Beiträge von Bolzbold

    Mich beschleicht hier der Eindruck, dass der Schüler zu stark kriminalisiert wird und die möglichen - aber nicht automatisch eintretenden - Folgen einer nicht ausreichend harten Bestrafung zu sehr in den Fokus rücken.

    Was bekommen die MitschülerInnen mit:

    a) Die Manipulation ist herausgekommen, weil eine Lehrkraft schlau genug war.

    b) Der Schüler kommt damit nicht durch.

    c) Der Schüler bekommt Ärger - wie auch immer der nun aussehen wird.


    In der Behörde sprechen wir hier oft von SchülerInnen, die trotz ihres Fehlverhaltens immer noch keine Erwachsenen sind und der Erziehung bedürfen. Der erzieherische Aspekt steht damit über dem bestrafenden Aspekt. Darüber hinaus orientieren sich die schulfachlichen und schulrechtlichen Diskussionen nie an der Missbrauchsgefahr oder dem Risiko des Ausnutzens von Schwächen in den Prüfungsordnungen sondern an der Klarheit und dem nutzen für das System Schule. Die überwiegende Mehrheit der SchülerInnen kommt ohne Täuschungs- und Manipulationsversuche durch die Schulzeit. Daran sollte sich meines Erachtens unser Handeln orientieren.

    Spinnen wir das Ganze weiter.

    Variante A:
    Lehrkraft gibt "ungenügend".
    Schüler beschwert sich bei der Schulleitung.
    Schulleitung muss entscheiden oder ggf. den Fall der Schulaufsicht vorlegen.

    Schulaufsicht entscheidet.
    Viel Arbeit und Ärger mit ungewissem Ausgang.

    Variante B:
    Lehrkraft bleibt bei der Note "gut".
    Schüler wird mit Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme sanktioniert.
    Aufgrund der offensichtlichen Manipulation geht es dann schlimmstenfalls noch um die Maßnahme, aber nicht mehr OB sie verhängt werden kann.

    Die Gefahr einer Beschwerde oder eines Widerspruchs dürfte hier gering sein und eine Beschwerde würde vermutlich keinen Erfolg haben.

    Ja. Allerdings halte ich das nachträgliche ändern für eine massive Täuschungshandlung. Zum einen, wegen der Perfidität und der kriminellen Energie, zum anderen wegen des deutlichen Vertrauensmissbrauchs. Auch zum Nachteil derjenigen, bei denen man wirklich mal was übersieht.

    Das sehe ich genauso. Daher würde ich hier basierend auf dem bisherigen "Sündenregister" des Schülers wahlweise eine Erziehungs- oder gar eine Ordnungsmaßnahme verhängen wollen.

    Wir müssen hier in der Tat zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden:

    a) Während einer Klassenarbeit wird getäuscht.

    b) Nach einer zurückgegebenen Klassenarbeit wird eine Note im Zuge einer Täuschungshandlung beanstandet.

    Fall a) ist in allen Bundesländern in den jeweiligen Schulgesetzen oder Prüfungsordnungen geregelt. (Es darf übrigens auch ein im Nachhinein festgestellter Täuschungsversuch sanktioniert werden.)

    Hier geht es aber um Fall b).


    Formal betrachtet hat der Schüler die ursprüngliche Leistung korrekt erbracht, d.h. ohne unerlaubte Hilfsmittel oder Täuschungshandlungen. Die Rücknahme der Note bzw. die Abänderung in ein "ungenügend" dürfte prüfungsrechtlich problematisch sein. Wäre ich Schulleiter, würde ich das nicht mittragen, wohl aber eine pädagogische Maßnahme wegen der nachträglichen Manipulation der Arbeit.

    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich wohne in der Stadt mit dem höchsten verfügbaren Einkommen (netto 39.443€) in ganz Nordrhein-Westfalen und mein Nettoeinkommen ist mit A13 auch hier überdurchschnittlich (netto 44.830€).

    Vielleicht mag der TE ja seine Rechnung ein wenig aufschlüsseln...

