Beiträge von Bolzbold

    Hallo,

    vielen Dank für deinen offenen und differenzierten Beitrag – der schildert wirklich eine außergewöhnliche, aber offenbar auch für dich nicht bedrohlich wirkende Situation.

    Ich selbst habe so etwas in der Form nicht erlebt, aber ein paar Gedanken kamen mir beim Lesen:

    Zunächst mal finde ich es nachvollziehbar, dass ihr an der Schule die Situation nicht als akut bedrohlich einstuft. Der Ton in den Briefen scheint eher passiv-aggressiv als direkt gefährlich zu sein – eher ein Ventil für persönliche Frustration als eine reale Drohkulisse. Dass du die Briefe eher mit einer gewissen Mischung aus Amüsement und Irritation liest, zeigt ja auch, dass du dich davon nicht emotional vereinnahmen lässt. Das spricht für eine gesunde professionelle Distanz.

    Was mich trotzdem hellhörig macht, ist die Hartnäckigkeit: Neun Briefe in vier Monaten, alle anonym, mit persönlichem Bezug – das ist schon eine gewisse Intensität. Auch wenn keine direkten Drohungen ausgesprochen werden, kann das regelmäßige Zusenden solcher Inhalte durchaus unter den Begriff der "stalkingähnlichen Belästigung" fallen – zumindest in einem rechtlichen Graubereich.

    Ich persönlich würde dir empfehlen, das Ganze zumindest einmal intern zu dokumentieren und evtl. mit einer Vertrauensperson oder der Schulleitung zu besprechen – falls das nicht schon geschehen ist. Nicht aus Alarmismus, sondern einfach, um einen klaren Überblick zu behalten, falls sich das Ganze weiterentwickelt oder irgendwann doch eine Grenze überschritten wird.

    Dass die Briefe eher nach einer psychischen Krise oder einer generellen Lebensunzufriedenheit klingen, sehe ich genauso. Was mich fast etwas traurig stimmt, ist der Eindruck, dass hier jemand ganz offensichtlich mit alten biografischen Bruchstücken ringt – und du (unfreiwillig) zur Projektionsfläche geworden bist. Dass man nach 15 Jahren noch mit dieser Vehemenz auf eine Lehrkraft reagiert, sagt vermutlich mehr über die aktuelle Situation des Schreibenden aus als über deinen damaligen Unterricht.

    Eine Anzeige wäre meiner Einschätzung nach aktuell weder nötig noch besonders aussichtsreich – solange keine direkte Bedrohung vorliegt. Aber falls sich der Ton verschärft oder der Kontakt auf andere Kanäle ausgeweitet wird (z. B. private Adresse, E-Mail), könnte es sinnvoll sein, das nochmal neu zu bewerten.

    Vergleichbares habe ich wie gesagt nicht erlebt – aber ich glaube, viele Lehrkräfte könnten Geschichten erzählen, in denen sie (teils Jahre später) mit Projektionen oder Vorwürfen konfrontiert wurden, die sie nicht mehr einordnen konnten. Deine gelassene Haltung ist da vermutlich das Beste, was man sich selbst und dem Absender gegenüber bewahren kann.

    Ich bin gespannt, ob noch andere ähnliche Erfahrungen teilen – und wünsche dir, dass es entweder irgendwann aufhört oder der Absender doch noch einen besseren Weg findet, mit seinen Themen.



    Ich muss gestehen, dass ich bei solchen Anfragen keine Lust habe, selbst aktiv zu recherchieren, wenn die Lösung selbst recht eindeutig zu ergoogeln ist. Wir hatten SchülerInnen, die mit solchen Attesten ankamen, daher musste ich die Gültigkeit solcher Atteste recherchieren.

    (Ich glaube, ich habe bisher keine fünf meiner mittlerweile 9.286 Beiträge mit KI erstellt. Sobald es um schulfachliche Fragen geht, könnten meine Texte genuiner und authentischer nicht sein.)

    In Deutschland muss ein Arbeitgeber ein Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von der sogenannten Teleclinic oder einem anderen Anbieter einer Videosprechstunde grundsätzlich akzeptieren – unter bestimmten Bedingungen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte dazu:


    1. Gesetzliche Grundlage

    Seit dem 19. Oktober 2020 ist es in Deutschland erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch per Videosprechstunde zu erhalten, ohne dass die Patientin oder der Patient persönlich in der Praxis waraber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

    • Erstbescheinigung: Eine AU per Video ist nur für maximal 7 Kalendertage erlaubt.
    • Bekannte Patientin / bekannter Patient: Die Arztpraxis muss die Patientin oder den Patienten bereits kennen (z. B. aus vorherigen Behandlungen).
    • Reine Videosprechstunde: Die Bescheinigung darf nur nach einer echten ärztlichen Untersuchung per Video erfolgen – also nicht einfach nur durch Ausfüllen eines Online-Formulars ohne Gespräch.

