Beiträge von Bolzbold

    Ich befürchte, viele wissen nicht, worum es geht. Manche Kolleginnen wissen noch nicht mal, wie die Fächer, die sie unterrichten korrekt heißen und schreiben mal dies mal das ins Klassenbuch. Auf dem Niveau werden dann auch Prüfungsordnungs-Halbwahrheiten und -Gerüchte weitergegeben. So hört man dann schon mal „Frau xy hat gesagt, dass ich das Fachabi bekomme, wenn ich nicht zum Abitur zugelassen werde.“

    Da will ich jetzt gar nicht auf dem fehlenden Konjunktiv in der indirekten Rede ’rumreiten.

    Meine Schülerinnen lernen, dass begriffliche Genauigkeit eine Hilfe beim Beschreiben und Erklären ist. Schön, dass „wir“ das nicht mehr nötig haben.

    *seufz* Ich weiß, ich weiß. Das sind auch die KollegInnen, die ganz empört postulieren, dass sie natürlich NICHT in die Prüfungsordnungen reinschauen würden, weil Rechtstexte sie ohnehin nicht interessieren würden. Das sind auch die KollegInnen, die Gedichte in drei Sprachen analysieren können, aber eben keine Steuererklärung ausfüllen oder einen Mietvertrag verstehen können bzw. wollen...

    Man kann auch einfach die korrekten Begriffe verwenden, damit wirklich klar ist, worum es geht. In anderen Bildungsgängen gibt es neben mündlichen (Bestehens)-Prüfungen auch noch die Möglichkeit einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres, um eine Note zu ersetzen. Im Abitur gibt es diese Möglichkeit genau nicht.

    O. Meier

    Ich stimme Dir ja in der Sache zu, bin da jedoch pragmatischer, da ja den meisten hier klar war, was gemeint war. Wenn man Deine Forderung auf die einzelnen Kollegien und andere Fälle unklarer oder fehlerhafter Begriffsverwendung übertragen würde, hätte man diesbezüglich wohl sehr viel (womöglich gar erschreckend viel) zu tun...

    Was genau sind denn dann bei euch "Nachprüfungen" im Abitur?

    Seltsam übrigens, dass sogar Gymnasien in NRW den Begriff "mündliche Nachprüfungen" verwenden (z. B. ein Gymnasium in Hamm auf seiner Homepage: https://www.maerkischesgymnasium.de/medien/2-unter…turtermine-2020)

    Der Begriff ist natürlich in anderen Zusammenhängen bekannt, wird aber im Abitur zumindest in der APO-GOSt nicht so verwendet (vgl. §§ 10 und 36 APO-GOSt).

    § 36 Abs. 2 besagt hierbei Folgendes:

    (2) Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach sind anzusetzen, wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil die
    Mindestbedingungen gemäß § 29 Absatz 4 nicht erfüllt sind.

    Diese mündlichen Prüfungen heißen im schulischen Kontext auch "Bestehensprüfungen", was ihre Funktion viel treffender beschreibt.

    Man kann es als Erbsenzählerei auslegen, wenn man fragt, was denn Nachprüfungen im Abitur wären, wenn der Sachverhalt eigentlich klar ist, nur eben der Fachbegriff nicht zutreffend gewählt wurde. So lange wir alle wissen, worum es geht, sollte dies jedoch eigentlich keiner Erwähnung bedürfen.

    Ich nehme zwar erst ein halbes Jahrzehnt mündliche Prüfungen ab, aber ich war gerade doch sehr irritiert. Danke für die Klarstellung, Bolzbold.

    Mich hätte das auch gewundert. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Rolle bzw. die Funktion des/der Schriftführers/Schriftführerin eine etwas andere ist, da er/sie bei den Beratungen oft nachschauen muss, was wann wo wie gesagt wurde, um die Leistung des Prüflings zu beurteilen. Daher kann man die Rolle oder die Funktion, nicht aber den Abstimmungsstatus als "beratend" erachten. Möglicherweise wurde das auf der Info-Veranstaltung missverstanden.

