man Dir den Unterschied zwischen Kommunikation per E-Mail und Kommunikation per WhatsApp nicht extra erklären muss.
Letztlich ist es Deine Entscheidung.Ich habe vor mehreren Jahren für mich entschieden, weder meine Handynummer herauszugeben noch WhatsApp-Kontakte im dienstlichen Kontext zu nutzen. Einzige Ausnahme war die Studienfahrt in der Q1 - aber die SuS' hatten die klare Ansage, wie sie damit umzugehen haben. Hat funktioniert.
Beim Umgang mit ehemaligen SchülerInnen bin ich "old-school". Wenn volljährig, akzeptiere ich FB Freundschaftsanfragen, davor konsequent nicht. Direkten Kontakt über WhatsApp etc. pflege ich auch nicht zu ehemaligen SchülerInnen. Ich bin ihr Lehrer und nicht ihr Buddy. Für gelegentlichen Kontakt reicht mir E-Mail oder auch mal in einigen wenigen Fällen der FB-Messenger.
-
Wenn man den Passus vollständig liest, weiß ich nicht, ob es sinnvoll ist, auf den 35km zu bestehen.
OLIVER (nrw.de)Ich zitiere:
Lehrkräfte, die nach einer Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) bzw. Beurlaubung von grundsätzlich acht Monaten und mehr zurückkehren, haben einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz im Umkreis von 35 km an einer Schule mit entsprechendem Bedarf.Die Regelung kann auch nicht alle individuellen Konstellationen berücksichtigen. An Deinem Beispiel wird das recht deutlich. Stell Dir vor, Du bekämst 32km, aber ausschließlich schlecht ausgebaute und stark befahrene Landstraße. Fahrzeit bis zu 45 Minuten im Berufsverkehr. Wäre Dir das lieber?
Oder eben 38km auf primär Autobahn und 30 Minuten Fahrzeit.
Ich persönlich würde Letzteres bevorzugen. -
Gegenfrage: Glaubst du allen Ernstes, ein einziger Mann hat das in Gang gesetzt, was jetzt gerade läuft?
Glaubst du Hitlers Krieg hätte aufgehört, wenn man Hitler vorzeitig ermordet hätte? Denk mal darüber nach.
Was die zweite Frage und die rhetorische Aufforderung nachzudenken angeht - welche belegbaren Thesen kannst Du denn selbst anführen?
Was macht Dich glauben, dass Du in der Beurteilung dieser Frage kompetent bist?
-
Kann man alles machen - nur endet die Schule dann eben auch erst um 14 oder 15 Uhr, d.h. die Kinder sind entsprechend später zu Hause.
Für meine Frau und mich wäre das ein Problem, wenn wir selbst um 8 Uhr mit dem Unterricht beginnen würden, unsere Kinder aber erst um 9 Uhr.
Ein solcher Beschluss dürfte ziemliche Unruhe in die Schulen bringen - zumal ich davon überzeugt bin, dass die Mitglieder der Schulkonferenz - insbesondere die Eltern und SchülerInnen - letztlich ihre persönlichen Präferenzen bei ihrem Votum einfließen lassen und nicht die der Schulgemeinde. Bei den Mitwirkungsgremien gibt es ja kein imperatives Mandat.
-
Amtsbezeichnungen eignen sich nicht für Berufsbezeichnungen.
Ich bin Studiendirektor - aber dennoch Lehrer.
Daher würde ich Begriffe wie "Oberstudienrat" rausnehmen.AnwärterIn
LehrerInKonrektorIn
SchulleiterIn
Das müsste doch eigentlich reichen, oder? -
Die Vorgeschichte dieses Konflikts wurde hier im Forum ausführlich erläutert - und ja, da trägt der Westen durch sein Verhalten im Rahmen des "Sieges" im Kalten Krieg eine Mitverantwortung. Diese kann aber niemals dafür herhalten, einen Angriffskrieg in Europa zu legitimieren.
