Wenn die Bewertungsmitteilung so wichtig ist, warum wird so etwas dann nicht in die Prüfungsordnung geschrieben. Dann hätten wir Klarheit.
Das steht doch drin. Die Mitte des Halbjahres gilt auch für die Q2.2. Nur entspricht die Dauer der Q2.2. eher einem Quartal als einem Halbjahr. Gerade wenn es dann um die Zulassungsentscheidung geht und das bei der BR oder dem VG landet, kann so eine ausgebliebene oder nicht dokumentierte Mitteilung zugunsten des Schülers oder der Schülerin ausgehen.