Die §§44-50 gelten zum Teil auch in diesem Schuljahr, zum Teil wurden sie verändert. Eine Fortschreibung der Kursabschlussnoten aus dem ersten Halbjahr wird es nicht mehr geben. Die Änderungsverordnung befindet sich gerade im parlamentarischen Zustimmungsprozess und wird vermutlich am 30. April vom Ausschuss für Schule und Bildung abgesegnet.
Bei Wiederholungen wird es so sein, dass die erste Wiederholung regulär auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Wie dann im Falle einer weiteren notwendigen Wiederholung umgegangen wird, gibt die Änderungsverordnung nicht her. Da die Ministerin sich hier ja deutlich geäußert hat ("Nichtanrechnung"), gehe ich davon aus, dass hier irgendeine Regelung gefunden wird. Daher ist aller Voraussicht nach auch eine zweite Wiederholung möglich. Eine pauschale Nichtanrechnung dieses Schuljahres sieht die Verordnungsänderung nicht vor.
Die Frage ob Versetzung oder Wiederholung ist eine Frage für die Beratungslehrkraft. Angesichts dieses verkorksten Schuljahres würde ich wohl zur Wiederholung raten und im Notfall dann eine zweite Wiederholung beantragen. Bei langfristig Erkrankten ist die Erkrankung auch ein Grund, um die Höchstverweildauer zu verlängern. Hauptziel sollte die Genesung sein, bevor man sich über die Schullaufbahn Gedanken macht - für die Schullaufbahn finden sich in der Regel Lösungen.
Beiträge von Bolzbold
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Richtig - zumindest in der Sek I und in der EPh.
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Doch. Die SchülerInnen dürfen beim ersten Mal am Nachschreibetermin einer jeden Klausur teilnehmen - bei weiterer Test- oder Maskenverweigerung gibt es dann ein ungenügend - so die Empfehlung.
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Bei normal vernunftbegabten Menschen mag das in der Tat eine gute Idee sein. Ich könnte mir vorstellen, dass das in diesem Fall wenig erfolgversprechend ist, da dieses Verhalten ja offenbar mittlerweile gut eingeübt ist.
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Wen es interessiert und wer Zeit hat: Gerade läuft der ASB im Livestream. Sehr unterhaltsam...
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Ich schließe mich Fossi an und rege ferner an, sich über die Einstellungsmodalitäten zu informieren. Nach Reisekrankheit wird normalerweise nicht gefragt - daraus wird einem auch später kein Strick gedreht.
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Es kann auch sein, dass man sich beim Datum schlichtweg vertan hat.
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Da müsste man sich den genauen Wortlaut des Erlasses in Verbindung mit der APO-BK ansehen. Das kann mir letztlich aber auch Wurscht sein, weil es nicht meine Schulform ist und meine Expertise anders gelagert ist.
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Das wird in diesem Schuljahr klappen. Sofern eine Wiederholung im späteren Verlauf notwendig sein sollte, kann es sein, dass dann wieder die Bezirksregierung über die Verlängerung entscheidet.
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Das kommt auf Angebot und Nachfrage an. Ohne Anmeldung hätten wir zehn oder mehr Haushaltshilfen einstellen können. Mit Anmeldung wollte das nur eine - aber die ist soweit in Ordnung, liebt unsere Kinder heiß und innig, und ist mit 10 Euro netto zufrieden. Wir haben sie seit vier Jahren. (OK, allmählich wird es mal Zeit für eine Gehaltserhöhung...)
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@ O. Meier
Interessant wird sein, wie das konkret gehen soll. Die APOs sehen die Möglichkeit der Nichtanrechnung nicht vor. Die Änderungsverordnung wird hoffentlich am Mittwoch im ASB abgesegnet. -
Das sind in der Regel unveröffentlichte Runderlasse.
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Früher oder später kommen wie auch immer geartete Prüfungen. Solange es die gibt, wird es auch entsprechende Fragen geben. Alles andere ist letztlich nur Kosmetik.
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Also bei 165 wäre in NRW auch wieder fast flächendeckend Distanzunterricht angesagt.
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Okay, dann ist das formal so. Wenn jetzt aber jemand den Test verweigert, deswegen fehlt (das müsste ja gehen), bei den Klausuren antritt und dort seine Leistung erbringt, bewegt sich derjenige aber doch trotzdem im legalen Rahmen - oder nicht?
Dass es Schulen gibt, die die Q1 tatsächlich nicht teilen, war mir nicht bewusst. Bei uns sind die im Wechselmodell und da würde ich wenig Probleme sehen, einen Schüler einfach komplett online mit Material zu versorgen.
Jein. In Bezug auf die Klausuren ja - in Bezug auf die sonstige Mitarbeit gehe ich davon aus, dass da noch Vorgaben vom MSB kommen.
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Erwünschtes oder unerwünschtes Verhalten ist nicht in jedem Fall auf (nicht) erfolgte erfolgreiche (oder -lose) Erziehungsbemühungen seitens des Elternhauses oder der Schule zurückzuführen. Ich merke das gerade an meinem bald 13jährigen Pubertier. Da spielen Trotz, "Männlichkeit", "ich lasse mir von den Alten nichts sagen" und "ich möchte selbst gegen die Betonmauer fahren und sehen, ob es weh tut" eine Rolle.
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Hätte ich Kinder, würden die momentan grantiert auch keinen Fuß in eine Schule setzen. Wobei Q1 natürlich wirklich sehr sehr ungünstige Voraussetzungen hat.. da aber doch ohnehin immer eine Teilgruppe in Distanz ist, müsste es doch gehen, dass auch Q1 Schülern einfach jede Woche das entsprechende Material bereitgestellt wird und sie von zu Hause lernen können?
Die vollständige Beschulung auf Distanz hat das MSB für die Abschlussklassen untersagt. Da die Q1 aufgrund der Wertung in Block I formal nun auch zu den Abschlussklassen zählt, gilt das auch für diesen Jahrgang.
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Das ist eine grundsätzliche Lektion, die man als Lehrkraft früher oder später lernen sollte. Man kann nicht alles sehen, verhindern, verbieten, verbessern. Man muss sich folglich überlegen, wo pädagogisches Einwirken wirklich erforderlich ist und wo nicht. Das spart Energie und lässt einen nicht eines Tages völlig desillusioniert zurück.
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Die NRW-Landesregierung hat sich total verrannt in diese Schulöffnung um (fast) jeden Preis.
Gleichwohl haben wir auf der einen Seite grottenschlechten Distanzunterricht mit entsprechend bescheiden agierenden Lehrkräften, Verwahrlosung und Lerndefiziten - und eben funktionierenden Distanzunterricht mit engagierten Lehrkräften und Schülern, die davon ungemein profitieren.
Hinzu kommt wie zu erwarten war die Entwicklung der Infektionszahlen.
Den Karren bekommt man leider nicht mehr aus dem Dreck gefahren. Die Planlosigkeit und die Hoffnung auf politischen Bodengewinn findet man ja bei den Regierungsparteien wie bei der Opposition. Ginge es nur danach, müsste ich zum konsequenten Nichtwähler werden.
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