Beiträge von Bolzbold

    Das Timing könnte nicht schlechter sein. Eine Woche VOR den Ferien können Masken weggelassen werden. Dann sind zwei Wochen Ferien und "der Deutsche wird doch mal in Urlaub fahren dürfen." Danach beginnen die Abiturprüfungen. Ich bin gespannt, wie viele SchülerInnen dann coronabedingt nicht mitschreiben können - und wie sich NRW-Lehrerin dann freuen wird, dass wir ja alle ein Leben in Freiheit und ohne Maske genießen können.

    Ich behaupte einmal, dass in der Regel ALLE A14-Stellen an Gymnasien für interne Kandidaten ausgeschrieben sind - das erkennt man ganz oft am Ausschreibungstext bzw. der Tätigkeit. Insofern kann man sich eigentlich dieses Gespräch auch sparen - es sei denn, man hat geeignete Fächer. Da würde es dann natürlich Sinn ergeben, mit der Schulleitung zu sprechen. Mit Musik sollte das in vielen Fällen sogar eher günstig sein.

    Generell kann man sich natürlich auf die A14-Stellen bewerben und muss sich dann im Revisionsverfahren durchsetzen - indem man die bessere Note hat. Bei einer solchen externen Kandidatur muss einem klar sein, dass man in der Regel dem internen Kandidaten die Stelle weggenommen hat und entsprechende Solidarität innerhalb des Kollegiums besteht - Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder.

    Ein anderer "Trick", um sich eine Versetzung zu ermöglichen, ist, während einer Elternzeit umzuziehen und dann bei Rückkehr im Rahmen einer wohnortnahen Unterbringung nach Rücksprache mit einer aufnahmebereiten Wunschschule an eben diese Schule zu kommen.

    kurze Info:

    Am Ricarda Huch Gymnasium in Hagen/Westfalen z.B. wird Psychologie neben den Oberstufenkursen auch im Wahlpflichtbereich in den Klassen 8 und 9 angeboten und der Bedarf mit zwei KuK gedeckt.

    https://rhgym-hagen.de/unterricht/ges…ten/psychologie

    Ergänzend nach einem Blick in die offizielle Schulstatistik aus dem Schuljahr 2020/2021 scheint mir dies eine der wenigen Ausnahmen zu sein. Im WP-Bereich ist da ja einiges möglich, aber die Schulen, die Psychologie im WP Bereich ab Klasse 8 bzw. künftig 9 anbieten, dürften an einer Hand abzählbar sein (ca. 160 SchülerInnen aus insgesamt rund 4.600).

    Quelle: https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…antita_2020.pdf

    Ja, wegen der RS-Fehler: Erstens gehen die Texte heute viel schneller raus als früher und zweitens wird die Rechtschreibleistung der Menschen immer schlechter (da sie weniger lesen, schreiben). Da hast du vermutlich recht (da habe ich aber noch nicht aufgepasst und v.a. kann ich es nicht mit von vor 40 Jahren vergleichen, habe da keine Zeitungen mehr).

    Was auch daran liegt, dass Word und Co. ja die allermeisten falsch geschriebenen markieren und dies suggeriert, man müsse selbst keine Rechtschreibregeln mehr kennen. Das Ganze dürfte sich bei den heutigen Handschriften ähnlich zeigen. Vor der flächendeckenden Nutzung von PCs hat man eben von Hand geschrieben - seitdem eben deutlich weniger. Ich merke das, wenn ich mehr als eine halbe Seite am Stück schreiben muss. Selbst im Studium ging das in den Examensklausuren noch problemlos. Heute fühle ich mich da deutlich eingerostet.

    Wenn gefühlt 100 von 150 Millionen Russen stramm hinter Putin stehen, sind die nicht alle dumm und haben keine Zugänge zu den internationalen Nachrichten. Da gibt es zusätzlich zum gelenkten Staatsfernsehen noch eine andere Sicht auf den Konflikt.