    Unabhängig davon denke ich aber, dass jede/r von uns ein bestimmtes Bild von der "Klischeelehrkraft" hat und ebenso auch Personen kennt, die das entsprechende Bild deutlich sprengen. Ich kleide mich z.B. gelegentlich extravagant oder eher sportlich/leger - allein damit falle ich je nach Kollegium schon auf. Von Piercings und Tattoos mal ganz zu schweigen.

    Wenn Dein äußeres Erscheinungsbild dazu geeignet ist, Deine Seriosität und Professionalität anzuzweifeln, dann mag das seitens der Auswahlkommission voreingenommen wirken, jedoch greift dann das, was ich weiter oben geschrieben habe. Passt die Person ins Kollegium oder nicht?

    Es steht Dir natürlich frei, ggf. Dein äußeres Erscheinungsbild den Erfordernissen anzupassen und dann nach erfolgter Unterschrift wieder zum "alten Outfit" zurückzukehren.

    Ich habe einen sehr guten Abschluss und schätze mich selbst als recht umgänglich ein, auch wenn ich sicherlich nicht der 0815-Lehrkraft entspreche, sowohl von der Persönlichkeit als auch vom Aussehen her. Nichtsdestotrotz denke ich, dass ich mit anderen Menschen gut zurechtkomme. (Aber wenn wir ehrlich sind: Wer würde schon das Gegenteil von sich behaupten? 8o)

    Ehrlich gesagt macht mich diese Passage schon stutzig. Ich habe mich gefragt, wieso Du das ausdrücklich erwähnst, wenn Du in Deiner Persönlichkeit, in Deinem Auftreten und in Deinem äußeren Erscheinungsbild keine nachvollziehbaren Gründe für eine potenzielle Ablehnung als Bewerberin siehst,

    Versteh mich nicht falsch: Ich fände eine Ablehnung, die sich an Äußerlichkeiten festmacht, absolut daneben.

    Was aber bei den Auswahlgesprächen auch eine Rolle spielt, ist die Frage, ob eine Kandidatin auch in das bestehende Kollegium passt oder nicht. Wenn diese Frage mit "nein" beantwortet werden sollte, wäre das weniger eine Diskriminierung ob der oben genannten Parameter als vielmehr ein in meinen Augen durchaus berechtigtes Anliegen der Auswahlkommission, in der ja nicht nur die Schulleitung sitzt.

    Wir können es auch umdrehen und einmal unabhängig von Dir als Person sehen.

    Wenn Du trotz sehr gutem Abschluss und trotz Umgänglichsein und dergleichen keine Zusage bekommen hast, dann lag das schlichtweg daran, dass andere BewerberInnen einfach besser waren bzw. die Kommission stärker überzeugt haben als Du. Das ist ärgerlich und nagt am Ego, aber diese Erfahrung haben Tausende vor Dir ganz genauso gemacht - ich übrigens auch.
    Vielleicht kann man es auch so drehen, dass es dann eben einfach nicht gepasst hat. Dann passt es eben früher oder später an einer anderen Schule. So wie bei den meisten von uns auch.

    Ich habe gerade einmal die Infos meines alten ZfSL angesehen. Von "Wunschschulen" ist da nicht die Rede. Letztlich stimmen die ZfSL die Zuweisungen der LAA auf der Basis der Fächerkombinationen und des Bedarfs sowie der Ausbildungskapazitäten vor Ort ab. Wenn im Zuge dieser Abstimmung eine "Anforderung" käme, könnte ich mir noch am ehesten vorstellen, dass man hier die Möglichkeit eines entsprechenden Einsatzes prüfen wird.

    Mein Seminar war damals knallhart. Ich hatte ziemlich konkrete Gründe, weshalb ich nicht zwei Stunden pro Strecke im ÖPNV verbringen konnte, aber das hat das Seminar seinerzeit nicht interessiert. Die Bonner galten damals als "knallhart". Das dürfte sich mit den seitdem erfolgten zwei Wechseln in der Leitung wahrscheinlich verbessert haben.

