Richtig. Wer richtig liest, stellt fest, dass Unterricht auch in voller Klassen-/Kursstärke wieder möglich ist. Möglich. Nicht vorgeschrieben.
Beiträge von Bolzbold
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@samu
Was wäre denn bei dieser Befragung herausgekommen?
Die wirklich unterdrückten Frauen hätte nie die Möglichkeit erhalten, eine Antwort zu geben oder hätten gesagt, dass sie das Tragen einer Vollverschleierung total in Ordnung finden.
Die nicht unterdrückten Frauen hätten gesagt, dass sie das aus Überzeugung tragen.
Das Endergebnis bliebe dasselbe. Verbieten wir die Verschleierung, zwingen wir die Verschleierten in den zivilen Ungehorsam oder in die häusliche Gefangenschaft.
Erlauben wir sie, lassen wir mit dem Argument der Religionsfreiheit Unterdrückung zu und sehen auch künftig Frauen mit Vollverschleierung in den Straßen.
Beides sind keine wirklich erstrebenswerten Lösungen.
Solange aber die Ursachen für den Wunsch oder den Zwang nach Vollverschleierung nicht behoben werden, schaffen wir uns mit jedweder Aktion nur Probleme. -
Die genauen Vorgaben macht die Lehrerkonferenz. Mehr steht dazu in der APO-GOSt nicht.
Digitale Versionen erleichtern das Finden von Plagiaten...
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Theoretisch wäre ja auch eine Klassenarbeit in zwei unterschiedlichen Räumen möglich - man braucht dann nur eine weitere (Fach)Aufsicht.
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In NRW gibt es durchaus Regelungen zur Anwesenheit bzw. Bereithaltung in den Sommerferien. In der letzten Ferienwoche müssen wir uns für entsprechende administrative Tätigkeiten bereithalten. Als ich noch im Oberstufenteam war, haben wir immer in der letzten Woche angefangen, das neue Schuljahr vorzubereiten. Die spanischstämmige Spanischkollegin war trotzdem die gesamten sechs Wochen "unten". Sei's drum. Dafür korrigiert sie sich auch ansonsten in allen anderen Ferien die Wölfin, da sie nur Spanisch in der Oberstufe unterrichtet.
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Was haben sie denn gesagt?
Dass geplant ist, dass die Anzahl der Klausuren in der EPH auf eine pro Halbjahr reduziert werden darf und dass die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek I reduziert werden darf.
Problem ist, dass die Anzahl der Klausuren in der GOSt im Verordnungstext steht, also eine Verordnungsänderung erforderlich wäre und in der APO-SI das Ganze über die VVs geregelt ist, die man ohne parlamentarische Zustimmung ändern kann. -
Nein, tut es nicht.
Für die Regelschulen haben die Bezirksregierungen den Schulen ja schon gesagt, was geplant ist. Mehr kann man aktuell nicht dazu sagen. -
Fehlende Kritikfähigkeit.
Ich würde hier nicht mit dem Stundenplaner sprechen sondern mit der Schulleitung - die ist für die Unterrichtsverteilung zuständig.
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Also ich musste vor der Vereidigung unterschreiben, dass ich die Stelle annehme - und bei der Vereidigung musste ich die Informationen rund um das Beamtentum meiner Erinnerung nach auch unterschreiben. War aber NRW - in Bayern gehen die Uhren womöglich anders.
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Ich gehe nicht davon aus, dass die Sommerferien verkürzt werden. Das wird nicht funktionieren. Das beträfe ja nicht nur die LehrerInnen sondern auch die SchülerInnen und deren Eltern. Wer das beschließen sollte, kann die Zeit bis zur nächsten Landtagswahl schon mal auf der Oppositionsbank Probesitzen.
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Falls die Infektionszahlen im Rahmen der Lockerungen jetzt durch die Decke gehen sollten, sehe ich persönlich noch nicht alle SchülerInnen im Wechselunterricht an den Schulen. Das wird in die Hose gehen.
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@samu
Es kommt darauf an, welche Form der Diagnostik Du wählst. ADHS ist keine Sache, die man mal eben "to go" beim Kinderarzt diagnostizieren lässt. (Und wer es doch tut, ist schlecht beraten.)
