Beiträge von Bolzbold

    Oh ja, dass kann ich gut verstehen. Ging mir schon zu meiner Unizeit so. Projekt in Zusammenarbeit mit dem MSB. Allein wie lang man sich nach einer Wahl sortiert, dann ein bisschen was passieren könnte und dann wieder nix passiert, weil man ja nicht weiß, was in x Monaten nach der Wahl ist...

    Von Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien mal ganz zu schweigen.

    Gegen kein Geld der Welt möchte ich dort Arbeiten, ich würde durchdrehen ;)

    Also auf den Bereich, in dem ich arbeite, lasse ich da nichts kommen. Das sind alles sehr kompetente wie menschlich sehr angenehme Leute - und insgesamt herrscht(e) dort auch während der Coronapandemie eine positive Grundatmosphäre. Also von der Warte aus betrachtet könnte ich mir sogar vorstellen, dort langfristig bzw. dauerhaft zu arbeiten. Es müsste natürlich auch die passende Tätigkeit für mich dort sein.

    Bildungspolitik muss langfristig angelegt sein, d.h. über die jeweilige Legislaturperiode hinaus denken. Das kann sie aber natürlich aus politischen Erwägungen heraus nicht. Wie ich anderenorts bereits schrieb: Solange Entscheidungen im Bildungssystem immer auch politische Entscheidungen sind, die eben primär dem Machterhalt und dem Stimmengewinn bzw. -erhalt dienen, ist es egal, welche Partei am Ruder ist.


    Rot-Grün hat bildungspolitisch ungefähr die Hälfte der WählerInnenschaft - das sind die Befürworter des integrierten Schulsystems.
    Schwarz-Gelb hat die andere Hälfte der WählerInnenschaft, die das dreigliedrige Schulsystem befürworten.

    Alle Parteien müssten im Grunde für eine Fortsetzung des Schulfriedens, d.h. für den Erhalt des status quo hinsichtlich der Schulformen eintreten.

    Meine Zeit in der Behörde hat mich bildungspolitisch stärker ernüchtert als es 14 Jahre im aktiven Vollzeit-Schuldienst getan haben. Ich erwarte politisch nichts mehr. Solange Bildungspolitik Spielball der Parteipolitik, des Finanzministeriums, der kommunalen Träger sowie des MSB ist, kann man auch nichts mehr erwarten. Die Zeit vor Corona, aber auch die Zeit in Corona hat das sehr nachhaltig belegt.

    Damit hast Du doch hinreichend Anhaltspunkte.
    Andererseits: Wer sich solcher Hilfen bedient, wird eines Tages auf die Nase fallen, weil man früher oder später Leistung komplett ohne Hilfsmittel erbringen können muss. In der Ausbildung wird das auf Dauer so nicht funktionieren.

    Gönn Ihr zur Not den vorläufigen Triumph und glaube fest an Karma. Das hat im außerschulischen Umfeld in meinem Leben oft nachträglich für "ausgleichende Gerechtigkeit" gesorgt.

    Behörde:

    Urlaub beantragt und genehmigt bekommen. Abwesenheitsnotiz im Mailprogramm mit Rückkehrdatum für interne Mails, ohne Rückkehrdatum für externe Mails eingeschaltet. Dienstgerät verbleibt daheim bzw. in der Behörde.

    Urlaub.

    So möchte ich das auch bei meiner Rückkehr in den Schuldienst handhaben.

    Dazu hab ich eine Frage, die mich in diesem Schuljahr schon häufiger beschäftigt hat, denn die Argumentation, dass der Fehler eigentlich bei den Eltern liegt und das Kind aber über die ungenügende Leistung sozusagen "bestraft" wird, habe ich in letzter Zeit öfter gehört. Hier bin ich mir über meinen eigenen Standpunkt auch noch nicht im Klaren. Denn einerseits ist das Argument nachvollziehbar; andererseits führt es aber doch sämtliche Vorgaben zu Verfahrensweisen bei Freistellungen ad absurdum, oder nicht? Das würde ja bedeuten, jeder kann seine Kinder ohne jegliche Nachfrage oder gar Genehmigung selbst vom Unterricht freistellen, wie er oder sie will, weil es ja nicht zu Lasten des Kindes die Konsequenz geben darf, die es halt laut Regelung nunmal gibt. Gerade in Zeiten, in denen Minderjährige Abitur machen (G8 hurra), kann man doch mit dem Argument fast überhaupt keine Konsequenzen bei fehlenden Entschuldigungen mehr rechtfertigen. Weshalb dann überhaupt noch Regeln und Konsequenzen festlegen?

    Das ist ja mehr ein theoretisches als ein praktisches Problem und dürfte in dieser Häufigkeit auch nicht vorkommen. Ich schrieb ja oben, dass man das einmal anmahnt, um "Besserung" bittet und die entsprechende Konsequenz im Wiederholungsfall ankündigt. Damit ist das im Grunde erledigt. In der Oberstufe haben die SchülerInnen eine Mitwirkungspflicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Eltern die Unterschrift unter das Entschuldigungsformular verweigern. Falls doch, müsste der Schüler/die Schülerin eben mit der Lehrkraft sprechen, die das dann ihrerseits mit den Eltern klärt.

    Die Regeln einer jeden Prüfungsordnung dienen dem ordnungsgemäßen und für alle Prüflinge gleichen Ablauf der Ausbildung und Abschlussprüfung. Die APOs sind nicht darauf angelegt, Missbrauch und Unterlaufen von Regelungen in jedem Fall zu verhindern oder zu sanktionieren. (Diesen Grundsatz habe ich "erst" in dieser Klarheit in der Behörde gelernt. Dort ist man in der Tat diesbezüglich weniger regulierungswütig als mitunter angenommen.)

