Beiträge von Bolzbold

    Richtig ist, dass man ein Risiko eingehen kann, obwohl man das andere nicht einzugehen bereit ist. Aber darum geht es auch nicht. esbgeht darum, dass man in beiden Fällen die Risikoabwägung so hinbiegt, dass es passt, weil man halt gerne Auto fährt aber impfen doof findet.

    Das ist in der Tat der springende Punkt. Das passt auch gut zu dem Phänomen, dass es Menschen gibt, die das Recht auf eine eigene Meinung hochhalten und dabei aber eigentlich ein Recht die unwidersprochene eigene Meinung oder ein Recht auf eigene Fakten meinen.

    Und wer mit historischen Aspekten aus vorherigen Jahrhunderten Argumentiert ist für mich irgendwo in der gesellschaftlichen Entwicklung stehen geblieben.

    Was nicht heißt, dass es manchmal gut wäre, wenn man Lehrkräften wieder etwas mehr Respekt zukommen lassen würde.

    Dieses Phänomen - in beide Richtungen - trifft man sowohl bei den LehrerInnen als auch bei den Nicht-LehrerInnen an.

    Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie andere Menschen vom Sozialstatus und dem sich daraus mitunter ergebenden Standesdünkel (der auch in beide Richtungen funktioniert) ab. Hierbei kommt es den Lehrkräften gegenüber einerseits zu versuchten Abwertungen ihres Status', indem man die Pauschalurteile und Stammtischparolen artig skandiert. Andererseits konnte ich beobachten, dass Menschen sich für ihre eigene Schulzeit und ihre Leistungen rechtfertigen - vorzugsweise in den Fächern, die der/die GesprächspartnerIn unterrichtet.

    Ein Vergleich zwischen Berufsgruppen und dem zugeschriebenen oder wahrgenommenen oder sich angemaßten Sozialstatus ist auch immer eine Frage des Respekts und der Ausstrahlung bzw. mittelbar der natürlichen Autorität, die der/die GesprächspartnerIn wahrnimmt.

    (Ich ertappe mich dabei, dass ich als halbwegs frischgebackener A15er mitunter einen kleinen Standesdünkel als "Studiendirektor" entwickle, weiß aber sehr wohl, dass ich bei Rückkehr in den Schuldienst insbesondere in meinem Kerngeschäft des Unterrichtens, nichts besseres oder schlechteres bin als ein/e A13erIn. Dort mache ich dieselbe Arbeit mit im Wesentlichen derselben Qualifikation.

    In der Behörde bin ich wiederum vom Status her ein Zwitter. Als pädagogischer Mitarbeiter habe ich weder Personalverantwortung, noch großartig Entscheidungsbefugnis und erst recht keine Weisungsbefugnis. Somit bin ich dort ein ganz kleines Rädchen. Von der Besoldungsgruppe her bin ich aber ReferentInnen gleichgestellt.
    Mit der Rückkehr in den Schuldienst würde ich wohl irgendeine Fachkoordination übernehmen, in der ich durchaus in Absprache mit der Schulleitung Entscheidungs- und Weisungsbefugnis bekommen kann. Als dann Mitglied der ESL-Runde könnte ich mir dann einbilden, etwas Besonderes zu sein. Sobald ich dann aber einen Klassenraum betrete, weiß ich wieder, was bzw. wer man wirklich ist. Lehrkraft.)

    Quelle? Du meinst bestimmt, dass man einen höheren Lebensstandard hat, den man sich auch leisten kann, aber nicht muss. Oder warum hast du als Lehrer mehr Ausgaben als die E6-Sekretärin? Weil du in einem Haus leben musst und sie in einer Wohnung? Weil du häufiger in den Urlaub fahren musst als sie? Weil du ein fettes Auto braucht und sie das Fahrrad nimmt? Weil du Gourmet-Essen brauchst und sie sich mit Aldi-Essen zufrieden gibt?

    Solche Beiträge erinnern mich immer an Reiche, die sich über die zu hohen Spritpreise beschweren und zugleich die fettesten/spritfressensten Autos fahren, die man so findet.

    Wenn man calmacs Aussage nur als Feststellung betrachtet, dann trifft sie in der Tat zu. Der Lebensstandard orientiert sich auch - sicherlich aber nicht ausschließlich - am Einkommen. Daran ist auch erst einmal nichts verwerflich.

    Die E6-Sekretärin KANN sich nicht mehr leisten, also lebt sie vermutlich in einer Wohnung, kauft im Discounter ein und fährt nicht dreimal im Jahr in Urlaub.