Das Rad der Zeit zurückzudrehen haben viele europäische Mächte versucht bzw. nach Niederlagen in kriegerischen Auseinandersetzungen begehrt. Das kann man im Zuge unerwünschter Ergebnisse von Verschiebungen von Grenzen oder Machtbereichen tun - und natürlich geht man immer zu dem Punkt zurück, der einem am günstigsten erscheint. Aber vor diesem Punkt gibt es vielleicht einen anderen, der dem Gegenüber günstiger erscheint. So kommen wir nicht weiter.
Die Ukraine ist ein souveräner Staat und die russische Minderheit im Osten der Ukraine hatte seit der Unabhängigkeit die Wahl, Teil der Ukraine zu sein oder eben mit den Füßen abzustimmen. Gleichwohl wird man in Grenzgebieten in der Ostukraine mit Bevölkerungsmischungen zwischen 40 und 60% für A oder B immer Probleme haben, "gerechte" Linien zu ziehen. Das funktioniert schlichtweg nicht. Separatismus ist da keine Lösung, weil auf diese Weise der ukrainischen Bevölkerung das Recht abgesprochen wird, das die Separatisten für sich selbst fordern. Erst wenn beide Seiten bedingungslos bereit sind, aktiv miteinander zu leben und das Leben gemeinsam zu gestalten, kann sich daran etwas ändern.
Was die Sanktionen betrifft, die viele Länder nicht mittragen, so kann ich das bedingt verstehen, wenn der Konflikt sie nicht im geringsten betrifft - gerade wenn man auf einem ganz anderen Erdteil liegt. Idealismus und für seine Werte aktiv einzustehen muss man sich leisten können und wollen - und diese Frage dürfen wir uns seit Beginn des Konflikts tagtäglich stellen.
-
Meiner Erfahrung nach macht die oberste Landesbehörde da solange nichts, wie die obere Schulaufsicht nicht erkennbar (öffentlichkeitswirksam) rechtswidrig handelt. Und selbst dann wäre das etwas fürs (O)VG. Die obere Schulaufsicht in NRW hat viele Bereiche, in denen sie selbst eigenständig entscheiden darf und soll.(Nicht auf Dich bezogen:)
Viele Menschen nehmen an, dass die oberste Landesbehörde eine Art finale Schiedsrichterrolle einnimmt, wenn man mit einer Entscheidung der oberen Behörde nicht einverstanden ist. Dem ist aber nicht so - Ausnahme siehe oben. Wenn man mit einer Entscheidung der BR nicht einverstanden ist, verbleibt in den allermeisten Fällen eben nur noch der Rechtsweg. -
Vielen Dank für die Antwort! Das Blut wurde mir auch sofort nach der Untersuchung abgenommen, also bereits am Montag. Aber die melden sich dann sicher noch mit den Ergebnissen oder meldet sich die BezReg?
Wenn es heißt, dass ohne Dein Wissen nichts an die BR geht, dann wird sich der/die AA melden. Bis dahin würde ich empfehlen, mehrmals tief durchzuatmen und entspannt abzuwarten.
-
Ich schließe mich Seph an. Wenn man dann noch ggf. zu einem/r Facharzt/-ärztin muss, weil ja theoretisch etwas sein könnte, dann dauert es natürlich noch länger. Ich würde mich in zwei Wochen melden und nachfragen. Ob Du ggf. nervst oder aufdringlich wirkst, kann Dir letztlich egal sein - Du wirst mit der Dame bzw. dem Herrn ja wahrscheinlich nie wieder etwas zu tun haben.
-
Auch wenn der von Russland geführte Krieg schlimm ist, ist das nicht unser Krieg. Ebensowenig wie im Jemen und anderen Erdteilen.
Und ich hätte gedacht, dass wir solche kurzsichtigen Erkenntnisse bereits weit hinter uns gelassen hätten.
-
Nein, Du hast nichts missverstanden - ich bin von einem längeren Az ausgegangen. Die Ansprechperson sitzt aber laut Organisationsplan in Referat 211 - also in der Rechtsabteilung.
