Beiträge von Bolzbold

    Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    Das gibt es in der Behörde wirklich. Nach einer erfolgten Krankmeldung (egal ob mit oder ohne "Schein") musste man sich dort auch offiziell wieder "gesund" melden bzw. die Wiederaufnahme des Dienstes melden.

    Es gibt am Gymnasium ein festes Katalog an Aufgaben für A15, u.a. die üblichen Kandidaten "Koordination des Organisations- und Verwaltungsbereichs sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung."

    Es wurde letztes Jahr folgende Aufgabe in das Katalog aufgenommen und es wurden einige A15 Stellen mit folgender Beschreibung ausgeschrieben:

    • Koordination der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt Lehren und Lernen in der digitalen Welt sowie Mitarbeit in der Schulverwaltung.

    Nur weil es möglich ist, heißt nicht, dass man eine Stelle dafür zugewiesen bekommt.

    Das ist die klassische KoordinatorInnenstelle zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wenn Schulen das mit dem/der Digitalbeauftragten kombinieren - hier bietet sich das ja an - ist das eine ganz andere Sache.

    (Am Rande: Die Position als Gefahrstoffbeauftragte(r) darf auch nicht als A14 ausgeschrieben werden. Die RISU sieht hier eine freiwillige Übernahme und Entlastungsstunden aus dem Schulleitungsdeputat vor. Es kommt jedoch vor, dass Schulleitungen die A14 offiziell anders ausschreiben, das dann später umwidmen und die Entlastungsstunden im Anschluss selbst einstreichen, weil der/die KollegIn ja befördert wurde.)

    Sehr schlechte Formulierung des Textes, denn:

    Bezieht sich dieser Auszug auch auf die Beförderungsämter?

    Höherer Dienst, gehobener Dienst? Neusprech: L2.1, L2.2.

    Das ist der Knackpunkt und wurde hier ja auch bereits angesprochen. Es würde wenig Sinn ergeben, die KollegInnen der Sek I in A13 einzugruppieren und das dann als Endstufe von L 2.1 einzurichten. Dann gäbe es im Sek I Bereich keine Beförderungsstellen mehr. Wenn man halbwegs schlau ist und das konsequent durchdenkt, müsste das L2.2 werden in Verbindung mit den dort existierenden Beförderungsmöglichkeiten.

    Es reicht im Grunde, wenn auf die Frage hin, wo ich denn herkäme, und auf meine Antwort "aus dem Rheinland" die Frage "und wo kommst Du wirklich her?" gestellt wird. Damit wird - ob aus Ignoranz, Unwissen oder Unbedachtheit - mittelbar impliziert, dass jemand, der/die nicht nordisch-arisch aussieht, kein/e Deutsche/r sein kann bzw. dass er/sie woanders herkommen müsse (und damit nicht wirklich dazugehören kann.)
    Es ist auch heute noch nicht selbstverständlich, dass ein/e "Nicht-Weiße/r" auch Deutsche/r sein kann. Das dürfte vor allem auf die MitbürgerInnen zutreffen, die man pauschal oder spontan dem türkisch-arabischen Kulturraum zuordnet.
    Vor mehreren Jahren wurde ich einmal gefragt, ob ich (mit Ur-süddeutschem Nachnamen) denn den Namen meiner Frau angenommen hätte (sprich: Jemand wie ich kann nicht auf "natürliche" Art und Weise einen deutschen Nachnamen haben.)

    Diese Geisteshaltung finden wir natürlich immer noch in unserer Gesellschaft. Aber die Leute, die heute (oder morgen) SchulleiterInnen werden, sollten genug Erfahrungen mit Menschen mit Migrationshintergrund gemacht haben, dass dieser Umstand bei ihren Personalentscheidungen keine Rolle spielt.
    Bei mir war das so, aber das lag daran, dass ich eben ein geschliffenes Hochdeutsch spreche, in das ich gerne "Antiquismen" einstreue, um eben auch klarzustellen, dass ich deutsch sozialisiert bin. Das führt dann schnell dazu, dass man sich seiner Vorurteile entledigt...

    Finde ich zu pauschal. Es gibt auch Regionen/Kulturkreise der Welt, in denen teilweise menschenverachtende (oft antisemitische, homophobe oder frauenfeindliche) oder zumindest diskriminierende Einstellungen die Normalität sind. In diesen Fällen würde ich eher sagen, dass jemand eine Bereicherung sein kann, weil er ein guter Mensch und eine gute Lehrkraft ist, und das gerade trotz seines Migrationshintergrundes.

