Beiträge von Bolzbold

    Hallo zusammen,

    ich bin grade auf 180 und frage mich, ob ich mich zurecht aufrege. Wir bekommen in diesem Schuljahr jetzt den sechsten neuen Stundenplan, gerade kam die Mail, die Pläne gelten ab Montag. Statt Montag um 9.30h Schluss zu haben, unterrichte ich jetzt bis 13.30h, muss (zum zweiten Mal wegen spontaner Stundenplanänderung) einen Arzttermin canceln, meine Klassenarbeiten umorganisieren und meine geplanten Unterrichtsreihen anpassen.

    Mich interessiert, wie das bei euch so gehandhabt wird.

    Viele Grüße!

    In der Vergangenheit hatten wir an meiner alten Schule bis zu 15 neue Stundenpläne innerhalb eines Schuljahres. Das betraf natürlich nicht jedesmal das gesamte Kollegium, konnte aber eben genau das wie von Dir beschrieben zur Folge haben. Ist doof. Lässt sich aber nicht ändern. Unterrichtsversorgung geht vor.

    Ganz lieben Dank für Eure Beiträge. Vielleicht sind noch ein paar Infos hilfreich.

    Im vorliegenden Fall geht es weder um Drogen, noch um Waffen oder gar der Androhung eines Amoklaufs. Das Problem ist deutlich kleiner.

    Es handelt sich um einen Zweitklässler, der neben einer ausgeprägten Mitarbeitsverweigerung immer häufiger ausrastet. Bei kleinsten Anlässen. Seine Wut verbalisiert er deutlich und häufig geradezu inszeniert. Er wird dabei in erster Linie gegen Mobiliar und andere bereits tote Gegenstände aggressiv. Das birgt natürlich die Gefahr des Kollateralschadens. Ansonsten ist das eher ein klassischer Maulheld. Voll von Ängsten und Gefühlen der Minderwertigkeit und gaaaaaanz viel Trotz.

    Das würde streng genommen unter beide §§ fallen, ist aber m.E. natürlich eher ein pädagogisches Problem.

    Vielleicht, Rechtsberatung ist das hier sowieso nicht. Im zitierten Text geht es aber auch um psychische Folgen und Gefahr für sich und andere, da steht nirgends, dass es um eine Seuche gehen muss. Es könnte z.B. auch um Drogenkonsum gehen.

    Ja, aber hier läge, sofern die Schule betroffen ist, dann auch eine Pflichtverletzung nach § 53 vor. Wenn der Schüler/die Schülerin nur Drogen nähme ohne schulischen Kontext, wäre wieder § 54 im Spiel.

    Wenn du von §54 sprichst, würde ich sagen nein. Da steht, 'bei Gefahr im Verzug'. Das bedeutet, die Schulleitung darf einen Schüler erst mal ausschließen, der mit Waffen in der Hosentasche Todesdrohungen ausstößt. Dann muss aber ein Amtsarzt hinzugezogen werden.

    Ansonsten ist das Chefinnensache, der oder die muss sich selbst bei der Rechtsabteilung Rat einholen, das kannst du sowieso nicht lösen.

    Edit: eine Schulleitung hat das Hausrecht. Sie kann sowieso bei Gefahr im Verzug die Polizei oder den Notarzt rufen und zunächst Zutrittsverbot aussprechen. Hatten wir schon bei durchgeknallten Eltern.

    § 54 hat als Überschrift "Schulgesundheit" - und die ersten beiden Absätze behandeln eben dieses Thema und keinen potenziellen Amoklauf. Absatz drei leitet sich aus den Bestimmungen der ersten beiden Absätze dieses Paragraphen ab. Der Amoklauf bzw. die Androhung desselben fällt ganz klar unter § 53.

    "Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund eines regelmäßig zu überprüfenden amtsärztlichen Gutachtens. Bei Gefahr im Verzug ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen. Bei einem vorläufigen Ausschluss ist das amtsärztliche Gutachten unverzüglich nachträglich einzuholen."

    Der erste Satz könnte sich auf Auffälligkeiten bei Schülern vor allem mit psychischen Störungen beziehen, die "unkontrollierbar" sind.
    Der zweite Satz dient m.E. primär der Seuchenbekämpfung und -prävention.

    Das Gutachten wird über die Schule eingeholt - vgl. auch § 58 Abs. 9 SchulG.

    Das sind jetzt meine Vermutungen auf der Basis meiner Erfahrungen aus der Behörde.