    Man kann den so genannten Anscheinsbeweis anführen. Die Logik dahinter ist, dass die Fakten aufgrund der sonstigen vorliegenden Erkenntnisse (hier die eher unterdurchschnittlichen Leistungen in dem jeweiligen Fach sowie der Arbeitseinsatz) klar gegen eine solche Leistungssteigerung sprechen. Dann kehrt sich die Beweislast um. Bei Hoegg kann man die weiteren Details nachlesen.

    Zustimmung. Dafür sollten sich die Schulen und LehrerInnen aber dann auch zu den Maßnahmen durchringen, die rechtlich erlaubt sind und nicht immer aus "pädagogischen" Gründen (oder wegen des "Bilds der Schule") auf Reaktionen verzichten. Vor einigen Jahren hat die SL bei uns Kollegen von einer Anzeige abgeraten, die ähnlich betroffen waren ...

    Daran scheitert es nicht selten, da die KollegInnen dann doch irgendwann einknicken. Bei solchen bewussten, vorsätzlichen und geplanten Regelverstößen muss ebenso bewusst und geplant sanktioniert werden - nicht aus Rache sondern aus Konsequenz.

    Das ist einerseits ärgerlich, aber andererseits würde ich mir überlegen, wie viel Zeit und Energie ich jetzt da reinstecken wollte. Schriftliche Benachrichtigung übers Nachschreiben und Hinweis auf Arzttermine und die entsprechenden "Spielregeln" und gut ist. Beim nächsten Mal hast Du dann eine viel bessere Handhabe, das Ganze ggf. zu sanktionieren. Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass der Fehler im Grunde bei den Eltern zu suchen ist.

    Der Mythos von Lehrkräften, die Noten nicht nach Leistung vergeben, wird ja ungebrochen von Schülergeneration zu Schülerinnengeneration tradiert. Ich finde diesen Mythos nervig, weil ich mich mittelbar für Verfehlungen Dritter rechtfertigen muss. Daher würde ich dieses Grundmisstrauen nicht auch noch durch einschlägiges Fehlverhalten meinerseits nähren wollen.

    Ich habe früher immer samstags ab 15.30 Uhr bei Kaufland eingekauft. Da bin ich der großen Welle hinterhergeschwommen, denn da lief dann Bundesliga und die Leute sahen zu, dass sie nach Hause kommen.
    Mittlerweile kaufe ich dort nicht mehr ein, weil mir der Laden viel zu asig geworden ist. Der EmilDoraKonrad ist zwar hier und da teurer, hat aber eine sehr gute Frischfleischtheke und die anderen KundInnen sind viel erträglicher.

    Das wird in NRW offiziell anders gesehen.
    https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabi…e.php?file=3742

    Direktlink: getfile.php (nrw.de)

    Zitat: Beobachtbare Mängel in der textangemessenen Versprachlichung sind dabei zu unterscheiden von Verstößen gegen sprachliche Richtigkeit. Letztere werden überwiegend durch die Fehlerzeichen G, R, Z erfasst.


    Du meinst die textangemessene Versprachlichung. Die sprachliche Richtigkeit ist ganz klar hier Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung.

    Die Fürsorgepflicht der SL ist bemerkenswert - das hätte meine Schulleitung niemals gemacht. Da bekamen gerade solche Menschen wie die TE die Problemklassen, weil die SL wusste, dass Menschen wie die TE das schon machen. (OK, die "Schleifer" bekamen auch solche Klassen, aber die haben das recht professionell ohne emotionales Engagement gemanagt.)

    Ich habe bei den Klassen bzw. den Stufen, die ich betreuen durfte, auch immer von "meinen Kids" geredet, aber mehr aus Solidarität als aus zu intensiver emotionaler Verbindung. Gleichwohl: Ausgerechnet die SchülerInnen, die mich als Klassenlehrer in der 6. Klassen wirklich gefordert haben, haben mir bei ihrem Abiball, der gleichzeitig mein letzter Abiball an meiner Schule vor meiner Abordnung in die Behörde war, einen wirklich tollen Abschied bereitet.

    Ich hab auch mal nachgeschaut.

    In RLP (Abiturprüfungsordnung, §20) steht:

    "(6) Unbeschadet der besonderen Anforderungen im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form zu einem Abzug von einem oder zwei Punkten der einfachen Wertung für die Arbeit."

    Es gibt hier also gar keine Wahl. "führen ... zu einem Abzug", nicht "können ... zu einem Abzug führen".

    In APO-GOSt §13 (2) steht auch entsprechend "führen zu einer Absenkung".

    Jein. In Verbindung mit dem Satz davor wird das Ganze letztlich nicht so rigoros gehandhabt.

    "Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße..."

    Sprich:

    a) Sie sind zu berücksichtigen, aber angemessen.

    b) "Angemessen" bedeutet wiederum, dass es einen Ermessensspielraum gibt, den die Lehrkraft nutzen muss. Dann wäre auch zu klären, ab wann man denn von "gehäuft" sprechen kann - also wieder Ermessensspielraum.

    c) In Verbindung mit dem Darstellungsbereich, der in jedem kriteriellen Bewertungsraster enthalten ist (bzw. enthalten sein sollte), wird dies bei der Bewertung einer Klausur wie in der APO-GOSt vorgesehen berücksichtigt. Wie oben dargelegt darf die Absenkung nicht zu einer Doppelbestrafung führen. Daher kommt bei einer konsequenten Bepunktung im Darstellungsbereich der von Dir zitierte Satz faktisch nur selten zur Anwendung.

    Man muss sich auch darüber im Klaren sein, was eine rigorose Anwendung dieser Vorgabe für die Prüflinge bedeuten würde - gerade für diejenigen, die immer am Rande eines Defizits stehen.

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