Nicht ganz. Die SL muss entscheiden, ob er dem Widerspruch abhelfen kann - somit muss sie als Erster über die Stellungnahme der Lehrkraft befinden. Erst wenn sie dem Widerspruch nicht abhelfen kann, geht das an die BR. Nichtabhilfe bedeutet ja in der Regel dann, dass sich die SL der Stellungnahme der Lehrkraft anschließt.
Beiträge von Bolzbold
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Hallo,
ich bin Beamtin und Lehrerin an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen. Ich habe nun gesehen, das ein Referat im KM eine Stelle ausgeschrieben hat, die mich interessiert. Es ist ein Abordnung befristet auf 3 Jahre.
Kann mir jemand helfen und mir sagen, wie ich der Schulleitung ggü. kommuniziere, dass ich mich auf diese Stelle bewerben möchte? Ist es überhaupt erforderlich, dass die Schulleitung über die Bewerbung in Kenntnis gesetzt wird?
Vielleicht hat auch jemand Erfahrungen mit Abordnungen und kann mir kurz schildern, was daran gut und was schlecht war.
Ich bin zwar nicht aus NDS, aber die Grundprinzipien dürften auch auf NDS zutreffen.
Die Bewerbung muss nicht zwingend über den Tisch der Schulleitung, es sei denn, es ist im Ausschreibungstext so vorgeschrieben. Da Deine Schulleitung Dir ggf. für das Auswahlgespräch Dienstbefreiung erteilen muss, wird sie es spätestens dann erfahren müssen. Ob und wann Du mit offenen Karten spielst, ist letztlich Dir überlassen. Ich weiß von mehreren pädagogischen MitarbeiterInnen, dass die Schulleitungen da äußerst unterschiedlich reagiert haben.
Was an Abordnungen gut oder schlecht war, kann man so pauschal nicht sagen. Die zentralen Unterschiede sind:
- Feste Arbeitszeiten
- Klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen, die auch außerhalb der Ferien genommen werden können
- Viel mehr Verwaltungsarbeit und Alltag in einer Behörde
- Blick über den Tellerrand - Verständnis der Funktionsweise von Schulaufsicht und Schule
- Ggf. Möglichkeiten der Beförderung und Rückkehr in eine neue Position an einer anderen Schule
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Dass es an Schulen halt so gar nicht um die Befindlichkeiten der Lehrer geht, heißt nicht, dass man nichts tun kann, um die Lage für sich selbst im Gleichgewicht zu halten.
In dieser Situation ist die Entscheidung der SL einfach vernünftig. Ich würde daher nochmal um ein Gespräch bitten, die Übernahme der Fünften akzeptieren und mich für das in mich gesetzte Vertrauen bedanken, gleichzeitig deutlich machen, dass es viel Arbeit ist, eine neue Klasse auf Vordermann zu bringen und vor allem, gleich zwei Quereinsteiger mit durchzuziehen. Dann würde ich die Zusatzaufgaben größtenteils abgeben und nur die für mich selbst zukunftsträchtigen behalten sowie diesbezüglich meine Perspektive ansprechen. So sollte sich das Ganze wieder gut anfühlen und bewältigbar bleiben.
Das klingt nach einer sehr guten Idee.
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Wir haben ja jetzt gesehen, dass es unterschiedliche Vorgehensweisen je nach Schule, Schulform und Schulleitung gibt und man pädagogisch über den Sinn und Unsinn mehrerer oder weniger Klassenleitungswechsel diskutieren kann.
Wenn die Schulleitung nicht geneigt ist, dem Wunsch des TE zu entsprechen, wird es Gründe dafür geben, die eben nicht primär in der fehlenden Wertschätzung zu suchen sind.
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Entlassfeier und Abiball sind eben (wie von Bolzbold geschrieben) unterschiedlich: Klar hast du auf der kostenlosen Entlassfeier zu erscheinen, wenn die SL dazu einlädt (genauso wie auf Konferenzen und anderen Schulveranstaltungen, nur dass oft KuK die Menge an Menschen als Grund nutzen, nicht aufzutauchen).
Vgl. § 10 Abs. 1 und 4 ADO.
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Kann der SL Kollegen zum Erscheinen bei der Entlassfeier verpflichten? Gibt es irgendwelche Infos, die man dazu wissen müsstte?
Wenn die Karte zum Abiball 80€ kostet, halte ich die Einladung für nciht mehr angemessen.
Die Entlassfeier ist eine schulische bzw. dienstliche Veranstaltung - da kann die SL zur Anwesenheit verpflichten .
