Beiträge von Bolzbold

    Urlaub mit drei Kindern - davon könnten meine Frau und ich auch ein Lied singen.

    Was wohl mit am heftigsten reinhaut, ist der Umstand, dass man mit Kindern ab schulpflichtigem Alter, also gut 2/3 der Zeit, die sie bei einem leben, immer nur in der Hauptsaison fahren kann und somit im Vergleich zu anderen Nicht-LehrerInnen, die das nicht müssen, deutlich mehr dafür bezahlen muss.

    Ob das nun ungerecht ist, asozial (siehe oben) oder was auch immer, hängt von der Einstellung des/der jeweiligen Users/der Userin dazu ab. Da können wir nun noch Dutzende Argumente hin- und herwälzen.

    Wenn man möchte, kann man das alles im Vorfeld weitgehend in Erfahrung bringen. Und wenn einer/m das wichtig ist, kann man seine Berufswahl auf dieser Basis treffen - oder eben nicht.

    Super112 --> bitte die Zitatfunkton richtig benutzen. Sonst wird der Text nicht gelesen.


    Heute erhielt ich eine Mail des Philologenverbandes, wo erwähnt wurde, dass die Anhebung auf A13 KEINE Anhebung in die Laufbahn 2.2 (ehem. höherer Dienst) ist. Somit bleiben die Lehrer:innen in der Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst).

    Demnach ist es mehr als wahrscheinlich, dass Beförderungsämter mit einer Zulage versehen werden und nicht nach A14 besoldet werden.

    Das würde für die oben erwähnten "Floskel" sprechen. Gleichwohl frage ich mich, wieso man das dann überhaupt im Vorwort zum Gesetzestext meinte ansprechen zu müssen, wenn das ohnehin so klar gewesen wäre, wie Du dargestellt hast.
    Time will tell.

    Ideen bringen uns hier nicht weiter.

    Das hier lässt sich im Gesetzesentwurf nachlesen:

    "Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachleitungen prüfen."

    Quelle: MMV18-277.pdf (nrw.de)

    In anderen Worten: Man spielt auf Zeit oder möchte das Ganze unter den Tisch fallen lassen.

    Es hat ein bisschen gedauert, aber ich habe ja wie immer den Anspruch, durch diese Regelungen selbst durchzusteigen.

    Meine Rechnung ist diese:

    Verheiratet und zwei Kinder bedeutet, dass man bereits den Familienzuschlag Stufe 3 (in der Bezügemitteilung ausgewiesen als "Stufe 2ff." erhält. Für das dritte Kind kommen dann laut der oben verlinkten Anlage 18 nochmal 829,75 Euro Zuschlag dazu. Der Zuschlag betrug vor der Neustrukturierung ca. 1.140 Euro. Jetzt gibt es künftig nach der Tabelle 902,05 Euro plus die erwähnten 829,75 Euro Zuschlag, also gut 1.731 Euro Zuschlag.

    Nachzulesen übrigens in § 43 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes. SGV § 43 (Fn 19) Stufen des Familienzuschlags | RECHT.NRW.DE

    Ich muss allerdings gestehen, dass ich die Formulierungen in diesem Paragraphen sehr, sehr sperrig finde.

    Ich habe dich schon mehrfach gefragt, was dagegen spricht, seine Kinder entsprechend zu erziehen. Darauf antwortest du stets mit "Lebensrealität". Das ist aber keine Begründung.

    Deshalb frage ich erneut: Was genau ist deiner Meinung nach problematisch daran, Kinder zu einer gleichberechtigten Einstellung und dem Selbstbewusstsein, den individuellen Weg nach den eigenen Wünsch wählen zu dürfen, zu erziehen?

    Diese Antwort wäre schnell gegangen. Es spricht überhaupt nichts dagegen - vielleicht ist das für mich aber auch so selbstverständlich, dass das aus meiner Sicht keiner ausdrücklichen Erwähnung bedurfte. Meine Frau und ich erziehen unsere Söhne in eben diese Richtung. Im Falle von Töchtern hätte ich den Zusatz von Flupp im Sinne eines Bewusstmachens von möglichen "Mechanismen" mit auf den Weg gegeben. (Und dennoch kann man ja auf der Basis der gleichberechtigten gemeinsamen Entscheidung zu eben diesem Modell, wie meine Frau und ich es leben, kommen.)

