Bei mir aus NRW kommt nie eine x,yy Note heraus, weil ich neben den Teilnoten auch den Gesamteindruck und die Leistungsentwicklung vor Augen habe. Auf dieser Basis gebe ich dann eine Endnote, die ich auch begründen kann.
Und wer möchte bitte einem Schüler begründen, dass er wegen eines Hundertstels nun eine ganze Note schlechter auf dem Zeugnis bekommt?
Beiträge von Bolzbold
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Meinst Du das hier?
210526_av_feststellung_gem._ss_1_abs._2a_coronaschvo.pdf (mags.nrw)Und natürlich § 1a Abs. 4 CoronaBetrVO
(4) Für die Feststellung des jeweiligen Wertes der Sieben-Tage-Inzidenz sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen fortlaufend veröffentlichten Daten maßgeblich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht das Datum bekannt, an dem in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt Beschränkungen der schulischen Nutzung nach Absatz 1 oder Absatz 2 in Kraft treten beziehungsweise nach Absatz 3 außer Kraft treten. -
Wenn Du jetzt über die englische Grammatik sprechen würdest, dann wäre das genau der Fall.
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Das wäre doch letztlich analog zur Klassenzusammensetzung für die fünften Klassen, bei denen im Grunde dieselben Kriterien angelegt werden. Damit wären also auch die ErprobungsstufenkoordinatorInnen mit angesprochen.
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Laut CoronaBetrVO ist das möglich (vgl. § 1 Abs. 6), wobei die CoronaSchVO in § 4 klare Grenzen zieht. In der aktuellen Schulmail finde ich dazu keinen gesonderten Passus. Denkbar ist natürlich, dass eine vom MSB getroffene Regelung aus einer älteren Schulmail nach wie vor in Kraft ist. Das ist ja beispielsweise bei den Möglichkeiten der verschiedenen Unterrichtsmodelle (Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht für Q-Phase) bis Freitag der Fall. Die ursprüngliche Mail, die das regelt, ist vom Februar.
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Schaut mal für NRW in die aktuelle Version der Coronabetreuungsverordnung. Die Schulen dürfen künftig Bescheinigungen über negative Tests ausstellen, wenn diese unter Aufsicht durchgeführt wurden...
210521_coronabetrvo_ab_22.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf (mags.nrw)
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Hier mal ein Link zum entsprechenden Erlass:
BASS 2020/2021 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de) -
@samu
Wie man an der Diskussion sieht, ist sie damit aber nicht alleine - auch wenn ich denselben Eindruck wie Du habe. -
Also falls (!) man die Konfrontation suchen sollte, wird die Schulleitung ggf. das Ganze ritualisieren und künftig immer die letzte Woche der Sommerferien als Präsenzzeit anordnen. Damit ist dann auch nicht viel gewonnen, außer dass man weiß, dass man seinen Urlaub künftig in die erste bis fünfte Ferienwoche legt.
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Die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit der letzten Ferienwoche. Wenn Unterrichtsbeginn am Mittwoch ist, lese ich da dann die Woche vorher, d.h. Mittwoch bis Dienstag inkl. heraus.
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Es kann gut sein, dass da noch andere Tätigkeiten verrichtet werden müssen. Dass man dann Montag und Dienstag nicht mehr zur Verfügung stehen muss, ist damit nicht gesagt.
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Das wird nirgendwo definiert. Falls Du es ganz genau wissen möchtest, kannst Du auch im MSB direkt nachfragen.
Wenn man weiß, dass die Vorgabe so ist, empfiehlt es sich, die Urlaubsplanung wahlweise danach auszurichten oder vorher mit der Schulleitung zu sprechen. Bei uns waren alle diejenigen, die in irgendeiner Form das neue Schuljahr planen mussten, automatisch für diese letzte Woche in Präsenz "gebucht". Das bedurfte keiner Ankündigung, das wussten wir alle und haben unseren Urlaub entsprechend daran ausgerichtet.
Ich empfehle hier ein Gespräch mit der Schulleitung, denn Du bist mit Sicherheit nicht die einzige, die das trifft. Ggf. wird das gar kein Problem sein, wenn beispielsweise nur Montag und Dienstag in der ersten Schulwoche seitens der Schulleitung "gebucht" sind. -
Öh, also entweder waren bei mir die Geräte irgendwann Totalschaden oder hatten nie eine Reparaturbedürftigkeit.
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Vielen Dank für Deine Rückmeldung und die Ankündigung, darüber zu schreiben, wie es ausgegangen ist. Letzteres wird sicherlich nicht nur Gleichgesinnte interessieren.
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Das Konzept ist oft verbindlich - und manchmal so dogmatisch, dass es durchgezogen wird unabhängig vom Stand des Kindes. Meine drei Kinder hatten es verhältnismäßig leicht, weil sie vorher schon zwei bzw. ein Jahr bei Tagesmüttern waren. Da war das "Loslassen" und "Abgeben" schon eingeübt.
Unser Jüngster brauchte sage und schreibe zwei Tage Eingewöhnung, da er den Kindergarten vom Mittleren schon kannte. Erster Tag zwei Stunden, dann abholen. Zweiter Tag bis zum Mittagessen. Ab dem dritten Tag volles Programm. Da war der Kindergarten aber auch flexibel - nicht zuletzt, weil wir uns ja gegenseitig schon sechs Jahre kannten.
Ansonsten ist das für Alleinerziehende in der Tat Mist - gerade falls der Kindergarten da wenig kooperativ sein sollte - und das Kind muss natürlich auch noch "mitspielen". -
Mein Beitrag hatte rein informativen Charakter und enthielt keine Wertung zu dem, was Du vorher geschrieben hattest - mit Ausnahme des Hinweises, dass man bei der SLQ nicht die Module "nach Schnauze" belegen kann.
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Im Moment ist augenscheinlich die Priorität der Regierungsverantwortlichen: "URLAUB" "BIERGARTEN" "SHOPPEN"
Das ist die Priorität eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung - und vor den Bundestagswahlen will man die ja nicht verprellen,
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Die SLQ selbst besteht aus sieben so genannten "Doppeltägern". Die einzelnen Doppeltäger kann man als Module begreifen, das Ganze ist aber eine in sich geschlossene Einheit - mit Teilnahmepflicht für mindestens sechs von sieben Veranstaltungen, um die Bestätigung zu bekommen. Da kann man nicht mal eben so hingehen und schauen, was einem so gefällt und was nicht.
Die KollegInnen in der SLQ-Gruppe, in der ich war, hatten da ein sehr großes Professionalitätsverständnis - sie waren bis auf wenige Ausnahmen StellvertreterInnen oder in der erweiterten Schulleitung.
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