    Das ist richtig - und das hat auch niemand abgestritten. Ich habe mich ja auch selbst bemüht, hier ein wenig auch die andere Seite zu betrachten. Die Frage ist nur, ob und inwieweit andere Betrachtungsweisen bei "den Russen" greifen, oder ob das nostalgische Gefühl des einstigen Supermachtstatus' hier treibende Kraft ist.

    Richtig ist auch, dass man den ungerechtfertigten Angriff auf den Irak, sowie die Verantwortlichen für die Foltergefängnisse hätte bestrafen müssen. Da das die verantwortlichen Länder selbstredend nicht selbst tun wollten, hätte es einer übergeordneten Institution bedurft, die die Legitimation, aber eben auch die Macht dazu gehabt hätte. Die gibt es aber nicht - und das war bei der Gründung der UNO auch ganz bewusst so gewollt. Wer Macht hat, hat bzw. verschafft sich Recht. Das war immer so und das wird immer so bleiben.


    Zitat Wikipedia:
    "Das Veto-System wurde eingerichtet, um die Interessen der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen, die siegreich aus dem
    Zweiten Weltkrieg hervorgegangen waren, zu schützen. Fünf Staaten sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrates und haben dieses Recht:[2][3]"

    (Am Rande: In der Tat gehört die UNO dringend reformiert, denn es kann nicht sein, dass die Machtverteilung in der UNO exklusiv durch den Zweiten Weltkrieg geprägt bleibt. Russland hat 144 Millionen EinwohnerInnen, Frankreich und Großbritannien kommen zusammen auf etwa dieselbe Zahl. Die USA haben 331 Millionen EinwohnerInnen. Indonesien, Brasilien, Pakistan, Bangladesch und Nigeria kommen zusammen auf über eine Milliarde Menschen - und haben doch in dieser Welt nichts zu melden. Dass Frankreich und Großbritannien jeweils ein Veto-Recht haben, ist wie auch das Veto-Prinzip als solches, ein Anachronismus.)

    Wichtig ist, dass es ein funktionierendes zeitökonomisches Gesamtsystem in der Schule gibt. Ob das zwei, drei oder vier Kopierer sind (kosten pro Stück in der Regel so viel wie ein Kleinwagen), zentral administrierte und funktionsfähige und benutzbare Tablets oder was auch immer, ist letztlich egal. Ich bin gespannt, was ich bei meiner Rückkehr in den Schuldienst eines Tages vor Ort antreffen werde.

    Was den Erziehungsauftrag gegenüber den jungen Menschen anbetrifft, so muss halt das eine zum anderen passen. Man kann ihnen nicht das Recht einräumen, Klausuren zu wählen, wenn sie mit der daraus entstehenden Verantwortung nicht umgehen können. Die POen sagen, sie seien reif dafür.

    Das mag Dein Konzept von Recht und Verantwortung sein. Die Rechtstheorie ist hier aber eine andere.

    Im Falle der APO-GOSt greift einerseits ein Verantwortungsanspruch an die SchülerInnen im Rahmen ihrer Wahlen (die aber vor dem Hintergrund der Belegungsverpflichtungen gar nicht so viel Verantwortung einfordern), andererseits aber auch ein umfassender (pädagogischer) Begleitanspruch, wie man aus § 5 Abs. 1 und 2 deutlich herauslesen kann.

    Dann ist da natürlich auch noch die Rolle der Eltern einzubeziehen - bis die SchülerInnen 18 sind, müssen die Eltern die Wahlbögen mitunterschreiben. Beratungsgespräche finden da in der Regel auch im Beisein der Eltern statt, oder es wird ein schriftliches Beratungsprotokoll mitgegeben, das die Eltern unterschreiben müssen.

    Hast Du eigentlich selbst Kinder?
    Ich glaube, wenn man selbst Vater oder Mutter ist, dann relativieren sich viele ursprünglich eher resolute Positionen, weil man merkt, dass Rechte und Pflichten bzw. Verantwortung nicht in diesem von Dir angeführten Dualismus funktionieren.

    es hängt von der Perspektive ab.

    WENN ich davon ausgehe, dass SuS auf dieser Ebene mündig und selbstverantwortlich sind (wovon wir in der Oberstufe ausgehen müssten), dann darf dieser Fehler mehr Konsequenzen haben (darüber scheiden sich die Wege) als nur ‚ups, dann schreibst du halt nach‘.

