Ich hatte das vor Jahren schon geschrieben, aber Dezernat 47 meiner BR hatte mir seinerzeit rückgemeldet, dass es faktisch nicht vorkommen würde, dass RückkehrerInnen aus einer 12+ monatigen Elternzeit versetzt würden, wenn sie im Vorfeld klar erkennen lassen, dass sie an ihrer Schule bleiben möchten.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Hoffen wir einfach, dass es nicht dazu kommt. Bereits beim aktuellen Konflikt gibt es im Grunde nichts zu gewinnen.
-
Bolzbold: So gesehen können wir also nur hoffen, daß die Ukraine im aktuellen Krieg zumindest so lange durchhält und so viele russischen Truppen in dem Krieg bindet, daß Putin nicht auch gleichzeitig noch gegen Finnland und Schweden losschlagen kann.
Schließlich dürfen Länder, die sich aktuell im Krieg befinden, nicht der Nato beitreten. Sollte Russland jetzt also den Beitrittskandidaten Finnland angreifen...
Vor einigen Tagen gab es dazu schon eine Diskussion in der ARD oder ZDF, wie man es verhindern kann, daß alle Beitrittskandidaten präventiv angegriffen werden, weil sie im Kriegszustand dann ja nicht mehr beitreten können, womit Russland sein Ziel einer Nicht-Nato-Mitgliedschaft erreicht hätte.
Zu Finnland hat man ja eine lange Grenze - zu Schweden hingegen gar nicht. Das ginge nur über den Norden Finnlands, der ja auch nicht gerade der wegsamste ist. Dann müsste sich der Konflikt außerdem über einen sehr langen Zeitraum hinziehen. Irgendwann gehen Russland dann die Ressourcen zur Fortsetzung eines Mehrfrontenkonflikts aus. Hier greift womöglich auch dann das Prinzip der inneren Linie, was es dem Angreifer zusätzlich schwermachen dürfte.
-
Es läuft gerade über den Ticker, daß Finnland sich entschlossen hat der NATO beizutreten. Schweden will sich am Sonntag erklären, es wird aber auch mit einem Nato-Beitrittsgesuch gerechnet.
Wenn jetzt noch Japan der NATO beitreten will, hat Putin sein Ziel nicht von „Feinden“ eingekesselt zu werden ja erreicht.

War da nicht auch einmal etwas zum Thema Einkreisung oder (Selbst-)Auskreisung vor dem 1. WK...?
Man könnte eines Tages ja auch mal aus der Geschichte lernen - fairerweise muss man sagen, dass diese Unfähigkeit oder dieser Unwille sowohl bei uns als auch bei Putin zu finden sind.
-
Das weiß ich gar nicht, muss ich mal ausprobieren. Aber wenn das so wäre, fände ich das auch äußerst unschön und ein Eingriff in meine Privatsphäre. Selbst wenn ich nur dienstliches surfe.
Deswegen wird man ja faktisch gezwungen, immer noch ein privates Gerät vorzuhalten.
-
Ok, wäre nicht auf die Idee gekommen, dass man das möchte ohne mehrere Instrumente zu beherrschen.
Profil und Voraussetzungen (uni-koeln.de)
Im Musikunterricht kommt es bei der Praxis vor allem auf Improvisationskunst und schulpraktisches Klavier- oder Gitarrenspiel an. Ich wäre einem Musikwissenschaftler oder einer -wissenschaftlerin nicht böse, wenn er/sie das nicht kann, weil es eben für das Studium nicht von Bedeutung ist. Für den Unterricht aber eben schon - nicht umsonst wird das Beherrschen eines Begleitinstruments und eine ausbaufähige Singstimme als Voraussetzung für ein Lehramtsstudium Musik erachtet.
-
Grundsätzlich darf der TE das. Und jede Schule, die Bedarf hat, wird das sicherlich auch dankend annehmen. Gerade in der Sek I ist Musikpraxis jedoch ein essenzieller Bestandteil des Unterrichts - das sollte einem als MuWi klar sein. Singen und Klavierspielen (wahlweise auch Gitarre) sollte man schon können.
-
In der Tat. Man könnte ggf. im Bereich Musikwissenschaft das eine oder andere anerkennen, aber die komplette Didaktik und die Praxis fehlen natürlich. Das dürfte mit der Anerkennung schwierig bis unmöglich werden.
-
-
Was ich mich frage: Wird dieser "Underachiever"-Eindruck denn aktiv an irgendwen herangetragen? So frei nachm Motto: "Frau/Herr X, Sie könnten ruhig noch einen Lehrplan aktualisieren oder eine AG übernehmen. Schauen Sie sich mal Frau/Herr Y an!"
Mittelbar ja, aber nicht in diesem direkten Zusammenhang. Im Rahmen weiterer Entwicklungsperspektiven wurde mir durchaus gesagt, dass "wer nach oben möchte, eben mehr leisten muss" - und das war angesichts der "Preise" für einen damals zweifachen und später dreifachen Familienvater alles andere als einfach.
-
Darf ich mir deine Glaskugel ausleihen? Krasse Statements, angesichts der Tatsache, dass du keine Ahnung von meinen Lebensumständen hast.