    Und weil man ja eh alles besser weiß, ist die Reaktion auf den Hinweis auf eine Respektlosigkeit nicht das zivilisierte „Sorry“ sondern ein „Ja, aber“. Und dann wird der Beleidigten erstmal erklärt, wie die Wurst gewachsen ist.

    Ja, diese nachhaltige Respektlosigkeit ist schlimm.

    Lieber O. Meier, ich komme nicht umhin festzustellen, dass das so ziemlich die mit Abstand treffendste Beschreibung für Dein eigenes Auftreten hier ist, die ich bisher gelesen habe.

    Ich kann in der Sache Deine Reaktion halbwegs nachvollziehen, dass Dich eine falsche Schreibung Deines Namens stört, aber nicht in der Heftigkeit. Ich selbst habe schon oft Botzbold statt Bolzbold lesen dürfen. So what.

    Für das neue Jahr würde ich mir wünschen, wenn Du selbst mit gutem Beispiel Deine Forderung umsetzt und den UserInnen hier freundlicher begegnen würdest. Das würde auch die Diskrepanz zwischen Austeilen und mangelnder Einsteckfähigkeit deutlich reduzieren.

    Die kurze Geschichte eines Lehrerlebens:

    Dereinst (2005) war ich ein junger aufstrebender Studienrat zur Anstellung. Ich wollte meine Probezeit natürlich gut bestehen und habe rangeklotzt.

    Danach war ich ein Beamter auf Lebenszeit. Ich wollte gerne befördert werden und habe rangeklotzt.

    Dann wurde ich nach fünf Jahren im Schuldienst befördert.

    Danach war ich also Oberstudienrat und wollte gerne stellv. Schulleiter oder Oberstufenkoordinator werden und habe rangeklotzt.

    Irgendwo im dritten oder vierten Jahr an meiner Schule wurde ich chronisch krank. Stressbedingt. Irreversibel.

    Irgendwann hatte ich dann kapiert, dass es so nicht weitergehen kann und darf. Das war 2018.

    Dann kam der Wechsel in die Behörde. Das war meine Rettung.

    Dann wurde ich zum Studiendirektor befördert.

    Dazwischen habe ich immer wieder überlegt, wie es weitergehen kann.

    Ich habe durch meine mittlerweile über dreijährige Arbeit in der Behörde nach 14 Jahren Vollzeit im aktiven Schuldienst den direkten Vergleich erfahren dürfen.
    Die Arbeit in der Behörde bzw. im Büro ist sehr geregelt, bis auf wenige Ausnahmen relativ stressfrei und vor allem hinsichtlich der Arbeitszeit mehr als fair. Wenn ich an einem Tag Überstunden mache, kann ich sie am nächsten Tag oder irgendwann später dank Gleitzeitkonto "abfeiern". Es gibt eine klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit, selbst im Homeoffice. Und das funktioniert tatsächlich bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen. Laptop zu - Arbeit ausgeblendet.
    Da ich in absehbarer Zeit wieder in den aktiven Schuldienst zurückkehren werde, ist für mich klar, dass die Trennung zwischen Arbeit und Freizeit schlichtweg auch im Schuldienst funktionieren muss. MUSS. Ansonsten werde ich die 20 Jahre, die ich noch vor mir habe - nebenbei noch mehr als die Hälfte meiner gesamten Dienstzeit - nicht schaffen.

    Wie kann das gehen? Oder eher: Wie muss das gehen?

    a) Ich werde soviel Arbeit wie möglich IN der Schule erledigen. (Wahrscheinlich teile ich mir als künftiger Funktionsstelleninhaber ein Büro mit einem Kollegen, so dass ich da eine Rückzugsmöglichkeit habe.) Somit arbeite ich also wie in der Behörde bis 16 oder 17 Uhr IN der Schule. Sobald die Arbeit mit nach Hause kommt, erdrückt sie einen. Sie ist immer sichtbar, sie ist immer da.

    b) Ich nehme an diesen langen Tagen konsequent nichts mit nach Hause. Unterrichtsvorbereitung und Kopieren würde ich dann am selben Tag machen, so dass ich am nächsten Tag nicht mehr in der Schlage am Kopierer stehen muss.