    Der A13-A16 Unterrichtsbeamte kann sich mehr leisten - und es ist wie erwähnt nicht verwerflich, dies auch entsprechend zu tun. Es ist ebenso wenig per se verwerflich, seine unter anderem durch Bildung und Beruf erworbene soziale Stellung mit einem entsprechenden Lebensstandard zu leben. An der GleichWERTIGKEIT der Menschen ändert sich dadurch ja nichts,

    Ich schließe mich praktisch allen VorschreiberInnen an, hätte aber auch eine Frage:

    Ihr schreibt, die Note für die (nicht geschriebene) Klassenarbeit hätte vor Gericht keinen Bestand. Ist die denn überhaupt anfechtbar? Ich dachte immer (und meine, das sogar hier im Forum gelernt zu haben), dass nur Zeugnisnoten überhaupt gerichtlich anfechtbar seien, weil nur die Bildung dieser ein Verwaltungsakt ist.

    Dass das in diesem Fall auf's selbe rausläuft ist mir klar, es liest sich hier für mich aber so, als ob allgemein Einzelnoten anfechtbar sind.

    Einzelnoten in Form von Fachnoten sind dann anfechtbar, wenn sie zu dem Verwaltungsakt beitragen.

    Diese Formulierung die Note für die Klassenarbeit hätte vor Gericht keinen Bestand, ist somit nicht ganz zutreffend.

    Korrekterweise müsste es heißen: Die Nichtversetzung auf der Basis der Fachnote, die wiederum anteilig auf der nicht geschriebenen Klassenarbeit basiert, hat keinen Bestand. Daher würde sich der Widerspruch im Vorfeld der verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung primär gegen die Nichtversetzung mit der Begründung der formal inkorrekten Bildung der Zeugnisnote in Fach X richten.

    Man kann sich aus Prinzip oder aus Gründen der Gerechtigkeit aufregen. Bitteschön.

    Ich arbeite mit Sicherheit nicht (mehr bzw. entgegen meiner Gesundheit) für strahlende Kinderaugen. Ich arbeite nicht mehr für eine diffuse Perspektive, die mir meine Schulleitung unverbindlich anbietet. Ich arbeite, weil ich mir diesen Beruf ausgesucht habe, weil er für mich sinnstiftend ist und - wie alle Arbeitenden - damit ich ein Auskommen habe.

    Aus den oben genannten Gründen Prinzip und Gerechtigkeit könnte man sich nun über die faktische Gehaltskürzung aufregen. Ich lasse es aber sein, weil ich persönlich trotzdem ein gutes Auskommen habe und schlimmstenfalls eben ein paar Euro monatlich weniger sparen kann. Gerne nehme ich daran Anteil, wenn Menschen aufgrund der Inflation und der zu geringen Gehaltssteigerung dadurch tatsächlich ein nicht ausreichendes Auskommen haben und damit ihre Raten nicht bedienen können oder auf essenzielle Dinge womöglich verzichten müssen. (Der SUV oder der Ägyptenurlaub zählen für mich nicht dazu.) Ich bin auch gerne solidarisch mit den angestellten Lehrkräften, gönne jeder Grundschullehrkraft oder Sek-I Lehrkraft ihr A13 - was in NRW aber vermutlich nie kommen wird.
    Man braucht mir gegenwärtig nicht mehr Geld zu bezahlen.

    Worüber ich mich jedoch ärgere, obwohl ich das seit drei Jahren nur aus der Ferne beobachte, sind nach wie vor die Arbeitsbedingungen vor Ort und die funktionale, systematische Blind- und Taubheit der kommunalen Träger wie der Bildungspolitik gleich welcher politischer Farbe in Bezug auf die Dinge, die offensichtlich nicht funktionieren - und die eklatante Schwachstelle des Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich Bildung. DAS sind Dinge, an denen ich phasenweise verzweifeln könnte, weil ich so viel Inkompetenz, Phrasendrescherei und politischen Opportunismus einfach nicht mehr nachvollziehen kann.
    (Und ja, hier wäre es sicherlich gut, wenn es keine BerufspolitikerInnen mehr gäbe.)

    Also gerade zu Coronazeiten haben wir Beamten und auch die Angestellten im ÖD doch gemerkt, wie gut es uns geht. Keine Existenzängste, keine Kündigungen, regelmäßiger Gehaltseingang. Das ist fernab der Gerechtigkeitsfrage zu Einkommenserhöhungen in anderen Branchen in meinen Augen ein nicht zu verachtendes Pfund.

    Zu § 7 NVO BW wurde ja schon etwas gesagt. § 8 enthält hingegen folgende Sonderfälle:

    (4) Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.

    (5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.

    Also vielleicht sollte man die NVO immer erst einmal komplett lesen, sie verstehen und danach handeln, bevor man sich in Unkenntnis oder Ignoranz derselben auf ganz dünnes Eis begibt. Nicht ausreichende Noten wegen formaler Fristversäumnisse sind immer ganz ganz unglücklich. Letztlich geht es doch um die Fortsetzung der Schullaufbahn (zumindest, wenn es im zweiten Halbjahr oder in der Oberstufe vorkäme).