Woher weißt du, was die Männer machen? Glaskugel die zweite, garniert mit einer Prise Sexismus.
Wer muss sich denn angesprochen fühlen? Hast du seriöse Quellen für deine Zahlen?
Ich habe den Eindruck, dass du schlechte Erfahrungen mit einzelnen Personen gemacht hast und daraus ein Feindbild "TZ-Lehrkraft" ableitest. Zu deinem Pech ist es allerdings so, wie es yestoerty treffend formuliert hat: Wir leben im 21. Jahrhundert, wo Paare eigenständig entscheiden können, wie sie ihre finanzielle Situation handhaben und wie sie den Haushalt organisieren. Und selbst wenn's dich auf die Palme bringt - da hast du kein Wort mitzureden.
Ich denke nicht, dass es da um Mitreden oder Mitbestimmen geht sondern viel eher um die Beschreibung eines nicht gerade seltenen Phänomens - das ich mit eigenen "anekdotischen Beispielen" stützen kann. Mit einem solchen Beispiel bin ich nebenbei verheiratet.
ZitatWenn du meinst, dass irgendwer dir "deine Preise kaputtmacht", würde ich nachforschen, woher dieser Eindruck kommt. Sind das deine eigenen Erwartungen, die dadurch steigen? Oder stellt die Schulleitung andere Ansprüche? Falls ja, dann musst du da ansetzen. TZ-Kräfte sind aber für deine Situation nícht verantwortlich, wenn sie ihre Entscheidungsfreiheit nutzen.
Es ist eine Mischung aus allem. Die TZ-Kräfte sind entspannter, die Schulleitung sieht bei Deiner Leistung selbst bei 100%, dass Du scheinbar weniger tust als die TZ-Kräfte. Dann kommen noch die jungen Wilden in der Probezeit sowie die A14-AspirantInnen dazu. Da ist man als jemand, der nicht mehr als 100% zu geben bereit ist, schnell der vermeintliche Underachiever.
-
Ich glaube ihr beiden meint das Gleiche.
dasHiggs sprach ja von 41h/Woche und 30 Tagen Urlaub im Jahr. Das inkludiert ja ein Abfeiern von Überstunden in den Ferien, sonst müsste er ja mehr Urlaubstage angeben.
Ja, beim zweiten Lesen sehe ich das auch so.
-
Ich kann und werde niemals verstehen, wie man als Angestellte/r im öD oder sogar Beamtin/er mehr arbeitet als die vorgegebene Arbeitszeit (z.B. 41h/Woche bei 30 Urlaubstagen im Jahr).
Jedem, der zumindest denkt, dass er darüber liegt kann ich nur empfehlen, seine (reale) Arbeitszeit zu tracken und bei regelmäßiger Überschreitung Überlastungsanzeigen zu stellen und die Dokumentation als Beleg beizufügen.
Da hast Du in der Sache sicherlich Recht. Problematisch wird es dann, wenn das konsequente Nichterledigen von Tätigkeiten bei Überschreiten der Arbeitszeit erhebliche Konsequenzen nach sich zieht, weil Termine oder Fristen einzuhalten sind. Da halte ich es dann mit dem fiktiven Gleitzeitmodell. Ich arbeite dann für diesen Zeitraum mehr und feiere das konsequent in den Ferien ab. Anders lässt sich der Beruf gar nicht überleben.
-
80% ist wie Vollzeit - nur mit weniger Geld. Viele Dinge sind leider nicht "teilbar" und ggf. sorgt 80% nur für weniger Nebenfächer, aber nicht für weniger Korrekturen.
-
Hat Du hier schon nachgesehen?
Hörspiele (dreifragezeichen.de) -
Liebe NRW-KollegInnen,
ab sofort findet Ihr hier alle für Euch wichtigen Rechtstexte, damit Ihr bei Fragen zuerst dort selbst recherchieren könnt. Bei Bedarf ergänze ich diese Sammlung natürlich.
BASS 2021/2022 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)
-
-
Auch ein im Nachhinein festgestellter Täuschungsversuch ist ein Täuschungsversuch und kann entsprechend geahndet werden. Und natürlich kannst Du dann die entsprechenden Punkte abziehen und die Note korrigieren.
-
Achso, ich dachte bislang, ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt. Also ich bin bislang nicht davon ausgegangen, dass das pro Schule kontingentiert wird?
Das kommt vermutlich auch auf das Bundesland an. An einer durchschnittlichen NRW-Schule wäre eine solche Fortbildung sicherlich finanziell nicht möglich gewesen.
-
Aus diesem Anlass noch ein Tipp am Rande:
Es empfiehlt sich dringend, selbst die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu kennen, damit man a) rechtkonform handelt und b) nicht durch Unkenntnis über den Tisch gezogen werden kann. In der heutigen Zeit sind alle Gesetze problemlos im Internet einsehbar.
Das erspart einem manche Aufregung und ermöglicht einem darüber hinaus, angemessen bzw. "richtig" auf womöglich unangemessene Forderungen zu reagieren.
Werbung