    Zitat

    Ich antworte auf deine Beiträge explizit, weil du versuchst den Anschein zu erwecken, in einer gleichberechtigten Partnerschaft zu leben, gleichzeitig aber Stereotype für zwingende Lebensrealität hältst, die gerade keine Gleichberechtigung darstellen. Und vor allem keine zwingende Lebensrealität sind. Das passt nicht zusammen. Ich mag diese Art der Scheinheiligkeit nicht.

    (Und die lehrgangsmäßige Diskussionart ist ebenso ermüdend, das nur am Rande.)

    Dann nehme ich das einmal als Anlass, die individuelle Auseinandersetzung mit Dir zu beenden.

    Das ist nicht der Punkt. Dass ihr alles so aufteilt, wie ihr das macht, ist mMn vollkommen in Ordnung.

    Es geht darum, dass die Aufteilung kein Naturgesetzt ist, weil Frauen qua Geschlecht weniger verdienen müssen als Männer, mehr Care Arbeit/Haushalt übernehmen müssen und nach dem Kinder-in-die-Welt-Setzen so oder so zuhause bleiben.

    Töchter müssen lernen, dass sie sich durch ihr Geschlecht nicht einschränken lassen müssen. Es gibt kein Gesetz, dass Mädchen/Frauen dazu zwingt, schlechter (ausge)bildet oder weniger erfolgreich zu sein, als Jungen/Männer.

    Natürlich müssen auch Söhne lernen, dass Hausarbeit keine "Frauenarbeit" ist. Und auch, dass es nicht "unmännlich" ist, wenn die Partnerin erfolgreicher ist. Oder, dass Väter ihre eigenen Kinder nicht "babysitten".

    Es ging in diesem Thread niemals darum, dass das ein Naturgesetz ist. Ich nehme wahr, dass Dir dieses Thema besonders wichtig ist. Da Du Dich jedoch bei nahezu jedem Beitrag von mir so äußerst, wirkt das auf mich so, als würdest Du jeden Beitrag von mir mit einer entsprechend gefärbten Brille lesen und dann Dinge hineininterpretieren, die ich so nicht gesagt habe und die ich nicht aktiv fordere.

    Wir kommen wahrscheinlich darin überein, dass Du die Aufteilung bei mir in Ordnung findest und dass ich Deinen Wunsch nach entsprechender Wahlfreiheit, Lebensgestaltung o.ä. völlig "in Ordnung" finde.

    Meine nüchterne Wahrnehmung der Lebensrealität (und das ist eben keine Forderung!) in Verbindung mit meinen Zweifeln (ebenfalls keine Forderung!) hinsichtlich der Realisierbarkeit Deiner Forderungen scheinen mir hier zentraler Gegenstand des "Konflikts" zu sein.

    Daher abschließend noch einmal zusammengefasst:

    Der Umstand, dass ich einer Entwicklung im Sinne Deiner Forderungen skeptisch gegenüber stehe, kommt keiner Ablehnung Deiner Forderungen gleich und basiert stattdessen eben auf meiner Wahrnehmung der Lebensrealität und den von mir eingeschätzten Perspektiven für eine Entwicklung in die von uns beiden (!) als wünschenswert gesehene Richtung.

    Ich gestehe, die Diskussion hier hat mich seit gestern ein wenig ins Grübeln gebracht. Aktuell könnte ich mir tatsächlich vorstellen, mit meiner Frau jeweils eine 2/3-Stelle zu machen. Wir wären damit in Bezug auf die drei zu bewältigenden Grundaufgaben gleichberechtigter, gleichsam erhoffe ich mir dadurch mehr Zeit für andere wichtige Dinge - wie beispielsweise auch das eine oder andere, was man in dem ausgelagerten Thread dazu lesen kann. Mehr Zeit für uns als Paar, mehr Zeit für die Kinder, mehr Zeit für Hobbys.