    Ich fürchte, dass noch einige böse Überraschungen uns in NRW treffen werden. Gerade deswegen kommt das mit der Arbeitszeit zur rechten Zeit.

    Im Vergleich mit den anderen Tätigkeitsbereichen im ÖD besteht im Schuldienst nur während der Ferien die Möglichkeit, die Überstunden abzubauen - und genau SO wird es dann erfolgen. Wenn die Arbeitszeit erfasst wird, muss man sich dann darüber im Klaren sein, dass der Dienstherr einen dann über die Zeiten, die über den Urlaubsanspruch und das Abfeiern von Überstunden hinausgehen, aktiv zum Dienst (in der Schule) auffordert.

    Das Schlimme an unserem Beruf ist die hohe Belastung während des Unterrichtsalltags, die meiner Erfahrung nach nicht einmal ansatzweise mit noch so krassen Stressphasen im Büro vergleichbar ist. (Ich habe ja beides erlebt.)

    Die Beurteilung bei der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle nach A15 würde der/die zuständige DezernentIn schreiben. Und in der Regel muss man dann so vortanzen wie die anderen BewerberInnen. Ohne "Hausmacht", sprich eigene Schule, Lerngruppen, KollegInnen etc. stelle ich mir das sehr schwer vor. Daher kam das für mich auch nie infrage. Ein ehemaliger Kollege von mir wird das wohl in absehbarer Zeit machen müssen - mal sehen, was daraus wird.

    Korrekt. Das steht dann ebenso im Ausschreibungstext.

    Die Beurteilung und die Verlängerung der Abordnung stehen meiner Erfahrung nach in keinem unmittelbaren Zusammenhang - gerade bei der Verlängerung vom ersten ins zweite Jahr. Das sind zwei unterschiedliche Verfahren. Wenn man völlig ungeeignet wäre, dann würde die Abordnung nach einem Jahr enden.

    Spannend. Danke für die Erklärung. Was ist, wenn jemand in eine Behörde abgeordnet ist oder ähnliches, wo es keinen Unterricht gibt?

    Das steht in der Regel im Ausschreibungstext. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an die Behörde über und kann Grundlage einer Personalentwicklungsentscheidung sein - sprich: Nach zwei Jahren wirst Du (regel)beurteilt und oft dann befördert.

    Obwohl es als Schulleiter / in nicht deine Aufgabe ist, in allen Bereichen der Schule der / die Fachkompetenteste zu sein.

    VG

    Hiz

    Und wenn man es dann schafft, hierfür diejenigen, die diese Kompetenz besitzen, souverän zu führen - und das heißt hier, dass man ihre Kompetenz anerkennt und die Leute erst einmal machen lässt - dann nennt sich das gute Schulleitung.

    Jetzt mal ab vom verständlichen Frust in der konkreten Situation und der Angst und Unsicherheit wo dein zukünftiger Dienstort sein wird...

    Es ist enorm hilfreich, wenn man sich vor Annahme des "Beamtendeals" darüber informiert, was dieser beinhaltet.

    Du bist Beamter und wirst dafür alimentiert, dass du deine Treue und dein ganzes Schaffen deinem Bundesland widmest. Dazu gehört auch, dass das Land dich versetzen kann, wenn irgendwo Bedarf an deiner Arbeitskraft besteht. Du gibst mit der Verbeamtung einige Rechte auf, z.B. die Vorenthaltung deiner Arbeitskraft zwecks Wunscherfüllung, Streikrecht, Gehaltsverhandlungsautonomie, einige Arbeitnehmerrechte, ein Teil der Freiheit bei der politischen Meinungsäußerung/Beteiligung etc. Das sind alles Dinge, über die man sich vorher Gedanken machen sollte.

    Das tun aber leider die wenigsten.

    Kaum einer kennt die Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes, des jeweiligen Landesbeamtengesetzes oder gar der jeweiligen Dienstordnung. Da greifen dann ähnliche Ausreden wie die, die wir von unseren SchülerInnen tagtäglich präsentiert bekommen.

    Quod licet Iovi, non licet bovi ist dann die übliche finale Argumentation der Lehrkräfte.