    c) Ich organisiere mir wenigstens zwei kurze Tage, an denen ich früher zu Hause bin und auch aktiv für die Familie da sein kann.

    d) Ich versuche dort, wo es effizient und sinnvoll ist, meine Arbeit weitgehend zu digitalisieren.

    e) Ich verabschiede mich von dem Streben, alles immer sofort zu 100% zu erledigen und priorisiere meine Aufgaben.

    f) Ich schreie nicht bei jeder Zusatzaufgabe "hier", sondern sage auch mal "nein" bzw. lasse Aufgaben, die mich interessieren würden, ganz bewusst andere KollegInnen machen.

    g) Ich erinnere mich täglich daran, dass ich - wie übrigens JEDE/R andere auch - durchaus ersetzbar bin und dass meine künftige Schule auch problemlos ein paar Tage ohne mich auskommen wird, wenn ich mal krank bin.

    h) Ich setze meine Frau und meine drei Kinder an erste Stelle - sprich: Ich werde auf absehbare Zeit nicht stellv. Schulleiter oder Schulleiter werden. Ich bin mit meiner Frau verheiratet und nicht mit der Schule.

    Hallo Sonja,

    das ist tatsächlich richtig doof - vor allem, dass Du über die Feiertage im Krankenhaus liegen darfst - und dann noch mit "Corona-Bonus".

    Das ZfSL hat hier ja eine ausführliche Broschüre herausgegeben, die Du hier findest:
    Klartext - Stichworte zum berufsbegleitenden Seiteneinstieg kurz und knapp erklärt (nrw.de)

    Demnach kann bei längeren Erkrankungen auch die Ausbildungszeit verlängert werden - ob das bei Dir greift, müsstest Du in der Tat mit dem ZfSL und der BR abklären.

    Ich denke, in Deinem Fall findet sich sicherlich eine Lösung - bis dahin wünsche ich gute Genesung.

    Bolzbold

    Fazit: Ich muss mich von niemandem von oben herab behandeln lassen. So einfach ist das.

    Das hast Du bereits dargelegt. In der Sache magst Du sicherlich im Sinne der unbedingten Selbstbehauptung Recht haben - dennoch wird Dir dieses "Problem" im Kontakt und der Auseinandersetzung mit Behörden immer wieder begegnen - gerade im Referendariat. Ich stelle anheim, inwieweit es dann klug ist, diese Linie konsequent beizubehalten.

    @Felilehrerin

    Ich wünsche Dir auch frohe Weihnachten.

    Erfahrungen helfen Dir hier nur bedingt weiter, wenn die offiziellen Vorgaben des Freistaats Sachsen so sind, wie sie sind. Ob Du verbeamtet werden möchtest, spielt dabei keine Rolle. Ob Du zum Amtsarzt möchtest (sic!) ebenso wenig.

    O.Meiers Antwort hatte zwar einen klaren sarkastischen Unterton, aber er hat in der Sache eindeutig Recht. Der öffentliche Dienst und Schule sind kein "wünsch-dir-was". Die Bedingungen für eine Übernahme ins Referendariat oder später in den Schuldienst sind vorab allen transparent und kenntlich gemacht. Du hast nun die Wahl, dich darauf einzulassen oder eben nicht. Die Fragen 2 bis 4 Deines Erstpostings erwecken den Eindruck, als befändest Du Dich noch in den Anfängen einer Auseinandersetzung mit einer möglichen Problematik - und eine der ersten Phasen dieser Auseinandersetzung ist Ablehnung der vorgegebenen Bedingungen.

    Bezüglich oben herab: Ich verstehe, dass Du das so empfindest. Aber im öffentlichen Dienst nimmt auf "das wusste ich nicht", oder "geht das denn gar nicht anders?", oder "warum ist die Verordnung so?", oder "das ist unfair" niemand Rücksicht. Daher ist es ratsam, sich dessen bewusst zu sein und damit umgehen zu können, oder es schnell zu lernen.

    Fazit:

    Willst Du in Sachsen ins Referendariat, musst Du die von mir verlinkten Bedingungen des Freistaats Sachsen akzeptieren. Oder Du gehst in ein anderes Bundesland. So einfach ist das.

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