    Es ist auch nur ein Fehler, wenn ich mein Konto überziehe, dann bezahle ich Strafgebühren. Wenn ich zu schnell fahre, gibt es auch Ärger, usw…

    Und die Beispiele SIND aus dem Alltag der Altersgruppe.

    Und genau diese Perspektive halte ich für problematisch. Im G8 Bildungsgang sind die SchülerInnen der EPh 15 oder 16 Jahre alt. Wollen wir jetzt die Begriffe "mündig" und "selbstverantwortlich" so hoch hängen und sie quasi verabsolutieren, um dann ähnlich "absolute" Sanktionen zu verhängen?

    Wir haben auch in der Oberstufe noch einen Erziehungsauftrag - und in der Einführungsphase kann man da durchaus nachsichtiger sein als beispielsweise in der Q2. Und wie sähe denn außer einem "bitte achte künftig auf die korrekt geführten Kurslisten" die "Sanktion" bei der Lehrkraft aus? Müsste man da nicht im Grunde strengere Maßstäbe anlegen als bei dem/der SchülerIn?

    Müsste man, wenn man dem "Hardliner-Ansatz" folgt, dann nicht jedem User und jeder Userin hier in diesem Forum in den Allerwertesten treten, wenn er/sie nicht dazu in der Lage ist, die für sein/ihr Bundesland geltende Rechtslage als studierte/r AkademikerIn selbstständig zu recherchieren?

    Mag ja sein, dass das der politische Wille ist und das auch so in Gesetze und Vorschriften gegossen ist. Erschreckt bin ich von der Selbstverständlichkeit, als die sich diese Absurdität in den Köpfen einiger manifestiert. Die Rechtslage zwingt uns dazu, uns verarschen zu lassen.

    Ich habe in meinen 14 Jahren an der Front keinen solchen Fall gehabt - vielleicht auch deswegen, weil sowohl die Oberstufenleitung als auch ich als Fachlehrer und später Stufenberater sehr akribisch waren, was die Kontrolle der Listen betraf.

    Aus Einzelfällen vermag ich weder eine Absurdität der Rechtslage noch einen Zwang sich verarschen zu lassen herzuleiten.

    Prüfungsordnungen sind dazu da, eine für alle gleichermaßen geltende, verlässliche und verbindliche Grundlage für den Bildungsgang und seinen Abschluss zu liefern. Dass einzelne Bestimmungen durch SchülerInnen, die meinen, besonders schlau zu sein, unterlaufen werden, liegt in der Natur einer jeden Regelung und eines jeden Gesetzes bzw. es scheint die Natur des Menschen zu sein, sich dann nicht daran zu halten, wenn es einem einen Vorteil verspricht.

    Macht aber Eindruck!:engel:

    Aus eigener Erfahrung: Ja und nein.

    Ich hatte mich seinerzeit für eine Stelle in einem anderen Bereich der Schulbehörde fachlich sehr fundiert vorbereitet und konnte das im Bewerbungsgespräch auch frei vortragen. Das hat man mir tatsächlich als "auswendig gelernt" unterschwellig "krumm genommen", wie ich nachher aus inoffizieller Quelle erfahren habe. Gut, ich habe die andere Stelle bekommen, die mir ohnehin fachlich mehr zusagte, insofern war das dann egal.

    Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?

    Oder hat er unentschuldigt (da nicht krank und nicht beurlaubt) gefehlt?

    LG DFU

    An einer früheren Schule gab es einmal den Fall, dass ein Fachlehrer und auch der Schüler selbst vergessen haben, dass der Knabe eine Schriftlichkeit in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach abdecken muss (bzw. der Fachlehrer hat seine Kursliste nicht richtig gelesen). Es kam raus, weil am Halbjahresende damals noch nicht Notendateien abgegeben wurden, sondern Kopien der Kurslisten mit allen Einzelnoten.

    Das ist der Ausgangsfall.

    Die Schule trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung - das Fehlen in der Klausur geht somit nicht exklusiv auf die Kappe des/der SchülerIn.

