Beiträge von Bolzbold

    Bolzbold

    Dem Grunde nach sehe ich das auch kritisch und würde jeder SL die nachfragt empfehlen, von der orange gefärbten Ausnahme keinen Gebrauch zu machen. Die geübte Praxis sieht an vielen Schulen anders aus. Ich denke, wir geben dazu auch nochmal ein PR-Info raus. Da sich aber auch jetzt schon abzeichnet, dass bei Erweiterung des Kollegiums oder Geräteausfall viele Gebietskörperschaften sich nicht mehr in der Zuständigkeit sehen, wird uns dieses Thema weiter verfolgen

    Die Verbände haben sich im Rahmen der Verbändebeteiligung entsprechend kritisch bezüglich der neuen VO DVI geäußert. Das hat - wie so oft - nur niemanden an den entscheidenden Stellen interessiert.
    Die aktuelle (Rechts)Lage ist Ergebnis eines überhöhten, allgegenwärtigen Datenschutzes, eines Sparmodells vor dem Hintergrund politischen Opportunismus' sowie der verschiedenen Zuständigkeiten (Landesdatenschutzbeauftragte, Schulministerium, Finanzministerium, kommunale Trägerschaft).

    Da wird sich nichts ändern können - das System ist unreformierbar.

    BASS 2022/2023 - 13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) (schul-welt.de)

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    Es empfiehlt sich immer, die entsprechenden Verordnungen erst einmal selbst zu studieren und ihren Sinn zu erfassen. Insbesondere der Blick in die ADO dürfte einiges Licht ins Dunkel bringen. Ob Du allerdings mutig und konsequent genug bist, den entsprechenden Passus auch so zu leben, musst Du dann für Dich selbst entscheiden.

    Bolzbold

    Wenn ich die Verordnung richtig interpretiert habe, sind aber Ausnshmen bei privaten Endgeräten nach wie vor möglich?

    Ausnahmen sind eben Ausnahmen und nicht der Regelfall.

    Hier die relevante Passage aus der VO DVI (Hervorhebungen durch mich):

    "(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personen auf privaten digitalen Geräten von Lehrkräften, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Lehrkräften in Ausbildung, sonstigem pädagogischen und sozialpädagogischen Personal sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Die für die Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn ein persönliches dienstliches digitales Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Eine bereits erteilte Genehmigung erlischt mit Aushändigung eines solchen Gerätes. Übergangsweise ist die weitere Nutzung des Privatgeräts für die Dauer von höchstens vier Wochen zulässig, soweit dies zur Übertragung der personenbezogenen Daten auf das dienstliche Gerät erforderlich ist. Unabhängig davon kann die Schulleitung ausnahmsweise in begründeten, von ihr zu dokumentierenden Einzelfällen die Nutzung von Privatgeräten vorübergehend zulassen, soweit dies zur vollumfänglichen schulischen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und die datenschutzgerechte Verarbeitung entsprechend der für die Nutzung von Privatgeräten geltenden Standards gewährleistet ist. Für die nach Satz 1 genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten digitalen Geräten ist die Schule Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Datenschutz-Grundverordnung und öffentliche Stelle gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Schulleiterin oder dem Schulleiter sind alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung bei Genehmigungserteilung erforderlich sind. Wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter personenbezogene Schülerdaten auf privaten digitalen Geräten verarbeitet, ist dies nur für die in Anlage 3 genannten Daten zulässig, soweit die Verarbeitung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und der erforderliche Schutz der Daten technisch sichergestellt wird."

    Warum man diese Textwand nicht etwas leserfreundlicher gestaltet hat, weiß ich nicht, aber ich sehe da keinen Spielraum für die Fortsetzung der Nutzung der privaten Endgeräte.

    Entscheidungen im Bildungssystem müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen

    a) nichts kosten

    b) nichts kosten

    c) nichts kosten

    d) politisch opportun für die jeweilige Regierungskoalition sein.

    Das Ergebnis sind die derzeitigen dienstlichen Endgeräte für Lehrkräfte - die kosten ca. 1/4 der Ausstattung jedes einzelnen Mitarbeiters oder jeder einzelnen Mitarbeiterin einer Landesbehörde... und da gibt es Bildschirme, Tastaturen, Mäuse etc. gesondert dazu. Hier wird in den nächsten fünf Jahren unnötiger Elektronikschrott produziert. Das hätte alles nicht sein müssen.

    Die beiden Datenverarbeitungsverordnungen sorgen ferner dauerhaft dafür, dass eigene Geräte nicht mehr zur Datenverarbeitung eingesetzt werden dürfen.

    Hier wurde mit viel Aufwand den Lehrkräften die Arbeit nachhaltig und absichtlich erschwert. Danke NRW.

    Das Problem kenne ich - die SuS' glauben, sie müssten Gott weiß wieviel Inhalt produzieren. Ich werde meinem neuen Englisch LK eine andere Marschroute vorgeben - mehr sprachliche Qualität und Vielfalt sowie inhaltliche Prägnanz und Exemplarität. Mal sehen, ob es klappt.