    So gesehen hatte diese eine seinerzeit medienwirksam aufgetretene Schülerin bezüglich der Kritik an der fehlenden "lebenspraktischen Bildung" durchaus Recht. (Sinngemäß wiedergegeben:) Sie könne Gedichte in drei Sprachen analysieren, aber weder einen Mietvertrag oder gar eine Steuererklärung verstehen oder ausfüllen. Erweitern wir das Ganze nun auch noch um die für uns geltenden Gesetze und Verordnungen.

    Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum.

    Zu 1)
    Ja, das ist nicht verboten. Wohin das führen soll, ob es sinnvoll ist oder nicht, ist natürlich eine andere Sache.

    Zu 2)
    In meiner Zeit im aktiven Schuldienst habe ich keinen einzigen Fall erlebt, in dem eine Klasse oder eine größere Gruppe von SchülerInnen so vorgegangen wäre und eine Lehrkraft dadurch "mit einem Bein im Knast" gestanden hätte.
    Ich verstehe, dass diese Angst grundsätzlich umgeht, aber bis eine Klasse (oder eine größere Gruppe) soweit ist, hier bewusst zu lügen und das so konsequent durchzuziehen, dass es am Ende auch noch glaubwürdig wirkt, muss schon einiges passieren.

    Drehen wir das Ganze einmal um.
    SchülerInnen sind ebenso schnell dabei zu behaupten, man hätte sie auf dem Kieker. Was entgegnen wir als Lehrkräfte in der Regel?
    Und genau das gilt natürlich dann auch im umgekehrten Fall.

    Ich will nicht ausschließen, dass es zu gemeinschaftlichen Aktionen einer Klasse gegen eine Lehrkraft kommen kann. Wenn eine Lehrkraft "gar nichts" gemacht hat, halte ich es dennoch für relativ unwahrscheinlich - wenngleich nicht vollständig ausgeschlossen - dass das von Dir beschriebene Szenario eintritt.

    Ja, natürlich ist die Überzeugung von der eigenen Kompetenz (in beide Richtungen) hochgradig relevant. Egal in welchem Bereich, also nicht nur exklusiv was die Digitalisierung bzw. die Mediennutzung betrifft.

    In der generellen Mediennutzung sind mir Schüler nicht "voraus". Warum sollten sie? Den ganzen Tag Tiktok und Whatsapp zu benutzen, ist keine Medienkompetenz.

    Das habe ich bei den Acht- und NeuntklässlerInnen gerade wieder gesehen, als es um die Präsentation von Arbeitsergebnissen ging. Sie kamen mit dem Handy zu mir, sagten, die Präsentation wäre da drauf und sie würden das gerne an den Beamer anschließen. Ging nicht. Hatte ich ihnen vorher gesagt.

    Oder dass Handys keine geeigneten Stichwortkarten sind...

    Oder der AirDrop bei den IPads funktionierte nicht, sie kamen aber nicht auf die Idee, sich die Dateien per E-Mail zu senden...

    Das könnte ich noch eine Weile fortsetzen.

    Sie können wischen. Sie können Apps zur Unterhaltung verwenden. Sie können alles, was sie unbedingt selbst brauchen im Rahmen dessen. Sobald es aber darum geht, diese "Kompetenzen" im schulischen Kontext zu zeigen, hört es schlagartig auf...

    Eigene Überzeugung kann auch der Wille, Neues kennenzulernen, sich auf neue Dinge einzulassen, auszuprobieren und einzusetzen - und die Bereitschaft, dafür ggf. zusätzliche Zeit aufzuwenden - sein.

    Ich "konnte" vor meiner Versetzung an meine neue Schule kein "Moodle", hatte mich mit Logineo noch nie auseinandergesetzt und hatte aufgrund der digitalen Steinzeit an meiner alten Schule kaum digital gearbeitet. Da ich das gerne getan hätte und auch vorher digitale Hilfsmittel gut und gerne genutzt habe bzw. in größerem Umfang genutzt hätte, habe ich nun an meiner aktuellen Schule die Möglichkeit, eben dies zu tun. Das setzte natürlich oben genannten Willen voraus. Und der war und ist vorhanden.

    Sprich: Wenn die digitale Infrastruktur dergestalt ist, dass ich jederzeit frei entscheiden kann, wie viel ich digital und wie viel ich analog arbeite, dann führt das auf natürliche Art und Weise dazu, dass ich die digitale Infrastruktur auch oft und gerne nutze, aber freilich nicht um ihrer selbst Willen.

    Bei mir ist es einerseits ein Trial-and-Error, aber eben auch ein "ich will das verstehen und selber können". Bisher funktioniert das gut.

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