    Ich würde versuchen, ein Vorgespräch mit dem Herrn oder der Herrin des Verfahrens (Schulamt?) zu führen.

    Wenn es um den Primarbereich geht, würde ich tippen: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule sollte man auf jeden Fall "draufhaben".

    Das stimmt. Ergänzend dazu ggf. das Thema individuelle Förderung, AO-SF-Verfahren, Umgang mit LRS, Beratungen der Eltern zur Wahl der Schulform in Klasse 4. Ggf. auch ein Blick in die ADO zu den Aufgaben der Lehrkräfte. Ggf. auch ein Blick ins Schulgesetz hinsichtlich der Mitwirkungsgremien an der Grundschule.

    Das muss man nicht alles auswendig draufhaben, aber man muss wissen, wie Grundschule als Institution funktioniert.

    Bei der Bewertung eines solchen Falls im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens wird an die Schule und deren korrektes Arbeiten ein höherer Maßstab angelegt als bei SchülerInnen. Das ist auch gut so. Studierfähigkeit und Selbstständigkeit stehen in der Tat als langfristige Lernziele am Ende der gymnasialen Oberstufe. Dieser Maßstab wiegt dann aber bei der Lehrkraft und der Oberstufenleitung gleichsam schwerer als bei dem/der SchülerIn. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass die BR in diesem Fall einem Widerspruch stattgeben würde.

    Dazu muss aber doch der Lernende erst mal deutlich machen, dass es einen Grund gab, der das Anrecht auf einen weiteren Termin auch begründet.

    Formal reicht es, wenn der/die Lernende die Fehlzeit glaubwürdig entschuldigt - z.B. aus Krankheitsgründen. Diese Pflicht hat der/die Lernende unabhängig davon, ob an dem fraglichen Tag eine Klausur geschrieben wurde oder nicht und ist Teil der allgemeinen Pflichten im Rahmen der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen nach § 43 Abs. 2 SchulG NRW

    Solange mir die Maskenfetischisten eine Erklärung schuldig bleiben, wie sie sich die Zukunft vorstellen (= weitere Mutationen des Virus, Virus bleibt), solange Rolle ich über Corona-Deutschland weiter mit den Augen und freue mich, dass die Regierung in SH den Kurs recht entschlossen ändert.

    Und sein, Maske 4 ever ist keine sinnvolle Idee.

    Ich finde den Begriff "Maskenfetischisten" unpassend und herabwürdigend.

    Aber muss sich die Lehrkraft um den Nachschreibtermin kümmern? Hat sich der Schüler gemeldet und nachgefragt? In der ADO steht nicht, dass man den Lernenden bei nicht erbrachten Leistungen hinterher laufen muss.

    Das könnte man auch über die ADO herleiten. Aussagekräftiger und eindeutiger ist aber VV 14.6.2 zu § 14 APO-GOSt.

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Quelle: BASS 2021/2022 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Da kann sich die Schule nicht rausreden und das auf den/die SchülerIn abwälzen.

    Also ich überprüfe bei der ersten Klausur bzw. immer zu Beginn eines Halbjahres, ob die SuS noch Klausuren schreiben - das ist im Grundkursbereich abseits von D/M/FS ja nicht selbstverständlich. Damit bin ich auf der sicheren Seite.

    Wenn das beispielsweise im Falle des TE nicht erfolgt ist, dann kann man das als Beratungsdefizit auslegen, das nicht zu Lasten des Schülers geht. Wenn das hingegen ein Kernfach war, sieht es für den/die SchülerIn schon anders aus. Da kann man sich dann natürlich nicht mehr herausreden. Wenn die Lehrkraft aber versäumt hat, den/die SchülerIn als NachschreiberIn anzugeben, ist es erneut ein Versäumnis der Schule.

    Die BR schaut da schon genau hin, wenn ihr so etwas zu Ohren kommt - und wenn da grundsätzlich ein Versäumnis auf Seiten der Schule gesehen werden kann, wir da auch im Sinne des Schülers oder der Schülerin entschieden.

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