    Wenn du damit auch die Annahme der Implikation der kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Migrationshintergrund meinst, dann sehe ich das genauso. Ein Migrationshintergrund sollte nur kein Selbstläufer zur Beurteilung sein, ob jemand eine Bereicherung ist.

    Dann müssen wir aber die Definition von Migrationshintergrund ändern bzw. vorher festlegen. Als Mensch mit Zuwanderungsgeschichte gilt man, wenn ein Elternteil nicht aus Deutschland stammt. Mit dem Kulturkreis hat das dann erst ab dem Zeitpunkt zu tun, wenn man auch in einem anderen Kulturkreis aufgewachsen ist oder mit selbigem dauerhaft verbunden ist.
    Nebenbei: Wäre ich Moslem, hätte ich keine Lust, mich ständig für die Verfehlungen oder die Weltbilder anderer Muslime zu rechtfertigen oder mich immerfort kritisch damit auseinanderzusetzen. Wenn ich als Moslem integriert wäre, würde ich mich freuen, wenn zuerst meine Integrationsleistung irgendwo gewürdigt würde und nicht direkt mit dem Fingere auf meinen angenommenen kulturellen Hintergrund gezeigt würde. Genau solche Haltungen führen nämlich dazu, dass man sich als Mensch mit Migrationshintergrund nicht angenommen fühlt.

    Das Gesetz möchte ich sehen, das EU-Recht umsetzt und es gleichzeitig bricht. Eine interessante Herausforderung für denjenigen, der es formulieren muss!

    Es wird sicherlich nicht gebrochen werden, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Bereich "Normaufwand" eine "kreative Umgestaltung" erfahren wird.

    Und dann noch eine Überlegung am Rande: Der/die langsame KorrektorIn wird ja deshalb weder seine/ihre anderen Aufgaben vernachlässigen können noch Überstunden geltend machen können...

    Die Arbeitszeiterfassung wird künftig durch den Dienstherren, aber natürlich durch aktive Mitarbeit (Ein-/Ausstempeln) der Lehrkräfte , erfolgen müssen. Dafür muss es dann entsprechende Tools geben. Ein "weiter so wie bisher" wird es sicherlich nicht geben.

    Gleichwohl wird der Dienstherr alles daran setzen, eine für ihn nachteiliges Ergebnis durch entsprechende Gesetze so zu drehen, dass weder mehr Personal eingestellt werden müsste noch sonstige Mehrkosten entstehen können. So gesehen wird sich durch das Urteil und dessen Befolgen also wahrscheinlich kaum etwas zum Besseren verändern.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Nein.

    Solange der Deutschlehrer gut Deutsch spricht - und damit meine ich wirklich gut - und sein Fach beherrscht, ist das alles kein Problem.

    Einmal abgesehen davon beträfe dieses Problem nicht nur Deutschlehrer mit Migrationshintergrund sondern alle Lehrkräfte mit Migrationshintergrund.

    Ich habe selbst einen Migrationshintergrund, spreche ein geschliffenes Hochdeutsch und habe nie das Gefühl gehabt, bei der Jobsuche benachteiligt zu werden.

    Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.

    Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.

    Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.

    Wie sieht es aktuell in NRW aus?

    DezernentInnen bei der BR: Meistens RSD(') oder LRSD('), sprich A15 und A16.

    AbteilungsdirektorInnen bei der BR: B2

    Referatsleitungen im Schulministerium: Zu Beginn MinisterialrätInnen mit A16, nach zwei oder drei Jahren dann B2.

    Gruppenleitungen B4, Abteilungsleitungen B6.

    Entweder IST das System hier bereits in Erklärungsnöten, oder aber es regt sich in diesen Höhenlagen niemand über einen zu geringen Abstand auf. Ab A15 habe ich diesbezüglich noch keine Klagen gehört.

    Fünf Euro netto (!) pro Stunde für A16 im Vergleich zu A15 sind für mich allerdings in der Tat in finanzieller Sicht (es gibt genug weitere Gründe dagegen) kein Anreiz, Schulleitung zu machen.

    Kann man die konkrete Übersicht mit den monatlichen Zinsen nicht von der Bank erhalten? Ich hatte das über die gesamte zehnjährige Laufzeit als Komplettübersicht und konnte das dann entsprechend anteilig berechnen. Falls die Zinsen tatsächlich nur einmal zum Zeitpunkt X gezahlt werden sollten, würde ja das Abflussprinzip gelten, und Du könntest den entsprechenden Anteil des Gesamtbetrags nehmen.

