Beiträge von Bolzbold

    Hallo an Alle

    Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?

    Konkret: Dr rer nat, Bio-Studium, darf ohne Fakultas keine Abiturienten unterrichten...

    Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...

    Wäre toll, wenn da jemand weiterhelfen kann...

    Schau mal in die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Bundeslandes, in dem Du tätig sein willst, bzw. in die Lehrerausbildungsverordnungen. Dort steht drin, was man braucht. Eine Promotion hat in der Tat erst einmal überhaupt nichts mit einer Lehrerlaubnis bzw. -befähigung zu tun. Die erwirbt man durch zwei Abschlüsse - einem fachlichen (den hast Du ja bzw. kannst ihn Dir anerkennen lassen) und einem didaktischen (Referendariat).
    Natürlich gibt es Möglichkeiten des Seiteneinstiegs - diese Infos gibt es ebenfalls vom jeweiligen Bundesland.

    In NRW dürfte man laut APO-GOSt nur in Ausnahmefällen ohne Fakultas prüfen.
    Hier ein Auszug aus § 26 - Hervorhebungen durch mich.

    (3) Soweit nicht die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses selbst oder eine Fachdezernentin oder ein Fachdezernent der oberen Schulaufsichtsbehörde oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter der obersten Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt, führt in der Regel eine Lehrkraft der Schule den Vorsitz. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auch eine Lehrkraft einer anderen Schule mit dem Vorsitz beauftragen. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses muss beide Staatsprüfungen für ein Lehramt (Lehramtsprüfungen) abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium besitzen oder mit der Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II die Berechtigung erworben haben, ein Fach in der gymnasialen Oberstufe zu unterrichten.

    (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. Fachprüferin oder Fachprüfer kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs).

    (5) Schriftführerin oder Schriftführer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Schriftführerin oder der Schriftführer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.

    In Ergänzung zu Flupp:

    Für den Fall dass die Lehrkräfte vor Ort zu einer anderen Einschätzung als im ärztlichen Gutachten aufgeführt kommen, ist es sogar möglich, diese Einschätzung bei der Gewährung oder Nicht-Gewährung eines NTA vorzuziehen.

    Weder die APO SI noch die APO-GOSt sehen eine NTA bei ADHS vor. ADHS als Diagnose alleine begründet keinen NTA - bei Komorbiditäten mag das anders sein.

    Sofern im Wesentlichen eine Konzentrationsstörung vorliegt, ist diese aus dem Grund nicht NTA-fähig, weil sie integraler Bestandteil der Prüfungsleistung ist. Damit wäre ein Prüfling in seiner Leistungsfähigkeit, nicht aber in der Darbringung selbiger beeinträchtigt. Für Letzteres kann man einen NTA bekommen, für Ersteres nicht.

    Wenn man mit drei Kindern in den letzten Jahren diese Anträge auf amtsangemessene Alimentation brav gestellt hätte, dann wäre die Nachzahlung für das dritte Kind insgesamt fünfstellig ausgefallen... das hätte (!) sich also gelohnt. Für 2022 werde ich dann auch wieder einen Antrag stellen...

    Das ist natürlich ärgerlich. Aber auch Beihilfesachbearbeitungen haben Vorgesetzte...

    ...ich habe in meinem letzten Telefonat mit der Beihilfe - das ist allerdings auch schon acht Jahre her - auf die konkreten Punkte in der BVO hingewiesen und wurde dann, als wir nicht weiterkamen, an den Büroleiter weitergeleitet, der das Ganze dann geprüft und tatsächlich in meinem Sinne (und gemäß BVO!) entschieden hat.

    Wenn man richtig Druck machen will, kann man natürlich auch eine Klage vor dem VG als "in Erwägung ziehend" ankündigen. Dann haben sie dort nämlich noch mehr Arbeit. Das wäre bei zurückgewiesenen Widersprüchen ohnehin der nächste Schritt.

    Zur Entlastung der Beihilfe muss man sagen, dass sie aktuell chronisch unterbesetzt sind und einige Krankheitsausfälle haben. (Stand vor zwei Wochen.) Während die Bescheide (und das Geld) seit meinem Wechsel in die Behörde in der Regel nach sieben bis zehn Tagen da waren, hat es diesmal an die zwei Monate gedauert. (Ja, ich weiß, das ist für "gemeine Lehrkräfte" oft Standard, kenne ich auch noch allzu gut.)