In Deinem Fall würde ich tatsächlich bei der im Erlass genannten Person nachfragen - da bekommst Du dann eine Antwort aus erster Hand.
-
Ein Erlass des MSB beginnend mit dem Az 132? Das kann ich mir kaum vorstellen. Die Az wurden bisher auf der Basis des federführend bearbeitenden Referats vergeben. Wenn man in das Organigramm schaut, wäre das die IT-Abteilung des MSB gewesen. Für einen Erlass des MSB, der die Probezeit o.ä. regelt, würde ich auf die Anfangsziffern 21X tippen.
-
Kehrt man also nicht zwangsläufig an die alte Schule zurück? Bei der GEW kann ich lesen “Der Personalrat muss aber auf jeden Fall beteiligt werden, sollte nach der Abordnung eine spätere Versetzung geplant sein.“ Ist das etwa in NRW so wie mit Elternzeit oder ähnlichen, dass man nach 1-2 Jahren als pädagogischer Mitarbeiter an eine andere Schule (wohnortnähe) wechseln kann? Oder läuft das dann wie an der Schule auch, dass ein Antrag 4-5 mal abgelehnt werden kann?
Nach einer gewissen Zeit der Abordnung landet man in einer so genannten "Nullstelle", d.h. man wird noch formal an der alten Schule geführt, jedoch mit null Stundenanteilen. Damit wird die Stelle nicht mehr zum Bestand der Schule gerechnet und die Schule kann, sofern Bedarf besteht, neu ausschreiben.
Die Rückkehr aus der Abordnung läuft über die schulfachlichen DezernentInnen. Man nimmt rechtzeitig vorher Kontakt mit ihnen auf und bespricht, an welche Schule man möchte bzw. welche Schulen Bedarf haben. Die DezernentInnen haben durchaus ein aktives Interesse, ehemalige pädagogische MitarbeiterInnen sinnvoll und sofern möglich wunschgemäß unterzubringen. Das geht unterhalb der Besoldungsgruppen, in denen man je nach Schulform und Dienst so genannte FunktionsstelleninhaberIn ist, relativ problemlos. Schwieriger wird es bei FunktionsstelleninhaberInnen, die dann klassische "Versorgungsfälle" werden und nicht unbedingt gerne an der neuen Schule gesehen werden, weil sie ggf. einem/einer Aspiranten/Aspirantin auf die Funktionsstelle die Stelle wegnehmen.
Wenn dann eine Entscheidung seitens der Bezirksregierung gefällt wurde, kommt irgendwann ein Bescheid über das anstehende Ende der Abordnung und die Versetzung zum Stichtag X an die neue Schule -
Es wäre schon mal schön, wenn der Laufbahnwechsel vereinfacht würde.
Wir hatten bei uns (Hauptschule) schon häufig Vertretungslehrer, die Gym/Ges studiert hatten und gerne bei uns geblieben wären. Nicht allein, um eine Stelle zu haben, sondern weil sie die Arbeit an der HS erfüllte und sie einen richtig guten Job gemacht haben.
Vielleicht tut sich ja was diesbezüglich in NRW, wenn nun A13 für alle Lehrämter kommt (*Traummodus on*)
Das glaube ich nicht, weil auch im Bereich A12 der Wechsel zwischen den Schulformen (GS, HS, RS, SK, GE) nicht ohne Weiteres möglich ist - diesbezüglich hat meine Frau einschlägige Erfahrungen gemacht. Das dürfte auch mit A13 nicht wesentlich anders sein. Ich stimme aber zu, dass eine Flexibilisierung und die Ermöglichung eines solchen Wechsels (auf freiwilliger Basis bzw. auf eigenen Wunsch) ein weiteres Desiderat ist.
-
Bolzbold for Kultusminister!