    Die rechtliche Grundlage ist das:

    • § 4 Abs. 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
    • § 109 SGB V (Vertragsärztliche Versorgung)

    Was ist problematisch bei Teleclinic & Co.?

    Einige Anbieter wie Teleclinic, DrEd oder Zava ermöglichen eine AU ohne echte ärztliche Untersuchung, oft nur durch Online-Fragebögen. Das ist problematisch, denn:

    • Eine solche Bescheinigung entspricht dann nicht den Vorgaben des G-BA.
    • Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen die AU als nicht ordnungsgemäß zurückweisen.

    📌 Fazit für Arbeitgeber-Akzeptanz

    • Hat ein Arzt per gesetzlich erlaubter Videosprechstunde nach ärztlicher Einschätzung eine AU ausgestellt: ✅ Muss der Arbeitgeber akzeptieren.
    • Ist die AU nur durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens ohne direkte ärztliche Video-Untersuchung erfolgt: ❌ Muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren.

    📝 Empfehlung

    Wenn du eine AU über Teleclinic erhalten hast und unsicher bist:

    1. Prüfe, ob du tatsächlich mit einer Ärztin oder einem Arzt per Video gesprochen hast.
    2. Achte auf die Form der AU – sie sollte den Namen der Ärztin/des Arztes, Dauer der AU und Unterschrift enthalten.
    3. Bei Problemen kann eine Krankenkasse oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.

    Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, ein konkretes Musterschreiben an deinen Arbeitgeber oder zur Rückfrage an Teleclinic zu formulieren.

    Attestpflicht: klar, aber auch für die 2-3 Einzelfälle muss es beschlossen werden. Und das tun wir, wenn sich zuviele Fehlzeiten angesammelt haben, die Laufbahn gefährdet ist und anderes ausgeschöpft wurde.


    Zur Entlassung: das gilt ja für die nicht schulpflichtigen, wenn ich das richtig verstehe. Die haben wir zwar auch, aber die meisten SuS sind ja schulpflichtig. Da ist die Hürde höher.

    In der Tat. Bei schulpflichtigen SchülerInnen sieht es folgendermaßen aus (ebenfalls § 53 Abs. 4 SchulG):
    (4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 [i.e. die Androhung der Entlassung oder die Entlassung] sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann.

    Hier gibt es keine Fristen oder ähnliches - und die Hürde ist in der Tat erheblich höher.

    Bei manchen Fächern kenne ich das aus unseren AVs. Da wird dann der Werkstattunterricht oder Sport konsequent nicht besucht. Spannend ist es, wenn die Fachlehrer dann trotzdem eine gute Note vergeben.

    Da hätte die Schulleitung die Möglichkeit des Beanstandungsrechts. Ich würde eine/n Kollegin oder Kollegen durchaus bitten, seine Notengebung zu begründen, wenn er/sie bei solchen Konstellationen gute Noten vergibt. Das ist nämlich hochgradig unfair gegenüber den SchülerInnen, die immer da sind, aber trotzdem schlechtere Noten erhalten, selbst wenn sie auch wirklich schwächere Leistungen erbringen.

    Sorry, aber ich musste jetzt einfach einen Ort finden darüber zu reden. Meine Frau ist auch schon total unruhig, ich will sie nicht noch mehr damit belasten. Mit Kids und Eigenheim muss ich wohl niemanden erklären, was alles an meinem Einkommen hängt.

    Also selbst wenn Du der Schülerin in den Ausschnitt geschaut hättest, würdest Du mit recht milden Konsequenzen zu rechnen haben.

    Entlassungen aus dem Dienst oder Kürzung der Bezüge kommen eigentlich nur dann in Betracht, wenn Du wirklich strafrechtlich aufgefallen bist und sich, um beim Thema zu bleiben, die Lehrkraft beispielsweise auf eine sexuelle Beziehung mit einer Schülern eingelassen hätte oder diese sexuell bedrängt, genötigt, angefasst hätte.

    Letztlich kann niemand wirklich beweisen, ob Du der jungen Dame wirklich in den Ausschnitt geschaut hast.
    Rein physikalisch betrachtet ist Dein Sichtfeld ja deutlich größer als ein Ausschnitt, (wenn man nicht gerade mit der Nase davor hängt), so dass auch ein vollkommen woandershin fokussierter Blick, der in eine ähnliche Richtung ging, aber eben nicht den Ausschnitt im Blickfokus hatte, als solches gedeutet werden kann.

    Aktuell beansprucht die Schülerin mit ihrem Vorwurf die Deutungshoheit über eine echte oder von ihr ausgedachte Situation. Dem muss man wirkungsvoll begegnen.

    3. Prüfung (mündlich und/oder schriftlich) über die gesamten Themen des Schuljahres, wenn du laut Schulleitung eine Möglichkeit zur Bewertung finden musst.