    Ich habe in diesem Schuljahr auch vier Korrekturgruppen in der Oberstufe, dreimal Englisch (EPh, Q1 LK und Q2 GK) und einmal Ge bili in der EPh. Das sind auch um die 70 bis 80 Klausuren - aber das sind vorhersehbare Termine und somit grundsätzlich organisierbar.

    Diese Belastung ist zumutbar. KollegInnen mit D/E, D/F oder zwei Fremdsprachen haben in der Regel fünf bis sieben Korrekturgruppen, wenngleich gemischt Sek I und Sek II.

    Man muss sich dann disziplinieren und sehen, dass man jeden Tag fünf Klausuren korrigiert bekommt - dann ist der Spuk nach drei Schulwochen erledigt. Wenn man seine Wochenenden noch "opfert", geht es natürlich auch schneller... (Sehe ich aber eigentlich nicht mehr ein und versuche künftig, das Ganze weitgehend unter der Woche zu erledigen.)

    Zauberwald

    Wenn ich das rückblickend betrachte, war das ein Stück weit sogar richtig naiv - aber dafür deutlich unbeschwerter. Mit der Thematik der Verbeamtung habe ich selbst mich erst ab dem Zeitpunkt beschäftigt, als es konkret nach dem Ref. im Rahmen meines Eintritts in den Schuldienst darum ging und ich zum Amtsarzt musste. Davor wusste ich lediglich, dass Lehrkräfte wahlweise A13 oder (damals) BAT 2a bekamen.
    Heute haben wir das andere Extrem, dass Hinz und Kunz während des Studiums hier nachfragen, ob man *Übertreibung an* mit einem eingewachsenen Zehnagel verbeamtet wird oder nicht.

    Die Tendenz zur ständigen (Selbst)Optimierung und dem "Herausholen, was geht" beobachte ich seit längerer Zeit mit Skepsis, denn ich setze in meinem Leben andere Schwerpunkte. Ich würde soweit gehen und behaupten, dass diese Tendenz im Lehrerberuf sogar eher schädlich ist und es dadurch noch schwieriger wird, in diesem Beruf zufrieden zu sein sowie gesund zu bleiben.

    Eine Kollegin, die früher an einer Ersatzschule gearbeitet hatte, konnte in den staatlichen Schuldienst wechseln, allerdings hat die BR von der "kann" Regelung hinsichtlich der A14-Stelle, die sie hatte, Gebrauch gemacht und sie zurückgestuft. Das war sehr ärgerlich für sie - auch was ihre weiteren Pläne für die berufliche Entwicklung betraf.

    Und vor allem kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso man sich schon als Student so viele Gedanken darum macht!?!

    Das scheint der heutigen nachwachsenden Generation wichtig zu sein. Vielleicht ist das im Grunde gar nicht so verkehrt, damit man sich später nicht ärgert und zunehmend frustriert ist, dass man mit A12 beginnt und mit A12 pensioniert wird wie die meisten Lehrkräfte im Primar-Bereich in NRW. Wenn ich weiß, dass es im Grunde keine (monetäre) Anerkennung gibt, kann ich mich vorher damit auseinandersetzen, ob ich damit leben möchte oder nicht

    Spräche etwas dagegen, erst einmal den Schutz, den der Dienstherr gewährt, auch in Anspruch zu nehmen und nach der - von mir angenommenen - Elternzeit bei Rückkehr eine erste Klasse zu übernehmen?

    Ob Du es glaubst oder nicht - Schule kommt tatsächlich auch ohne den/die Einzelne/n aus, wenn er/sie plötzlich ausfällt. Irgendwie geht es immer und niemand ist völlig unersetzbar.

    Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit in dieser Kombination legen den Schluss nahe, dass man sich als MSB aus der Ganzen Sache "herausziehen" möchte - und/oder aber angesichts der Rechtslage, die eben keine Maskenpflicht o.ä. ermöglicht, resigniert hat.

    Ich habe nun, nach bisheriger juristischer Beratung, bei der Schulleitung Beschwerde eingereicht. In dieser Beschwerde gehe ich sehr ausführlich auf die Zustände ein, die ich euch auch schon geschildert habe.

    Wie verhalte ich mich eigentlich, wenn diese Beschwerde im Sande verläuft?

    Das würde mich sehr wundern - denn die Schulleitung müsste Dir ja die Gründe dafür darlegen, dass aus ihrer Sicht - entgegen der Einschätzung des Personalrats - keine Bedenken gegen die von Dir eingangs beschriebene Vorgehensweise bestehen.

    Ja, hoffentlich. Man nennt das Privatsphäre.

    Gruselige Vorstellung. Wenn Schülerinnen nur dann von mir etwas lernen können, wenn ich Dinge erzähle, die sie nichts angehen, dann haben sie einfach mal Pech.

    In Ergänzung zu O. Meiers Beitrag, dem ich vollauf zustimme, sollte man auch noch die Notwendigkeit der Abgrenzung gegenüber seinen Zöglingen betonen - das ist langfristig für die Psychohygiene von erheblicher Bedeutung.