Ne Du, lass mal. Die von mir skizzierte Reform wird ja so nie kommen können, weil dafür eine Menge an Gesetzesartikeln geändert bzw. neu geschaffen werden müsste fernab des bekannten politischen Spiels. Selbst wenn man das tatsächlich anginge, werde ich wohl nicht lange genug leben, um die Ergebnisse einer solchen Reform noch erfahren zu können. Dafür würde alleine der Prozess an sich Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
-
Alles anzeigen
Hm. Es gibt aktuell in unserem System:
- Beratungslehrer:innen
- Schulpsychologische Beratungsstellen
- Schulsozialarbeit
- Sonderpädagogische Dienste (aller Förderschwerpunkte)
- Beauftragte an den Schulämtern für Autismus, ADHS, LRS usw.
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob die alle niederschwellig zu erreichen sind und ob die genügend Personal/Stunden haben, um den Bedarf zu decken, aber prinzipiell ist das doch erst einmal eine ganze Bandbreite. Welche spezielle Expertise hätten die von dir angedachten Berater*innen und wo würden sie sich in dieses System einfügen?
Ja, das gibt es "im System". Aber eben nicht an jeder einzelnen Schule sofort bei Bedarf verfügbar. Letzteres ist mein Desiderat.
-
Lehrermangel lässt sich leider aufgrund der durch das Grundgesetz wie die Länderverfassungen geschaffenen Strukturen nicht effektiv und nachhaltig beheben.
Meine Ideen, die auch auf meinen Erfahrungen in der Behörde basieren, wären:
- Abschaffung der kommunalen Trägerschaft für Schulen und Übertragung derselben an die Kultusministerien, so dass die Ausstattung der Schulen nicht von der Finanzlage der Kommunen abhängt.
- Großzügigere Ausstattung der Kultusministerien mit entsprechenden Finanzmitteln, so dass Investitionen nicht dem Gusto (oder eher Veto) des Finanzministeriums unterliegen. Die Ausstattung der Lehrkräfte unterliegt ebenfalls direkt der Kultusbehörde.
- Abkopplung des Kultusministeriums von der Landespolitik, damit Bildungspolitik kein Spielball der kurzfristig denkenden Landespolitik bleibt. Stattdessen Einrichtung einer Landesbildungsbehörde, die unpolitisch ist und sich damit um Sachfragen kümmern kann und entsprechende Entscheidungen nicht von der jeweiligen politischen Opportunität abhängig macht.
- Temporäre Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für den Schuldienst, um eine 120%ige Versorgungsquote an Unterrichtsstunden (nicht an Stellen, denn das ist nicht dasselbe!) zu erreichen, um im Anschluss daran die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte um 10% zu reduzieren.
- Einrichtung von klassischen Verwaltungsstellen an Schulen (VerwaltungsdirektorIn und weiteres verwaltungstechnisches Personal)
- Einrichtung von BeraterInnenstellen, die durch eine spezialisierte Ausbildung (Psychologie / Pädagogik) bei Schulproblemen beraten können.
Durch die so erzielte Entlastung aller Lehrkräfte könnte der Beruf deutlich attraktiver werden, weil er nicht mehr so belastend ist. Vielleicht nehme ich diese Ideen als Grundlage für einen utopischen Roman, der im Jahre 2122 spielt...
-
Als Lehrkraft kann ich nicht von SuS einen respektvollen Umgang miteinander verlangen, aber selbst anders handeln.
Doch, und man findet als Lehrkraft natürlich immer eine Rechtfertigung, die natürlich (!) im Verhalten meines Gegenübers liegt. Rolle und Status einer Lehrkraft, aber eben auch die Widernisse, die einem im System Schule begegnen, fördern gerade die Haltung "quod licet Iovi, non licet bovi". Ich bin darüber auch immer erstaunt.
Aber ein Teil dieser fehlenden Konsequenz und der Umsetzung der gesetzten Maßstäbe scheint schlichtweg menschlich zu sein - wir sind nicht perfekt, was Höflichkeit, Fairness und (Selbt)Reflexion angeht - und dennoch dürfen (oder müssen) wir dies von unseren Zöglingen einfordern, damit sie das zumindest in 80+% der Fälle hinbekommen.
Werbung