Was die Karte für den Abiball angeht, so wären 80€ in der Tat jenseits von Gut und Böse, allerdings hängt das auch ein bisschen vom Finanzierungskonzept und dem tatsächlichen Gegenwert ab. Würde man nur auf die 80 Euro sehen, müsste die SL die Annahme der Karte untersagen, was dazu führen würde, dass keine Lehrkraft mehr auf den Abiball gehen könnte, ohne wissentlich und vorsätzlich gegen die Anti-Korruptionsrichtlinien zu verstoßen.
Da bei uns in der Vergangenheit auf dem Tischen der Lehrkräfte auch immer Sparschweinchen gestanden haben, konnte ich stets bei einer Einladung meinen entsprechenden Obolus entrichten und so im Rahmen des "üblichen" bleiben. Bei offiziellen 80 Euro würde ich aber mit den Verantwortlichen i Vorfeld sprechen und ihnen klarmachen, dass das die Lehrkräfte in eine blöde Situation bringt.
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Das MSB hat im Zuge der Coronapandemie in einer der drölfzig Schulmails festgestellt, dass die Entlassfeier eine schulische, der Abiball hingegen eine private Veranstaltung ist. Damit hat das MSB nur die auch vorher bereits klare Rechtslage noch einmal dargestellt.
Was die Einladung zum Abiball angeht, so dürfte diese angemessen sein. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, lässt man sich die Annahme der Karte noch durch die SL genehmigen. -
An der eigenen Schule würde ich es über die Schulleitung machen, bei Bewerbungen an anderen Schulen direkt an die BR senden, aber im Idealfall vorher Kontakt mit der Schule aufnehmen.
Die BR ist die Dienststelle für die Entgegennahme (siehe Tabellenkopf bei Stella. Daher kann die Bewerbung auch direkt an die BR geschickt werden. -
Warum machst du aus deiner Einzelerfahrung einen Allgemeinplatz?
Ich durfte hier schon einmal von "anekdotischer Evidenz" lesen. Allerdings könnte ich mit eigener anekdotischer Evidenz beide Thesen sehr gut untermauern.
Somit also jetzt mein Allgemeinplatz: Es gibt solche und solche (Klassen, Lehrkräfte, Schul(form)en... -
Womit kann ich rechnen, wenn es einen Widerspruch geben sollte?
Und gibt es eine Passage der APO-GOSt, in der etwas zur Anwesenheit steht? Ich weiß aus der 11, dass die Anwesenheit in mind. 50% der Stunden der Vertiefungskurse gegeben sein muss, sonst gilt dieser als "nicht teilgenommen" - aber für die Qualifikationsphase finde ich nichts. (Bzw. bin auch nicht sicher, ob das nur eine schulinterne Regelung ist.) Neuerdings kenne ich jedenfalls die Regel, dass das unentschuldigte Versäumen beider Klausuren direkt die 0 Punkte erzwingt. Aber kommen und dann direkt wieder leer abgeben und gehen gilt ja als teilgenommen.
Danke für eure Hilfe!Eine Quote bzw. ein fester Wert ist weder im Schulgesetz noch in der APO-GOSt vorgegeben. Sonstige Mitarbeit ist Teil der zu erbringenden Leistungsnachweise. Unentschuldigtes Fehlen bedeutet das schuldhafte Nichterbringen dieser Leistung, somit also "ungenügend".
Ob man nun unentschuldigt eine Klausur versäumt oder ein leeres Blatt abgibt, ist für die Leistungsbewertung in Form von "ungenügend" unerheblich.
Was den Widerspruch angeht, so reicht es ja nicht aus, nur zu sagen "ich bin mit der Note nicht einverstanden", sondern man muss dies auch substantiieren. Der Widerspruch ist hier auch letztlich nur "Teil des Spiels", da der Schüler natürlich jetzt mit den Konsequenzen seines Verhaltens unmittelbar konfrontiert wird. Leider merken gerade die Herren der Schöpfung erst viel zu spät, dass die Betonmauer eben nicht im letzten Moment aus dem Weg hüpft, nur weil man mit Karacho auf selbige zu rast. Wenn Du die 0 Punkte begründen kannst und das auch formal korrekt ist, hast Du nichts zu befürchten und die Note bleibt bestehen. Unentschuldigte Fehlzeiten und leere Blätter in Klausuren sprechen da schon eine deutliche Sprache - gegen den Schüler.
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Alles anzeigen
Ich habe mich nur kurz hier angemeldet, weil ich die Situation selbst erlebt habe.
Lea, 37 Jahre -> War jetzt 3 Jahre in psychiatrischer Betreuung. Meine Schule, Gymnasium in NRW -> 98% mit Migra.
Ich würde als d..tsch. H...e bezeichnet, als Kufar und alles mögliche. Unterricht war kaum möglich, unsere Schule war auch in den Schlagzeilen. Und das alles an einem Gymnasium.