    Vertrauen entsteht nicht primär durch Erzählen privater Dinge sondern durch Authentizität, Verlässlichkeit und eben auch dem Ziehen von Grenzen. Die Grenze der Anbiederung ist schnell erreicht und überschritten -gerade durch JunglehrerInnen.

    FranziS.

    Möglicherweise bist Du noch recht jung, daher ist das wohl eine Frage des Alters und der Lebens- wie der Berufserfahrung, bis man Abgrenzung nicht als "verbergen" begreift (und bis man Deinen Ansatz als jugendhaft naiv erachtet. :) )

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, wie bei euch die Klassenlehrerstellen verteilt werden, wenn es nicht genügend "Freiwillige" gibt. Bei uns an der Schule ist es nun schon öfter vorgekommen, dann jemand mit einem halben Deputat und kleinen Kindern als Klassenlehrer/in eingesetzt wurde, obwohl es noch 2-3 andere Kollegen zur Auswahl gab, die ein deutlich höheres Deputat und weder kleine Kinder noch ein Mangelfach hatten. Die Schulleitung gab hierfür keine Begründung ab (muss sie wahrscheinlich auch nicht, aber es wäre halt trotzdem wünschenswert).

    Liebe Grüße!

    Warum sollte jemand ohne Kinder stets diese Aufgabe bekommen? Wieso kann/darf/soll eine Kollegin mit Kindern dies nicht übernehmen?

    Ich gehe davon aus, dass man Dir den Unterschied zwischen Kommunikation per E-Mail und Kommunikation per WhatsApp nicht extra erklären muss.

    Letztlich ist es Deine Entscheidung.

    Ich habe vor mehreren Jahren für mich entschieden, weder meine Handynummer herauszugeben noch WhatsApp-Kontakte im dienstlichen Kontext zu nutzen. Einzige Ausnahme war die Studienfahrt in der Q1 - aber die SuS' hatten die klare Ansage, wie sie damit umzugehen haben. Hat funktioniert.

    Beim Umgang mit ehemaligen SchülerInnen bin ich "old-school". Wenn volljährig, akzeptiere ich FB Freundschaftsanfragen, davor konsequent nicht. Direkten Kontakt über WhatsApp etc. pflege ich auch nicht zu ehemaligen SchülerInnen. Ich bin ihr Lehrer und nicht ihr Buddy. Für gelegentlichen Kontakt reicht mir E-Mail oder auch mal in einigen wenigen Fällen der FB-Messenger.

    Wenn man den Passus vollständig liest, weiß ich nicht, ob es sinnvoll ist, auf den 35km zu bestehen.

    OLIVER (nrw.de)

    Ich zitiere:
    Lehrkräfte, die nach einer Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) bzw. Beurlaubung von grundsätzlich acht Monaten und mehr zurückkehren, haben einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz im Umkreis von 35 km an einer Schule mit entsprechendem Bedarf.

    Die Regelung kann auch nicht alle individuellen Konstellationen berücksichtigen. An Deinem Beispiel wird das recht deutlich. Stell Dir vor, Du bekämst 32km, aber ausschließlich schlecht ausgebaute und stark befahrene Landstraße. Fahrzeit bis zu 45 Minuten im Berufsverkehr. Wäre Dir das lieber?

    Oder eben 38km auf primär Autobahn und 30 Minuten Fahrzeit.

    Ich persönlich würde Letzteres bevorzugen.

    Gegenfrage: Glaubst du allen Ernstes, ein einziger Mann hat das in Gang gesetzt, was jetzt gerade läuft?

    Glaubst du Hitlers Krieg hätte aufgehört, wenn man Hitler vorzeitig ermordet hätte? Denk mal darüber nach.

    Was die zweite Frage und die rhetorische Aufforderung nachzudenken angeht - welche belegbaren Thesen kannst Du denn selbst anführen?

    Was macht Dich glauben, dass Du in der Beurteilung dieser Frage kompetent bist?

    Kann man alles machen - nur endet die Schule dann eben auch erst um 14 oder 15 Uhr, d.h. die Kinder sind entsprechend später zu Hause.

    Für meine Frau und mich wäre das ein Problem, wenn wir selbst um 8 Uhr mit dem Unterricht beginnen würden, unsere Kinder aber erst um 9 Uhr.

    Ein solcher Beschluss dürfte ziemliche Unruhe in die Schulen bringen - zumal ich davon überzeugt bin, dass die Mitglieder der Schulkonferenz - insbesondere die Eltern und SchülerInnen - letztlich ihre persönlichen Präferenzen bei ihrem Votum einfließen lassen und nicht die der Schulgemeinde. Bei den Mitwirkungsgremien gibt es ja kein imperatives Mandat.

    Amtsbezeichnungen eignen sich nicht für Berufsbezeichnungen.

    Ich bin Studiendirektor - aber dennoch Lehrer.
    Daher würde ich Begriffe wie "Oberstudienrat" rausnehmen.

    AnwärterIn
    LehrerIn

    KonrektorIn

    SchulleiterIn


    Das müsste doch eigentlich reichen, oder?

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