    Da muss man schon sehr genau begründen, warum man mit so einem Vorgehen die Schullaufbahn des Schülers massiv beeinflusst. So der schulfachliche und schulrechtliche Tenor, den ich im Rahmen meiner Tätigkeit mitbekommen habe.

    Liebe Studierenden,

    ich habe Eure Umfrage freigeschaltet und auch schon selbst daran teilgenommen.

    Leider habe ich mit dieser Aussage hier ein ganz, ganz großes Problem:

    Die Digitalisierung würde an dieser Stelle als Beispiel eine Vielzahl von Analysemöglichkeiten (z.B. individuelle, fächerübergreifende Entwicklung mit Stärken und Schwächen, schwierigsten (klassenübergreifenden) Themen etc.) bieten, welche sich mit einer flexiblen (orts- und zeitunabhängigen) Korrektur für die Lehrkraft verbinden würde.

    Das ist in meinen Augen so weit wir nur irgend möglich von der schulischen Realität und den schulrechtlichen Vorgaben entfernt, dass ich mich frage, wie es um den Informationsstand der Verfasser der Studie steht, was Klausuren und deren Korrektur tatsächlich bedeuten.

    Der Familienzuschlag hat sich Brutto um ca. 400 Euro erhöht. Daher auch die saftige Nachzahlung für dieses Jahr. (Hätte ich brav in den letzten Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt, wäre es eine fünfstellige (!) Summe geworden... Aber gut, wir nagen auch so nicht am Hungertuch.)

    Die 400,- Euro Erhöhung pro Monat (abzüglich Steuern!) gelten (und bleiben) ab sofort.

    Da der Hausmeister über die Stadt angestellt ist, hat er gewissermaßen eine Sonderrolle. Jede Lehrkraft, die sich hier verweigert, dürfte mittelfristig disziplinarische Konsequenzen zu spüren bekommen.

    Hier hilft nur ein umgehender Anruf bei der zuständigen Personalsachbearbeitung. Dann weiß Deine Frau recht schnell, woran sie ist.

    PS: Nur am Rande: Solltest Du keine Lehrkraft sein oder auf dem Weg, eine solche zu werden, bist Du eigentlich leider nicht schreibberechtigt.

    <Mod-Modus>

    Lieber Horst,

    ich finde Deine Wortwahl und Deinen Diskussionsstil ziemlich unangemessen und würde mich freuen, wenn Du Dich ein wenig mäßigen könntest.

    Ich finde es mittlerweile erschreckend was ich hier lese. Impfung ist und bleibt erst einmal eine individuelle Entscheidung. Keiner hat das Recht andere bzgl. des Impfstatus zu verurteilen.

    Man ist auch nicht gleich ein Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner oder unverantwortliches A*loch, nur weil man sich nicht impfen lässt. Jeder mag da so seine Gründe haben, die man respektieren muss. Auch das muss man in einem Rechtsstaat und in einer demokratischen Ordnung dulden.

    Sonst sind wir nicht besser als jene Staaten, die wir als unzivilisiert abwerten.

    [...]
    Peinlich seid ihr!

    In der Krise zeigt sich, wie sehr es in einer offenen Gesellschaft wie der deutschen auf die Kategorie der Selbstverpflichtung ankommt, Verantwortung zu übernehmen. Da steht jeder für jeden in der Pflicht. Der Antwort auf die Frage, wie wir gemeinsam leben wollen, kann sich der Einzelne nicht entziehen.


    Zitat aus einem Artikel der Rheinischen Post vom 21. November 2021.


    Der Artikel verweist außerdem auf die "unzivilisierten" Staaten wie Japan, Südkorea und Singapur, in denen Selbstverpflichtung zum Schutz von sich selbst und anderen völlig selbstverständlich ist. Und nein, es ist kein Recht und nicht Teil der individuellen Freiheit, durch sein eigenes Verhalten andere Menschen zu gefährden.

    Wie lautet Deine Antwort auf die Frage, die in dem Zitat aufgeworfen wird?

    @karuna

    Ja, das ist einerseits richtig. Wenn ich aber jetzt in diesem Moment die Stelle dringend besetzen muss und ich mehrere geeignete Kandidatinnen habe, dann wird es schwierig zu begründen, warum die Schule (SchülerInnen, Lehrkräfte, Eltern) bitte noch die Elternzeit abwarten mögen, damit genau diese schwangere Kandidatin zum Zuge kommt.

    Die Folgen dieser hehren Einstellung müssten je nach Personalsituation dann eine Menge andere Menschen ausbaden. Dass dann nicht immer die Diskriminierungsfreiheit bei Ausschreibungen an oberster Stelle steht, wird man womöglich nachvollziehen können.

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