Die Möglichkeit der Pauschalexkulpation ist natürlich verführerisch - die Eltern können nichts dafür, das Kind kann nichts dafür und alle anderen sollen gefälligst mal Rücksicht nehmen.
Vermutlich muss man selbst betroffen sein, sei es dass man selbst ADHS hat oder das eigene Kind, um da wirklich mitreden zu können im Sinne eines echten (kognitiven wie mittelbar empathischen) Verständnisses für ADHS. -
Leistungsüberprüfungen abseits von Klassenarbeiten sind da auch unproblematisch. Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt in NRW, dass diese in der Regel (d.h. eigentlich immer) im Präsenzunterricht stattfinden.
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Ich habe in meiner bisherigen Dienstzeit erlebt, dass Methylphenidat die schulischen Probleme und Auffälligkeiten von jetzt auf gleich beendet hat - für die betroffenen Kinder war es ein Segen, weil sie sich selbst endlich als "normal" erlebt haben und auch so wahrgenommen wurden.
Eine befreundete Familie, beide Pharmazeuten, haben ein Kind, das stark unter ADHS leidet und das Schuljahr jetzt womöglich wiederholen muss. Mutter ist für die Gabe von Methylphenidat, der Vater dagegen. Beide wissen um die (Neben)wirkungen des Wirkstoffs. Das Kind ist mittlerweile sozial komplett isoliert - das Homeschooling trägt zusätzlich dazu bei. Und dennoch kann der Vater sich nicht dazu durchringen, das Medikament zu geben. Er hofft auf die positiven Wirkungen von Sport und Psychotherapie - seit mehreren Jahren. Es tut mir in der Seele weh, dieser Entwicklung zusehen zu müssen. -
Auf der Basis der CoronaBetrVO ist diese Einschätzung zutreffend. Die Bezirksregierungen können im Einzelfall (!) Ausnahmen abseits der Abschlussklassen zulassen. Das Ansetzen einer regulären Klassenarbeit zählt nicht dazu,
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Ich leider schon in einer Lehrerkonferenz. Da wurde ziemlicher Unfug abgegeben. Ich habe dann einfach mal fallenlassen, dass ich als ADHS-Kranker da doch einiges korrigieren müsste. Da war dann Totenstille. Das war den Kollegen offenbar sehr peinlich.
Das ist in der Tat eine krasse Erfahrung - hat es denn im Anschluss daran irgendeine Reaktion gegeben außer der Totenstille und des peinlich Berührtseins?
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@samu
Das habe ich so nicht geschrieben. Ich schrieb, dass es mit den Eltern steht und fällt - und im Zuge Deiner Anmerkung würde ich ein "auch" mit einbauen. Also: Es steht und fällt auch mit den Eltern.
Dass die KollegInnen da entsprechend "sensibilisiert" sein sollten, hatte ich eigentlich vorausgesetzt, aber in der Tat war dies eine allzu optimistische Sicht. -
Ich denke, dass die Landesregierung heute im Plenum auf die Beschlüsse von heute Nacht eingehen wird.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass die MPs und die BK' gewaltig verzettelt haben. In diesem Wirrwarr findet sich doch keiner mehr zurecht. Vor allem bedarf eine solche Staffelung in Inzidenzwerte und Öffnungen/Schließungen einer rechtzeitigen lückenlosen Information der Öffentlichkeit. Bin mal gespannt, wie sie das hinbekommen wollen.
Das wird sowas von in die Hose gehen... -
hier können dir nur Kollegen aus NRW helfen, weil die Regelungen zum NTA je BL unterschiedlich sind....
Ich weiß gar nicht, ob es der TE um den NTA geht - das schrieb sie ja nicht explizit. Ich hatte hier eher eine pädagogische Diskussion vermutet.
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@samu
Ja, das stimmt.
In dieser Form habe ich das aber zumindest von meinen KollegInnen noch nie gehört, wenngleich nicht wenige schlichtweg keine Ahnung haben und aufgrund der eigenen Uninformiertheit gerne mal mit Küchenpsychologie ankommen.
Daher ist es aber wichtig, dass die Diagnose eben von Fachleuten erstellt wird (also nicht zwischen Tür und Angel vom Kinderarzt), denn das inflationäre Aufkommen dieser Auffälligkeit ist schon - verdammtes Wortspiel - auffällig - und damit auch die entsprechenden Kommentare.
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