Ich habe einen Schlussteich gezogen. Bin ausgewandert und Unterrichte jetzt im Ausland.
Schreibt was ihr wollt, es ist nicht DIE Jugend und auch nicht die Armut. Die SuS bei mir oder deren Eltern fuhren z.T Autos die ich mir nicht leisten konnte.
Keiner will es noch aussprechen und ihr ignoriert es munter weiter. Ich kann als Mathelehrerin, wenn ich mir einfache Statistiken anschaue, da in Zukunft nicht viel Hoffnung sehen.
An eine Deutsche Schule zieht mich nichts mehr ...
Eure Lea
Nur um es richtig zu verstehen:
Du meldest Dich hier an, um uns mehr oder weniger direkt zu sagen, dass die SchülerInnen mit vorzugsweise muslimischem Migrationshintergrund das Problem sind.Das hat meines Wissens hier keiner in der pauschalen Art und Weise, wie Du sie selbst anwendest bzw. uns unterstellst, abgestritten. Wir wissen alle, dass muslimische SchülerInnen mitunter problematisch sein können und insbesondere konservativ-muslimische Familien mitunter schwierig zu erreichen sind.
Und jetzt? Kommen wir mit dem "Blame-Game" einen Schritt weiter?
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Ist das jetzt nicht Wortklauberei und darüber hinaus sehr off topic? (=> Umgang im Forum Stichwort Besserwisserei)
Ob nun Fachschaft oder Fachkonferenz oder Fachbereich oder was auch immer - ist das nicht egal, solange klar ist, was gemeint ist? -
Mal kurz auf eine Art Meta-Ebene:
1. Bolzbold spricht es ja immer wieder völlig zu Recht mit Nachdruck an, dass eine gewisse Kenntnis bzgl. der rechtlichen Vorgaben für unseren Job unabdingbar ist. Dies kann ich aus meinen konkreten Erfahrungen nur bestätigen; da gilt man aufgrund von mittel-gründlichem Einlesens in die Fallstricke von Klassenfahrten z.B. schon schnell als Experte… Wieviel Sicherheit und Souveränität da seitens vieler Kolleginnen und Kollegen aus der Hand gegeben bzw. gar nicht erst erlangt wird, nur weil sich nicht mal ein paar Stunden mit der Materie beschäftigt, ist schon krass.
Die relevanten Texte habe ich ja im Dienstrechtsbereich verlinkt - nochmal die Empfehlung an die NRW-KollegInnen:
Lest das Schulgesetz, die ADO und Eure jeweilige Prüfungsordnung. Schaut zur Leistungsbewertung außerdem in Eure Kernlehrpläne. Wenn man dann entsprechend handelt und gegenüber Eltern, KollegInnen oder der Schulleitung entsprechend auftreten kann, ist man in 95% der Fälle auf der sicheren Seite.
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Aus meiner Beobachtung (habe jetzt keine Literaturrecherche betrieben) sind insbesondere die KuK burnout-gefährdet, die zwar eine Gratifikationskrise erleiden, dabei ist in der Regel aber eher keine versagte Beförderung oder mangelnde pekuniäre "Aufwandsentschädigung" gemeint.
Andersherum (vermutlich etwas überspitzt) behauptet:
Wer ein Burnout wegen nicht-erhaltenem A14 bekommt, der hätte das Burnout bei Beförderung ansonsten halt ein halbes Jahr später. Denn nach welcher Karotte soll es dann gehen? Zusätzlich gibt es, glaube ich, ein weit verbreitetes Missverständnis über Funktionsstellen.
Ansonsten müsste es ja an anderen Schulformen, in denen es die Beförderungsmöglichkeit nicht gibt, nur unmotivierte, aber dafür Burnout-freie KuK geben.Da stimme ich vollauf zu und finde den Begriff "Gratifikationskrise" sehr treffend. Ich kann mich selbst davon in der Tat auch mit Blick auf die Vergangenheit nicht frei machen und habe diese Krise auf meine Art und Weise überwunden und bin meinen Weg gegangen bzw. eben auch weggegangen.
So abgenutzt die Phrase mit den "leuchtenden Kinderaugen" auch sein mag - wenn wir unseren SchülerInnen Wissen, Werte und Kompetenzen vermitteln und wir bei einigen unserer Zöglinge dann besonders deutlich sehen, dass das Früchte trägt, dann ist das tatsächlich eine objektive und eine objektiv schöne Gratifikation. Aber die alleine reicht eben nicht.