    Mir scheint, man muss die SachbearbeiterInnen, die ja auch nur Menschen sind, womöglich mit ihren eigenen Waffen, der BVO, schlagen. Dazu muss man sich aber wirklich gut einlesen. Wenn die Verordnung einem Recht gibt, dann ist es "nur" eine Frage der Zeit, bis die Beihilfe auch entsprechend reagiert.

    Wenn das Nachplappern von Phrasen analog zu den Anhängern totalitärer Regime zum Denken gehört...

    ... diese Gruppe denkt bestenfalls darüber nach, wie sie sich optimal organisieren und vernetzen kann. In diesem Bereich ist sie der denkenden Mehrheit tatsächlich überlegen,

    Wenn wir das Ganze einmal mit den "Hinweisen" oder "Ermahnungen" an die KollegInnen auf den Lehrerkonferenzen, doch bitte ihre Aufsichten wahrzunehmen oder ähnliches, vergleichen, sehe ich da keinen signifikanten Unterschied.

    Bevor wir uns jetzt in den Bereich der Küchenpsychologie begeben und die Qualitäten der Schulleitung "analysieren", können wir es auch als das nehmen, was es ist. Ein Hinweis an alle KollegInnen, ihre Dienstpflichten wahrzunehmen. Not my cup of tea? Good. I carry on.

    Halten wir doch einfach einmal fest, dass Du mit 500 Euro inkl. Software-, Admin- und Wartungskosten keinen ergonomischen Arbeitsplatz bekommst - weder in der Schule vor Ort noch zu Hause.

    Besonders widersinnig wirkt es dann, wenn die Behörden ihren Mitarbeitern ausdrücklich untersagen (!), ihren Homeoffice-Arbeitsplatz mit eigenen Geräten/Peripherie auszustatten...

    Jetzt frage ich mich nur, ob meine Reaktion aufgrund der grundsätzlichen Unzufriedenheit und Überlastung bedingt durch Corona, zu übertrieben ist. Was meint ihr dazu? Bin ich mittlerweile zu dünnhäutig?

    LG

    Ja, bist Du.
    Wir kennen das als Klassenlehrer alle, dass wir einer ganzen Klasse über Missstände berichten und und ggf. darüber beschweren und Abstellung erwarten, obwohl es nur einige wenige SchülerInnen betrifft - vorzugsweise dann, wenn nicht eruiert werden kann, wer es war.
    Dies mag im Falle der Mails ebenso sein - und es ist nicht auszuschließen, dass da auch im Hintergrund Einzelgespräche laufen - und da ist es gut so, dass dies nicht publik wird.

    Wenn Du gerne eine direkte Ansprache an die, die es betrifft hättest, dann solltest Du auch mal darüber nachdenken, wieso Du Dich selbst nicht an diese Regel gebunden fühlst und direkt an den PR herantreten möchtest.

    Ich würde diese Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anstellen, weil sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterhelfen.

    Zum einen gibt es mittlerweile an vielen Schulen Dienstgeräte, zum anderen ist die Ausstattung der Schulen und der entsprechenden Räume so unterschiedlich, dass gar nicht absehbar ist, welches Gerät konkret sinnvoll sein kann (!) und welches nicht.

    1) Schulzuweisung im Ref. abwarten.
    2) Ankommen, umsehen, Möglichkeiten eruieren.

    3) Ggf. bei echtem (nicht eingebildetem) Bedarf Gerät anschaffen.

    Die Diskussion darüber, ob Beamte in die gesetzliche RV einzahlen sollen oder nicht, ist schon ziemlich alt. Oft ist es eine Neiddiskussion, die letztlich aus der Perspektive der vermeintlich schlechter gestellten Angestellten diejenigen schröpfen soll, die vermeintlich besser gestellt sind. Oft nimmt man dann die Durchschnittsrente und vergleicht sie dann mit einer Durchschnittspension, um die Ungerechtigkeit auf nicht minder ungerechte Art und Weise zu untermauern.

    Ungefähr alle zwei bis drei Monate treibt ein/e Praktikant/in bei Bild oder Focus seine/ihre neue Sau durchs Dorf - dort löst ein schlecht recherchierter Artikel, der nur polarisieren soll, den nächsten ab.

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