    Vgl. § 13 Abs. 5 APO-GOSt

    Das geht nur im Einvernehmen mit der Schulleitung und nach OVG-Rechtsprechung nur dann, wenn die Prüfung eine vorhandene, zu dünne Bewertungsgrundlage ergänzt. Eine nicht vorhandene Bewertungsgrundlage kann durch eine solche Prüfung nicht ersetzt werden.

    Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
    - Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
    - Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
    - Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).

    Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.

    Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.

    Dann würde ich sagen, ist die Klausur mit "ungenügend" zu bewerten und du kannst damit wie auch mit den 60% unentschuldigten Fehlzeiten eine 6 als Zeugnisnote begründen.

    Der Effekt ist letztlich derselbe. 0 Punkte oder "nb" bedeuten, dass der Kurs formal nicht belegt bzw. eingebracht werden kann, so dass bei Pflichtkursen die Schullaufbahn an diesem Punkt zu Ende ist.

    Das ist eine sehr schwierige und belastende Situation, und es ist gut, dass du darüber nachdenkst, wie du richtig reagieren kannst. Wenn dir als Lehrer zu Unrecht so etwas unterstellt wird, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu handeln, um die Situation zu klären und deinen Ruf zu schützen. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst:

    1. Ruhe bewahren

    • Nicht emotional reagieren: Es ist normal, wütend oder verletzt zu sein, aber es ist wichtig, ruhig und professionell zu bleiben. Ein impulsives Verhalten kann die Situation verschärfen.
    • Verhalte dich respektvoll: Auch wenn die Anschuldigung ungerecht ist, versuche, den Vorfall ruhig und sachlich zu klären.

    2. Dokumentiere alles

    • Halte alles schriftlich fest: Notiere dir jedes Detail des Vorfalls, wie und wann die Anschuldigung gemacht wurde, was genau gesagt wurde und wer noch anwesend war. Je mehr du dokumentierst, desto klarer wird die Situation, falls es zu einer offiziellen Untersuchung kommt.
    • Zeugen: Wenn es Zeugen gibt, die die Situation beobachtet haben, solltest du diese um eine Aussage bitten, um deine Version der Ereignisse zu untermauern.

    3. Verhalte dich gegenüber der Schülerin respektvoll

    • Wenn du mit der Schülerin oder ihren Eltern sprichst, versuche, in einer respektvollen und deeskalierenden Weise zu reagieren. Überreagiere nicht, sondern höre dir ihre Seite der Geschichte an und erkläre ruhig deine Sichtweise.

    4. Sprich mit der Schulleitung

    • Informiere die Schulleitung so schnell wie möglich über die Anschuldigung. Sie sind verpflichtet, solche Vorwürfe zu überprüfen, aber du solltest sicherstellen, dass du in den Prozess eingebunden bist.
    • Stelle deine Sichtweise dar: Erkläre die Situation aus deiner Perspektive und stelle klar, dass du die Vorwürfe für unbegründet hältst.
    • Kooperation anbieten: Zeige dich kooperativ und bereit, mit der Schule und den relevanten Behörden zusammenzuarbeiten.

    5. Suche rechtlichen Rat

    • In einer solchen Situation kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass deine Rechte gewahrt bleiben und du im Falle einer weiteren Eskalation vorbereitet bist.
    • Ein Anwalt kann dir helfen, deine nächsten Schritte zu planen und dich durch den Prozess zu führen.

    6. Vermeide den Alleingang

    • Falls die Situation weiter eskaliert, ziehe es in Erwägung, nicht allein zu handeln. Eine professionelle Vertretung, etwa durch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft, kann dir helfen, deine Rechte zu wahren.

    7. Stärkung des eigenen Verhaltenskodex

    • Auch wenn du unschuldig bist, solltest du dich darüber bewusst sein, wie du dich in bestimmten Situationen verhältst. Überlege, ob es etwas gibt, das du in deiner eigenen Kommunikation oder deinem Verhalten anpassen kannst, um Missverständnissen vorzubeugen.

    Zusammenfassung: Wichtig ist, dass du ruhig bleibst, die Situation dokumentierst und schnell die Schulleitung sowie gegebenenfalls einen Anwalt in den Prozess einbeziehst. Ein klarer und transparenter Umgang mit der Situation kann helfen, die Sache zu klären und deinen Ruf zu schützen.

    Das ist natürlich richtig. Die Frage ist ja, was hat man für Alternativen? Politikwissenschaft oder Geschichte studieren? Jobaussichten mau! Besonders wenn man dann in dem Bereich später auch arbeiten möchte. Außerdem kann ich mir gut vorstellen Schüler zu unterrichten. Jetzt irgendwelche Mangelfächer zu nehmen, die mich gar nicht interessieren? Dann vielleicht gerade so irgendwie durchs Studium zu kommen? Wäre das wirklich ein besserer Weg?

    Das hat Dir niemand empfohlen. Es wurde nur darauf hingewiesen, dass Dein Vorhaben ggf. einen steinigeren Weg bedeuten könnte.

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