    Um dabei kein "Bauchgrummeln" zu haben, wären für mich zwei Voraussetzungen grundlegend.

    a) Wir haben keine Schulden mehr (=> Das Haus ist in absehbarer Zeit abbezahlt.)

    b) Unsere Stundenreduzierung führt zu einer echten Entlastung bei der Arbeitszeit - sprich ein halbwegs kompakter Stundenplan, im Idealfall ein freier Tag, eine spürbare Reduzierung des Normaufwands sowie in meinem Fall nicht nur Korrekturgruppen. (Würde man mir nur die Nicht-Korrekturgruppen abnehmen, dann wäre das kein wirklicher Gewinn, weil selbst bei dann nur 17 Deputatsstunden die Korrekturzeiten überproportional reinhauen würden und ich dann genauso ungünstig dastünde wie meine Frau. Wie meine Frau ihrerseits die bei 19 Deputatsstunden dann wahrscheinlich mindestens vier, wenn nicht gar fünf Korrekturgruppen bewältigen würde, ist natürlich auch noch einmal eine andere Sache...)

    Das kann man aber nicht erzwingen sondern man muss es aushandeln bzw. dafür kämpfen. Es steht zu befürchten, dass das nicht an beiden Schulen gleichermaßen erfolgreich durchsetzbar sein wird.

    Und genau an diesem Punkt setze ich den Hebel an und bleibe bei meiner Aussage, dass man sich das leisten können muss - und dass man hier auf den guten Willen beider Schulen angewiesen ist. Es wäre eben nichts gewonnen, wenn die freigewordene Zeit durch Korrekturen und einen möglicherweise nicht proportional reduzierten Normaufwand aufgefressen würde. Ganz im Gegenteil. Die Freude über ein höheres Maß an Gleichberechtigung vermag die Frustration im Falle ungünstiger Gesamtbedingungen an beiden Schulen oder eines ständigen Kampfes für unsere Rechte als Teilzeitkräfte ganz sicher nicht zu kompensieren.

    (Alternativ könnte ich auf eine günstige Gelegenheit hoffen und schauen, ob ich dauerhaft wieder in der Behörde arbeiten kann. Dann wäre das mit der Reduzierung überhaupt kein logistisches Problem mehr. Wie realistisch das ist vor dem Hintergrund meiner Qualifikationen und dem Personalkarussell, ist natürlich eine ganz andere Sache... Leider habe ich da keine funktionierende Glaskugel zur Hand.)

    Das schrieb ich ja auch bereits weiter oben. Aber damit schien ich nicht durchgedrungen zu sein.

    Genau das sage ich ja, scheinbar ist das hier keinerlei Problem, denn es gibt sehr wohl Schulen, wo sich zwei Leute die Stelle teilen.

    Ist also möglich, sollte man bei euch mal drüber nachdenken, warum es ein Problem ist.

    Das dürfen die Damen und Herren im Ministerium machen. Dort gibt es in der Tat eine Doppelspitze, die sich zwei Frauen teilen. Wie das formal geregelt wurde, das weiß ich natürlich nicht.

    Verstehe ich nicht, denn wie gesagt, bei uns gibt es 20h Ermäßigung für die Schulleitung und 8 wohl für die Konrektorin, sind zusammen auch 28, also eine Vollzeitstelle und trotzdem sind es 2 Stellen und alle Stunden, die sie drüber haben, nämlich aktuell 28h machen sie normalen Unterricht. Warum sollte das nicht auch auf drei Personen verteilt gehen?

    Ganz einfach, weil beide Personen dann in der Schulleitungsbesoldungsstufe wären - das ist stellenplantechnisch nicht vorgesehen und würde vermutlich einer entsprechenden Regelung bedürfen.

    Ich weiß nicht, wie das bei uns ist. Ich schätze, so, wie du schreibst. Aber dennoch, wo ist denn das Problem? Ich habe diverse Leute, die ich ansprechen kann.

    Dann müsste diese Teilung dauerhaft festgeschrieben sein, weil das Ganze nur solange funktioniert, wie beide StelleninhaberInnen ihre Teilzeitquote auch beibehalten. Ab dem Zeitpunkt, wo das in der Summe auf über 100% geht, klappt das nicht mehr.

    Bolzbold, ihr wart doch nicht in A12 und A 15, als ihr eure Kinder bekommen habt. Ich schätze mal, du warst A 13 und deine Frau A 12. Da wäre es doch auch absolut denkbar gewesen, dass deine Frau "Karriere" macht und auf A 13 gleichzieht. Du konntest doch deswegen den Aufstieg machen, weil deine Frau auf ihren verzichtet hat.

    Siehe oben - Stichwort Interpretation.

    Auf dem Papier alles richtig. Aber eben auch hier: Desiderat vs. Lebenswirklichkeit bzw. Lebenschancen.

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