    Ich höre aber an dieser Stelle nicht auf mantraartig zu wiederholen, dass ich in einer Situation in der absoluter Lehrermangel herrscht und man alles und mögliche unternimmt um Lehrerstunden zu generieren, in einer Situation in der KollegInnen auf dem Zahnfleisch gehen und ihre Gesundheit aufgrund der mannigfaltigen Belastungen gefährden. In solch einer Situation sollte man sich m.E. im Lehrerkollegium darauf verständigen, auf Klassenfahrten bis zur Besserung der Personallage zu verzichten. Dies wäre mal wirklich ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.

    Wenn ich mich nicht irre, wurde ein solcher Schulkonferenzbeschluss in der Vergangenheit für nichtig erklärt, weil ein Schulkonferenzbeschluss nur Art und Zeitpunkt der Fahrten, nicht aber das Durchführen von Klassenfahrten an sich festlegen kann. Ein Schulkonferenzbeschluss kann keine bestehenden und gültigen Erlasse außer Kraft setzen.

    BASS 2022/2023 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)

    Doch, die Kosten für die Freiplätze werden die Schülerinnen umgelegt, nur nicht transparent. Das Reiseunternehmen verschenkt nichts. In ihrer Kalkulation sind die Kosten umgelegt.

    Richtig - und hier erlaubt das Schulministerium die Annahme von Freiplätzen. Das finde ich extremst heuchlerisch, weil es offensichtlich ist, dass die Freiplätze durch die Beiträge der SchülerInnen subventioniert werden.

    Konkrete Fragen:

    - Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?

    - Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?

    - gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?

    Im Idealfall ziehst Du mit Kenntnisnahme des Votums der Schulleitung den Antrag zurück. Allerdings läuft die Frist dann wieder von vorne.

    Die Anträge müssen jedes Jahr erneut gestellt werden, weil aus dem Nichtstellen im Folgejahr ja nicht geschlossen werden kann, dass Du ja eigentlich doch noch versetzt werden möchtest.

    Taktisch ist deswegen nicht immer günstig, weil dem Votum der SL ja im Anschluss noch das Votum der BR folgt. Insofern hättest Du nach fünf Jahren die erste Hürde genommen - die zweite Hürde ist die viel entscheidendere. Da empfiehlt es sich, ggf. mit dem/der abgebenden wie dem/der aufnehmenden DezernentIn im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die wissen in der Regel, wo Bedarf besteht. Die Personalsachbearbeitung in Dezernat 47 weiß darüber in der Regel auch ganz gut Bescheid. Das wäre dann die niedrigschwelligere Informationsquelle.

    Ich habe da bei meiner Frau und bei mir entsprechende Erfahrungen gemacht und weiß, wovon ich spreche.

    Schiri

    Falls Du Kinder haben solltest, gäbe es noch weitere Alternativen.

    Freiplätze werden über höhere Kosten für die einzelnen SchülerInnen gegenfinanziert. Es gibt Unternehmen, die vor der Buchung explizit danach fragen, ob Freiplätze gewünscht sind. Ich habe die im Vorfeld der Buchung immer abgelehnt, so dass die Kosten auf alle Teilnehmenden (inkl. Lehrkräfte) umgelegt wurden. Im Anschluss daran wurde ein Antrag auf Erstattung der Reisekosten gestellt und das Geld relativ zeitnah erstattet.

    Auf diese Weise kann man sich eine Menge Probleme vom Hals halten.

    Wegen der Zinsen:

    500 Euro ausgelegt bei fiktiven 2% Zinsen wären 10 Euro Zinsen im Jahr. Im worst case habe ich das dann von der Anzahlung bis zur Erstattung an "Zinsverlust" - aber nur dann, wenn ich das Geld angelegt und nicht auf dem Girokonto gehabt hätte und mich von meinem Festgeld oder sonstiger Anlage bedient hätte.

    Es darf sich nun jeder selbst überlegen, ob eine solche Rechnung wie oben suggeriert, nicht doch zu sehr am Prinzip an sich klebt.

    Der Gesetzgeber wird eine Regelung anstreben, die die bisherigen Bedingungen weitgehend unangetastet lässt. Alles andere würde zusätzliches Geld und Personal kosten. Ersteres will man nicht ausgeben, Letzteres steht nicht zur Verfügung.

    Ich gehe davon aus, dass man für einzelne Tätigkeiten eine lächerlich geringe pauschale Arbeitszeit im Rahmen eines Gesamtkatalogs ansetzt, die die Arbeitszeit in den "erlaubten" Bereich drückt und so fern von der Realität ist wie Proxima Centauri von der Erde.

    Gleichwohl muss man sich dann fragen, wie man mit Lehrkräften umgeht, die ihre Arbeitszeit regelmäßig unterschreiten und womöglich auch nicht bereit sind, mehr Aufgaben zu übernehmen.

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