    Dennoch: Das Referendariat ist kein Wunschkonzert. Daher sollte man diesbezüglich nicht zu viel erwarten.

    "Damals", also vor 20 Jahren, ging das semi-offiziell. In dem Bogen des ZfSL konnte man Wunschorte eintragen und angeben, ob man "mobil" (sprich PKW) sei. Man konnte sich über die Schulleitung der Wunschschule "anfordern" lassen, was aber auch nicht immer geklappt hatte. Wunschschulen im eigentlichen Sinne konnte man nicht angeben.

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum. Alle wichtigen Informationen zum Referendariat in NRW findest Du unter den beiden nachstehenden Links,

    Vorbereitungsdienst (Referendariat) | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

    Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf (nrw.de)

    Ich empfehle Dir, die entsprechenden Hinweise sowie die Informationen auf den Seiten des MSB genau zu lesen. Sollten sich danach noch Fragen ergeben, kannst Du sie gerne hier stellen.

    Was die Frage nach dem Referendariat an der alten Schule angeht:

    Das kann gut gehen, kann aber auch nicht. Du musst den Rollenwechsel hinbekommen, dass Dich die alten Lehrkräfte künftig als Kollegin sehen und nicht mehr als ehemalige Schülerin. Das klappt nicht in allen Fällen. Ein Blick über den Tellerrand hinaus ist sicherlich sinnvoll. Ob Du Deinen Wunschort bekommst und dann Deine Wunschschule, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Die Informationen aus den verlinkten Hinweisen lassen erwarten, dass es nicht per se ausgeschlossen ist, aber an so viele günstige Entscheidungen geknüpft ist, auf die Du weitgehend keinen Einfluss hast, so dass ich damit erst einmal nicht rechnen würde. Du brauchst den Wunschort, dann müsste sich die Schulleitung, die Dich erst einmal auch selbst haben wollen müsste, mit dem Seminar ins Benehmen setzen. Ob die Seminarleitung sich auf so etwas einlässt, ist eine ganz andere Sache.

    Vielleicht noch als Ergänzung zum ursprünglichen Thema:

    An einigen Unis in NRW waren die Lehramtsstudiengänge Studiengänge zweiter Klasse. Man saß mit den Magister- oder Diplom-Leuten in denselben Veranstaltungen und die pädagogischen bzw. didaktischen Veranstaltungen in den Fächern wurden oft halbherzig von demotivierten Professoren gehalten, die jedoch von Fachdidaktik keine Ahnung hatten oder wahlweise keine Lust darauf hatten. Soviel zu meinem Sek-I/II Studiengang.

    Der Sek I-Studiengang für Musik war fachlich sicherlich nicht anspruchslos, aber definitiv auch nicht zu anspruchsvoll. Hier gab es viele Veranstaltungen, die GS-Studierende und HRGe-Studierende gemeinsam belegt haben. Mathematik war damals (um 2002 herum) von den GS-Studierenden gefürchtet - allerdings kann ich nichts dazu sagen, ob und wie berechtigt das war.

    Zu NRW kann ich sagen, dass an manchen Universitäten der Mathe-Teil zu hohen Abbrecherquoten führt. Ich habe von (wohl durchaus anspruchsvollen) Mathe-Klausuren mit bis zu 95% Durchfallquote gehört. Wenn man bedenkt, auf welchem Niveau man sich fachlich in der GS bewegt, ist das schon etwas fragwürdig...

    Das wird daran liegen, dass die Matheklausuren im GS-Lehramtsstudiengang nicht nur die vier Grundrechenarten beinhalten sondern deutlich anspruchsvoller sind.

    Vom Prinzip her trifft das aber auch auf das Niveau im Gy/Ge-Studiengang zu. Das ist auch deutlich über dem, was man in den meisten Fällen jemals in der Schule zum Einsatz kommen lässt.

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