Echte Entlastung im Beruf, die die Schule aus eigener Kraft jedoch selten gewähren kann, wäre jedoch die größte Gratifikation, die man mir darbieten könnte. Ob Du nun als A12erIn, A13erIn, A14erIn oder A15erIn Deine 100+ Klassenarbeiten und Klausuren pro Quartal korrigieren darfst, ist glaube ich tatsächlich egal. Dass ich fast 500 Euro mehr bekomme als vorher, stimmt mich hinsichtlich der Korrekturen alles andere als froh bzw. genauso wenig froh wie seinerzeit als A13er oder A14er. Dass ich ein bisschen mehr gestalten und verwalten kann, hingehen schon eher. Mal sehen, ob und wann ich dann die nächste Gratifikationskrise durchlebe. Vielleicht bin ich aber in den 17 Jahren meines Lehrerdaseins nach dem Referendariat auch älter, reifer und weiser geworden, so dass ich mich mit "dem Spiel", wie ich es ja immer nenne, abgefunden habe...
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Bundesland ist NRW.
Leider kenne ich dazu keinen Passus. Ich weiß nur, dass Fachschaftsbeschlüsse bindend sind. Die Frage ist halt nur, inwiefern das rechtens ist.
Leider haben sich bei uns in der Fachschaft Grüppchen gebildet, die mit Verlaub eine gegenseitige Abneigung haben.
Jein - das ist nur die halbe Wahrheit.
Vgl. § 5 ADO
[...](2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.
(3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.
In Verbindung mit der zumindest in den Zeiträumen, in denen die regulären Klassenarbeiten geschrieben werden, womöglich unzulässigerweise angesetzten Tests kann man hier den Beschluss der FK beanstanden bzw. auch von der Schulleitung beanstanden lassen.
Was die Notenfindung angeht, so sind die Halbwahrheiten des Kollegiums zu Tests und Vorgaben zur Notenbildung Keimzelle des Übels. Wenn Du genug Ar*** in der Hose hast, könntest Du den FK-Beschluss ignorieren und es darauf ankommen lassen, falls die SL Dich anweist und Du Dich weigerst bzw. um schriftliche Anweisung bittest, die Du dann der Bezirksregierung zur Überprüfung weiterleiten könntest.Du kannst auch bei Dezernat 48 der Bezirksregierung nachfragen, ob diese Praxis zulässig ist. Ggf. fragen die dann in Referat 524 oder bei den JuristInnen im MSB nach und holen sich dort die Antwort.
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Die Frage ist nur, was "wirklich, wirklich, wirklich exorbitant gute Leute" sind.
Das könnte je nach Perspektive (Bezirksregierung, Schulleitung, Elternschaft, SchülerInnenschaft, Kollegium) zu völlig divergierenden Ergebnissen führen.
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Spielt die Bewertung eigentlich nach der Verbeamtung noch bei irgendwas eine Rolle? Wird sie nicht nur in dem Fall interessant, dass eine Versetzung beantragt wird?
Die einjährige Beförderungssperre kann damit umgangen werden - ob das erstrebenswert ist, das ist natürlich eine andere Frage.
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Die Logik ist, dass Leistung als messbares Kriterium in einer so großen Gruppe definitiv normalverteilt ist und man gerne erkennen möchte, wer tatsächlich gut ist und ein durchschnittlicher Lehrer eben 3 Punkte erhält. Ist natürlich furchtbar gemein, wenn man sich doch so angestrengt hat und dann wird einem gesagt, dass man für diese Anstrengung bezahlt wird und dass das die meisten anderen Lehrer auch genauso machen. Witzig ist das, wenn überhaupt, nur aufgrund der Tatsache, dass bei den Schülernoten inzwischen recht oft linksseitig vor die Wand gefahren ("Inflation" beim 1,0er Abitur) und das auch so gewünscht ist...
Das gilt ja nicht nur für den Bereich der Lehrkräfte sondern auch für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Wenn zu viele Beschäftigte vier bis fünf Punkte bekommen, wird es bei den Beförderungen eng - so viele Beförderungsstellen gibt es leider nicht. Also wird das, was nicht passt, passend gemacht. Das ist unfair, und es ist so gewollt. Bei den 1,0er AbiturientInnen kommt das Sieben dann eben im Grundstudium...
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Das hatte ich weiter oben auch schon verlinkt.
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Die Quote und die Vorgabe zur "Zurückhaltung" bei 4 oder 5-Punkte-Bewertungen kann ich aus verschiedenen Quellen bestätigen. Aus Sicht der vorgesetzten Behörden "darf" es nur eine bestimmte Quote an guten und sehr guten Bewertungen geben - wenn dem nicht so sein sollte, werden die Maßstäbe fiktiv angehoben, bzw. sind eben alle so gut, dass die Maßstäbe angehoben werden, damit es wieder passt.
Die Richtlinien für NRW habe ich hier im Forum auch im Bereich Dienstrecht verlinkt.
BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)
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